Erste Hilfe: Alles ist besser als Nichtstun

ARAG Experten mit Tipps zur Vorbereitung auf den Notfall

Erste Hilfe: Alles ist besser als Nichtstun

Die meisten Menschen neigen dazu, den Gedanken an mögliche Notsituationen zu verdrängen und sind somit nicht vorbereitet, wenn etwas passiert. Wie schnell es jedoch dazu kommen kann, dass wir in ein solches Geschehen verwickelt werden, zeigt die Statistik: Zum Beispiel erleiden über 300.000 Personen (https://dzhk.de/herz-kreislauf-erkrankungen/herz-kreislauf-erkrankungen/herzinfarkt/) pro Jahr einen Herzinfarkt, viele davon in der Öffentlichkeit. Sie können oft noch gerettet werden, wenn Umstehende mutig agieren. Zum Tag der Ersten Hilfe am 9. September geben ARAG Experten wichtige Hinweise.

Einfache erste Handgriffe
Unfälle im Straßenverkehr, im Büro oder im Haushalt, Schlaganfälle, Zuckerschock, Verbrennungen oder der erwähnte Herzinfarkt – es gibt diverse medizinische Notfälle, die in unserem Beisein passieren können und bei denen auch Laien helfen und Schlimmeres verhindern können. Dabei ist das Absetzen des Notrufs selbstverständlich das Wichtigste, aber darauf darf es sich nicht beschränken. Ob das Absichern der Unfallstelle, Ansprechen des Betroffenen, die stabile Seitenlage, unter Umständen Öffnen der Kleidung, das Einhüllen in eine Rettungsdecke – die Aufzählung der möglichen Handgriffe ist lang und jeder ist besser als nichts zu tun. ARAG Experten können beruhigen: Laienhelfer werden nicht zum Schadensersatz herangezogen, solange sie nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich handeln – das sieht die Rechtslage klar vor.

Kühlen Kopf bewahren
Einfacher gesagt als getan, aber gerade wenn es um Leben und Tod geht, ist entscheidend, ruhig zu bleiben. Dies gelingt immer dann am besten, wenn man verinnerlicht hat, was zu tun ist: So gilt es als Erstes, mögliche weitere Gefahren zu bannen und zu prüfen, ob der Betroffene noch atmet und ob er ansprechbar ist. Danach muss umgehend ein Notruf abgesetzt werden. Im Anschluss daran werden die entsprechenden Maßnahmen ergriffen, die man als Laie durchführen kann, bis der Rettungswagen eintrifft. Tipp der ARAG Experten: Gegen Kopflosigkeit in der Notsituation kann eine App auf dem Handy helfen, die schnell durch die wichtigsten Schritte führt. Diese wird von den bekanntesten Rettungsdiensten wie Malteser (https://www.malteser.de/erste-hilfe-app.html), Deutsches Rotes Kreuz (https://www.drkservice.de/digitales-lernen/drk-erste-hilfe-app/) oder Arbeiter-Samariter-Bund (https://www.a-s-b.eu/ueber-uns/mediencenter/erste-hilfe-multimedia/mobile-app) kostenlos zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus gibt es Notfall-Apps wie beispielsweise Nora (https://www.nora-notruf.de/de-as/startseite) oder den BfR-Giftnotruf (https://www.bfr.bund.de/de/apps_vergiftungsunfaelle.html) (Bundesinstitut für Risikobewertung).

112 oder Schnelltaste
112 ist die bundesweite Notrufnummer. Auch vom Handy wird sie ohne Vorwahl gewählt. ARAG Experten weisen außerdem darauf hin, dass viele Smartphones inzwischen Schnelltasten haben, so dass vorher kein Entsperren des Telefons notwendig ist. So reicht beim iPhone zum Beispiel das anhaltende Drücken einer der Lautstärken-Tasten in Verbindung mit der Seitentaste, bei Samsung ist es das mehrmalige Drücken der Ein-/Austaste. Dadurch startet entweder der Notruf oder es wird eine Not-SMS mit Standortangabe versendet. Allerdings muss diese Option in den Einstellungen zunächst freigeschaltet werden.

Für alle EU-Mitgliedstaaten ist der Notruf 112 übrigens verpflichtend. Allerdings dürfen die Länder laut ARAG Experten die 112 auch ergänzend zum bisherigen nationalen Notruf (z. B. 15, 17 oder 18 in Frankreich oder 118 in Italien) schalten. Aber auch Länder außerhalb der EU wie beispielsweise die Schweiz, Montenegro oder die Türkei nutzen die 112 als Notrufnummer. Wer den Notruf 112 in den USA oder Kanada wählt, wird an den nationalen Notruf 911 weitergeleitet.

Klare Ansagen beim Notruf
Entscheidend für schnelle Hilfe sind korrekte und deutliche Informationen an die Leitstelle. Zunächst nennt man den genauen Unfallort. In Ortschaften sind dies die Straße, die nächstgelegene Hausnummer und bei Wohnungen die Etage; auf Bundesstraßen findet man im Abstand einiger hundert Meter weiße Stationszeichen, die die Straßennummer, den Abschnitt und die Station nennen. Auf Autobahnen ist es ähnlich, hier ist aber entscheidend, zusätzlich die Fahrtrichtung anzugeben. Notrufsäulen geben den Standort automatisch mit durch; beim Anruf über das Handy kann der Standort per GPS bestimmt und sogar die Ortungsfunktion freigegeben werden. Weitere wichtige Ansagen sind der eigene Name, eine Rückrufnummer sowie eine knappe Schilderung des Geschehens und der aktuellen Situation. Danach gilt es, konzentriert die weiteren Fragen zu beantworten. So schafft man selbst die besten Voraussetzungen dafür, dass der Notarzt schnell und gut vorbereitet eintrifft.

Unterlassene Hilfeleistung vs. Eigenschutz
Helfen oder nicht helfen ist übrigens nicht nur eine moralische Entscheidung. ARAG Experten warnen vor dem Wegsehen: Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar und kann nicht nur mit einer Geldstrafe, sondern sogar mit Freiheitsentzug geahndet werden. Im Strafgesetzbuch ist klar geregelt, wer zu helfen hat und es gibt dabei nur wenige Ausnahmen: Sich selber in Gefahr bringen muss bei der Ersten Hilfe niemand. Mutig, aber nicht übermütig lautet hier die Devise: Also erst die Gefahren für sich und andere am Notfallort ausschließen und dann helfen. Auch andere wichtige Pflichten wie zum Beispiel die Aufsichtspflicht (https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/familienrechtsschutz/aufsichtspflicht-eltern/) über kleinere Kinder müssen für die Erste Hilfe nicht verletzt werden.

Erste-Hilfe-Kurs
Wer sich beim Ersthelfen sicher fühlen möchte, dem sei ein Erste-Hilfe-Kurs ans Herz gelegt, der für bestimmte Personengruppen, unter anderem Flugbegleiter oder betriebliche Ersthelfer, sogar Pflicht ist. Auch wenn die meisten ihn im Rahmen des Führerscheins gemacht haben, ist eine regelmäßige Auffrischung mehr als sinnvoll. Denn Kenntnisse verblassen nicht nur mit der Zeit, sondern neue Erfahrungen und Weiterentwicklungen in der Medizin führen auch zur Veränderung der Maßnahmen. So wird heute zum Beispiel von der Mund-zu-Mund-Beatmung durch Laien abgeraten. Denn laut Deutscher Herzstiftung haben mehrere Studien erwiesen, dass die Hemmschwelle zur Reanimation deutlich sinkt, wenn einfache Richtlinien gelten und die Anwendung klar ist. Da in den ersten Minuten nach einem Kollaps der Sauerstoff noch zur Versorgung des Organismus reicht, soll der Ersthelfer sich bei Erwachsenen auf die Herzdruckmassage beschränken. Die Ausnahme bilden natürlich regelmäßig geschulte und sichere Personen, für alle anderen aber gilt nur schnelles und kräftiges Drücken des Brustkorbs ohne Unterbrechung, so die ARAG Experten. Ein häufig genannter Hinweis ist, dabei dem Rhythmus des Bee-Gees-Hits „Stayin“ Alive“ zu folgen. Bei Kindern hingegen bleibt es beim klassischen Wechsel von Beatmung und Herzdruckmassage.

Viele weitere Infos rund um das Thema Erste Hilfe sowie die wichtigsten Anleitungen finden Sie in unserem ausführlichen Artikel „Keine Angst vor Erster Hilfe“ (https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/09200/).

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,2 Milliarden Euro.

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Erste Hilfe: Die Angst zu helfen

ARAG Experten informieren über die wichtigsten Handgriffe bei der 1. Hilfe

Bei vielen Menschen ist der letzte Erste-Hilfe-Kurs so alt wie ihr Führerschein. Dabei haben gerade erst die Fußball-Europameisterschaft und das plötzliche Zusammenbrechen des dänischen Nationalspielers Christian Eriksen uns schlagartig klargemacht, wie wichtig im Notfall Erste Hilfe ist – nicht nur im Sport. Und die Grundlagen sind schnell wieder aufgefrischt. Seit der Corona-Pandemie werden viele Kurse sogar online angeboten. Anlässlich des Tages der Ersten Hilfe, der immer am zweiten Samstag im September stattfindet, weisen die ARAG Experten auf die wichtigsten Handgriffe hin. Um eines vorwegzunehmen: Egal, wie gut oder schlecht das Wissen um die Erste Hilfe bestellt oder wie groß die Unsicherheit ist – der größte Fehler ist, gar nicht erst zu helfen.

Gesetzliche und moralische Verpflichtung
In Deutschland ist Erste Hilfe nicht nur eine moralische Pflicht, sondern vor allem eine rechtliche. Daran hat sich auch durch das Coronavirus nichts geändert. Wer es unterlässt, im Notfall oder bei Gefahr Erste Hilfe zu leisten, macht sich strafbar und riskiert eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (Paragraf 323 c Strafgesetzbuch).

Helfen, aber sicher
Wer helfen will, muss vor allem auf die eigene Sicherheit achten. Bei einem Verkehrsunfall bedeutet das beispielsweise, eine Warnweste anzulegen, den Warnblinker einzuschalten und sich hinter der Leitplanke zum Unfallort zu bewegen. Um Folgeunfälle zu vermeiden, sollte man sich als nächstes um die Absicherung des Unfallortes kümmern und ein Warndreieck am Straßenrand aufstellen – auf einer Landstraße in 100 Metern Entfernung vom Unfall, auf der Autobahn 200 Meter weit weg.

Notruf 112 wählen
Den Rettungsdienst erreichen Ersthelfer unter der 112. Bis der Rettungswagen am Unfallort eintrifft – durchschnittlich ist er in acht Minuten da – können Helfer auch telefonische Unterstützung von der Notrufzentrale bekommen.

Herzdruckmassage und Beatmung
Laut den Leitlinien des Europäischen Rates für Wiederbelebung wird bei bewusstlosen Personen kein Puls mehr kontrolliert, sondern nur noch die Atmung überprüft. Denn wer nicht atmet, hat in der Regel auch keinen Pulsschlag. Atmet das Opfer nicht oder nicht normal, gehört die Herzdruckmassage zu den wichtigsten Schritten der Ersthilfe. Dabei liegen beide Hände übereinander auf dem Brustkorb, der 100- bis 120-mal pro Minute mit ausgestreckten Armen kräftig gedrückt wird, so dass er sich fünf bis sechs Zentimeter senkt. Um eine Idee von der idealen Frequenz zu bekommen, raten die ARAG Experten, sich beispielsweise das Lied der Bee Gees „Stayin“ Alive“ oder „Dancing Queen“ von Abba ins Gedächtnis zu rufen. Diese Songs geben mit etwa 100 bpm (beats per minute, also Schläge pro Minute) den richtigen Takt für die Herzdruckmassage vor.

Nach jedem Druckstoß muss der Brustkorb wieder vollständig entlastet werden. Auf eine Mund-zu-Mund- oder Mund-zu-Nase-Beatmung ohne eine Beatmungsmaske sollte in Zeiten von Corona dagegen verzichtet werden. Die Herzdruckmassage wird durchgeführt, bis der Rettungsdienst eintrifft.

Einen Defibrillator sollte man nur nutzen, wenn er in greifbarer Nähe ist oder ein Mithelfer ihn holen kann. Eine schrittweise Bedienungsanleitung für den Defibrillator findet sich im Gerät. Dabei darf man auf keinen Fall die Herzdruckmassage unterbrechen.

Helm auf oder ab?
Handelt es sich bei dem Unfallopfer um einen Motorradfahrer und ist er ansprechbar, kann man den Zweiradfahrer fragen, ob der Kopf verletzt ist. Ist er bewusstlos, muss der Helm ab, um die Atmung zu kontrollieren und gegebenenfalls eine Beatmung durchführen zu können. Beim Abstreifen des Helms sollte man nach Auskunft der ARAG Experten darauf achten, dass dabei Kopf und Halswirbelsäule so stabil wie möglich bleiben und so wenig wie nötig bewegt werden.

Stabile Seitenlage
Wenn Bewusstlose noch atmen, legt man sie nach Auskunft der ARAG Experten in die stabile Seitenlage. Dazu greift man den Arm des Opfers, der näher beim Ersthelfer liegt, und legt ihn im rechten Winkel nach oben. Der andere Arm wird vor der Brust gekreuzt mit dem Handrücken an der Wange. Als nächstes zieht man das abgewandte Bein am Knie nach oben und rollt den Körper am angewinkelten Bein zu sich. Das Bein wird im rechten Winkel zur Hüfte auf dem Boden abgelegt. Am Ende wird der Kopf in Position gebracht, in dem man ihn leicht nach hinten überstreckt – hier gibt die zuvor an der Wange abgelegte Hand den wichtigen Halt – und den Mund leicht öffnet. Das Gesicht zeigt nach unten Richtung Boden.

Bei Schock
Frieren, kalte Haut, Blässe oder Verwirrtheit können auf einen Schock hindeuten. In dem Fall raten die ARAG Experten, das Opfer in die Schocklagerung zu bringen. Dazu wird die Person flach auf den Rücken gelegt und zugedeckt. Die Beine werden hochgelagert. Auch während der Schocklage sollte immer die Atmung überprüft werden.

Psychische Erste Hilfe
Um Panik beim Opfer zu vermeiden, raten die ARAG Experten, mit dem Opfer zu sprechen und es – je nach Zustand – zu informieren, was geschieht. Gleichzeitig sollte man dafür sorgen, dass der Verletzte möglichst ungestört vor schaulustigen Zuschauern bleibt. Auch leichte Berührungen an Hand oder Schulter können helfen, das Opfer zu beruhigen.

Erste Hilfe-Kasten Corona-tauglich aufstocken
Um eine Ansteckung mit Corona zu vermeiden, raten die ARAG Experten, den Erste-Hilfe-Kasten mit Desinfektionsmittel, einem Mundschutz sowie einer Beatmungsmaske auszustatten.

Weitere Informationen zur Ersten Hilfe bei Säuglingen und Kindern:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/09200/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,9 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler

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