Online-Shoppen: Aber sicher

ARAG Experten geben Tipps, wie man Fallstricke beim Online-Shopping umgeht

Online-Shoppen: Aber sicher

Fallstricke beim Online-Shopping

Wer keine Lust hat, sich ins weihnachtliche Shopping-Getümmel zu werfen, kann Weihnachtsgeschenke auch ganz bequem von der Couch aus kaufen. Ein Klick genügt und der Schal für den Liebsten liegt im Warenkorb. Das Online-Shoppen birgt allerdings einige Risiken. Wie man sicher im Netz einkaufen kann, verraten die ARAG Experten.

Online-Shopping beliebter denn je
Das Internet dient den meisten Deutschen nicht nur als Informationsquelle vor größeren Anschaffungen, sondern als bequemer Einkaufsort. So verzeichnete das Onlinegeschäft im letzten Jahr einen Umsatz mit Waren in Höhe von gut 85 Milliarden Euro (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/3979/umfrage/e-commerce-umsatz-in-deutschland-seit-1999/). Und auch dieses Jahr wird im weltweiten Netz gekauft, was das Zeug hält: Die Prognosen des Handelsverbandes Deutschlands (https://einzelhandel.de/online-monitor) (HDE) verzeichnen erneut Rekordumsätze.

Zu den beliebtesten Warengruppen (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/253188/umfrage/umsatzstarke-warengruppen-im-online-handel-in-deutschland/) im Online-Handel gehören laut ARAG Experten Bekleidung, hier liegt der Umsatz bei rund 25 Prozent, und Elektroartikel, mit denen ein Umsatz von gut 22 Prozent erwirtschaftet wurde. Am liebsten kaufen die Online-Shopper bei Amazon ein, die Skepsis gegenüber ausländischen Online-Shops wie z. B. Temu scheint laut HDE hingegen zu wachsen, da die Zahl der Besucher auf dieser Plattform 2024 bereits wieder sinkt. Mehr als die Hälfte des Onlineumsatzes, knapp 47 Milliarden Euro, wird laut HDE-Online-Monitor übrigens mit dem Smartphone generiert.

Interessant finden die ARAG Experten, dass trotz boomendem Internet-Geschäft etwa die Hälfte der Befragten (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1398427/umfrage/hindernisse-online-kauf-deutschland/) in Deutschland Sicherheits- oder Vertrauensprobleme bei Online-Käufen haben. 37 Prozent meinten zudem, dass sie lange und verwirrende Zahlungsabwicklungen für problematisch halten.

Gezahlt wird laut ARAG Experten am liebsten mit PayPal; dieses Zahlungsverfahren hat mit knapp 28 Prozent (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/224827/umfrage/marktanteile-von-zahlungsverfahren-beim-online-handel/) den größten Anteil an den Umsätzen beim Online-Shopping. Der Kauf auf Rechnung folgt mit fast 27 Prozent knapp dahinter.

Die sichersten Zahlmethoden beim Online-Shopping
Bei der Zahlung auf Online-Plattformen sollten stets sichere Zahlungsmethoden genutzt werden, wie beispielsweise PayPal oder Kreditkarten mit Sicherheitsverfahren. Auch der Kauf auf Rechnung oder per Lastschrift ist sicher. Die ARAG Experten warnen hingegen grundsätzlich vor Zahlungen per Vorkasse. Denn handelt es sich um einen Fake-Shop (https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/internet-rechtsschutz/auf-fake-shop-reingefallen-was-tun/), werden Kunden ihre bestellte und bezahlte Ware nie erhalten. Hinweise auf einen Fake-Shop können ungewöhnlich hohe Rabatte sein.

Vorkasse-Zahlungen sollten auch nur dann geleistet werden, wenn gleichzeitig mit der Zahlung ein Kaufvertrag geschlossen wird. In einem konkreten Fall hatte ein Discounter von seinen Kunden verlangt, vor Erhalt der Ware den vollen Preis zu zahlen. So weit, so gut. Doch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen seines Online-Shops legte der Händler fest, dass ein Vertrag erst mit der Lieferung der Ware zustande kam, also bis zu zehn Tage später. Dadurch hatten Kunden bis zur Lieferung keinen Anspruch auf ihre bestellte Ware. Als der Fall vor Gericht landete, entschieden die Richter, dass diese Praxis die Verbraucher unangemessen benachteilige. Insbesondere seien die Kunden durch die Zahlungsaufforderung ohne vertragliche Grundlage schlechter gestellt als bei einem bestehenden Vertrag. Sie konnten bei Nichtlieferung ihr Geld zwar zurückfordern, aber nicht auf die Lieferung bestehen oder Schadensersatz verlangen (Oberlandesgericht Nürnberg, Az.: 3 U 1594/23).

Die Werbung mit falschen Rabatten
Die ARAG Experten warnen: Nicht nur zu Aktionstagen wie Black Friday oder der Cyber Week werben viele Online-Händler mit falschen Rabatten. Auch in der Vorweihnachtszeit, in der die meisten Menschen auf die Jagd nach Weihnachtsgeschenken gehen, ist Vorsicht geboten. Bei allzu großen Rabatten sollte der innere Alarm losgehen. Ein Preisvergleich bei diversen Preissuchmaschinen im Internet lohnt immer. Oftmals unrealistisch sind dagegen die unverbindlichen Preisempfehlungen der Hersteller (UVP), denn diese sind oft aus der Luft gegriffen.

Technische Tipps zum sicheren Shoppen
Komplexe Passwörter (https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/internet-rechtsschutz/phishing-email-identitaetsdiebstahl/), das Aktualisieren von Sicherheitssoftware auf dem eigenen Gerät oder ein expliziter Logout nach dem Einkauf – viele Sicherheitsmaßnahmen sind Verbrauchern durchaus bekannt. Zudem raten die ARAG IT-Experten, nur auf etablierte Online-Shopping-Plattformen mit hohen Sicherheitsstandards zu vertrauen. Beim Eingeben von vertraulichen Daten sollten ausschließlich verschlüsselte Verbindungen genutzt werden. Die erkennt man an der „https“-Einleitung oder dem Schloss-Symbol in der Browser-Adresszeile. Darüber hinaus sollten digitale Einkäufe ausschließlich vom heimischen Rechner aus dem heimischen WLAN heraus getätigt werden. Internet-Cafes oder WLAN-Hotspots sind tabu. Wer zudem regelmäßig Cache, Verlauf und im Browser hinterlegte Cookies löscht und nur die wirklich notwendigen Daten von sich preisgibt, ist auf der sicheren Seite.

Widerrufsrecht nutzen
Wer trotz aller Vorsicht einen nicht zufriedenstellenden Kauf getätigt hat, kann von seinem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen. Dabei können Käufer die Ware ohne Angabe von Gründen zurückschicken. Die Kosten dieser Rücksendung muss laut Gesetz allerdings der Käufer tragen, wenn er vorher in der Widerrufsbelehrung darauf hingewiesen wurde. Viele Online-Shops sind aber kulant und übernehmen das Retouren-Porto freiwillig. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass einige Produkte vom Widerrufsrecht ausgenommen sind. So können beispielsweise schnell verderbliche Lebensmittel, Medikamente oder bereits geöffnete Hygiene- oder Kosmetikartikel, auch wenn sie online gekauft wurden, nicht zurückgegeben werden.

Weitere interessante Informationen unter:
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Keine Chance für Fake Shops – Verbraucherinformation der ERGO Versicherung

Wie Onlineshopper gefälschte Verkaufsplattformen erkennen

Keine Chance für Fake Shops - Verbraucherinformation der ERGO Versicherung

Viele kaufen Weihnachtsgeschenke gerne im Internet. (Bildquelle: ERGO Group)

Egal ob zum Black Friday, zum Geschenkekauf für Weihnachten oder einfach aus Vergnügen: Die Deutschen shoppen gerne online. Das ist nicht nur unkompliziert und komfortabel – viele denken auch, hier besondere Schnäppchen machen zu können. Doch Vorsicht: Im Internet gibt es Betrüger, die mit sogenannten Fake Shops Nutzern das Geld aus der Tasche ziehen möchten. Wie sich die gefälschten Internet-Verkaufsplattformen erkennen lassen und was Betroffene tun können, erklärt Alina Gedde, Digitalexpertin von ERGO.

Was sind Fake Shops?

Onlineshopping erfreut sich aufgrund einer enormen Auswahl zu günstigen Preisen großer Beliebtheit – auch in Deutschland. Doch wer im Internet einkauft, ist zwar vor dem Gedränge in Kaufhäusern und Co. sicher, nicht aber vor Betrügern. „Vor allem sogenannte Fake Shops locken Schnäppchenjäger durch besonders günstige Angebote – häufig von teuren Markenprodukten – schnell in die Falle“, so Alina Gedde, Digitalexpertin von ERGO. „Wer bei einem solchen Händler bestellt, erlebt meist ein böses Erwachen.“ Denn entweder erhalten Nutzer nach der Vorkasse ein minderwertiges Produkt oder überhaupt keine Ware. „Die Shops sind darauf ausgerichtet, Käufer zu täuschen und deren Geld oder auch persönliche Daten zu stehlen“, ergänzt Gedde.

Erkennungsmerkmale von Fake Shops

Damit es gar nicht erst so weit kommt, gibt es einige Warnsignale, an denen sich Fake Shops erkennen lassen. „Generell ist es ratsam, mit einem wachsamen Auge im Internet unterwegs zu sein und auf das eigene Bauchgefühl zu hören“, so die Digitalexpertin von ERGO. „Als Erstes gilt es, die URL unter die Lupe zu nehmen, bevor das Stöbern im Sortiment beginnt.“ Fake Shops verwenden oft Domains, die echten bekannten Seiten ähnlich sind, aber kleine Abweichungen aufweisen. Hier lautet die Endung dann beispielsweise „.de.com“ statt „.de“. Ein weiteres Indiz für unseriöse Verkaufsplattformen ist die fehlende SSL-Verschlüsselung. Verfügt eine URL nicht über die Bezeichnung „https“ zu Beginn der URL, was eine verschlüsselte Verbindung bedeutet, sowie ein Vorhängeschloss in der Eingabeleiste des Browsers, sollten hier keine persönlichen oder Zahlungsdaten eingegeben werden.

Inhalte der Website

Weitere Anhaltspunkte, um einen Fake Shop zu erkennen, sind Inhalt und Aufbau der Website. Wirkt sie unübersichtlich und hat Rechtschreibfehler, ist Vorsicht geboten. „Fehlen entweder Impressum oder AGBs, ist von einer Bestellung in jedem Fall abzuraten“, warnt Gedde. „Auch wenn beispielsweise nur ein Firmenname mit Postfachadresse aufgeführt ist, heißt es, vorsichtig zu sein. Denn ein Impressum muss unter anderem Adresse, einen Vertretungsberechtigten und eine E-Mail-Adresse enthalten. Kommen Zweifel dabei auf, sollte die angegebene Adresse oder Telefonnummer online recherchiert werden. Fake Shops nutzen oft gefälschte oder ungültige Informationen.“ Zudem weisen deutlich günstigere Preise als im Handel üblich auf einen Betrug hin, so verlockend sie auch sein mögen. Und auch Gütesiegel wie „Trusted Shops“ können gefälscht sein. Erfolgt nach dem Anklicken des Zertifikats allerdings die Weiterleitung zur entsprechenden Website, können Nutzer von der Echtheit ausgehen.

Bezahlmethoden

Bezahlmethoden, bei denen Kunden erst nach dem Erhalt der Ware den Betrag überweisen müssen, wie der Kauf auf Rechnung, gelten als besonders sicher. Auch Direktzahlanbietern wie PayPal können Nutzer beim Onlineshopping in der Regel vertrauen, da sie über einen sogenannten Käuferschutz verfügen. „Häufig sind auch bei Fake Shops diese Möglichkeiten der Bezahlung aufgeführt“, so die Digitalexpertin von ERGO. „Im Bestellvorgang selbst ist dann aber meist nur noch Vorkasse, etwa per Überweisung, anwählbar.“ Gedde empfiehlt Nutzern daher, den Bestellvorgang dann umgehend abzubrechen. Um herauszufinden, ob es sich um einen seriösen Händler handelt, kann zudem der Fakeshop-Finder (https://www.verbraucherzentrale.de/fakeshopfinder-71560) der Verbraucherzentrale helfen.

Was Betroffene tun sollten

Bleibt trotz mehrmaliger Nachfragen selbst nach Wochen die Lieferung aus, sind Nutzer mit großer Wahrscheinlichkeit auf einen Fake Shop hereingefallen. „Sie können versuchen, direkt beim Händler ihr Geld zurückzuverlangen. In den meisten Fällen bleibt dies jedoch ohne Erfolg“, so die ERGO Expertin. „Besser ist es, die Bank aufzufordern, die Zahlung rückgängig zu machen.“ Wie lange das möglich ist, unterscheidet sich je nach Kreditinstitut. Bei einem Lastschrifteinzug besteht die Möglichkeit, das Geld innerhalb von acht Wochen zurückzuholen. „Im Anschluss sollten Betroffene Anzeige bei der Polizei erstatten und Verbraucherschutzorganisationen informieren“, rät die Digitalexpertin. „Dafür ist es wichtig, alle Belege wie Bestellbestätigung, Kaufvertrag und E-Mails zu speichern und so viel wie möglich mit Screenshots zu dokumentieren.“ Auch wenn die Betrüger meist aus dem Ausland agieren und nicht gefunden werden, kann eine Anzeige dann dazu beitragen, dass dem Fake-Shop-Betreiber der Strom abgedreht wird. „Wird die gefälschte Verkaufsplattform vom Netz genommen, sind so wenigstens andere Onlinekäufer davor sicher“, ergänzt Gedde.
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SaferYou: Innovativer Cyberschutz für Privatkunden

ARAG und Seven.One Entertainment Group starten neue Kooperation

SaferYou: Innovativer Cyberschutz für Privatkunden

In einer digitalisierten Welt, in der Millionen von Menschen täglich das Internet nutzen, steigen auch die damit verbundenen Risiken. Um diesen Herausforderungen wirkungsvoll zu begegnen, haben sich ARAG SE und die Seven.One Entertainment Group zusammengetan. Im Rahmen dieser Kooperation bewerben und vermarkten die beiden Unternehmen das bestehende Produkt ARAG web@ktiv unter der Marke SaferYou.

„Wir freuen uns über die Zusammenarbeit mit der Seven.One Entertainment Group und die Einführung von SaferYou“, sagt Dr. Matthias Maslaton, Vorstandsmitglied Vertrieb, Produkt und Innovation bei der ARAG SE. „Mit der Media-Power unseres neuen Partners können wir einen größeren Kundenkreis erschließen, um ihr digitales Leben mit unserem innovativen Cyberschutz sicherer zu machen.“

SaferYou ist eine leistungsfähige Cyberversicherung, die Privatpersonen und ihre Familien vor allem vor den juristischen Risiken schützt, die mit der Nutzung des Internets und digitaler Medien verbunden sind. Zum Beispiel beim Einkauf in Fake-Shops, durch Identitäts-Missbrauch oder Cybermobbing. Der Schutz hilft auch, wenn beim Download eines Computer-Games vermeintlich Urheberrechte verletzt wurden. Darüber hinaus bietet SaferYou eine Elektronikversicherung etwa für Laptops, Handys oder Spielekonsolen. Umfassende Services, wie eine spezielle Beratungshotline für Fragen rund um das Thema Internetrecht und telefonische Rechtsberatung 24/7 durch unabhängige Rechtsanwälte ergänzen das innovative Produkt. Ebenfalls enthalten ist die Vermittlung von Mediationsverfahren für außergerichtliche Konfliktlösung. Abgeschlossen werden kann SaferYou in den Varianten Basis, Komfort und Premium – je nach individuellem Bedarf. Für alle drei Tarife gilt: Es gibt keine Wartezeiten und keine Selbstbeteiligung.

Die Versicherung kann ab sofort einfach und schnell über die Website www.saferyou.de (https://www.saferyou.de/) abgeschlossen werden.

Der Text steht unter folgendem Link zum Download bereit:
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