Viele Krankheitskosten lassen sich mit der Steuererklärung absetzen

Viele Krankheitskosten lassen sich mit der Steuererklärung absetzen

Freiverkäufliche Medikamente sind mit Rezept absetzbar (Bildquelle: Gorodenkoff/stock.adobe.com)

Die Virensaison ist zurück. Die Tage werden kälter und viele Menschen für Krankheiten anfälliger. In den Klassenzimmern der Schulen wird durch die Bank geschnieft und gehustet. Doch Halstabletten, Nasenspray und Aspirin werden als frei verkäufliche Medizin in der Regel nicht von den Krankenkassen bezahlt. Sitzen bleiben müssen Steuerzahlende auf den Kosten nicht unbedingt. Waren die Ausgaben in einem Jahr hoch genug, so lassen sie sich doch steuerlich absetzen. Da die Summe der Ausgaben erst zum Jahresende feststeht, rät Tobias Gerauer, Steuerberater und Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern, sich ganzjährig bei Bedarf eine ärztliche Verschreibung einzuholen und alle Kassenbelege konsequent zu sammeln, damit später Nachweise für das Finanzamt vorhanden sind.

Ohne Rezept geht es nicht

Für die Anerkennung der Ausgaben ist eine einfache Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers erforderlich. Dies betrifft auch Nahrungsergänzungsmittel, die als Arzneimittel zugelassen sind. Ein Kassenbeleg von der Apotheke reicht dem Finanzamt nicht aus. Für nicht verschreibungspflichtige Medikamente lässt man das grüne Rezept einfach in der Apotheke beim Kauf abstempeln. Das war“s. Nicht erstattete Rechnungen über Behandlungen beim Arzt oder Heilpraktiker, z.B. für eine professionelle Zahnreinigung, werden grundsätzlich akzeptiert. Nur in manchen Fällen, wie z.B. einem Kuraufenthalt oder einer wissenschaftlich nicht anerkannten Behandlungsmethode wird eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen oder ein amtsärztliches Attest vom Gesundheitsamt benötigt.

Der steuerliche Selbstbehalt

Tipp Nummer zwei von Tobias Gerauer lautet: „Damit sich die Kosten in der Steuererklärung auswirken, sollten die Ausgaben in einem Jahr gehäuft werden.“ Denn je höher die Summe für Gesundheitsausgaben im Kalenderjahr ausfällt, desto leichter wird die individuelle Zumutbarkeitsgrenze überschritten und desto mehr springt steuerlich heraus. Diese zumutbare Eigenbelastung wird vom Finanzamt festgesetzt und hängt von der Veranlagungsart, der Kinderzahl im Haushalt und der Einkommenshöhe ab. Sie liegt zwischen ein und sieben Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte. Erst wenn dieser Wert überschritten wird, wirken sich die darüberliegenden Ausgaben als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd aus.

Vieles ist absetzbar

Die Palette des Absetzbaren ist weitreichend. Sehr viele private Ausgaben zur Linderung oder Heilung einer Krankheit zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen. Kurz ausgedrückt, alle Kosten oder Zuzahlungen für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, wie Schienen oder Krücken, sowie Therapien, medizinische oder physiotherapeutische Behandlungen, Honorare für Ärzte und Heilpraktiker, über Fahrtkosten bis zum Kuraufenthalt. Auch Treppenlifte, Badewannen oder Umbauten in der Wohnung können bei bestimmten Gegebenheiten abgesetzt werden.
Beliebte Klassiker bei Steuerzahlenden sind Brillen, Kontaktlinsen, Augen-Laser-Behandlungen, Hörgeräte, zahnmedizinische Behandlungen, Implantate, orthopädischen Einlagen und Rollatoren. In so gut wie jedem Haushalt finden sich Gesundheitsausgaben. Bei Kuraufenthalten kommen häufig eine Kurtaxe, Unterbringungskosten und Kosten für die Verpflegung dazu. Letztere werden mit Verpflegungspauschalen abzüglich der Haushaltsersparnis berücksichtigt.

Die eigenen Fahrtkosten zu Praxen, Kliniken, Apotheken, Sanitätshäusern oder Therapieeinrichtungen werden bei der Nutzung des eigenen PKWs mit 30 Cent je gefahrenem Kilometer berücksichtigt. Hierfür sind jedoch Aufzeichnungen über die Termine und Fahrtziele notwendig. Für die Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Taxi sind Quittungen und Tickets aufzuheben. Auch Parkkosten können abgesetzt werden, wenn die Parktickets samt Quittungen noch vorhanden sind.

Richtig absetzen – wie geht das?

Zahlungen und Zuschüsse von Krankenkassen, Zusatzversicherungen oder der Rentenversicherung sind bei der Kostenaufstellung für das Finanzamt in Abzug zu bringen, denn was nicht selbst finanziert wurde, darf nicht geltend gemacht werden. Die eigens getragenen Kosten sind nur für das Kalenderjahr, in dem die Zahlung getätigt wurde, steuerlich relevant. Daher macht es Sinn, in dem Jahr, indem das Budget schon stark belastet ist, weitere Ausgaben zu tätigen. Ganz konkret heißt das, wenn z.B. kürzlich die Zähne saniert wurden, dann sollte bei Bedarf gleich noch die neue Gleitsichtbrille angeschafft und der Medikamentenschrank – mit Rezept versteht sich – auf Vorrat befüllt werden.

www.lohi.de/steuertipps (http://www.lohi.de/steuertipps.html)

Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in über 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit mehr als 700.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären – im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.

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Spa-Domains – die Domains für Wellness

General Availability der Spa-Domains startet am 12. Oktober

Spa-Domains - die Domains für Wellness

(Bildquelle: gemeinfrei)

Es wäre naheliegend, für Wellness-Angebote unter der Domain .wellness zu registrieren. Nur: Es gibt keine Domainendung .wellness. Wellness-Firmen müssen sich daher für die Spa-Domain (https://www.domainregistry.de/spa-domains.html) entscheiden, wenn Sie Ihr Marketing verbessern wollen.

Die General Availability oder Allgemeine Verfügbarkeit der Spa-Domains startet am 12. Oktober. Normalerweise bedeutet Allgemeine Vefügbarkeit, daß jeder eine Domain registrieren kann. Auf die Spa-Domains triftt das nicht zu. Da die Spa-Domain eine Community Domain ist, müssen Domaineigentümer besondere Bedingungen erfüllen.

Um für die SPA-Domain berechtigt zu sein, muss der Registrant in der Lage sein, Informationen bereitzustellen, aus denen hervorgeht, dass er über eine der folgenden Eigenschaften verfügt:

– ein Antragsteller in dieser Kategorie muss ein Handels- oder Handelsunternehmen mit einem gültigen Gewerbeanmeldezertifikat sein

– eine Mitgliedschaft bei einem Verband der Spa- oder Wellnessbranche;

– eine Erklärung, dass die Domain für die Werbung für Spas und Wellnessprodukte oder – dienstleistungen verwendet wird.

– gegebenenfalls eine gültige Betriebsgenehmigung;

– gegebenenfalls eine Spa-, Beauty- oder Wellness-Zertifizierung

Wir empfehlen Firmen, die aus irgendwelchen Gründen, keine Mitgliedschaft in einem Verband der Spa-und Wellnessbranchen nachweisen können, sich als Individuum um eine Spa-Domain zu bewerben. Für Individuen ist der Nachweis einer Mitgliedschaft in einem Wellness-Verband nicht zwingend vorgeschrieben.

Italienische Firmen, die „Società Per Azioni“ oder SpA als Rechtsform führen, benötigen zur Registrierung einer Spa-Domain folgende Nachweise:
– Ein Antragsteller in dieser Kategorie sollte eine gültige Unternehmensregistrierung oder eine gleichwertige Registrierung vorlegen.
– Identitätsnachweis des Direktors / Eigentümers ist erforderlich, um einen Adressnachweis zu erbringen, z. Stromrechnung mit Adresse

Einzelne Community-Mitglieder müssen Folgendes angeben:
– Ein Antragsteller in dieser Kategorie muss einen Identitätsnachweis vorlegen, der eine Kopie des Personalausweises und des Reisepasses enthalten kann.
– Eine Erklärung, dass die Domain für die Werbung für Spas und Wellnessprodukte oder -dienstleistungen verwendet wird.
– Gegebenenfalls eine gültige Betriebsgenehmigung;
– Gegebenenfalls eine Spa-, Beauty- oder Wellness-Zertifizierung;

Spa-Domains sind für alle Webseiten geeignet, die sich mit Heilbad, Kurorten, Kuren oder Wellness beschäftigen. Im Internet kann man zu Spa folgendes nachlesen:

„Aber was bedeutet Spa eigentlich? Das Wort Spa stammt ursprünglich aus dem Lateinischen und ist die Abkürzung für ’sanus per aquam‘, was übersetzt heißt: gesund durch Wasser. Es ist aber umstritten, ob sich davon auch der im deutschsprachigen Raum verwendete Begriff Spa für Wellnesseinrichtungen ableitet.“ Experten gehen davon aus, dass der Kurort Spa der Ausgangspunkt für den Begriff „Spa“ bildet.

Wenn Sie zum Beispiel Ihren Kurort Bad Wildbad mit wildbad.spa bewerben, bekommen Sie nicht nur eine aussagekräftigen Domainnamen. Diese Domain ist sehr kurz und damit auch sehr merkfähig. Die Merkfähigkeit der Domain ist der Schlüssel zur Vermarktung einer Webseite.

Sie können Ihre neue Spa-Domain problemlos auf Ihre alte Webseite weiterleiten. Und umgekehrt.

Sie hatten vielleicht einmal Gelegenheit im Urlaub traditionelle Fischer zu beobachten. Sie werfen nicht nur ein Netz aus, sondern mehrere. Denn sie wissen: Mehr Netze bringen mehr Fische. Folgen Sie dem Beispiel der Fischer: Mehr Domains bringen mehr Traffic, damit auch mehr Umsatz.

Hans-Peter Oswald
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https;//www.domainregistry.de/spa-domain.html (English)

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Secura GmbH ist ein von ICANN akkreditierter Registrar für Top Level Domains. Secura kann generische Domains registrieren, also z.B..com, .net etc. und darüber hinaus fast alle aktiven Länder-Domains registrieren.

2018 zählte die Secura GmbH bei dem Industriepreis zu den Besten. Secura gewann 2016 den Ai Intellectual Property Award „als Best International Domain Registration Firm – Germany“. Beim „Innovationspreis-IT der Initiative Mittelstand 2016“ wurde Secura als Innovator qualifiziert und wurde beim „Innovationspreis-IT der Initiative Mittelstand 2016“ im Bereich e-commerce auch als einer der Besten ausgezeichnet. Beim Innovationspreis-IT der Initiative Mittelstand 2012 und beim Industriepreis 2012 landete Secura GmbH unter den Besten. Beim HOSTING & SERVICE PROVIDER AWARD 2012 verfehlte Secura nur knapp die Gewinner-Nominierung.

Seit 2013 ist Secura auch bei den Neuen Top Level Domains sehr aktiv. Secura meldet Marken für die Sunrise Period als Official Agent des Trade Mark Clearinghouse an.

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Hans Peter Oswald
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Spa-Domains: Herkunft von Spa

Spa-Domains: Herkunft von Spa

(Bildquelle: gemeinfrei)

Überall habe ich von Spa gelesen – in Zeitungen, in Zeitschriften, im Internet. Ich konnte mit dem Wort nicht viel anfangen.

Bis ich – weil ich beruflich mit der Einführung der Spa-Domains (https://www.domainregistry.de/spa-domains.html)zu tun habe- anfing, mich
mit dem Wort zu beschäftigen.

Im Internet kann man zu Spa folgendes nachlesen:

„Aber was bedeutet Spa eigentlich? Das Wort Spa stammt ursprünglich aus dem Lateinischen und ist die Abkürzung für „sanus per aquam“, was übersetzt heißt: gesund durch Wasser.“

Hoppla, sagen andere, das ist gar nicht wahr.

Die Erklärung als lateinische Abkürzung sei ein historisierendes Backronym: Man hat also in unserer Gegenwart dem Lateinischen eine Abkürzung angedichtet, die der Römer der Antike nicht kannte.

„Im Lateinischen“, schreibt Wikipedia, „gibt es zwar viele Abkürzungen im Schriftlichen, diese werden beim Lesen aber stets aufgelöst und nie als ein Wort ausgesprochen.“

Tatsächlich leitet der Begriff „Spa“ sich von dem bekannten belgischen Badeort Spa ab und wurde nach und nach auf Wellness-Oasen und Wellness-Angebote ausgeweitet.

Hans-Peter Oswald

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Wenn es um Wellness geht – Spa-Domains!

Wenn es um Wellness geht - Spa-Domains!

Spa steht für Wellness (Bildquelle: gemeinfrei)

Der ICANN-Prozess der Einführung neuer Top Level Domains schreitet fort. Die Sunrise Period der Spa-Domains (https://www.domainregistry.de/spa-domains.html) geht vom 20. April 2021 bis zum 20. Mai 2021. In der Sunrise Period können sich Inhaber von Marken um gleichlautende Spa-Domains bewerben. Eine Anmeldung der Marken beim Trademark Clearinghouse ist notwendig.

Spa-Domains sind für alle Webseiten geeignet, die sich mit Heilbad, Kurorten, Kuren oder Wellness beschäftigen.

Wenn Sie zum Beispiel Ihren Kurort Bad Wildbad mit wildbad.spa bewerben, bekommen Sie nicht nur einen aussagekräftigen Domainnamen. Diese Domain ist sehr kurz und damit auch sehr merkfähig. Die Merkfähigkeit der Domain ist der Schlüssel zur Vermarktung einer Webseite unter dieser Domain.

ICANN hat über tausend Neue Top Level Domains zugelassen, Domains passend zu vielen Branchen. Es gibt allerdings keine Domain .wellness. Jeder, der in der Wellness-Branche eine spezifische Domain wünscht, muss sich für die Spa-Domain entscheiden.

Hans-Peter Oswald
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2018 zählte die Secura GmbH bei dem Industriepreis zu den Besten. Secura gewann 2016 den Ai Intellectual Property Award „als Best International Domain Registration Firm – Germany“. Beim „Innovationspreis-IT der Initiative Mittelstand 2016“ wurde Secura als Innovator qualifiziert und wurde beim „Innovationspreis-IT der Initiative Mittelstand 2016“ im Bereich e-commerce auch als einer der Besten ausgezeichnet. Beim Innovationspreis-IT der Initiative Mittelstand 2012 und beim Industriepreis 2012 landete Secura GmbH unter den Besten. Beim HOSTING & SERVICE PROVIDER AWARD 2012 verfehlte Secura nur knapp die Gewinner-Nominierung.

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