Zahnspangen für Kinder – Verbraucherinformation der ERGO Krankenversicherung

Wann sich eine Zusatzversicherung lohnt

Zahnspangen für Kinder - Verbraucherinformation der ERGO Krankenversicherung

Sogenannte Kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG) bestimmen den Schweregrad der Fehlstellung. (Bildquelle: ERGO Group)

Immer mehr Kinder und Jugendliche bekommen eine Zahnspange, um Fehlstellungen zu korrigieren und späteren Kiefer- und Zahn-Problemen vorzubeugen. Doch die gesetzliche Krankenversicherung kommt nicht immer für alle Kosten auf. Bei welchen kieferorthopädischen Behandlungen die Versicherung einspringt, wie hoch der Eigenanteil ausfallen kann und wann sich eine Zusatzversicherung lohnt, weiß Nicola Blidschun, Zahnexpertin der ERGO Krankenversicherung.

Bedingungen für die Kostenübernahme

Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) zahlen kieferorthopädische Behandlungen nur, wenn die Behandlung bis zum 18. Lebensjahr begonnen hat. „Außerdem muss der Kieferorthopäde eine erhebliche Zahn- oder Kieferfehlstellung feststellen und die Behandlung abschließen können“, erläutert Nicola Blidschun, Zahnexpertin der ERGO Krankenversicherung. „Seit 2002 kommen bei der Diagnose die sogenannten Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) zum Einsatz, die den Schweregrad der Fehlstellung bestimmen.“ Bei KIG 3, 4 und 5 übernimmt die GKV die Kosten der Grundversorgung. Arbeiten die Kinder und Jugendlichen gut mit, können Eltern häufig mit einer kompletten Erstattung des Eigenanteils seitens der Krankenkasse rechnen.

Was ist wichtig beim Eigenanteil?

Um Leistungen zu beantragen, benötigen Eltern vom Kieferorthopäden zunächst einen Behandlungsplan, den sie anschließend der Krankenkasse zur Genehmigung vorlegen. „Erst nach der Zusage kann die Behandlung beginnen, die je nach Schweregrad durchschnittlich drei bis vier Jahre dauert“, erklärt Blidschun. Eltern müssen den Eigenanteil der Kosten zunächst selbst tragen – 20 Prozent bei Behandlung eines und 10 Prozent bei gleichzeitiger Behandlung eines zweiten Kindes. Erst nach erfolgreichem Abschluss erstattet die gesetzliche Krankenversicherung diesen. „Eltern sollten den Prozess aktiv begleiten und beispielsweise darauf achten, dass der Nachwuchs die Kontrolltermine wahrnimmt“, rät die Zahnexpertin. Sie empfiehlt, sich bei Problemen und Zahnspangendefekten sofort an die Praxis zu wenden und auf eine gründliche Zahnhygiene beim Kind zu achten. Für die Erstattung ist es wichtig, dass Eltern alle Rechnungen im Original aufheben. Der Krankenkasse müssen die jeweils erforderlichen Unterlagen vorliegen, insbesondere auch die Abschlussbescheinigung des Kieferorthopäden.

Zusatzkosten

„Auch wenn die gesetzlichen Krankenversicherungen die Grundversorgung abdecken, fallen meist noch Zusatzleistungen an, über die der Kieferorthopäde die Eltern vor Beginn der Behandlung aufklären muss“, so Blidschun. Dazu zählen zum Beispiel durchsichtige beziehungsweise Keramik-Brackets. „Die Zusatzkosten können sich selbst bei KIG 3, 4 oder 5 auf bis zu 2.000 Euro und mehr belaufen“, ergänzt die Zahnexpertin.

Das leisten private Zusatzversicherungen

Bei KIG 1 oder 2 müssen Eltern die gesamte Behandlung bezahlen. Es handelt sich hier zwar um Zahnfehlstellungen geringer Ausprägung, aus medizinischer Sicht ist eine Korrektur aber trotzdem oft sinnvoll. Denn auch beispielsweise ein Deckbiss oder ein Platzmangel der Zähne kann je nach Ausprägung zu gesundheitlichen Problemen führen. Private Zusatzversicherungen springen dann ein. „Die ERGO Krankenversicherung versichert sogar angeratene und laufende Behandlungen mit“, so Blidschun. „Sie kommt dabei für 50 Prozent der privaten Mehrkosten nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung auf und sogar für 75 Prozent, falls innerhalb der ersten vier Versicherungsjahre keine kieferorthopädische Behandlung durchgeführt wurde.“
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Zahn um Zahn

ARAG Experten informieren über die schnelle Hilfe bei Zahnunfällen

Ob beim Klettern in der Kita, beim Bolzen auf dem Schulhof oder nachmittags auf der Skaterbahn – kleine Entdecker und große Eroberer leben gefährlich. Vor allem die oberen Schneidezähne gehören zu den Lieblingsopfern. Die gute Nachricht: Zähne können nach einem Unfall in den meisten Fällen wieder eingesetzt werden. Voraussetzung: Der Zahn bzw. das Zahnstück wird in der Zwischenzeit richtig aufbewahrt. Worauf es bei Zahnunfällen noch ankommt, erläutern die ARAG Experten anlässlich des Tages der Zahngesundheit am 25. September.

Erste Hilfe beim Zahnunfall
Oft sieht es dramatischer aus als es ist. Das Gewebe im Mund- und Gesichtsbereich ist ausgesprochen gut durchblutet. Verletzungen können daher stark bluten. Entfernen Sie zunächst lose Zahnteile oder Zähne aus dem Mund. Dabei raten die ARAG Experten, Zähne immer nur an der Krone anfassen, nie die Zahnwurzel. Pressen Sie ein sauberes Textilstück oder Mull auf die Wunde oder lassen Sie den Verletzten darauf beißen.

Legen Sie den Zahn am besten sofort in eine Zahnrettungsbox. Säubern oder desinfizieren Sie ihn auf keinen Fall. Ebenfalls tabu: Trocken lagern, etwa in einem Taschentuch! Ist keine Zahnrettungsbox erreichbar, können Sie den Zahn in kalter H-Milch, Kochsalzlösung aus der Apotheke oder Frischhaltefolie für maximal zwei Stunden zwischenlagern.

Die Zahnrettungsbox
Ein ausgeschlagener Zahn kann nur dann wieder einheilen, wenn die empfindlichen Zellen an der Wurzelhaut erhalten bleiben. Bei einer falschen Lagerung sterben diese Zellen innerhalb kürzester Zeit ab. Deshalb enthält die Zahnrettungsbox ein Fläschchen mit spezieller Zellnährlösung. Sie sorgt dafür, dass Zahn und Zellen 24 bis maximal 48 Stunden lang gut versorgt sind.

Übrigens: Die Box dient nicht nur ganzen Zähnen als Auffangstation, sondern auch Zahnbruchstücken. Wichtig ist, dass die Lagertemperaturen zwischen mindestens minus vier Grad und maximal 25 Grad Celsius beachtet werden.

Zahnrettungsboxen bekommen Sie in Apotheken, in Zahnarztpraxen oder in Online-Shops. Sie kosten ab zehn Euro. Noch besser ist es, wenn ausreichend Boxen an Orten mit Verletzungspotential schnell zugänglich sind, zum Beispiel in Grundschulen. Denn: Passiert ein solches Missgeschick, zählt jede Sekunde. In diesem Zusammenhang weisen die ARAG Experten auf das Projekt Zahnrettungskonzept.info (https://toothrescueconcept.info/) hin. Es klärt über Zahnunfälle und Zahnrettung auf und kümmert sich um die Verbreitung von Zahnrettungsboxen.

Am Zahnarzt führt kein Weg vorbei
Zähne können durch einen Unfall erschüttert oder gelockert sein. Verlagerungen aus der Ursprungsposition sind ebenfalls möglich. Zudem können Zahnwurzeln gebrochen sein. Solche Verletzungen können Laien schlecht erkennen. Deshalb raten die ARAG Experten, nach jedem Zahnunfall den Zahnarzt aufzusuchen. Das reduziert spätere Komplikationen. Und wenn aus einem Zahnunfall eine Fehlstellung resultiert, kann es ein Fall für den Kieferorthopäden (https://www.arag.de/zahnzusatzversicherung/zusatzversicherung-kieferorthopaedie/) sein. Ihr erster Ansprechpartner ist auch hier Ihr Zahnarzt.

Plötzlich ist der Milchzahn futsch
Wenn Kinder ihre Milchzähne (https://www.arag.de/zahnzusatzversicherung/zahnpflege-milchzaehne/) frühzeitig durch einen Unfall verlieren, lohnt ein näherer Blick in den Mund. Die Zähne könnten sich unter Umständen in den noch weichen Kiefer zurückgedrückt haben. Wenn Sie schnell handeln, kann ihn der Zahnarzt wieder hervorholen. Ist der Milchzahn allerdings futsch, könnte es nach Auskunft der ARAG Experten durch die zu früh entstandene Lücke zu Problemen mit der Zahnstellung der übrigen Zähne kommen. Sie könnten schief in die Zahnlücke wachsen, so dass nachfolgende bleibende Zähne, die etwa ab dem neunten Lebensjahr nachrücken, keinen Platz mehr haben. Hier könnten eine Krone oder eine Brücke helfen, die Lücke zu füllen, bis der bleibende Zahn sich ankündigt.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sport-und-gesundheit/

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