„Treiben Sie die Kosten des Wohnens nicht weiter in die Höhe“

Grundsteuerreform: Gemeinsamer Appell von Haus & Grund Hessen und dem Deutschen Mieterbund Landesverband Hessen an die Kommunen

"Treiben Sie die Kosten des Wohnens nicht weiter in die Höhe"

Frankfurt/Wiesbaden, 18. Dezember 2024 – „Treiben Sie mit der Grundsteuerreform die Kosten des Wohnens nicht weiter in die Höhe.“ Diesen Appell richten Christian Streim, Vorsitzender von Haus & Grund Hessen, und Gert Reeh, Vorsitzender des Mieterbundes Hessen, an die hessischen Kommunen. Denn die neue Grundsteuer gilt zwar ab 1. Januar 2025, jedoch haben etliche Städte und Gemeinden ihre Hebesätze für 2025 noch nicht festgelegt. 119 von 421 Kommunen hatten sie für das laufende Jahr erhöht – was schon vor Umsetzung der Reform mehr als eine Verdoppelung der Hebesatzsteigerungen in Hessen gegenüber 2023 bedeutet.

Viele Eigentümer und ihre Mieter wissen immer noch nicht, welche Kosten mit der Umsetzung der Grundsteuerreform auf sie zukommen. Das hat zwei Gründe. Zum einen werden viele Bescheide für die Grundsteuer erst 2025 versandt. In diesem Fall können Immobilieneigentümer die Höhe ihrer Grundsteuer ab 2025 selbst ermitteln, indem sie den ihnen bereits mitgeteilten neuen Grundsteuermessbetrag mit dem maßgeblichen neuen Hebesatz multiplizieren. Das kann zumindest etwas Planungssicherheit bringen. Zum anderen haben jedoch etliche Kommunen ihre neuen Hebesätze noch gar nicht festgelegt. Sie haben dafür laut Gesetz bis Ende Juni 2025 Zeit – die neuen Werte gelten dann aber rückwirkend zum 1. Januar.

In diesen Kommunen gehe es um das Vertrauen der Bürger in die Politik, die eine aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform versprochen hat, also ohne höhere Steuereinnahmen für die Städte und Gemeinden, mahnen gemeinsam die Vertreter der privaten Eigentümer und der Mieter. Christian Streim: „Die Bürger müssen von der Politik in ihren eigenen Kommunen erwarten können, dass sie mit Bedacht mit der neuen Grundsteuer und dem Hebesatzrecht umgeht. Denn gerade in Ballungsgebieten sind die Kosten des Wohnens für viele an der Belastungsgrenze. Die steigenden Grundsteuern sind nicht nur eine enorme Belastung für die Bürger, auch die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes gerät durch den Anstieg zunehmend in Gefahr.“

Gert Reeh: „Jede Erhöhung der Grundsteuer, auch eine durch die Grundsteuerreform verursachte, bedeutet eine weitere erhebliche Belastung für die Mieterinnen und Mieter, denn in den allermeisten Fällen wird die Grundsteuer auf die Mieter abgewälzt. Die Belastungen sind ohnehin in vielen Fällen bereits zu hoch – dadurch steigt die Armutsquote, die in Hessen einer Studie zufolge bei der Berücksichtigung der Wohnkosten bereits bei 23,7 Prozent liegt, noch weiter an. Hessen belegt damit bundesweit Platz 5.“

Der abschließende gemeinsame Appell der beiden Verbandsvertreter an die Kommunen: „Verzichten Sie darauf, die Grundsteuerreform für eine versteckte Steuererhöhung zu nutzen. Setzen Sie sie aufkommensneutral um und folgen Sie bei der Festlegung der Hebesätze für 2025 den Empfehlungen des Landes.“

Über Haus & Grund Hessen
Haus & Grund Hessen – Landesverband der Hessischen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. ist die Dachorganisation der 78 örtlichen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Vereine in Hessen mit insgesamt über 68.000 Mitgliedern. Unser Verband nimmt am politischen Geschehen teil und stärkt dadurch die Position des privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentums in Hessen. Wir vertreten die Interessen der hessischen Haus- und Grundeigentümer gegenüber Politik, Behörden und Öffentlichkeit.

Bedeutung des privaten Eigentums in Hessen:

Die privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Hessen verfügen über rund 2,5 Millionen Wohnungen, also über mehr als 85,4 Prozent des gesamten hessischen Wohnungsbestandes.
Sie investieren jährlich über 7,1 Milliarden Euro in ihre hessischen Immobilien.
Unter Berücksichtigung der positiven Beschäftigungseffekte in weiteren Branchen sichern oder schaffen diese Investitionen jährlich rund 135.000 Arbeitsplätze in Hessen.

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Erhöhung der Minijobgrenze auf 520 Euro und des Mindestlohns auf 12 Euro geplant

Erhöhung der Minijobgrenze auf 520 Euro und des Mindestlohns auf 12 Euro geplant

Steuerberater Roland Franz

Essen – Die neue Regierungskoalition wird die Minijobgrenze 2022 voraussichtlich auf 520 Euro im Monat erhöhen. Gleichzeitig soll dabei auch der Mindestlohn auf 12 Euro erhöht werden. Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, weist darauf hin, dass dies erhebliche Auswirkungen auf die Minijobs hat.

Die Anhebung der Minijobgrenze auf 520 Euro ist nicht das vorrangige Ziel. Dagegen steigt der Mindestlohn laut Angaben des Bundesarbeitsministeriums (BAMS) zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro pro Stunde an. Zuvor waren es 9,60 Euro. Zum 1. Juli winkt dann planmäßig eine weitere Erhöhung auf 10,45 Euro pro Stunde.

Es ist geplant den Mindestlohn von derzeit 9,82 Euro (Stand 01.01.2022) auf 12 Euro je Stunde anzuheben. Ab wann dies gelten soll, ist aktuell noch nicht öffentlich. Gleichzeitig könnte dann auch für 2022 die Minijobgrenze von derzeit 450 Euro im Monat auf 520 Euro angehoben werden.

Was wäre, wenn….
Durch die Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro je Stunde erhöhen sich auch die Nebenkosten für den Betrieb. Künftig entstehen folgende Kosten für Minijobber bei 12 Euro Stundenlohn:

Krankenversicherungsbeitrag: 13 % x 12 Euro = 1,56 Euro je Stunde,
Rentenversicherungsbeitrag 15 % x 12 Euro = 1,80 Euro je Stunde,
Pauschsteuer: 2 % x 12 Euro = 0,24 Euro je Stunde,
Umlagen (U1/U2/Insolvenzgeld): 1,48 % x 12 Euro = 0,17 Euro je Stunde (korrigiert am 16.11.2021 U1: 1,0 %, U2: 0,39 %, Insolvenzgeldumlage 0,09 %).

„Insgesamt ergibt dies einen Betrag von 3,77 Euro Lohnnebenkosten für den Betrieb je Stunde bei einem Minijobber. Der Stundensatz beläuft sich somit auf 15,77 Euro. Hierbei sind weitere Kosten für die Unfallversicherung und andere Abgaben noch nicht eingerechnet“, erklärt Steuerberater Roland Franz, weist aber darauf hin, dass die oben gemachten Annahmen (520 Euro/12 Euro) auf dem Ergebnispapier der Sondierungsgespräche der SPD, der Grünen und der FDP beruhen. Gesetzliche Änderungen sind noch nicht beschlossen bzw. verabschiedet.

Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.

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