Haus & Grund Hessen: Geplantes Gesetz gegen Leerstand ist nutzlose und teure Symbolpolitik

Aufstockung und Dachgeschossausbau erleichtern, leerstehende Büroräume nutzen

Haus & Grund Hessen: Geplantes Gesetz gegen Leerstand ist nutzlose und teure Symbolpolitik

Frankfurt/Wiesbaden, 24. Januar 2024 – Das von der neuen Landesregierung im Koalitionsvertrag vereinbarte „Gesetz gegen spekulativen Leerstand im Geltungsbereich des angespannten Wohnungsmarktes“, ist aus Sicht von Haus & Grund Hessen nutzlose und teure Symbolpolitik. „Es würde einen erheblichen Verwaltungsaufwand verursachen und Steuergelder verschwenden – für nichts, wie die neuesten Zahlen belegen“, sagt sein Geschäftsführer Younes Frank Ehrhardt.

„Welche Untersuchungen auch immer man sich ansieht – alle sprechen dafür, dass Hessen absolut nicht zu den Hochburgen der Wohnungsleerstände gehört“, so Ehrhardt. Er bezieht sich unter anderem auf den CBRE-Empirica-Leerstandsindex, den das Maklerunternehmen CBRE und das Forschungsinstitut Empirica regelmäßig fortschreiben. Er stellt für 2022 einen bundesweiten Leerstand von 2,5 Prozent der Wohnungen fest. Mit 1,5 Prozent liegt Hessen deutlich darunter – ein Wert, den auch die globale Datenbank Statista ermittelt hat. Frankfurt gehört laut Leerstandsindex mit 0,2 Prozent zu den Städten mit den bundesweit geringsten Leerstandsquoten – nur in München sind demnach mit 0,1 Prozent weniger Wohnungen ungenutzt.

„Auch die Landeshauptstadt selbst erkennt kein Leerstandsproblem“, so Ehrhardt. Das Wiesbadener Amt für Statistik und Stadtforschung hat für den Bericht „Wohnen in Wiesbaden: Immobilienmarkt und Mietpreise 2022“ Zahlen bis 2021 ausgewertet und kommt zu dem Schluss: „In Wachstumsregionen, zu denen auch das Rhein-Main-Gebiet und somit die Landeshauptstadt zählen, lag der marktaktive Leerstand durchschnittlich bei 1,4 Prozent. Wiesbaden liegt mit 1,7 Prozent im Jahr 2021 nur leicht über diesem Durchschnittswert.“ Die Studie nennt das eine „akzeptable Fluktuationsreserve“, die auf einem ausgeglichenen Wohnungsmarkt üblicherweise bei etwa zwei bis drei Prozent angesetzt werde.

Ehrhardt: „Ein Gesetz gegen Leerstand wäre ein politisches Ablenkungsmanöver – denn Leerstand ist offensichtlich in Hessen, der Rhein-Main-Region und den Universitätsstädten kein Problem. Der tatsächliche Mangel an preiswertem Wohnraum hat andere Gründe. Stattdessen sollte endlich durch Beseitigung bürokratischer Hürden das seit Langem brachliegende Potenzial durch Aufstockung und Dachgeschossausbau genutzt werden. Wirksam wäre auch die flexible Umwandlung von Büroflächen in Wohnraum, denn da sind die Leerstände nach der Pandemie unübersehbar.“

Über Haus & Grund Hessen
Haus & Grund Hessen – Landesverband der Hessischen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. ist die Dachorganisation der 80 örtlichen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Vereine in Hessen mit insgesamt über 67.000 Mitgliedern. Unser Verband nimmt am politischen Geschehen teil und stärkt dadurch die Position des privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentums in Hessen. Wir vertreten die Interessen der hessischen Haus- und Grundeigentümer gegenüber Politik, Behörden und Öffentlichkeit.

Bedeutung des privaten Eigentums in Hessen:

– Die privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Hessen verfügen über rund 2,5 Millionen Wohnungen, also über mehr als 85,4 Prozent des gesamten hessischen Wohnungsbestandes.
– Sie investieren jährlich über 7,1 Milliarden Euro in ihre hessischen Immobilien.
– Unter Berücksichtigung der positiven Beschäftigungseffekte in weiteren Branchen sichern oder schaffen diese Investitionen jährlich rund 135.000 Arbeitsplätze in Hessen.

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„Steigende Mieten und Rückschlag im Klimaschutz“

Haus & Grund Hessen: keine behördliche Mitsprache bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen

"Steigende Mieten und Rückschlag im Klimaschutz"

Frankfurt/Wiesbaden, 16. Juni 2021 – Mit Sorge sieht Haus & Grund Hessen die Möglichkeit des Landes, einen Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen einzuführen. „Das Ziel wird damit klar verfehlt, neuen Wohnraum zu schaffen“, sagt dazu Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen. „Im Gegenteil: Kommt die Verordnung, sorgt sie für steigende Mieten und einen Rückschlag im Klimaschutz.“

Voraussichtlich zum 1. Juli wird das „Gesetz zur Mobilisierung von Bauland“ in Kraft treten. Danach können Bundesländer per Verordnung festlegen, dass Eigentümer von Wohngebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten eine behördliche Erlaubnis brauchen, wenn sie in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt Miet- in Eigentumswohnungen umwandeln wollen. Die Länder können die Grenze auf einen Wert zwischen drei und 15 Wohneinheiten anpassen.

Haus & Grund Hessen lehnt eine solche Regelung auf Länderebene ab und beschreibt die drohende Kettenreaktion: Durch die Verordnung kommen weniger Eigentumswohnungen auf den Markt, was deren Preis in die Höhe treibt; den Käufern bleibt keine andere Wahl, als eine entsprechend höhere Miete zu verlangen, um nicht unwirtschaftlich zu handeln. „Die Mieten für neue Eigentumswohnungen werden steigen“, prognostiziert Ehrhardt. „Das wird erhebliche Ausmaße haben, denn in Hessen wird jede zweite Eigentumswohnung vermietet und nicht selbst genutzt.“

Das Verbot, einzelne Wohnungen zu verkaufen, könne zudem Eigentümer daran hindern, mit dem Erlös die oft kostspielige energetische Modernisierung des gesamten Mehrfamilienhauses zu finanzieren, befürchtet Haus & Grund Hessen. „Das wäre ein beträchtlicher Rückschlag für die Nutzung des enormen Energiesparpotenzials im Gebäudebestand und damit für den gesamten Klimaschutz in Hessen“, so Ehrhardt. Haus & Grund Hessen appelliert deshalb an die zuständigen Landespolitiker, sich gegen den „Bremsklotz für bezahlbaren Wohnraum und Klimaschutz“ zu positionieren und die Einführung einer Umwandlungsverordnung für Hessen zu verhindern.

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– Die privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Hessen verfügen über rund 2,5 Millionen Wohnungen, also über mehr als 85,4 Prozent des gesamten hessischen Wohnungsbestandes.

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