Konto gekündigt? Kein Problem!

ARAG Experten informieren über die wichtigsten Schritte nach einer Konto-Kündigung

Konto gekündigt? Kein Problem!

ARAG Experten informieren über die wichtigsten Schritte nach einer Konto-Kündigung

Wenn einem die Bank des Vertrauens das Konto kündigt, bekommen viele Kontoinhaber wahrscheinlich zunächst einen Schreck und fragen sich nach dem Grund. Warum also kündigen Banken ihren Kunden das Konto? Kann das jedem passieren? Dürfen sie das überhaupt? Und wie soll man darauf reagieren? Die ARAG Experten geben Tipps, was in einer solchen Situation zu tun ist.

Darf die Bank ein Konto kündigen?
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Banken die Geschäftsbeziehung zu ihren Kunden jederzeit beenden dürfen. Und zwar ohne Angabe von Gründen. Grundlage dafür sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die eine Kündigung regeln. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt mindestens zwei Monate, das schreibt Paragraf 675h des Bürgerlichen Gesetzbuches vor. Nur in Ausnahmefällen – etwa bei häufigen Überziehungen, fehlender Aktivität oder verdächtigen Transaktionen – kann eine Bank das Konto fristlos kündigen. Dies muss jedoch gut begründet werden. Ohne einen triftigen und nachweisbaren Grund darf eine solche Kündigung nicht erfolgen.

Das Recht auf ein Basiskonto
Laut dem sogenannten Zahlungskontengesetz (ZKG) hat jeder, der sich legal in Deutschland aufhält, ein Recht auf ein Basiskonto. Damit können grundlegende Bankgeschäfte wie Überweisungen oder der Empfang von Zahlungen abgewickelt werden. Selbst wenn einem die Bank das bisherige Konto kündigt, ist sie in der Regel verpflichtet, ein Basiskonto anzubieten. Doch laut Information der ARAG Experten weisen viele Banken nicht aktiv darauf hin. Deshalb sollten Kunden diesen Anspruch selbst einfordern.

Warum kündigen Banken Konten?
Die Gründe für eine Kontokündigung können laut ARAG Experten vielfältig sein. Häufig spielen wirtschaftliche Überlegungen eine Rolle, etwa wenn die Bank den Kunden als nicht lukrativ genug einstuft. In diesem Rahmen darf die Bank sogar Gratis-Konten durch kostenpflichtige Modelle ersetzen. Auch die fehlende Einwilligung zu neuen AGB oder gesetzliche Anforderungen wie Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung können dazu führen, dass Banken Konten schließen.

Was tun, wenn das Konto gekündigt wird?
Flattert einem die Kontokündigung ins Haus, raten die ARAG Experten Bankkunden, rasch zu handeln. Zunächst sollte man die Bank nach den Gründen für die Kündigung fragen und schriftlich widersprechen – egal, wie gering die Aussicht auf Erfolg ist. Anschließend sollte man umgehend ein neues Konto bei einer anderen Bank eröffnen, um Zahlungsverpflichtungen wie Daueraufträge und Lastschriften weiterhin bedienen und Überweisungen tätigen zu können.

Einspruch einlegen – lohnt sich das?
Kunden können gegen die Kündigung schriftlich Einspruch einlegen. Allerdings weisen die ARAG Experten darauf hin, dass bei einer ordentlichen Kündigung die Erfolgsaussichten oft schlecht stehen. Eine Ausnahme gibt es für Mitglieder von Genossenschaftsbanken. Das Oberlandesgericht Celle entschied in einem Fall, dass die Satzung der Bank die Kündigung des Kontos während der Mitgliedschaft ausschloss (Az.: 20 U 45/19).

Worauf kommt es beim neuen Konto an?
Bei der Auswahl einer neuen Bank zählen vor allem die Kontogebühren. Ein Girokonto sollte maximal 60 Euro im Jahr kosten. Viele Geldinstitute bieten aber auch kostenlose Konten an. Vor allem junge Menschen sind hier deutlich im Vorteil: Einige Banken bieten Kunden bis Mitte 20 oder sogar bis zum 30. Geburtstag kostenlose oder günstige Konten an. Doch nicht nur die Kontoführung sollte kostenfrei sein, auch Überweisungen und Girokarte dürfen im Idealfall nichts kosten. Ein Blick auf die Zinsen für einen Dispokredit, die beim Überziehen des Kontos fällig werden, könnte ebenfalls lohnen. Hier gibt es große Unterschiede zwischen den Kreditinstituten. Ein Tipp der ARAG Experten: Nicht immer leicht zu finden, aber auf jeder Bank-Website Pflicht sind die Entgeltinformationen. Dort werden zahlreiche Bankdienstleistungen und ihre jeweiligen Preise aufgelistet. Sobald das neue Konto eröffnet wurde, sollten die neue Bankdaten so schnell wie möglich an alle relevanten Stellen weitergegeben werden.

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Postbank kündigt Ukrainern in Deutschland Konten

Postbank kündigt Ukrainern in Deutschland Konten

Postbank kündigt Ukrainern in Deutschland Konten

In den letzten Jahren hat die Postbank vermehrt Kritik von Kunden und Verbraucherschützern auf sich gezogen. Viele Kunden beklagen sich über lange Wartezeiten in Filialen und am Telefon, unzureichenden Kundenservice und technische Probleme beim Online-Banking.

Aktuell wurde bekannt, dass die Postbank vermehrt Konten von ukrainischen Mitbürgern nach Nr. 19 Abs. 1 der Postbank AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) kündigt, die vor dem Krieg des Terror-Staates Russland in die Bundesrepublik Deutschland geflüchtet sind und Leistungen vom Jobcenter erhalten. Diese Klausel erlaubt es der Postbank, Geschäftsbeziehungen mit Kunden unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist ohne Angabe von Gründen zu beenden.

Verbraucherschützer und betroffene Kunden äußern Bedenken hinsichtlich der Transparenz und Fairness dieser Praxis. Sie kritisieren, dass unerwartete Kontokündigungen zu erheblichen Unannehmlichkeiten führen, insbesondere wenn sie ohne detaillierte Begründung erfolgen. Für viele Kunden bedeutet die Schließung ihres Kontos nicht nur organisatorischen Aufwand, sondern auch potenzielle finanzielle Nachteile.

Im Hinblick auf diese Kontokündigungen von ukrainischen Mitbürgern durch die Postbank drängt sich dem journalistischen Betrachter der Verdacht auf, dass die Postbank mit diesen Kontokündigungen sogenannte unrentable Kunden loswerden möchte. Die Debatte um die Kündigungspraxis der Postbank wirft ein negatives Schlaglicht auf die Bedeutung klarer und fairer Geschäftsbedingungen im Bankensektor.

Verbraucherschützer berichten überdies über eine Zunahme von Beschwerden von Postbankkunden, vorwiegend bezüglich fehlerhafter Abrechnungen und Schwierigkeiten bei der Kontoeröffnung oder Kontoschließung. Einige Kunden fühlen sich von der Bank nicht ausreichend unterstützt und bemängeln mangelnde Transparenz bei Gebühren und Konditionen. Die digitalen Angebote der Postbank stehen zudem ebenfalls massiv bei Kunden in der Kritik. Nutzer berichten von häufigen sowie massiven Ausfällen der Online-Plattform und der mobilen Apps, was zu erheblichen Unannehmlichkeiten führt, hauptsächlich, wenn dringende Bankgeschäfte erledigt werden müssen.

Kunden, denen das Konto von der Postbank gekündigt wurde, habe das Recht, ein Auskunftsersuchen nach Artikel 15 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) an die Postbank zu stellen, sollte die Postbank diesem Auskunftsersuchen nicht nachkommen, können sich Kunden an den Datenschutzbeauftragten mit einer Beschwerde wenden.
Hier sehen Sie Ihr Recht zur Beschwerde beim Datenschutzbeauftragten:
https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/Allgemein/Datenschutz/BeschwerdeBeiDatenschutzbehoereden.html

Die Postbank ist überdies verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben bei einem Auskunftsersuchen nach Artikel 15 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) über gespeicherte Daten des Kunden dem Kunden zu übermitteln.
Hier sehen Kunden, dass diese ein Recht auf Auskunft nach Artikel 15 der Datenschutzgrundverordnung haben:
https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/Allgemein/Betroffenenrechte/Betroffenenrechte_Auskunftsrecht.html

Diese anhaltenden Probleme haben insgesamt, vor allem in Verbindung mit den vorgenannten Kontokündigungen von Ukrainern, das Vertrauen vieler Kunden in die Postbank erschüttert. Die Forderungen von Medienvertretern an die Postbank, ihre Servicequalität zu verbessern und stärker auf die Bedürfnisse ihrer Kunden einzugehen, um langfristig konkurrenzfähig zu bleiben sowie Gründe für die fragwürdigen Kündigungen von Konten ukrainischer Mitbürger in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen, bleiben von der Postbank auf Nachfrage unbeantwortet.

Die „Berliner Börsen-Zeitung“, auch „BBZ“ genannt, erschien erstmals am 01. Juli 1855 und wurde vor 168 Jahren im Juli 1855 von Hermann Killisch-Horn (1821-1886) als Wirtschaftszeitung im historischen Zentrum Berlins gegründet. In ihrer Ausrichtung und Berichterstattung als liberalkonservative Wirtschafts- und Finanzzeitung berichtet die „Berliner

Börsen-Zeitung“ rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche in sechs Sprachen (Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch, Italienisch und Portugiesisch) vor allem über das tägliche Marktgeschehen, Themen aus der Wirtschafts- und Finanzbranche sowie weltweit aus allen Finanzzentren.

The „Berliner Börsen-Zeitung“, also known as „BBZ“, was first published on 1 July 1855 and was founded 168 years ago in July 1855 by Hermann Killisch-Horn (1821-1886) as a business newspaper in the historic centre of Berlin. As a liberal-conservative business and finance newspaper, the Berliner Börsen-Zeitung provides reporting on market developments, topics from the business and finance industry, and news from financial centres around the world in six languages (German, English, Spanish, French, Italian and Portuguese) 24 hours a day, seven days a week.

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