Wema GmbH erweitert Sortiment im Online-Shop: Mehr Vielfalt für Arbeitskleidung und Arbeitsschutz

Wema GmbH erweitert Sortiment im Online-Shop: Mehr Vielfalt für Arbeitskleidung und Arbeitsschutz

Die Wema GmbH freut sich bekanntzugeben, dass das Sortiment im hauseigenen Online-Shop unter https://www.wemaonline.de/ deutlich erweitert wurde. Kunden erwartet nun eine noch größere Auswahl an Produkten rund um Arbeitskleidung, Arbeitsschutz sowie Freizeit- und Imagebekleidung.

Die Wema GmbH, die seit ihrer Gründung im Jahr 2003 kontinuierlich gewachsen ist, startete ursprünglich als Spezialist für Arbeitshandschuhe. Über die Jahre hat sich das Unternehmen stetig weiterentwickelt und bietet heute ein umfassendes Sortiment im Bereich Arbeitsschutz an.

„Mit der jüngsten Sortimentserweiterung im Online-Shop kommen zahlreiche neue Artikel hinzu, die den hohen Ansprüchen und unterschiedlichen Bedürfnissen unserer Kundschaft gerecht werden. Wir freuen uns darauf, unseren Kunden ab sofort ein noch größeres Sortiment an Arbeitskleidung und passenden Dienstleistungen anzubieten“, freut sich Geschäftsführer Martin Weiß.

Ein besonderes Highlight der Wema GmbH ist die Möglichkeit, Textilien individuell in der firmeneigenen Stick- und Druckerei veredeln zu lassen. Kunden können so ihre Arbeitskleidung nach eigenen Wünschen gestalten und von der langjährigen Erfahrung und Expertise des Unternehmens profitieren. Namhafte Hersteller sind Partner der Wema GmbH und garantieren die hohe Qualität des Angebots.

„Unser Ziel ist es, gemeinsam mit unseren Kunden zu wachsen und ihnen stets exzellente Produkte und optimalen Service zu bieten. „it der Sortimentserweiterung möchten wir unseren Kunden eine noch größere Auswahl und Flexibilität bieten, um ihren individuellen Anforderungen gerecht zu werden“, betont Weiß abschließend.

Der Online-Shop von Wema GmbH erfreut sich bereits großer Beliebtheit und hat dazu beigetragen, das Unternehmen einem noch breiteren Publikum bekannt zu machen. Kunden können nun bequem und schnell aus einem noch vielfältigeren Sortiment wählen. Sollte ein gewünschter Artikel dennoch nicht verfügbar sein, steht das kompetente Team der Wema GmbH jederzeit für individuelle Anfragen und Wünsche zur Verfügung.

Die 2003 gegründete WEMA GmbH hat sich von einem Fachhändler für Arbeitshandschuhe zu einem führenden Anbieter im Bereich Arbeitskleidung und Arbeitsschutz entwickelt. Das Sortiment umfasst neben hochwertiger Arbeitskleidung auch Image- und Freizeitbekleidung, die in der eigenen Stick- und Druckerei individuell veredelt werden kann. Mit einem starken Fokus auf Kundenzufriedenheit, langjähriger Erfahrung und einem hervorragenden Preis-Leistungs-Verhältnis steht die WEMA GmbH für kompetente Beratung, zuverlässigen Service und eine enge Partnerschaft mit ihren Kunden. Durch den eigenen Online-Shop ist das Unternehmen zudem in der Lage, eine breite Kundschaft zu bedienen und individuell auf Wünsche einzugehen.

Kontakt
Wema GmbH
Martin Weiß
Verrenberger Weg 32
74613 Öhringen
07941 / 647178 – 0
https://www.wemaonline.de/

Steuern sparen für jedermann

ARAG Experten über höhere Werbungskosten und neue Steuerregeln im Home-Office

Steuern sparen für jedermann

Arbeitszimmer, Fortbildung, Fahrtkosten, Arbeitskleidung – mit Ausgaben rund um die berufliche Tätigkeit lassen sich eine Menge Steuern sparen. Durch neue Obergrenzen können Berufstätige in 2023 noch mehr von der Steuer absetzen. Gleichzeitig gelten strengere Steuerregeln beim häuslichen Arbeitszimmer. Die ARAG Experten geben einen Überblick.

Neue Home-Office-Regel
Seit Anfang 2023 ist die während der Corona-Pandemie eingeführte Home-Office-Pauschale entfristet und damit dauerhaft im Steuerrecht verankert worden. Außerdem ist der mögliche Höchstbetrag gestiegen. Das ist laut ARAG Experten vor allem für Arbeitnehmer ohne klassisches Arbeitszimmer interessant, weil die Home-Office-Pauschale auch für Küchentisch oder Ess-Ecke gilt. Sie beträgt pro Tag, der überwiegend zu Hause gearbeitet wurde, sechs Euro für maximal 210 Tage pro Jahr – insgesamt also 1.260 Euro. Bis Ende 2022 konnten maximal 600 Euro pro Jahr abgesetzt werden.

Strenge Voraussetzungen für Arbeitszimmer
Die Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit eines häuslichen Arbeitszimmers sind gestiegen. Bis Ende 2022 konnten Arbeitnehmer, wie zum Beispiel Lehrer oder Außendienstmitarbeiter, denen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand, jährlich bis zu 1.250 Euro als Werbungskosten für das Arbeitszimmer geltend machen. Diese Regelung wurde abgeschafft. Seit Anfang 2023 kann allerdings auch in diesen Fällen die Home-Office-Pauschale in Anspruch genommen werden. Stellt das häusliche Arbeitszimmer hingegen den Mittelpunkt der Arbeit dar, was vor allem für Selbstständige zutrifft, können laut ARAG Experten nach wie vor sämtliche dafür anfallende Kosten abgezogen werden. Alternativ kann aber auch hier nun eine Jahrespauschale von 1.260 Euro angesetzt werden.

Werbungskosten
In Deutschland werden Werbungskosten im Einkommensteuergesetz (Paragraf 9 EStG) geregelt. Werbungskosten sind Aufwendungen oder Ausgaben, die ein Arbeitnehmer im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit hat und die er von der Steuer absetzen kann. Die Voraussetzung dafür ist laut ARAG Experten, dass die Ausgaben im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen, notwendig und angemessen sind. Es zählen nicht nur Kosten für die Erhaltung und die Sicherung des aktuellen Jobs zu den Werbungskosten, sondern auch Ausgaben, die anfallen, wenn man auf der Suche nach einem neuen Job ist, wie beispielsweise Bewerbungsfotos, Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch oder vorbereitende Fachliteratur.

Höhere Pauschale in 2023
Jeder Arbeitnehmer kann einmal jährlich eine Pauschale für Werbungskosten von der Steuer abziehen – und zwar ohne dem Finanzamt Belege oder Nachweise vorzulegen. Bis 2022 galt ein Pauschalbetrag von 1.200 Euro; für 2023 liegt dieser laut ARAG Experten bei 1.230 Euro. Wer weitere Werbungskosten absetzen will, muss entsprechende Nachweise einreichen. Wer allerdings niedrigere oder gar keine Werbungskosten hat, bekommt trotzdem automatisch den maximalen Pauschbetrag von seinen Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit abgezogen. Laut ARAG Experten haben Arbeitnehmer sogar einen Rechtsanspruch auf den ungekürzten Abzug der Werbungskosten. Arbeitnehmer, die mehreren Tätigkeiten nachgehen, können die Pauschale nur einmal pro Jahr in Anspruch nehmen.

Werbungskosten auch in Elternzeit und für Rentner
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass auch Rentnern sowie Empfängern von Versorgungsbezügen, wie etwa Betriebsrenten, automatisch eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro pro Jahr zusteht. Darüber hinaus können auch Arbeitnehmer, die sich in Elternzeit befinden und keine steuerpflichtigen Einnahmen erzielen, Werbungskosten absetzen. Dabei kann es sich beispielsweise um Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer handeln oder um die Anschaffung von Arbeitsmitteln, um die berufliche Tätigkeit wieder aufzunehmen.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
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