Postbank kündigt Ukrainern in Deutschland Konten

Postbank kündigt Ukrainern in Deutschland Konten

Postbank kündigt Ukrainern in Deutschland Konten

In den letzten Jahren hat die Postbank vermehrt Kritik von Kunden und Verbraucherschützern auf sich gezogen. Viele Kunden beklagen sich über lange Wartezeiten in Filialen und am Telefon, unzureichenden Kundenservice und technische Probleme beim Online-Banking.

Aktuell wurde bekannt, dass die Postbank vermehrt Konten von ukrainischen Mitbürgern nach Nr. 19 Abs. 1 der Postbank AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) kündigt, die vor dem Krieg des Terror-Staates Russland in die Bundesrepublik Deutschland geflüchtet sind und Leistungen vom Jobcenter erhalten. Diese Klausel erlaubt es der Postbank, Geschäftsbeziehungen mit Kunden unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist ohne Angabe von Gründen zu beenden.

Verbraucherschützer und betroffene Kunden äußern Bedenken hinsichtlich der Transparenz und Fairness dieser Praxis. Sie kritisieren, dass unerwartete Kontokündigungen zu erheblichen Unannehmlichkeiten führen, insbesondere wenn sie ohne detaillierte Begründung erfolgen. Für viele Kunden bedeutet die Schließung ihres Kontos nicht nur organisatorischen Aufwand, sondern auch potenzielle finanzielle Nachteile.

Im Hinblick auf diese Kontokündigungen von ukrainischen Mitbürgern durch die Postbank drängt sich dem journalistischen Betrachter der Verdacht auf, dass die Postbank mit diesen Kontokündigungen sogenannte unrentable Kunden loswerden möchte. Die Debatte um die Kündigungspraxis der Postbank wirft ein negatives Schlaglicht auf die Bedeutung klarer und fairer Geschäftsbedingungen im Bankensektor.

Verbraucherschützer berichten überdies über eine Zunahme von Beschwerden von Postbankkunden, vorwiegend bezüglich fehlerhafter Abrechnungen und Schwierigkeiten bei der Kontoeröffnung oder Kontoschließung. Einige Kunden fühlen sich von der Bank nicht ausreichend unterstützt und bemängeln mangelnde Transparenz bei Gebühren und Konditionen. Die digitalen Angebote der Postbank stehen zudem ebenfalls massiv bei Kunden in der Kritik. Nutzer berichten von häufigen sowie massiven Ausfällen der Online-Plattform und der mobilen Apps, was zu erheblichen Unannehmlichkeiten führt, hauptsächlich, wenn dringende Bankgeschäfte erledigt werden müssen.

Kunden, denen das Konto von der Postbank gekündigt wurde, habe das Recht, ein Auskunftsersuchen nach Artikel 15 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) an die Postbank zu stellen, sollte die Postbank diesem Auskunftsersuchen nicht nachkommen, können sich Kunden an den Datenschutzbeauftragten mit einer Beschwerde wenden.
Hier sehen Sie Ihr Recht zur Beschwerde beim Datenschutzbeauftragten:
https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/Allgemein/Datenschutz/BeschwerdeBeiDatenschutzbehoereden.html

Die Postbank ist überdies verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben bei einem Auskunftsersuchen nach Artikel 15 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) über gespeicherte Daten des Kunden dem Kunden zu übermitteln.
Hier sehen Kunden, dass diese ein Recht auf Auskunft nach Artikel 15 der Datenschutzgrundverordnung haben:
https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/Allgemein/Betroffenenrechte/Betroffenenrechte_Auskunftsrecht.html

Diese anhaltenden Probleme haben insgesamt, vor allem in Verbindung mit den vorgenannten Kontokündigungen von Ukrainern, das Vertrauen vieler Kunden in die Postbank erschüttert. Die Forderungen von Medienvertretern an die Postbank, ihre Servicequalität zu verbessern und stärker auf die Bedürfnisse ihrer Kunden einzugehen, um langfristig konkurrenzfähig zu bleiben sowie Gründe für die fragwürdigen Kündigungen von Konten ukrainischer Mitbürger in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen, bleiben von der Postbank auf Nachfrage unbeantwortet.

Die „Berliner Börsen-Zeitung“, auch „BBZ“ genannt, erschien erstmals am 01. Juli 1855 und wurde vor 168 Jahren im Juli 1855 von Hermann Killisch-Horn (1821-1886) als Wirtschaftszeitung im historischen Zentrum Berlins gegründet. In ihrer Ausrichtung und Berichterstattung als liberalkonservative Wirtschafts- und Finanzzeitung berichtet die „Berliner

Börsen-Zeitung“ rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche in sechs Sprachen (Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch, Italienisch und Portugiesisch) vor allem über das tägliche Marktgeschehen, Themen aus der Wirtschafts- und Finanzbranche sowie weltweit aus allen Finanzzentren.

The „Berliner Börsen-Zeitung“, also known as „BBZ“, was first published on 1 July 1855 and was founded 168 years ago in July 1855 by Hermann Killisch-Horn (1821-1886) as a business newspaper in the historic centre of Berlin. As a liberal-conservative business and finance newspaper, the Berliner Börsen-Zeitung provides reporting on market developments, topics from the business and finance industry, and news from financial centres around the world in six languages (German, English, Spanish, French, Italian and Portuguese) 24 hours a day, seven days a week.

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Kur oder Reha? Die Gesundheit im Fokus

Die ARAG Experten über die wesentlichen Unterschiede zwischen Kur und Reha

Kur oder Reha? Die Gesundheit im Fokus

Egal, ob Kur oder Reha: Bei beiden Maßnahmen steht die Gesundheit im Mittelpunkt. Doch obwohl die Begriffe Kur und Reha (Kurzform für Rehabilitation) oft synonym verwendet werden, gibt es einige Unterschiede zwischen diesen Modellen. Der wohl größte Unterschied ist die Finanzierung der jeweiligen Maßnahme. Welche Besonderheiten es noch gibt und welches Modell für wen geeignet ist, erklären die ARAG Experten.

Kur vs. Reha
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass der Begriff „Kur“ seit der Gesundheitsreform 2000 eigentlich etwas überholt ist. Im Gesetz heißt es seither „Vorsorgeleistung“. Und damit wird schon klar, welches Ziel eine Kur hat: Sie soll vorsorgen und die Gesundheit erhalten. Gleichzeitig dient eine Kur aber auch der Heilung und Pflege, wenn ambulante Maßnahmen nicht ausreichend waren oder Beschwerden sich verschlimmern und drohen, chronisch zu werden.

Eine Rehabilitation, kurz Reha, dient der Wiederherstellung der Gesundheit nach einer Erkrankung oder einem Unfall. Sie ist für Patienten gedacht, die unter starken gesundheitlichen Einschränkungen leiden und soll ihnen helfen, ihren Alltag zu meistern.

Unterschiedliche Behandlungsansätze
Obwohl bei beiden Maßnahmen die Gesundheit im Fokus steht, weisen die ARAG Experten auf verschiedene Behandlungsansätze hin. Bei einer präventiven Kur ist der Entspannungs- und Wellnesscharakter deutlich ausgeprägter. Hierbei stehen beispielsweise Massagen, Sport, Spaziergänge, aber auch der Austausch mit anderen Kurpatienten auf dem Programm, um das körperliche und seelische Gleichgewicht wieder herzustellen. Dient die Kur eher der Nachsorge, hängt es von der Art der Erkrankung ab, welche Kurform die richtige ist.

Reha-Maßnahmen haben zum Ziel, vorhandene Beschwerden zu verbessern, die Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen und eine Behinderung oder gar Pflegebedürftigkeit zu vermeiden. Hier geht es meist um medizinische Maßnahmen wie etwa Physio-, Ergo- oder Sporttherapie, aber auch um psychosoziale Therapien, beispielsweise bei Depressionen oder Burnout.

Wer zahlt?
Sind alle ambulanten Mittel zur Wiederherstellung der Gesundheit ausgeschöpft, werden Vorsorgeleistungen in der Regel von der Krankenversicherung übernommen. Auch die Anreise zum Kurort wird von der Krankenkasse bezuschusst. Hier liegt der Eigenanteil bei zehn Prozent der Anreisekosten, mindestens bei fünf und maximal bei zehn Euro. Natürlich kann man eine Kur auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen.

In der Regel werden die Kosten für Reha-Maßnahmen von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) oder der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) übernommen. Für die meisten Reha-Maßnahmen gilt nach Auskunft der ARAG Experten für alle volljährigen Patienten eine Zuzahlung von zehn Euro pro Tag. Anders als bei der GKV, wo Reha-Maßnahmen zu den Pflichtleistungen gehören, hängt es bei privat Krankenversicherten von ihrem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang ab, ob und in welcher Höhe Reha-Kosten übernommen werden. Auch hier weisen die ARAG Experten darauf hin, dass immer das Prinzip „Ambulant vor stationär“ gilt. D. h. erst, wenn alle ambulanten Therapiemöglichkeiten vor Ort ausgeschöpft sind, ist eine Reha begründbar.

Mit Kind zur Kur
Generell dürfen Kinder, sofern sie auch behandelt werden, bis zum vollendeten 14. Lebensjahr mit zur Kur genommen werden. Erhält das Kind keine Anwendungen, kann es den Erwachsenen laut ARAG Experten nur bis zum 12. Lebensjahr begleiten. In manchen Kurkliniken wird Schulunterricht für Kinder angeboten, die ihre Eltern zur Kur begleiten.

Was sagt der Arbeitgeber?
Kuren und Reha-Maßnahmen dauern in der Regel drei Wochen und werden nach Auskunft der ARAG Experten nicht auf den Jahresurlaub (https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/arbeitsrechtsschutz/bundesurlaubsgesetz-urlaubsanspruch/) angerechnet. Ebenso wie bei Müttern ist auch bei Vätern der Arbeitgeber laut Entgeltfortzahlungsgesetz (Paragraf 9) dazu verpflichtet, Mitarbeiter unabhängig vom Jahresurlaub unter Fortzahlung des Entgelts für eine ärztlich verordnete Kur oder Rehamaßnahme freizustellen. Voraussetzung dafür ist, dass die medizinische Maßnahme von einem Arzt bewilligt ist und in anerkannten Einrichtungen durchgeführt wird.

Wer informiert?
Eine erste Anlaufstelle auf der Suche nach einer geeigneten Kur kann – auch für Väter – das Müttergenesungswerk (https://www.muettergenesungswerk.de/) sein. Die Deutsche Rentenversicherung (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Traeger/Bund/reha_berater.html) berät kostenlos bei allen Fragen der Rehabilitation.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sport-und-gesundheit/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

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