Haus & Grund Hessen: Geplantes Gesetz gegen Leerstand ist nutzlose und teure Symbolpolitik

Aufstockung und Dachgeschossausbau erleichtern, leerstehende Büroräume nutzen

Haus & Grund Hessen: Geplantes Gesetz gegen Leerstand ist nutzlose und teure Symbolpolitik

Frankfurt/Wiesbaden, 24. Januar 2024 – Das von der neuen Landesregierung im Koalitionsvertrag vereinbarte „Gesetz gegen spekulativen Leerstand im Geltungsbereich des angespannten Wohnungsmarktes“, ist aus Sicht von Haus & Grund Hessen nutzlose und teure Symbolpolitik. „Es würde einen erheblichen Verwaltungsaufwand verursachen und Steuergelder verschwenden – für nichts, wie die neuesten Zahlen belegen“, sagt sein Geschäftsführer Younes Frank Ehrhardt.

„Welche Untersuchungen auch immer man sich ansieht – alle sprechen dafür, dass Hessen absolut nicht zu den Hochburgen der Wohnungsleerstände gehört“, so Ehrhardt. Er bezieht sich unter anderem auf den CBRE-Empirica-Leerstandsindex, den das Maklerunternehmen CBRE und das Forschungsinstitut Empirica regelmäßig fortschreiben. Er stellt für 2022 einen bundesweiten Leerstand von 2,5 Prozent der Wohnungen fest. Mit 1,5 Prozent liegt Hessen deutlich darunter – ein Wert, den auch die globale Datenbank Statista ermittelt hat. Frankfurt gehört laut Leerstandsindex mit 0,2 Prozent zu den Städten mit den bundesweit geringsten Leerstandsquoten – nur in München sind demnach mit 0,1 Prozent weniger Wohnungen ungenutzt.

„Auch die Landeshauptstadt selbst erkennt kein Leerstandsproblem“, so Ehrhardt. Das Wiesbadener Amt für Statistik und Stadtforschung hat für den Bericht „Wohnen in Wiesbaden: Immobilienmarkt und Mietpreise 2022“ Zahlen bis 2021 ausgewertet und kommt zu dem Schluss: „In Wachstumsregionen, zu denen auch das Rhein-Main-Gebiet und somit die Landeshauptstadt zählen, lag der marktaktive Leerstand durchschnittlich bei 1,4 Prozent. Wiesbaden liegt mit 1,7 Prozent im Jahr 2021 nur leicht über diesem Durchschnittswert.“ Die Studie nennt das eine „akzeptable Fluktuationsreserve“, die auf einem ausgeglichenen Wohnungsmarkt üblicherweise bei etwa zwei bis drei Prozent angesetzt werde.

Ehrhardt: „Ein Gesetz gegen Leerstand wäre ein politisches Ablenkungsmanöver – denn Leerstand ist offensichtlich in Hessen, der Rhein-Main-Region und den Universitätsstädten kein Problem. Der tatsächliche Mangel an preiswertem Wohnraum hat andere Gründe. Stattdessen sollte endlich durch Beseitigung bürokratischer Hürden das seit Langem brachliegende Potenzial durch Aufstockung und Dachgeschossausbau genutzt werden. Wirksam wäre auch die flexible Umwandlung von Büroflächen in Wohnraum, denn da sind die Leerstände nach der Pandemie unübersehbar.“

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Haus & Grund Hessen – Landesverband der Hessischen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. ist die Dachorganisation der 80 örtlichen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Vereine in Hessen mit insgesamt über 67.000 Mitgliedern. Unser Verband nimmt am politischen Geschehen teil und stärkt dadurch die Position des privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentums in Hessen. Wir vertreten die Interessen der hessischen Haus- und Grundeigentümer gegenüber Politik, Behörden und Öffentlichkeit.

Bedeutung des privaten Eigentums in Hessen:

– Die privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Hessen verfügen über rund 2,5 Millionen Wohnungen, also über mehr als 85,4 Prozent des gesamten hessischen Wohnungsbestandes.
– Sie investieren jährlich über 7,1 Milliarden Euro in ihre hessischen Immobilien.
– Unter Berücksichtigung der positiven Beschäftigungseffekte in weiteren Branchen sichern oder schaffen diese Investitionen jährlich rund 135.000 Arbeitsplätze in Hessen.

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Haus & Grund Hessen: Angaben zur Grundsteuer jetzt angehen

Ab 1. Juli können Eigentümer ihre Daten online abgeben – aber auch auf Papier

Haus & Grund Hessen: Angaben zur Grundsteuer jetzt angehen

Frankfurt/ Wiesbaden, 28. Juni 2022 – Etwa drei Millionen hessische Immobilien- und Grundstückseigentümer haben den gleichen Brief von der Steuerverwaltung bekommen – zur ab 2025 geltenden Grundsteuer. Nun haben sie vom 1. Juli bis 31. Oktober Zeit, online Auskunft über die Daten zu geben, die zu deren Neuberechnung erforderlich sind.

„Wir appellieren an die Eigentümer, fristgerecht mitzumachen“, sagt Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen. Auch wenn die neue Grundsteuer erst ab dem 1. Januar 2025 erhoben wird, seien die aktuell anstehenden Feststellungen zum Grundsteuerwert absolut zwingend, damit die insgesamt ausgewogene Ausgestaltung der Grundsteuer hinsichtlich Messzahlen und Hebesätze fristgerecht gelingen kann.

„Die vorgesehene Abgabeform ist der Online-Weg über das Webportal Elster“, so Ehrhardt. Familienangehörige dürfen aber auch ihren Elster-Account nutzbar machen, um die Erklärung für ihre Angehörigen abzugeben. „Wer sich auf diesem Weg nicht helfen lassen kann und keinen Internetzugang oder die dafür erforderliche digitale Kompetenz hat, kann bei seinem Finanzamt auch einen Härtefall geltend machen und die Zusendung der Unterlagen auf Papier beantragen.“

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Haus & Grund Hessen: Steigende Mieten und Rückschlag im Klimaschutz

Immobilieneigentümer kritisieren Koalitionspläne zur Mitsprache bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und Erweiterung des Baugebots

Haus & Grund Hessen: Steigende Mieten und Rückschlag im Klimaschutz

Frankfurt/Wiesbaden, 3. Dezember 2021 – Mit großer Sorge sieht Haus & Grund Hessen die heute bekannt gewordenen Pläne der Landesregierung zur Umsetzung des „Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland“ – insbesondere den Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. „Das Ziel, neuen Wohnraum zu schaffen, wird damit klar verfehlt. Kommt die Verordnung, sorgt sie vielmehr für steigende Mieten und einen Rückschlag im Klimaschutz“, sagt dazu Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer des Verbandes, der die Interessen privater Eigentümer vertritt, die in Hessen 85 Prozent der Immobilien halten. In Bezug auf die geplante Erweiterung des Baugebots erinnert er Land und Kommunen an ihre eigenen unbebauten und damit ungenutzen Grundstücke.

Nach dem im Sommer in Kraft getretenen Gesetz zur Mobilisierung von Bauland können Bundesländer per Verordnung festlegen, dass Eigentümer von Wohngebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten eine behördliche Erlaubnis brauchen, wenn sie in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt Miet- in Eigentumswohnungen umwandeln wollen. Wie bekannt wurde, hat sich die Regierungskoalition in Hessen darauf geeinigt, dass eine solche Erlaubnis künftig für Häuser mit mehr als sechs Wohneinheiten erforderlich ist.

Haus & Grund Hessen lehnt eine solche Regelung strikt ab. „Davon wird der absolute Großteil der vermietenden Privateigentümer betroffen sein, die 66 Prozent der Mietwohnungen in Hessen besitzen“, sagt dazu Ehrhardt und beschreibt die drohende Kettenreaktion: Durch die Verordnung kommen weniger Eigentumswohnungen auf den Markt, was deren Preis in die Höhe treibt; den Käufern bleibt keine andere Wahl, als eine entsprechend höhere Miete zu verlangen, um nicht unwirtschaftlich zu handeln. „Die Mieten für neue Eigentumswohnungen werden steigen“, prognostiziert Ehrhardt. „Das wird erhebliche Ausmaße haben, denn in Hessen wird jede zweite Eigentumswohnung vermietet und nicht selbst genutzt.“

Kommunen und Land mit beträchtlicher Zahl eigener baureifer Grundstücke
Das Verbot, einzelne Wohnungen zu verkaufen, könne zudem Eigentümer daran hindern, mit dem Erlös die oft kostspielige energetische Modernisierung des gesamten Mehrfamilienhauses zu finanzieren, befürchtet Haus & Grund Hessen. „Das wäre ein beträchtlicher Rückschlag für die Hebung des enormen Energiesparpotenzials im Gebäudebestand und damit für den gesamten Klimaschutz in Hessen“, so Ehrhardt. Haus & Grund Hessen appelliert deshalb an die zuständigen Landespolitiker, sich gegen den „Bremsklotz für bezahlbaren Wohnraum und Klimaschutz“ zu positionieren und die Einführung einer solchen Umwandlungsverordnung für Hessen zu verhindern.

Kritisch sieht Haus & Grund Hessen auch die Pläne der Landesregierung, das Baugebot zu erweitern. Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt sollen demnach künftig den Eigentümern ungenutzter Grundstücke die Wohnbebauung vorschreiben können. „Vor allem private Eigentümer, die ein Grundstück besitzen und aktuell nicht über die erforderlichen Mittel verfügen, haben das gute Recht, nicht zu bauen“, so Ehrhardt. „Bevor private Eigentümer verpflichtet werden, müssen erst einmal die Kommunen und das Land Hessen selbst ihre Hausaufgaben machen und ihre eigenen baureifen Grundstücke bebauen, deren Zahl beträchtlich ist.“

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Der Bund der Steuerzahler Hessen e.V. (BdSt) mit Sitz in Wiesbaden zählt etwa 13.000 Mitglieder. Mit knapp 200.000 Mitgliedern bundesweit ist der BdSt eine der mitgliederstärksten Steuerzahlerorganisationen der Welt.

Der Bund der Steuerzahler ist ein gemeinnütziger Verein und parteipolitisch neutral. Er finanziert sich ausschließlich aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden und erhält keinerlei öffentliche Zuschüsse. Der BdSt kämpft für die Senkung der Steuer- und Abgabenlast, für ein einfaches und gerechtes Steuerrecht, für ein sparsames Ausgabeverhalten der öffentlichen Hand und gegen die Verschwendung von Steuergeldern.

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