Tierisch gute Stimmung im Büro

ARAG Experten informieren über Büro-Hunde

Obwohl Hunde das Arbeitsklima nachweislich positiv beeinflussen, haben Arbeitnehmer keinen Anspruch darauf, ihren Vierbeiner mit an den Arbeitsplatz zu nehmen. Dabei haben sich gerade in Corona-Zeiten, oft bedingt durch Home-Office oder Kurzarbeit, viele Menschen ein Haustier zugelegt. Allein 2020 wurden 25 Prozent mehr Hunde (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1198860/umfrage/corona-krise-anzahl-der-neu-registrierten-hunde-bei-tasso/) bei der Tierschutzorganisation Tasso e. V. neu registriert. Gleichzeitig ist bei vielen die Stimmung durch die Pandemie im Keller. Es wird also Zeit für positive Momente, auch bei der Arbeit. Die ARAG Experten liefern einige gute Argumente für ein Gespräch mit dem Chef.

Hunde machen glücklich
Wenn man einen Hund streichelt, wird über die Berührung das Hormon Oxytozin (https://bv-buerohund.de/wissenschaftliche-untersuchungen/hunde-und-oxytocin/) ausgeschüttet, auch Bindungs- oder Kuschelhormon genannt. Es senkt die Stresshormone Insulin und Cortisol und steigert gleichzeitig die Produktion des Glückshormons Dopamin. Und glückliche Arbeitnehmer sind vermutlich deutlich kreativer und produktiver.

Nicht nur gut fürs Gemüt
Laut Bürohund-Index Deutschland 2020 (https://bv-buerohund.de/buerohund-index-deutschland-2020-ergebnisse) können sich 90 Prozent aller Arbeitnehmer ohne Bürohund vorstellen, den Arbeitsplatz mit einem Vierbeiner zu teilen und ebenso viele sind überzeugt, dass Hunde eine positive Wirkung auf das Arbeitsklima haben und die Work-Life-Balance verbessern. Auch die Wissenschaft bestätigt: Hunde am Arbeitsplatz sind enorm wertvoll. Sie verbessern die Kommunikation und den Zusammenhalt unter den Kollegen und können in Zeiten hoher Belastung sogar den Stresspegel senken. Die Gassirunde sorgt für Bewegung und minimiert nach Auskunft der ARAG Experten das Risiko beispielsweise von Diabetes, Schlaganfall oder Osteoporose.

Im Ermessen des Arbeitgebers
Ob ein Hund – oder überhaupt ein Tier – mit ins Büro gebracht werden darf, liegt bis auf wenige Ausnahmen allein im Ermessen des Arbeitgebers und gegebenenfalls des Betriebsrates. Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht. Es sind seltene Fälle denkbar, in denen der Arbeitnehmer auf einen Hund angewiesen ist, z. B. bei einem Blindenhund (https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/versicherung-und-sicherheit/2533/). Ansonsten gibt es kein Recht darauf, einen Vierbeiner mitzubringen. Sollte der Arbeitgeber allerdings zustimmen, dass der Hund mit ins Büro darf, raten die ARAG Experten, dies schriftlich im Arbeitsvertrag festhalten zu lassen, damit Planungssicherheit und Klarheit auf beiden Seiten herrscht.

Rücksicht auf Kollegen
Der Arbeitgeber hat laut ARAG Experten eine Fürsorgepflicht seinen Mitarbeitern gegenüber. Er muss also prüfen, ob ein Hund am Arbeitsplatz nicht die Gesundheit eines Arbeitnehmers beeinträchtigt, beispielsweise durch eine Hundehaarallergie oder eine generelle Angst vor Hunden. Ein Bürohund muss zudem gehorchen, ist stubenrein und darf niemanden bei der Arbeit stören oder gar die Kollegen von der Arbeit abhalten. Und natürlich sollte klar sein, dass es eventuell Bereiche gibt, die für den Vierbeiner tabu sind, wie etwa Küche, Kantine oder Meetingräume. Für den Notfall sollten Tierhalter immer entsprechendes Spielzeug oder eine andere spielerische Ablenkung parat haben. Wer geruchsempfindliche Mitarbeiter hat, sollte einen verschließbaren Futternapf nutzen.

Die ARAG Experten mahnen gleichzeitig zur Rücksicht auf das Tier und weisen auf das Tierschutzgesetz und auf die Tierschutz-Hundeverordnung hin. Danach darf der Hund nur mit ins Büro, wenn es ein tierfreundlicher Platz ist. In einer Halle mit lauten oder gefährlichen Maschinen, in Räumen ohne Belüftung oder Heizung oder in hektischen Großraumbüros ohne Rückzugsmöglichkeit hat ein Tier nichts zu suchen.

So überzeugt man den Chef
Wer neben den genannten weichen Faktoren noch harte Fakten benötigt, um den Chef vom Bürohund zu überzeugen, könnte natürlich mit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung (https://www.arag.de/tierversicherung/tierhalterhaftpflicht/) punkten. Sie ersetzt Schäden, die durch das Tier entstehen. Hier warnen die ARAG Experten allerdings vor einer Verletzung der Aufsichtspflicht: Verursacht der Hund einen Schaden, weil sein Besitzer nicht aufgepasst hat, kassiert er im schlimmsten Fall eine Abmahnung. Ein tierärztliches Attest kann zudem helfen, beunruhigte Kollegen und Arbeitgeber zu überzeugen, dass das Tier gesund ist. ARAG Experten raten darüber hinaus, bereits im Vorfeld zu klären, ob und wann Hunderunden während der Arbeitszeit stattfinden dürfen. Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer damit rechnen, dass die Gassirunde nicht während der Arbeitszeit stattfinden darf, sondern auf die Pause verlegt werden muss. Ebenso sollte klar sein, welcher der Kollegen auf den Hund aufpasst, wenn Herrchen oder Frauchen im Meeting oder gar auf Auswärtsterminen sind.

Und für Arbeitgeber, die Fakten mögen, haben die ARAG Experten noch ein paar überzeugende Zahlen parat: Unternehmen, die auf tierische Mitarbeiter setzen, sind beliebt und die Loyalität der Mitarbeiter ist hoch. Während es in Betrieben ohne Bürohund gut 60 Prozent wechselwillige Arbeitnehmer gibt, ist die Bereitschaft, über den Wechsel des Arbeitsplatzes nachzudenken, bei Mitarbeitern mit Bürohund um knapp ein Drittel niedriger (33 Prozent). Dabei würden knapp 50 Prozent der Mitarbeiter sogar auf eine Gehaltserhöhung verzichten, wenn sie den Hund mit zur Arbeit bringen dürften.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.600 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,0 Milliarden Euro.

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Vertrauen ist die Basis – auch am Arbeitsplatz

Ulla Schnee gibt interessante Aufschlüsse über das Thema Vertrauen am Arbeitsplatz

Vertrauen ist die Basis - auch am Arbeitsplatz

Ulla Schnee über das Vertrauen am Arbeitsplatz.

Als Mediatorin und Business-Coach arbeitet Ulla Schnee täglich mit Menschen aus den unterschiedlichsten Bereichen. „Überall begegnet mir das Thema Vertrauen – häufig im Zusammenspiel mit Konflikten, Motivation, Sinnhaftigkeit und Gesundheit“, erzählt Ulla Schnee.

Zum einen ist Vertrauen die Erwartung, nicht durch das Handeln anderer benachteiligt zu werden. Ferner wird es als multidimensionales Konstrukt verstanden, welches Dimensionen wie Kompetenz, Integrität und Wohlwollen umfasst. Ulla Schnee weiß, dass dies auch in der Arbeitswelt von großer Bedeutung ist: „Für eine gelingende Kooperation bedarf es Vertrauen in sich selbst, in Kolleginnen und Kollegen wie in Mitarbeitende und Führung.“ Vertrauen generiere Sicherheit und Kreativität, es stärke den Zusammenhalt und fördere die Eigenverantwortung.

Seit nunmehr 30 Jahren höre Ulla Schnee diverse Argumente, warum Mitarbeitende und Führungskräfte immer wieder Schwierigkeiten haben, zu vertrauen. Allerdings sei das Vertrauen ein zentrales Merkmal des zeitgemäßen Führungsstils. Dazu gehöre unter anderem, dass Mitarbeitende selbstorganisiert arbeiten, ihnen Freiräume zur Gestaltung ermöglicht werden und dass sie mit Problemen nicht alleine sind. „Es kann sehr anstrengend sein, wenn diese Vertrauensbasis fehlt“, akzentuiert die Business-Coachin.

Zusätzlich erschwere sich die Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen wie Vorgesetzten, wenn dem Einzelnen nichts zugetraut wird. Demotivation sei in einer solchen Situation die entstehende erste Emotion. Wieso solle sich jemand auch anstrengen, wenn ihm ohnehin nichts zugetraut wird. Und wozu diene eine Fortbildung, wenn Führungskräfte den Mitarbeitenden kein Vertrauen schenken. „Arbeiten in einem solchen Umfeld ist nicht nur schwer vorstellbar, sondern auch die innere Kündigung erscheint unter solchen Umständen fast schon logisch“, erläutert Ulla Schnee.
Nahezu jedes Unternehmen wünsche sich ein Betriebsklima, in dem Vertrauen und gegenseitiger Respekt vorherrschen. Das Paradoxon des Vertrauens sei demnach die Tatsache, dass dies zwar gewünscht wird, es zu häufig jedoch um Machtspiele, Konkurrenzdenken wie Schuldzuweisungen geht. „Vertrauen lässt sich nicht zwanghaft herstellen, sondern es muss aufgebaut, gehegt und gepflegt werden“, pointiert die Mediatorin.

Demnach bedürfe es einer guten Vorbereitung, um schwierige Themen wie das Vertrauen zu generieren. Vertrauen lasse sich, auch im Job, mit einer intakten Beziehung vergleichen. Vertrauen könne nicht befohlen werden, sondern es werde gegeben. „Hierfür braucht es Ehrlichkeit, Geduld, einen offenen Umgang mit Fehlern und eine konstruktive Kommunikation“, bekräftigt Ulla Schnee abschließend.

Weitere Informationen zu Ulla Schnee Consulting finden Sie auf ihrer Website unter www.ulla-schnee.de. (https://www.ulla-schnee.de/)

Ulla Schnee ist Sparringspartnerin, Ratgeberin und Entwicklerin für Konfliktmanagement und Coaching. Sie unterstützt Menschen dabei, ihre Einstellung zu Konflikten und den Umgang damit zu verändern sowie eine neue Perspektive auf die aktuelle Situation zu erlangen. Mit ConflictArt und CoachingArt unterstützt sie Unternehmer, Führungskräfte und Teams sowohl im konstruktiven Umgang mit Konflikten als auch bei einem zielführenden Auseinandersetzen mit der aktuellen Situation. Hierbei greift sie auf ihre Kommunikations-, Verhaltens- und Kooperationsexpertise zurück.

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