Mehrheit will gegen die neue Grundsteuer Einspruch einlegen

Mehrheit will gegen die neue Grundsteuer Einspruch einlegen

GRUNDSTEUER.de Umfrage: Mehrheit will gegen den Grundsteuerbescheid Einspruch einlegen.

Das Informationsportal GRUNDSTEUER.de befragte kurz vor Ende der Abgabefrist für die Grundsteuererklärung am 31. Januar mehr als 6.000 Nutzer zur Grundsteuerreform. Demnach beabsichtigen die meisten Umfrageteilnehmer, Einspruch gegen die Bescheide für die neue Grundsteuer einzulegen. Grundsätzlich wird die Reform jedoch als gerecht empfunden.

Das größte private Informationsportal zur Grundsteuerreform, GRUNDSTEUER.de, befragte vom 02. bis zum 15. Januar 2023 seine Nutzer zu verschiedenen Aspekten rund um die neue Grundsteuer. „Am 31. Januar läuft die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ab, aber nur etwas mehr als die Hälfte wurde bislang eingereicht. Wir haben das zum Anlass genommen, bei Grundstückseigentümern nachzufragen“, erklärt Dirk Staudinger von GRUNDSTEUER.de. Die Umfrage ergibt, dass die Mehrheit der Befragten die Grundsteuererklärung für schwierig hält und eigene Fehler beim Ausfüllen befürchtet. Ein Großteil beabsichtigt, gegen die Bescheide für die neue Grundsteuer sogar Einspruch einzulegen. „Trotz aller Kritik empfinden die meisten Umfrageteilnehmer die Grundsteuerreform als gerecht. Sie erwarten, dass diese für Grundstückseigentümer insgesamt aufkommensneutral sein wird, d. h. in Summe nicht mehr oder weniger kosten wird als vor der Reform – wie von der Bundesregierung einst angekündigt“, erläutert Staudinger die weiteren Ergebnisse. Die Umfrage bestand aus fünf Fragen, die nach dem Zufallsprinzip auf den Seiten des Online-Portals eingebunden und jeweils von mehr als 6.000 Besuchern beantwortet wurden.

Probleme bei der Erklärungsabgabe
Die Umfrage hat gezeigt, dass das Ausfüllen der Grundsteuererklärung für die Betroffenen nicht ganz einfach war: 84,4 Prozent der Befragten empfanden die Grundsteuererklärung als schwierig. Nach Einschätzung der Redaktion von GRUNDSTEUER.de sind viele Steuerpflichtige schlichtweg überfordert. Insbesondere das Sammeln der benötigten Angaben und Unterlagen bereitete mitunter mehr Aufwand als gedacht. Hinzu kamen Probleme beim Ausfüllen der Formulare und mit der elektronischen Erklärungsabgabe generell. GRUNDSTEUER.de sieht hier auch den Grund dafür, dass mit 84,3 Prozent etwa genauso viele Umfrageteilnehmer glauben, dass ihnen Fehler bei der Grundsteuererklärung unterlaufen sind. „Wir nehmen insgesamt eine große Verunsicherung bei den Steuerpflichtigen bezüglich der neuen Grundsteuer wahr“, resümiert Staudinger die Zahlen.

Viel Arbeit für die Finanzverwaltung
Doch die Umfrageergebnisse lassen auch für Finanzämter, Gerichte und Gemeinden viel Arbeit vermuten: Mit Erhalt des Bescheids vom Finanzamt kann innerhalb eines Monats Einspruch eingelegt werden. 84,7 Prozent der Umfrageteilnehmer beabsichtigen, Einspruch gegen die Grundsteuerbescheide einzulegen. Nach Meinung von GRUNDSTEUER.de liegt es nahe, dass die Befragten den Ausgang von Musterklagen diverser Eigentümerverbände abwarten und deshalb Einspruch einlegen möchten, bevor der Bescheid bestandskräftig wird. Bislang ist nicht klar, wie die Finanzverwaltung auf die Vielzahl der angekündigten Einsprüche reagieren wird.

Grundsteuerreform ist richtig
Trotz einiger Unwägbarkeiten halten 71,1 Prozent der Befragten die Grundsteuerreform für gerecht. Dass ab 2025 einige mehr und andere weniger zahlen werden als vor der Reform, scheint den Steuerpflichtigen nach Meinung von GRUNDSTEUER.de durchaus bewusst zu sein. Das Grundsteueraufkommen beträgt bundesweit etwa 15 Milliarden Euro. 73,9 Prozent vertrauen dem politischen Versprechen, wonach die Grundsteuerreform aufkommensneutral sein soll – also insgesamt etwa so hoch sein wird wie vor der Reform. Doch viele Gemeinden haben bereits in den letzten Jahren ihre Hebesätze erhöht und einige werden diese voraussichtlich in den folgenden Jahren noch anpassen. Ob das politische Versprechen eingehalten wird, kann tatsächlich erst ab 2025 und in den Folgejahren beurteilt werden.

Alte Grundsteuer verfassungswidrig
Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für die öffentliche Hand. Sie dient dazu, den Grundbesitz – bebaut oder unbebaut – zu besteuern und trägt somit zur Finanzierung von öffentlichen Aufgaben bei. In den letzten Jahren verstärkte sich die Debatte um die Gerechtigkeit der Grundsteuer: Derzeit werden in Deutschland zu ihrer Ermittlung Einheitswerte nach § 19 Abs. 1 BewG für Grundbesitz in den alten Bundesländern zugrunde gelegt, die aus den 1960ern Jahren stammen; in den neuen Bundesländern sind die Einheitswerte noch älter. Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 deshalb die Vorschriften für die Einheitsbewertung zur Berechnung der Grundsteuer in den alten Bundesländern für verfassungswidrig erklärt. Bis Ende 2019 hatte der Gesetzgeber daraufhin Zeit, eine neue Berechnungsgrundlage zu schaffen. Seit diesem Jahr setzen die Finanzämter geänderte Werte fest. In diesem Zusammenhang muss die neue Grundsteuererklärung noch bis zum 31. Januar 2023 in elektronischer Form beim jeweiligen Finanzamt eingereicht werden. Nach Feststellung der neuen Werte prüfen die Kommunen, ob und inwieweit sie ihre Hebesätze anpassen müssen. Ziel ist es, die Grundsteuer aufkommensneutral zu gestalten, damit es für die Grundstückseigentümer insgesamt nicht teurer wird als bisher. Ab dem 1. Januar 2025 soll dann die neue Grundsteuer durch die Gemeinden erhoben werden.

Fazit
Mit Abgabe der Grundsteuererklärung ist das Thema noch längst nicht auf der Zielgeraden. Die angekündigten Einsprüche gegen die Bescheide für die neue Grundsteuer werden Eigentümer und vor allem die Finanzverwaltung weiterhin vor Herausforderungen stellen.

Über GRUNDSTEUER.de:
GRUNDSTEUER.de ist das größte private Informationsportal im Internet zur Grundsteuerreform in Deutschland. Personen, welche Eigentum an Grund, Häusern oder Wohnungen besitzen, können sich über GRUNDSTEUER.de unter anderem über die neue Berechnungsweise in den verschiedenen Bundesländern informieren. Mithilfe des Grundsteuer-Rechners unter https://grundsteuer.de/rechner/ können schließlich einfach und schnell die relevanten Berechnungsgrundlagen ermittelt werden. Bis zu 400.000 Besucher monatlich nutzen das Portal, um sich zu Fragen rund um die Grundsteuerreform zu informieren.

Weitere Informationen unter: https://www.grundsteuer.de

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Kontakt
GRUNDSTEUER.de / ub.de Fachwissen GmbH
Dirk Staudinger
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06171 / 27 75 342 03
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Debüt von Immobilienspekulant Klaus Barski neu aufgelegt

Unter dem Titel „Der Frankfurter Spekulant“ ist der erste Roman von Immobilienspekulant Klaus Barski nun beim Solibro Verlag erhältlich

Debüt von Immobilienspekulant Klaus Barski neu aufgelegt

ISBN 978-3-96079-002-0

DAS BUCH: In seinem amüsanten Debütroman erzählt Klaus Barski die abenteuerliche Geschichte des Hasardeurs Adi, der seine „große Kohle“ im Frankfurter Immobilienzockermilieu macht.
Seinen pfiffig-dreisten Aufstieg verdankt Adi allerlei Tricks und seinem wachem Verstand. Doch auch Rückschläge lassen ihn nicht verzweifeln, der Wille zum Erfolg ist einfach zu groß. Der Glücksritter läßt sich nicht davon abhalten, seine Träume zu verwirklichen. Am Ende steht der Ausstieg in die exotische Welt von Ibiza und Florida, in der die Früchte des riskanten Geschäftemachens geerntet werden. Eine fesselnde Zeitreise in die 70er Jahre, die große Schnittmengen mit der eigenen Erfolgsstory des Autors und (Erfahrungs-)Millionärs Klaus Barski hat.

DER AUTOR: Klaus Barski, einer der von ganz unten kommt (Arbeiterfamilie, keine Schulbildung, Arbeitsbeginn mit 13 Jahren …), schaffte mit harter Arbeit und gesundem Geschäftsinstinkt den Aufstieg vom Volksschüler und Sozialhilfeempfänger zum millionenschweren Immobilienkaufmann und Schriftsteller.
In all seinen Romanen schildert er mitreißend, schonungslos und doch immer mit einem selbstironischen Augenzwinkern knallharte, oftmals abenteuerliche Erfahrungen, wie sie ihm auch auf seinem Lebensweg in ähnlicher Weise widerfahren sind. Klaus Barski ist dementsprechend natürlich kein Leisetreter. Gerne erzeugt der Werbeprofi Aufsehen. So als er anlässlich der Veröffentlichung seines Romans Der deutsche Konsul medienwirksam echte und gefälschte Dollars aus dem Fenster warf. Oder als er mit Luxuslimousine im Frankfurter Cafe Schwille aufkreuzte um einen Ozelot an einer Eisenkette auszuführen – Klaus Barski: eben ein echter (Erfahrungs-)Millionär mit Tick und Charme.

Bisher erschienen:
Sweet Florida Keys – 2014
Prügel für den Hausbesitzer – 2012
Blut-Zeitung – 2008
Lebenslänglich Cote d“Azur – 2005
Exil Ibiza – 2003
Der deutsche Konsul – 2001
Der Loser – 2000
Der Frankfurter Spekulant – 1999/2022

Bibliographische Daten
Klaus Barski: Der Frankfurter Spekulant (https://www.solibro.de/buecher/der-frankfurter-spekulant)
Münster: Solibro Verlag 1. Aufl. 2022 (Neuauflage)
[cabrio Bd. 7] ISBN 978-3-96079-002-0
Broschur; 14 x 21 cm; 200 Seiten;
Preis: 16,- (D)/ 16,50 (A), 20,- (SFR) / Originalausgabe
Informationen & Leseproben unter: www.solibro.de
Erhältlich (oder über Nacht bestellbar) in allen Buchhandlungen in Deutschland, Österreich, Schweiz sowie bei Internetbuchhändler

Pressematerial finden Sie hier (https://www.solibro.de/presse/presse-download/).

Der Solibro Verlag ist ein Publikumsverlag, der aufklärerischen und zugleich unterhaltsamen Lesestoff anbietet, der es leicht macht, die mediale Konkurrenz öfter mal zu ignorieren. Etablierte Autoren wie die Journalisten Helge Timmerberg und Bernd Zeller oder die Schauspielerin Yvonne de Bark sorgen mit Ihren Titeln für gleichsam subversive wie kurzweilige Leseerfahrungen. Aber auch neue Autoren wie Almuth Herbst, Britta Wulf, Frank Jöricke, Guido Eckert, Bernhard Pörksen oder Jan Philipp Burgard sowie regionale Titel tragen zum abwechslungsreichen Verlagsprogramm bei (populäres Sachbuch, Belletristik, Reiseliteratur, Humor, Regionalia).

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