Bezahlkarte für Asylbewerber spart Kommunen bares Geld

STADTBOOMER®’s innovative Bezahlkarte für Asylbewerber optimiert Finanzflüsse und reduziert Verwaltungsaufwand für Kommunen.

Bezahlkarte für Asylbewerber spart Kommunen bares Geld

Asylbewerber-Bezahlkarte von STADTBOOMER spart Kommunen Geld und Fachpersonal. (Bildquelle: ©istockphoto.com – Hispanolistic – 1128048515)

STADTBOOMER®, ein führender Anbieter von lokalen Gutscheinplattformen, präsentiert seine innovative Bezahlkarte für Asylbewerber, die eine effiziente und kosteneffektive Alternative zur traditionellen Barauszahlung bietet. Dieses neue System ermöglicht nicht nur eine transparente und sichere Geldverwaltung, sondern stellt auch eine bedeutende Kostenersparnis für Kommunen dar.

Geschäftsführer Stefan Warner betont, dass diese Bezahlkarte eine effiziente Lösung darstellt, die sowohl die Integration von Asylbewerbern fördert als auch die Verwaltungsaufgaben der Kommunen erheblich reduziert. Durch die digitale Abwicklung werden administrative Belastungen minimiert und gleichzeitig Transparenz und Nachverfolgbarkeit der Ausgaben verbessert.

Die Bezahlkarte von STADTBOOMER® bietet innovative Funktionen wie geografische Beschränkungen, Ausgabenlimits und Kategorienbeschränkungen, die eine verantwortungsvolle Nutzung sicherstellen. Ihre mehrsprachige Benutzeroberfläche und einfache Aufladungsmöglichkeiten machen sie zu einer benutzerfreundlichen und integrativen Zahlungslösung.

Weitere Informationen zur Bezahlkarte und zu STADTBOOMER® finden Sie unter STADTBOOMER (https://stadtboomer.de) oder kontaktieren Sie Stefan Warner unter warner@stadtboomer.de oder telefonisch unter +491722308487.

STADTBOOMER, ein Produkt der Digital Marketing Hero GmbH, ist ein führender Anbieter von Gutscheinplattformen und innovativen Zahlungslösungen in Deutschland. Mit einem Fokus auf Benutzerfreundlichkeit, Effizienz und Integration, unterstützt STADTBOOMER Kommunen und fördert die lokale Wirtschaft.

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Digital Marketing Hero GmbH
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Brühler Straße 99
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Bessere Cybersecurity für Kommunen durch SOC as a Service

Kooperation von agilimo und villadata vereinfacht Schutz vor Cyberangriffen für Gemeinden und Kommunen

Bessere Cybersecurity für Kommunen durch SOC as a Service

Kooperation von agilimo und villadata für bessere Cybersecurity in Kommunen durch SOC as a Service

Das auf Kommunen spezialisierte Systemhaus villadata und Cybersecurity-Spezialist agilimo Consulting machen IT-Sicherheit per SOC as a Service für Kommunen einfacher zugänglich.

Warum der Schutz der IT-Strukturen von Gemeinden und Kommunen eine hohe Bedeutung hat, verdeutlicht ein Blick zurück in den Sommer 2021. Ein Hackerangriff mit Ransomware legte den Landkreis Anhalt-Bitterfeld am 6. Juli lahm und führte zum Katastrophenfall. Wochenlang stand die Kommunalverwaltung still. Die Nachwirkungen und Folgen beschäftigten den Landkreis auch noch knapp eineinhalb Jahre nach dem eigentlichen Angriff.

Neben einem Schaden in Millionenhöhe und geleakten vertraulichen Daten sorgte die eingeschleuste Ransomware der Cyberkriminellen bei der Bevölkerung der Region für massive Einschränkungen. Weil vom Abrechnungssystem für öffentliche Schwimmbäder bis zum Passwesen zahlreiche Stränge in den kommunalen IT-Verwaltungen zusammenlaufen, sind auch die Auswirkungen eines Cyberangriffs gravierend.

RANSOMWARE LEGT KOMMUNALE VERWALTUNG LAHM
Über mehrere Wochen konnten hunderte Verwaltungsmitarbeiter nur mit Fax und Telefon arbeiten, die Auszahlung von Gehältern, Bafög und Sozialleistungen war digital nicht durchführbar und der regionale Autohandel konnte zur Auslieferung bereitstehende Kraftfahrzeuge an Kunden wochenlang nicht zulassen.

Und auch der jüngste Hackerangriff in Nordrhein-Westfalen, von dem 72 kommunale Verwaltungen betroffen sind, macht erneut deutlich, wie hoch der Handlungsbedarf ist, um unsere gesellschaftlichen Strukturen gegen Cyberattacken zu schützen.

NEUE CYBERSICHERHEITS-RICHTLINIE NIS2 WIRD PFLICHT
Damit solche Alptraum-Szenarien verhindert werden können, sollen Kommunen ab Oktober 2024 per Gesetz verpflichtet werden, geeignete Maßnahmen für Überwachung und Cyberabwehr einzuführen. Aktuell befindet sich das neue NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz im Entwurfsstadium.

Der dringende Handlungsbedarf ist allerdings schon heute Realität. Denn durch die Anbindung an Systeme des Bundes, wie zum Beispiel im Ausweis- und Passwesen, nutzen Gemeinden und Kommunen kritische Infrastrukturen und haben einen hohen Schutzbedarf. Doch beim Betrieb eigener Security Operations Center (SOC) stoßen Kommunen hinsichtlich der Kosten, des Personals und der nötigen Expertise an Grenzen. Hier setzt die strategische Kooperation von agilimo Consulting und villadata an und bietet eine praxisfähige Lösung.

EINFACHER ZUGANG ZU SOC AAS FÜR KOMMUNEN UND GEMEINDEN
Während agilimo der Spezialist für hochsicheres und ultramobiles Arbeiten ist und ein eigenes deutsches Security Operations Center betreibt, konzentriert sich villadata als Systemhaus auf die besonderen Bedürfnisse und Bedingungen bei der Betreuung der IT von kommunalen Verwaltungen.
villadata übernimmt über einen Satelliten des SOC das Monitoring und die Erfassung der sicherheitsrelevanten Systeme und Daten für die Gemeinde. Über eine gesicherte Anbindung an das Security Operations Center von agilimo Consulting führt das SOC im Hintergrund alle Überwachungen und Auswertungen durch und stößt bei erkennbaren Risiken oder Gefahren präventive oder akute Schutzmaßnahmen an.

Auf diese Weise kann eine kommunale Verwaltung die vollständigen Schutzmechanismen eines Security Operations Center nutzen und handlungsfähig bleiben, ohne die Herausforderungen eigener SOC-Infrastrukturen vor Ort selbst stemmen zu müssen. Zudem sind durch den skalierbaren Überwachungsansatz auch organisatorische Veränderungen einfach abbildbar. Dadurch bleibt die Eintrittsschwelle für Kommunen niedrig, wirtschaftlich und praxistauglich.

Die optimale Verzahnung der Expertisen und Spezialgebiete ermöglicht Gemeinden und Kommunen so den Zugang zu hochspezialisierter, moderner Cybersecurity und IT-Überwachung, die in der Regel erst ab größeren mittelständischen Strukturen tragfähig wird.

KONTAKT FÜR KOMMUNEN
villadata Systemhaus GmbH
Herr Silvio Kunze
Am Flugplatz 12a
15344 Strausberg
www.villadata.de

KONTAKT SOC-BETREIBER
agilimo Consulting GmbH
Herr Thomas Edelmann
Kreuzfeldring 9
63820 Elsenfeld
www.agilimo.de

Die agilimo Consulting GmbH ist ein Unternehmen der agilimo Group und begleitet Kunden bei der Umsetzung von performanten, skalierbaren Lösungen für ultramobiles und hochsicheres Arbeiten – im Homeoffice, vor Ort im Unternehmen oder unterwegs.

Durch einen ganzheitlichen, praxiserprobten Ansatz können unsere Experten nahezu alle denkbaren Anforderungen für geschäftsrelevante Prozesse und Szenarien abdecken. Auf Wunsch stellen wir auch den technischen und logistischen Komplett-Service für das Management und das Handling Ihrer Geräte nahtlos bereit.

Stetig steigende Bedeutung kommt der IT-Sicherheit zu, denn der Schutz der Unternehmensdaten ist zunehmenden Risiken durch Cyber-Attacken ausgesetzt. Um Unternehmen hier bestmöglich zu unterstützen, bietet agilimo ihren Kunden umfassende Leistungen im Bereich der Cyber-Sicherheit an – vom präventiven Sicherheitsaudit, über Cyber-Abwehr und SOCaaS, bis zur Berücksichtigung rechtlicher Aspekte für das Management von Cyber-Risiken in fachübergreifender Zusammenarbeit mit Juristen.

Mit einer Verfügbarkeit an 365 Tagen im Jahr begleiten wir die Projekte unserer Kunden im gesamten Nutzungszyklus: Von Beschaffung und technischer Konfiguration über den Rollout ins Home Office Ihrer Mitarbeiter*innen bis zum Servicehandling und der Abwicklung am Ende der Laufzeit.

Über zwei Jahrzehnte Projekterfahrung bei IT- und Mobility-Lösungen sowie im Product Lifecycle Management in unterschiedlichsten Größen und Strukturen nationaler und internationaler Organisationen bilden unser Fundament für die nachhaltige, sichere und leistungsstarke Zusammenarbeit mit unseren Kunden und Partnern. Damit Ihre Mitarbeitenden zu jeder Zeit mit dem passenden Gerät arbeitsfähig bleiben.

Kontakt
agilimo Consulting GmbH
Marcus Heinrich
Kreuzfeldring 9
63820 Elsenfeld
+49 6022-65193-0

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Haus & Grund Hessen zur Grundsteuer: Verbindliche Hebesätze für Kommunen

Zum Beschluss im Landtag Warnung vor weiter steigenden Kosten für Vermieter, Mieter und Grundstücke

Haus & Grund Hessen zur Grundsteuer: Verbindliche Hebesätze für Kommunen

Wiesbaden/Frankfurt, 14. Dezember 2021 – Praktikabler als das Bundesmodell, aber mit verschenktem Potenzial für mehr Objektivität – das sagt Haus & Grund Hessen über das Gesetz zur Grundsteuer, das heute im Hessischen Landtag beschlossen werden soll. Bei der Grundsteuer B befürwortet der Verband ein Flächenmodell. Und fordert: Die Kommunen müssen per Verordnung an die von Finanzminister Michael Boddenberg angekündigten individuellen Hebesätze zur Aufkommensneutralität gebunden werden. Die Grundsteuer C lehnt der Verband, der die Interessen der privaten Eigentümer in Hessen vertritt, komplett ab.

„Das vom Hessischen Finanzminister entwickelte Flächen-Faktor-Verfahren ist einfacher anzuwenden als das komplizierte Modell der Bundesregierung“, sagt Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer des Landesverbands Hessischer Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer. „Sein großer Nachteil ist aber, dass es wertabhängige Komponenten enthält: Bei steigenden Bodenwerten steigt die Grundsteuer für Mieter und Eigentümer automatisch mit.“

Jedoch seien besonders in den hessischen Städten und deren Umlandgemeinden in den vergangenen Jahren die Bodenwerte besonders stark nach oben gegangen, so Ehrhardt. „Grund sind nicht etwa entsprechende Investitionen in die kommunale Infrastruktur. Vielmehr sind vielerorts die Grundstückspreise aufgrund des Mangels neuer Baugebiete und dem daraus folgenden Nachfrage-Überhang gestiegen.“ Daher ist er überzeugt: „Das reine Flächenmodell ist das einzig wirklich objektive Grundsteuermodell. Und sein unbestreitbarer Vorteil ist: Eine regelmäßige Neubewertung der Grundstücke und/oder Gebäude entfällt.“

Kommunen zur Aufkommensneutralität verpflichten
Bei der ersten Beratung des Grundsteuergesetzes im Landtag hatte Finanzminister Michael Boddenberg eine Liste des Landes angekündigt, die für jede hessische Gemeinde den individuellen Hebesatz definiert, mit der ihr Grundsteuer-Aufkommen unverändert bleibt. So will Hessen das Versprechen der Aufkommensneutralität der Grundsteuer-Neuordnung einlösen. „Kommunen dürfen die Grundsteuer-Reform nicht als zusätzliche Einnahmequelle missbrauchen, das würde die Wohnkosten in die Höhe treiben“, warnt Ehrhardt. „Eine Vorschrift wäre besser als eine unverbindliche Liste.“

Er widerspricht dem Hessischen Finanzminister, die Anwendung der ermittelten Hebesätze liege im Ermessen der kommunalen Selbstbestimmung. „Welche Höchstsätze nicht überschritten werden dürfen, bleibt einer landesrechtlichen Regelung vorbehalten“, zitiert er §26 des Grundsteuergesetzes und betont: „Auf dieser gesetzlichen Grundlage und mit der in Deutschland bislang einzigartigen Liste hat das Land Hessen ein wirkungsvolles Instrument in der Hand, über eine Verordnung vor allem einkommensschwache Haushalte vor weiter steigenden Belastungen zu schützen.“

Warnung: Grundsteuer C treibt Grundstückspreise in die Höhe
Die neue Grundsteuer C lehnt Haus & Grund Hessen ab. „Sie trifft vor allem finanzschwache Eigentümer schwer und befeuert damit eher die Bodenspekulation, als sie zu bekämpfen“, so Ehrhardt. „Sie bestraft vor allem diejenigen, die nur geringe Reserven haben, um ihr Grundstück schnell zu bebauen.“ Professionelle Bodenspekulanten könnten die Grundsteuer C aus der Portokasse zahlen und bei Veräußerung von Grundstücken mitberechnen. Das werde auch die Grundstückspreise weiter in die Höhe treiben. „Bereits in den 1960er-Jahren hatte sich diese Steuer in der Bundesrepublik als nicht zielführend erwiesen und wurde deshalb bereits nach zwei Jahren wieder abgeschafft.“

Über Haus & Grund Hessen:

Haus & Grund Hessen – Landesverband der Hessischen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. ist die Dachorganisation der 81 örtlichen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Vereine in Hessen mit insgesamt über 65.000 Mitgliedern. Unser Verband nimmt am politischen Geschehen teil und stärkt dadurch die Position des privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentums in Hessen. Wir vertreten die Interessen der hessischen Haus- und Grundeigentümer gegenüber Politik, Behörden und Öffentlichkeit.

Bedeutung des privaten Eigentums in Hessen:

– Die privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Hessen verfügen über rund 2,5 Millionen Wohnungen, also über mehr als 85,4 Prozent des gesamten hessischen Wohnungsbestandes.

– Sie investieren jährlich über 7,1 Milliarden Euro in ihre hessischen Immobilien.

– Unter Berücksichtigung der positiven Beschäftigungseffekte in weiteren Branchen sichern oder schaffen diese Investitionen jährlich rund 135.000 Arbeitsplätze in Hessen.

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