Wohnen & Interior: 138 Euro pro Online-Warenkorb

E-Commerce-Report zeigt, welche Produkte die deutschen Verbraucher besonders gerne online einkaufen.

Boom im Bereich Wohnen und Interior: Vor allem junge Berufstätige shoppen vorzugsweise online

Karlsruhe, 30. November 2023_ Home Sweet Home: Der neueste Branchenreport der E-Commerce-Experten von solute belegt eine hohe Online-Kaufkraft der Wohn- und Lifestyle-Branche, die sich allein im Jahr 2022 auf 50,5 Milliarden Euro beliefen. Als möglicher Nebeneffekt der Pandemie sind immer mehr Deutsche bereit, der eigenen Einrichtung einerseits mehr Aufmerksamkeit zu widmen und andererseits geeignete Accessoires fürs Zuhause online zu suchen.

Durchschnittlicher Warenkorbwert für 138 Euro

Ein Blick in das solute-Netzwerk zeigt zudem, dass die Konsumenten durchschnittlich online 138 Euro pro Warenkorb ausgeben. Besonders relevant ist dabei die Zielgruppe der 25-35-Jährigen. Diese befindet sich zumeist in einer Übergangsphase – beispielsweise von der Wohngemeinschaft hin zur ersten eigenen Wohnung oder einem Haus.

Ein weiteres Merkmal des idealtypischen Interior-Shoppers: Die Investitionen für Wohnen und Lifestyle tätigen eher Berufstätige, die Wert auf einen ausgewogenen Lebensstil legen und nach einem Zuhause suchen, das die persönliche Haltung und den individuellen Stil verkörpert. Im Großen und Ganzen betrifft das eher Frauen als Männer.

Besonders beliebte Produkte: Sofas, Kaltschaummatratzen und Betten

Neben dem Warenwert pro Einkaufskorb ermittelten die Analysten von solute auch, welche Produktgruppen besonders hoch in der Verbrauchergunst liegen. Hierzu zählen Sofas, Kaltschaummatratzen, Betten, Sessel und, an letzter Stelle, Stühle.

Wie der Branchenreport zudem zeigt, geht es vielen Konsumenten neben der Einrichtung für das Wohn- und Schlafzimmer auch um das Interieur im Arbeitszimmer. Denn wie die Untersuchung ferner ergab, sind auch Beleuchtungsprodukte zunehmend gefragt. Das könnten beispielsweise Lampen für den Schreibtisch sein.

Bernd Vermaaten, Geschäftsführer der solute GmbH, erklärt: „Die Grenzen zwischen Beruflichem und Privatem verschwimmen immer mehr. Wer viel Zeit zuhause verbringt und dort vielleicht auch noch remote arbeitet, der will sich entsprechend einrichten. Parallel dazu lässt der Siegeszug von Social Media und Co. in vielen Menschen den Wunsch aufkommen, auch das persönliche Erscheinungsbild entsprechend zu „kuratieren“. Alles in allem lässt sich ein gesteigertes Stilbewusstsein erkennen – daher auch die hohe Konjunktur in diesem Onlinesegment.“

Verkaufskanal: Interior-Liebhaber über Google gut erreichbar

Der Report zeigt auch, dass die Konsumentengruppen je nach Kanal wie Google und dem Microsoft Netzwerk ein unterschiedliches Kaufverhalten an den Tag legen – ein wichtiges Ergebnis für Onlinehändler. So ist Google der stärkste Channel im Bereich Wohnen und Lifestyle. 25 Prozent aller Sales werden über Google Shopping Ads generiert, wodurch Google einen unverzichtbarer Bestandteil innerhalb einer erfolgreichen Kampagnenstrategie darstellt.

Ebenso sollten Onlinehändler die Ad-Aktivitäten im Microsoft Netzwerk aufmerksam beobachten. Zwar ist das Suchvolumen hier geringer, dafür ist die Zielgruppe deutlich kaufkräftiger: Der durchschnittliche Warenkorbwert ist um 40 Prozent höher als bei Google.

Wohnen und Lifestyle: Winterzeit ist Shoppingzeit

Darüber hinaus sind die Online-Umsatzzahlen ebenfalls an die Saisonalität gekoppelt. Je nach Produktgruppe gibt es leichte Unterschiede, wobei die größte Nachfrage immer in den Wintermonaten besteht – die Kaufrate von September bis Dezember 2022 steigt um 17 Prozent, verglichen zum Rest des Jahres. Eine Ausnahme sind Produkte aus dem Schlafbereich wie Betten und Matratzen. Diese werden vor allem im Frühjahr und Sommer nachgefragt.

Vermaaten kommentiert: „Mit den kühleren Temperaturen steigt bei vielen Verbrauchern die Shoppinglust. Der Grund liegt klar auf der Hand: Menschen verbringen gerade in den Herbst- und Wintermonaten tendenziell mehr Zeit zuhause und legen in dieser Zeit gesteigerten Wert auf ein gemütliches Zuhause – dazu haben auch Wohntrends wie Hygge in den letzten Jahren maßgeblich beigetragen.“

Er sagt auch: „Händler können von dieser Entwicklung profitieren, indem sie spätestens bis Ende Dezember ihren Shop und ihre Vertriebsstrategie anpassen, wenn viele zwischen den Feiertagen allgemein mehr Zeit zum Shoppen haben.“

Über den Branchenreport

Die E-Commerce-Experten von solute haben in ihrem Branchenreport das hiesige Online-Produktsegment im Bereich Wohnen und Lifestyle für das Jahr 2022 untersucht. Gegenstand der Untersuchung bildete das solute-Netzwerk, welches sich in diesem Segment aus mehr als 900 Onlineshops und 9,6 Millionen Produkten zusammensetzt, und das zweitgrößte Netzwerk-Sortiment von solute bildet.

Über die solute GmbH
Mit über 18 Jahren Erfahrung im E-Commerce ist solute ein umfassender Dienstleister rund um den Kaufabschluss im Internet. Mit dem Netzwerk soluteNet verbindet das Unternehmen Advertiser und Publisher und vermittelt so alle 0,25 Sekunden einen potenziellen Neukunden an einen Online-Shop. Das Netzwerk umfasst nicht nur den bekannten Preisvergleich billiger.de, sondern auch mehr als 100 angeschlossene Partnerportale, darunter etwa die PC Welt oder t-online oder namhafte Shopping-Ads-Services via Google CSS oder das Microsoft Advertising Netzwerk.
Für das Marktplatz-Universum hält das solute-Portfolio leistungsfähige Tools bereit. So unterstützt die selbstlernende KI-Lösung Adspert Seller durch vollautomatisiertes Bidding, Kampagnenmanagement und eine umfangreiche Keyword-Pflege-Funktion bei der Optimierung der eigenen PPC-Werbekampagnen. Dadurch senkt Adspert die Kosten und leistet aus der Sicht klassischer Online-Shops oder Marketplace-Seller-Plattformen einen maßgeblichen Beitrag, profitabel zu wirtschaften.
solute beschäftigt rund 150 Mitarbeiter an den Standorten in Karlsruhe und Plovdiv, Bulgarien.
Weitere Informationen unter: www.solute.de

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Steuern sparen für jedermann

ARAG Experten über höhere Werbungskosten und neue Steuerregeln im Home-Office

Steuern sparen für jedermann

Arbeitszimmer, Fortbildung, Fahrtkosten, Arbeitskleidung – mit Ausgaben rund um die berufliche Tätigkeit lassen sich eine Menge Steuern sparen. Durch neue Obergrenzen können Berufstätige in 2023 noch mehr von der Steuer absetzen. Gleichzeitig gelten strengere Steuerregeln beim häuslichen Arbeitszimmer. Die ARAG Experten geben einen Überblick.

Neue Home-Office-Regel
Seit Anfang 2023 ist die während der Corona-Pandemie eingeführte Home-Office-Pauschale entfristet und damit dauerhaft im Steuerrecht verankert worden. Außerdem ist der mögliche Höchstbetrag gestiegen. Das ist laut ARAG Experten vor allem für Arbeitnehmer ohne klassisches Arbeitszimmer interessant, weil die Home-Office-Pauschale auch für Küchentisch oder Ess-Ecke gilt. Sie beträgt pro Tag, der überwiegend zu Hause gearbeitet wurde, sechs Euro für maximal 210 Tage pro Jahr – insgesamt also 1.260 Euro. Bis Ende 2022 konnten maximal 600 Euro pro Jahr abgesetzt werden.

Strenge Voraussetzungen für Arbeitszimmer
Die Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit eines häuslichen Arbeitszimmers sind gestiegen. Bis Ende 2022 konnten Arbeitnehmer, wie zum Beispiel Lehrer oder Außendienstmitarbeiter, denen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand, jährlich bis zu 1.250 Euro als Werbungskosten für das Arbeitszimmer geltend machen. Diese Regelung wurde abgeschafft. Seit Anfang 2023 kann allerdings auch in diesen Fällen die Home-Office-Pauschale in Anspruch genommen werden. Stellt das häusliche Arbeitszimmer hingegen den Mittelpunkt der Arbeit dar, was vor allem für Selbstständige zutrifft, können laut ARAG Experten nach wie vor sämtliche dafür anfallende Kosten abgezogen werden. Alternativ kann aber auch hier nun eine Jahrespauschale von 1.260 Euro angesetzt werden.

Werbungskosten
In Deutschland werden Werbungskosten im Einkommensteuergesetz (Paragraf 9 EStG) geregelt. Werbungskosten sind Aufwendungen oder Ausgaben, die ein Arbeitnehmer im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit hat und die er von der Steuer absetzen kann. Die Voraussetzung dafür ist laut ARAG Experten, dass die Ausgaben im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen, notwendig und angemessen sind. Es zählen nicht nur Kosten für die Erhaltung und die Sicherung des aktuellen Jobs zu den Werbungskosten, sondern auch Ausgaben, die anfallen, wenn man auf der Suche nach einem neuen Job ist, wie beispielsweise Bewerbungsfotos, Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch oder vorbereitende Fachliteratur.

Höhere Pauschale in 2023
Jeder Arbeitnehmer kann einmal jährlich eine Pauschale für Werbungskosten von der Steuer abziehen – und zwar ohne dem Finanzamt Belege oder Nachweise vorzulegen. Bis 2022 galt ein Pauschalbetrag von 1.200 Euro; für 2023 liegt dieser laut ARAG Experten bei 1.230 Euro. Wer weitere Werbungskosten absetzen will, muss entsprechende Nachweise einreichen. Wer allerdings niedrigere oder gar keine Werbungskosten hat, bekommt trotzdem automatisch den maximalen Pauschbetrag von seinen Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit abgezogen. Laut ARAG Experten haben Arbeitnehmer sogar einen Rechtsanspruch auf den ungekürzten Abzug der Werbungskosten. Arbeitnehmer, die mehreren Tätigkeiten nachgehen, können die Pauschale nur einmal pro Jahr in Anspruch nehmen.

Werbungskosten auch in Elternzeit und für Rentner
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass auch Rentnern sowie Empfängern von Versorgungsbezügen, wie etwa Betriebsrenten, automatisch eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro pro Jahr zusteht. Darüber hinaus können auch Arbeitnehmer, die sich in Elternzeit befinden und keine steuerpflichtigen Einnahmen erzielen, Werbungskosten absetzen. Dabei kann es sich beispielsweise um Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer handeln oder um die Anschaffung von Arbeitsmitteln, um die berufliche Tätigkeit wieder aufzunehmen.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2 Milliarden Euro.

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Steuer 2021: Arbeitszimmer, Gartenhaus oder Küchentisch?

ARAG Experten geben Tipps für die Steuererklärung

Die Corona-Maßnahmen haben nicht nur das Leben und Arbeiten beeinflusst, sondern für Arbeitnehmer und Beamte auch die Anrechenbarkeit von Werbungskosten in der Steuererklärung verändert. So sind für die anstehende Einkommensteuererklärung 2021 einige Besonderheiten zu beachten. Dazu gehört zum Beispiel die Arbeit im Home-Office. Die ARAG Experten geben einen Überblick, wann und wie ein Arbeitszimmer geltend gemacht werden kann und wann die Home-Office-Pauschale greift.

Was ist wann und wie absetzbar?
Arbeitszimmer: Eigentlich gelten für die steuerliche Absetzbarkeit von heimischen Arbeitszimmern strenge Vorgaben des Bundesfinanzhofes: Denn nur wer nachweisen kann, dass er das Büro zu Hause ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich nutzt, kann den Raum von der Steuer absetzen. Was man für 2021 bei den Werbungskosten letztendlich absetzen kann, hängt laut der ARAG Experten davon ab, ob tatsächlich ein Arbeitszimmer im steuerrechtlichen Sinn genutzt wurde. Sind die Voraussetzungen für ein Arbeitszimmer (https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/08183/) erfüllt, darf der Arbeitnehmer die Kosten für das sogenannte „Arbeitszimmer light“ bis zu 1.250 Euro als Werbungskosten geltend machen, wenn im Betrieb kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand. Die ARAG Experten verweisen für die Pandemie aber auf die Sonderregelung des Bundesfinanzministeriums (BMF, Schreiben vom 9.7.2021, Az. IV C 6 – S 2145/19/10006 :013): Wurde im Zeitraum vom 1.3.2020 bis 31.12.2021 aus gesundheitlichen Gründen oder auch, weil einem das Risiko einer Ansteckung zu hoch war, ausschließlich oder zeitlich überwiegend im Home-Office-Arbeitszimmer gearbeitet, dann war das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit und die entsprechenden Kosten können bei den Werbungskosten unbegrenzt geltend gemacht werden. Dabei ist es egal, ob man diese Entscheidung selbst getroffen hat, um Kontakte zu vermeiden oder der Arbeitgeber die Arbeit im Home-Office angewiesen hat.

Arbeiten im Gartenhäuschen
Im Rahmen der Pandemie ist der ein oder andere Arbeitnehmer kreativ geworden und hat sich im heimischen Garten ein Häuschen inklusive Schreibtisch, Rollcontainer und Co. angeschafft. Die ARAG Experten haben auch manch einen handwerklich begabten Beschäftigten gefunden, der sich einen Bauwagen zum Arbeitszimmer umgebaut hat. Unter der Voraussetzung, diesen Ort als echtes Arbeitszimmer genutzt zu haben, darf er in der Steuererklärung angegeben werden und ist absetzbar.

Home-Office-Pauschale
Werden die strengen Vorgaben für das Arbeitszimmer nicht erfüllt und ist eine Berücksichtigung bei den Werbungskosten der Steuer nicht möglich, verweisen die ARAG Experten auf eine Neuregelung. Seit 2020 gibt es die Home-Office-Pauschale. Sie gibt es auch dann, wenn zu Hause in der Küche, einer Arbeitsnische oder dem Wohnzimmer gearbeitet wurde. Hierbei dürfen in der Steuererklärung bis zu einem Betrag von maximal 600 Euro pauschal fünf Euro für jeden Tag als Werbungskosten angegeben werden, an dem während der Corona-Pandemie ausschließlich von zu Hause gearbeitet wurde. Kleiner Wermutstropfen: Die Pauschale ist Bestandteil der Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro. Ihre Geltendmachung lohnt sich daher nur, wenn dieser Betrag zusammen mit den übrigen Werbungskosten überschritten wird. Hinweis der ARAG Experten: Rückwirkend ab dem 1. Januar 2022, also ab der nächsten Einkommenssteuererklärung, wird dieser Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 auf 1.200 Euro erhöht.

Achtung Fristen
Während die Fristen für die Steuererklärung 2020 um drei Monate verlängert wurden sind, ist aktuell keine Abweichung von der regulären Regelung für das Jahr 2021 geplant. Der Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung ist nach Angaben der ARAG Experten demnach der 31. Juli des Folgejahres. Die Steuererklärung für 2021 muss also Ende Juli 2022 auf dem Tisch des Finanzbeamten liegen. Wer diesen Termin verpasst, kann einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragen. So verlängert sich die Frist automatisch auf Ende Februar des übernächsten Jahres. Für die Steuererklärung 2021 wäre das also Ende Februar 2023. Allerdings kann das Finanzamt ausdrücklich eine frühere Abgabe verlangen.

Weitere interessante Informationen der ARAG Experten zur Steuererklärung hier zum Nachlesen:

Nebenkosten
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/09490/

Abrechnung Handwerkerrechnung
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/3942/

Sturmschäden von der Steuer absetzbar
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/08292/

Bürgerentlastungsgesetz – Versicherungen absetzen
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/3886/

Untervermietung und Steuer
https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/mietrechtsschutz/untervermietung-oder-einlagerung-bei-reise/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.600 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,0 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

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