Nettolohn auf Achterbahnfahrt

ARAG Experten über Änderungen bei der Gehaltsabrechnung 2025

Nettolohn auf Achterbahnfahrt

Der Jahreswechsel hat einige Änderungen auf dem Gehaltszettel mit sich gebracht. Das wirft die Frage auf, was eigentlich alles auf eine Abrechnung gehört und warum es zu solchen Schwankungen beim Nettogehalt kommt. Eine Erklärung für das scheinbare Durcheinander liefert ein Blick auf steuerliche Anpassungen, steigende Sozialabgaben und kommende Entlastungen. Die ARAG Experten mit einem Überblick.

Geduld mit dem Lohnzettel
Zwar wurde 2024 der steuerliche Freibetrag erhöht und ein Ausgleich der kalten Progression vorgenommen, aber die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es noch bis Ende März dauern kann, bis alle geplanten steuerlichen Entlastungen auf dem Lohnzettel sichtbar sein werden. Steuern, die in den vorangegangenen Monaten zu viel abgezogen wurden, werden dann aber erstattet.

Doch was verbirgt sich hinter der Erhöhung und dem Ausgleich?
Der steuerliche Grundfreibetrag, also der Betrag, bis zu dem keine Steuern gezahlt werden müssen, stieg Ende letzten Jahres um 180 auf 11.784 Euro. Und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2024. Diese Änderung sorgte bei den meisten Arbeitnehmern im Dezember für ein höheres Nettogehalt.

Zudem stimmten Bundestag und Bundesrat kurz vor den Feiertagen im vergangenen Jahr einer Reform zur Bekämpfung der sogenannten „kalten Progression“ zu. Dieses Phänomen tritt auf, wenn Lohnerhöhungen durch Inflation ausgeglichen werden, aber aufgrund des progressiven Steuertarifs dennoch höhere Steuern fällig werden. Die Reform sieht vor, dass sowohl der Grundfreibetrag als auch die Eckwerte des Steuertarifs angehoben werden. So rutschen Arbeitnehmer, die durch die Lohnerhöhung nun etwas mehr verdienen, nicht direkt in eine höhere Steuerklasse.

Wermutstropfen Sozialabgaben
Obwohl also der Grundfreibetrag laut ARAG Experten ab Januar 2025 noch einmal stieg – bei Verheirateten sind 24.192 Euro, bei Ledigen 12.096 Euro befreit -, drückten höhere Sozialabgaben das Nettogehalt bei vielen Beschäftigten. So liegt der Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung zwar weiterhin bei 14,6 Prozent des Bruttogehalts, aber die ARAG Experten erinnern daran, dass viele Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag erhöht haben. Arbeitnehmer mussten im Schnitt eine Erhöhung von 1,7 auf 2,5 Prozent hinnehmen.

Doch nicht nur die Krankenversicherung zieht mehr vom Gehalt ab: Auch die Pflegeversicherung hat sich verteuert. Der Beitragssatz wurde für Beitragspflichtige mit einem Kind um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen festgesetzt. Mitglieder mit mehreren Kindern werden ab dem zweiten bis zum fünften Kind mit einem Beitragsabschlag in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten für jedes Kind entlastet. Für kinderlose Arbeitnehmer wurde der Satz auf 4,2 Prozent erhöht. Diese Erhöhung hat direkte Auswirkungen auf das Nettogehalt. Vor allem Arbeitnehmer mit höheren Bruttolöhnen sind laut ARAG Experten betroffen. Denn sie müssen gleichzeitig auch bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung höhere Beiträge leisten, da die Beitragsbemessungsgrenzen dort ebenfalls angestiegen sind.

Was gehört eigentlich auf die Gehaltsabrechnung?
Neben den Steuerfreibeträgen und den Abzügen für Sozialversicherungen enthält die Lohnabrechnung laut ARAG Experten nicht nur die Höhe von Brutto- und Nettogehalt, sondern auch alle relevanten Informationen, die für die korrekte Berechnung der Entgelte erforderlich sind. Dazu gehören der Name und die Anschrift des Arbeitgebers sowie persönliche Daten, wie z. B. Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer und Sozialversicherungsnummer.

Zudem sind Abrechnungszeitraum, Lohnsteuerklasse sowie etwaige Kinderfreibeträge (https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/familienrechtsschutz/kindergeldantrag/) aufgeführt. Eine genaue Aufstellung der einzelnen Abzüge, wie etwa Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträge, muss ebenso enthalten sein. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass auch der Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung aufgeführt werden muss.

Übrigens: Arbeitgeber dürfen Gehaltsabrechnungen auch als elektronisches Dokument zum Abruf in einem passwortgeschützten digitalen Mitarbeiterpostfach einstellen. Eine Abrechnung in Papierform ist nicht nötig (Bundesarbeitsgericht, Az.: 9 AZR 48/24).

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/versicherungs-ratgeber/

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören? Schauen Sie hier:
https://www.arag.com/de/newsroom/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,4 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender,
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
www.ARAG.de

Neuer Horizont für die Balearen: Vermögenssteuerreform und nachhaltige Zukunft

Neuer Horizont für die Balearen: Vermögenssteuerreform und nachhaltige Zukunft

Eterra Gruppe – Vermögenssteuerreform Mallorca

In Spanien erhebt die „Impuesto sobre el Patrimonio“ eine progressive Vermögenssteuer auf das Gesamtvermögen natürlicher Personen, einschließlich Immobilien und Finanzanlagen, mit Sätzen von 0,28 bis 3,45 Prozent. Ab 2024 steigt der Freibetrag für Residenten von 700.000 Euro auf 3 Millionen Euro, was die Steuerlast für Vermögende erheblich senkt. Diese Steuer muss jährlich deklariert und entrichtet werden.

Vermögenssteuerreform: ein Wendepunkt für Immobilieninvestoren

Die jüngsten Änderungen in der Vermögenssteuergesetzgebung auf den Balearen markieren eine signifikante Wende für die Inselgruppe im Mittelmeer. Mit einem großzügigen Freibetrag von 3 Millionen Euro für die Vermögenssteuer hat die Balearenregierung, unterstützt durch eine Koalition mit der rechts-konservativen VOX, eine attraktive neue Regelung für wohlhabende Immobilienkäufer geschaffen. Diese Gesetzesänderung, die im Januar 2024 in Kraft trat, hebt die Balearen in den Fokus internationaler Investoren und unterstreicht die Inseln als begehrtes Ziel für den Erwerb von Luxusimmobilien.
Früher konfrontiert mit einer progressiven Vermögenssteuer, die bereits ab einem Vermögen von 700.000 Euro greift, bietet die neue Regelung nun einen Anreiz für Investoren, die auf der Suche nach einem steueroptimierten Standort sind. Dies gilt besonders für die deutsche Käuferschaft, die einen bedeutenden Anteil am Immobilienmarkt der Balearen hat und inzwischen von deutlich verbesserten Bedingungen profitieren kann.

Nachhaltigkeit: Der Schlüssel zur langfristigen Prosperität

Inmitten dieser positiven Entwicklungen für den Immobilienmarkt ist es unerlässlich, die Nachhaltigkeitsstrategie der Balearen nicht aus den Augen zu verlieren. Die Erhöhung des Freibetrags für die Vermögenssteuer und die damit einhergehende Attraktivität für wohlhabende Investoren dürfen nicht zu einer Überentwicklung führen, die die natürlichen Ressourcen der Inseln überstrapaziert und das ökologische Gleichgewicht gefährdet.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Balearenregierung und Investoren gleichermaßen in nachhaltige Entwicklungsprojekte investieren, die den Umweltschutz in den Vordergrund stellen. Dies umfasst die Förderung umweltfreundlicher Bauweisen, die Erhaltung natürlicher Landschaften und die Unterstützung einer nachhaltigen Tourismusindustrie, die das kulturelle Erbe der Inseln bewahrt.

ETERRA-Group: Vorreiter in nachhaltigen Immobilieninvestitionen

Die ETERRA-Group, unter der Führung des Managing Partners Sven Bading, versteht die Bedeutung der Integration von Nachhaltigkeit in die Immobilienbranche. Mit einem tiefen Verständnis für die neuen steuerlichen Rahmenbedingungen und einem starken Engagement für ökologische Nachhaltigkeit positioniert sich ETERRA als führendes Unternehmen, das die Chancen der Vermögenssteuerreform nutzt, um in zukunftsorientierte und umweltfreundliche Immobilienprojekte auf den Balearen zu investieren.

Durch die Kombination aus steuerlicher Attraktivität und einem nachhaltigen Ansatz bietet die ETERRA-Group Investoren die Möglichkeit, nicht nur finanziell, sondern auch ökologisch sinnvolle Investitionen zu tätigen. Dies stellt einen wichtigen Schritt in Richtung einer nachhaltigen Zukunft für die Balearen dar, der den Inseln ermöglicht, ihre natürliche Schönheit und Lebensqualität langfristig zu bewahren.

Fazit: Ein neues Kapitel für die Balearen

Die Änderungen der Vermögenssteuergesetzgebung auf den Balearen öffnen neue Türen für Immobilieninvestoren und stellen gleichzeitig eine Herausforderung für die nachhaltige Entwicklung der Region dar. Die Kombination aus steuerlichen Anreizen und einem starken Fokus auf Nachhaltigkeit bietet eine einzigartige Chance, die Balearen als ein begehrtes Ziel für verantwortungsbewusste Investitionen zu etablieren. Mit Unternehmen wie der ETERRA-Group an der Spitze dieses Wandels sind die Balearen gut positioniert, um ein neues Kapitel des Wachstums und der Prosperität zu beginnen, das sowohl wirtschaftliche als auch ökologische Aspekte in Einklang bringt.

Verfasser: Sven Bading, Managing Partner ETERRA Iberia SL

Die Eterra Gruppe ist ein innovatives und zukunftsorientiertes Immobilienunternehmen aus Magdeburg, das sich für nachhaltiges Wohnen einsetzt. Das Unternehmen bietet ein breites Leistungsspektrum an und arbeitet eng mit seinen Kunden und Investoren zusammen, um individuellen Bedürfnisse zu erfüllen.

Kontakt
ETERRA Gruppe GmbH
Matthias Claßen
Halberstädter Straße 13
39112 Magdeburg
+49 (0) 391 6111 5868
https://www.eterragruppe.com

Mitarbeiteraktien: Welche Steuern fallen an?

Mitarbeiteraktien: Welche Steuern fallen an?

Der Bezug von Mitarbeiteraktien ist bis zum Freibetrag steuerfrei (Bildquelle: BullRun/stock.adobe.com)

Viele börsennotierte Arbeitgeber bieten ihren Beschäftigten an, sich mit Mitarbeiteraktien am Unternehmen zu beteiligen. Die Aktienangebote sind in unterschiedlichen Ausgestaltungen erhältlich, aber sie haben etwas gemeinsam: die Idee dahinter. Angestellte sollen sich mit ihrem Unternehmen besser identifizieren und ein gesteigertes Interesse an dessen Entwicklung erzeugen. Je erfolgreicher das Unternehmen, desto größer der Profit der Beschäftigten, die daran mit Aktien teilhaben. Doch es können zweimal Steuern anfallen: einmal beim Bezug und ein weiteres Mal bei Erträgen aus den Aktien. Dennoch bleibt die Besteuerung überschaubar und tritt in vielen Fällen erst gar nicht ein.

Mitarbeiteraktien sind Unternehmensanteile, die als Wertpapier oder Option von den Beschäftigten erworben werden können. Ein gängiges Modell ist die Ausgabe der Aktien zu vergünstigten Preisen. Daraus ergibt sich für Mitarbeiter ein Vorteil gegenüber dem regulären Kauf der Aktien an der Börse. Manchmal sieht es so aus, dass es eine kostenlose Bonusaktie beim Kauf von mehreren Aktien vom Arbeitgeber obendrauf gibt. Doch Mitarbeiterprogramme sind in der Regel an Bedingungen geknüpft, wie eine Mindesthaltedauer. Rabattierte oder bezuschusste Aktien dürfen in diesem Fall oftmals nicht sofort nach dem Erwerb wieder verkauft werden, sondern müssen eine bestimmte Zeit im Depot gehalten werden.

Die Steuergrenze beim Einkauf

Doch zurück zum Vorteil für Mitarbeiter. Ein verbilligter Bezug ist im Steuerfachjargon ein geldwerter Vorteil. Der geldwerte Vorteil errechnet sich aus der Differenz des gezahlten Kaufpreises und des Kurswerts am Tag der Einbuchung in das Depot des Angestellten. Dieser geldwerte Vorteil ist in einem gewissen Umfang von der Steuer befreit. Übersteigt er den seit 2021 geltenden Freibetrag von 1.440 Euro pro Jahr nicht, bleibt der finanzielle Vorteil ganz beim Beschäftigten.

Erst, wenn dieser Freibetrag überschritten wird, fällt für den Überhangbetrag die übliche Lohnsteuer an, die für den Arbeitslohn zu entrichten ist. Der Steuerfreibetrag setzt jedoch voraus, dass es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers handelt, die allen Beschäftigten des Unternehmens offensteht. Außerdem muss das Arbeitsverhältnis mindestens ein Jahr ununterbrochen bestanden haben, wenn das Angebot unterbreitet wird. Auch gilt der Steuerfreibetrag nur für echte Aktien. Virtuelle Aktienoptionen oder Barzahlungen zum Aktienerwerb sind davon ausgenommen.

Liegt der Kurswert der Firmenaktie beispielsweise bei 70 Euro und ein Mitarbeiter hat sie für 50 Euro verbilligt bezogen, beträgt der geldwerte Vorteil 20 Euro pro Aktie. Das heißt, der Erwerb von insgesamt bis zu 72 Aktien bliebe im Beispiel steuerfrei.

Steuern auf Dividenden und Kursgewinne

Das bloße Halten von Aktien ist steuerlich nicht relevant. Werden aber Dividenden auf die Aktien, die im Depot gehalten werden, gezahlt, sind Mitarbeiter gegenüber Spekulanten gleichgestellt. Selbiges gilt für einen Kursgewinn, der im Zuge eines Verkaufs erzielt wird. Hier haben Angestellte keine weiteren Vorteile. Auf Gewinne aus Kapitalvermögen fällt die Abgeltungssteuer mit 25 Prozent an, gegebenenfalls noch Kirchensteuer und Soli dazu. Aber bis zum Sparerfreibeitrag in Höhe von 801 Euro pro Jahr bleiben Dividenden und Kursgewinne wiederum steuerfrei. Hierfür sollte beim depotführenden Institut ein Freistellungsauftrag hinterlegt werden.

www.lohi.de/steuertipps (http://www.lohi.de/steuertipps.html)

Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in über 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit mehr als 700.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären – im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.

Firmenkontakt
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Tobias Gerauer
Riesstr. 17
80992 München
089 27813178
info@lohi.de
www.lohi.de

Pressekontakt
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Nicole Janisch
Werner-von-Siemens-Str. 5
93128 Regenstauf
09402 503147
presse@lohi.de
www.lohi.de