Neuer Tarifvertrag für die Beschäftigten des Caterers VielfaltMenü

Ausbau der sozialen Sicherung für die Beschäftigten bei führendem Verpflegungsanbieter im Bildungssektor

Neuer Tarifvertrag für die Beschäftigten des Caterers VielfaltMenü

Daniela Wulf, Personalleiterin der VielfaltMenü GmbH

Berlin, 21.12.2022. Seit heute ist es offiziell: Die VielfaltMenü und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) haben einen neuen Tarifvertrag unterschrieben. Vorangegangen war die Zustimmung der NGG-Mitglieder. Der Tarifvertrag tritt damit rückwirkend zum 1. Oktober in Kraft.

Der neue Tarifvertrag beinhaltet für die Mitarbeitenden unter anderem eine Anpassung der Entgelte sowie Regelungen über weitere soziale Leistungen, wie beispielsweise einheitliche Zuschläge für Mehrarbeit, Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit, 10 Tage tariflicher Mehrurlaub, d.h. einheitlich 30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche, bezahlte Freistellung bei besonderen Anlässen, Beihilfe im Sterbefall sowie Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

Damit ist die VielfaltMenü GmbH mit ihren mehr als 1.000 Beschäftigten im Bereich Schul- und Kitaverpflegung deutschlandweit das einzige maßgeblich auf den Bildungssektor spezialisierte Unternehmen mit tariflicher Absicherung.

„Es ist uns ein sehr wichtiges Anliegen, attraktive Beschäftigungsbedingungen mit der Verbindlichkeit eines Tarifvertrages zu bieten“, sagt Daniela Wulf, Personalleiterin der VielfaltMenü GmbH und unterstreicht die Bedeutung des Tarifabschlusses. Wulf betont zudem: „Jeden Tag leisten unsere Beschäftigten einen wertvollen Beitrag, damit Kinder gesund groß werden können. Dafür bildet gutes und ausgewogenes Essen eine unabdingbare Grundlage. Hier wünschen wir uns mehr gesamtgesellschaftliche Anerkennung.“

In öffentlichen und privaten Vergabe- und Ausschreibungsverfahren im Bereich der Schul- und Kitaverpflegung sind Entlohnungsfragen, abgesehen vom Mindestlohn, oftmals noch keine ausschlaggebenden Kriterien. Aus Sicht der VielfaltMenü werden aber auch hier ESG-Kriterien immer wichtiger. Die VielfaltMenü sieht sich daher auch vor diesem Hintergrund mit dem neuen Tarifvertrag gut aufgestellt für die Zukunft.

Über VielfaltMenü:
Bei VielfaltMenü ist der Name Programm: Als einer der führenden regionalen Verpflegungsanbieter für Schulen und Kindergärten garantiert VielfaltMenü eine abwechslungsreiche, gesunde und hochwertige Essensversorgung von Kita- und Schulkindern. Mit DGE-zertifizierten Menülinien und Bio-Zutaten von regionalen Erzeugern leistet VielfaltMenü einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsförderung und engagiert sich aktiv für die Ernährungsbildung von Kindern und Jugendlichen. Seine anerkannte Verpflegungskompetenz unterstreicht VielfaltMenü darüber hinaus mit attraktiven, vielfältigen Konzepten für die moderne Betriebsgastronomie und steht für einen wertschätzenden und ressourcenschonenden Umgang mit Lebensmitteln. Weitere Informationen unter: https://vielfaltmenue.com

Kontakt
VielfaltMenü GmbH
Ann-Kathrin Piwellek
Oberlandstr. 13-14
12099 Berlin
03494 6694400
presse@vielfaltmenue.com

VielfaltMenü

Der 1 Ansprechpartner, um dauerhaft und in allen Bereichen richtig vorgesorgt zu haben als Firmeninhaber

SORGEN LOS GmbH

Der 1 Ansprechpartner, um dauerhaft und in allen Bereichen richtig vorgesorgt zu haben als Firmeninhaber

SORGEN LOS GmbH

Schwäbisch Hall im Juni 2022 – Die SORGEN LOS GmbH ist marktführender Anbieter in der Nische neutraler, produktunabhängiger Beratung für den gefüllten Notfallkoffer von inhabergeführten Klein- und Mittelstandsbetrieben. Nach 10 Jahren hat das Kümmererteam Prozesse für strukturierte Vorsorgemaßnahmen und eigene, geeignete Produkte entwickelt. Verschiedenste Kenner der Materie sind von der Wertigkeit dieses Angebotes und den damit verbundenen Absatzpotenzialen überzeugt. Das Ergebnis des Angebot besticht im besonderen dadurch, daß man als Firmeninhaber in den Rollen Chef, Ehe- oder Lebenspartner, Papa oder Mama sowie als Geschäftsführer mit einer rundum gesicherten Existenz im ein vielfaches beruhigter durch das Leben schreiten kann. Die SORGEN LOS GmbH leistet den ganzheitlichen Beratungsansatz in der Vorsorgeberatung für selbständige Unternehmer und deren Familien. Seit August 2012 hat das Unternehmen für mehr als 500 Unternehmerfamilien ein Gesamtsystem an Vorsorgemaßnahmen für Unternehmer geschaffen und mit diesen den Sorgen-Los-Koffer gemeinsam „gepackt“. Mehr über das innovative und nützliche Angebot von SORGEN LOS GmbH finden Sie ab sofort: https://www.mein-sorgen-los.de
Die Vorteile dieses innovativen Service von SORGEN LOS GmbH liegen auf der Hand:
Als Familienmensch schafft man durch diese kluge, ganzheitliche Absicherung in kürzester Zeit einerseits Klarheit für seine Familie – und für sich selbst ein beruhigendes Gefühl. Und andererseits als Unternehmer Ruhe und Sicherheit für die „betriebliche Familie“, zu denen Mitarbeiter, Mitgesellschafter oder Geschäftspartner wie Lieferanten oder Banken zählen.Mehr über das innovative und nützliche Angebot von SORGEN LOS GmbH finden Sie ab sofort: https://www.mein-sorgen-los.de
Thomas Schleicher, der Gründer und Geschäftsführer der SORGEN LOS GmbH zeigt sich sichtlich erfreut über den Zuspruch und Erfolg des Unternehmens: „Mit unserem Angebot wollten wir einen in der Praxis umsetzbaren Lösungsvorschlag erarbeiten um existenzielle Risiken in einem Ernstfall für alle Beteiligten auszuschalten. Die überdurchschnittlich positive Resonanz bei unseren Kunden hat uns alle echt gefreut und wir sind umso mehr stolz darauf, dass wir damit eine so hohe Kundenzufriedenheit erreichen konnten.“

Das Unternehmen agiert derzeit noch ausschliesslich in Deutschland. Grenzüberschreitende Lösungsansätze für die angebotenen Services werden geprüft und vermutlich auch bereits in näherer Zukunft angeboten.

Die SORGEN LOS GmbH ist ein Nischenanbieter der unabhängigen Unternehmens- und Unternehmer-beratung. Zudem entwickelt sie Prozesse für strukturierte Vorsorgemaßnahmen und dafür geeignete Produkte. Das Unternehmen wurde als GmbH im Jahre 2007 von Thomas Schleicher gegründet, damals als Besitzgesellschaft mit einem anderen Geschäftszweck. Als die Idee des Sorgen-Los-Koffers sowie des Konzepts Mein Sorgen-Los im Jahr 2011 geboren war erhielt das Unternehmen 2012 seinen heutigen Namen und Geschäftszweck.

Kontakt
SORGEN LOS GMBH
Thomas Schleicher
Wilhelm-Heller-Ring 11
74523 Schwäbisch Hall
07977 / 9199951
07977 / 9199952
info@sorgenlos-gmbh.de
https://www.mein-sorgen-los.de

Fällt die Lebensversicherung in den Nachlass?

Melanie Loewe gibt Aufschluss über die Bezugsberechtigung von Lebensversicherungen und was dabei berücksichtigt werden sollte.

Fällt die Lebensversicherung in den Nachlass?

Melanie Loewe gibt hilfreiche Tipps rund um das Thema Bezugsberechtigung einer Lebensversicherung.

Eine Versicherung wird abgeschlossen, um sich gegen finanzielle Unwägbarkeiten abzusichern. Dabei diene der Abschluss einiger Versicherungen dem Zweck der Absicherung möglicher Hinterbliebener. Insbesondere die Unfall- und Lebensversicherungen werden nicht ausschließlich für die eigene Person abgeschlossen. „Durch eine sogenannte Bezugsberechtigung oder auch das Bezugsrecht kann schon bei Vertragsabschluss eine Person bestimmt werden, die im Todesfall die Leistung aus dem Vertrag erhalten soll“, konkretisiert Melanie Loewe.

Der Versicherungsnehmer müsse als Vertragspartner der Versicherung nicht zwangsläufig auch die versicherte Person sein – also die Person, auf deren Leben die Versicherung abgeschlossen werde. In der Praxis sei dies jedoch der häufigste Fall.

In einer Bezugsberechtigung könne grundsätzlich jede Person hinterlegt werden. „Dies ist eine hervorragende Möglichkeit, jemanden außerhalb der gesetzlichen Erbfolge an dem Nachlass zu beteiligen“, betont die Nachlassmanagerin. Aus rechtlicher Sicht handelt es sich hierbei um eine Schenkung. Durch Eintritt eines Versicherungsfalls, der meist mit dem Tod der versicherten Person zusammenhängt, erhält die bezugsberechtigte Person einen unmittelbaren Anspruch auf Auszahlung des Kapitals. Diese Schenkung muss der Versicherung gegenüber angenommen werden. „Durch die Schenkung fällt das Kapital nicht in die Erbmasse – auch dann nicht, wenn der Bezugsberechtigte gleichzeitig Erbe ist“, so Melanie Loewe.

Gleichzeitig führt dies dazu, dass die Erben der Schenkung noch so lange widersprechen können, bis der Bezugsberechtigte die Schenkung angenommen und die Versicherung das Kapital an ihn ausbezahlt hat. „Daher ist im Zweifel für beide Seiten Schnelligkeit geboten“, bekräftigt Melanie Loewe. Sobald das Angebot angenommen wurde, bestehe keine Möglichkeit zur Änderung.

„Das sollte beachtet werden“
In der Regel soll von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, den Bezugsberechtigten in der Versicherung namentlich eindeutig zu identifizieren. Eine Angabe wie „der verwitwete Ehepartner“ könne problematisch sein – „Beispielsweise wenn der Versicherungsnehmer sich zwischenzeitlich scheiden lässt und erneut heiratet“, führt die Nachlassmanagerin beispielhaft auf. Weit verbreitet sei die Annahme, dass in diesem Fall der, jeweils zum Eintritt des Versicherungsfalls, geltende Ehepartner aus dem Vertrag bezugsberechtigt ist. Jedoch trifft dieser Fall nach aktueller Rechtsprechung nicht zu. Vielmehr gelte weiterhin der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Ehepartner als Berechtigter aus dem Vertrag.

Auch bei sonstigen Änderungen der Lebensumstände, wie beispielsweise der Geburt weiterer Kinder, solle der entsprechende Vertrag überprüft und notfalls auf den aktuellen Stand gebracht werden. „Sollten im Falle des Falles, der Bezugsberechtigte sowie der Versicherungsnehmer bei einem Unfall gleichzeitig versterben, kann das Angebot zur Schenkung logischerweise nicht angenommen werden“, akzentuiert Melanie Loewe abschließend. Bei dieser Ausnahme falle die Versicherung mit in die Erbmasse.

Mehr Informationen sowie den Kontakt zu Melanie Loewe – Nachlassmanagement –
gibt es hier (https://www.melanie-loewe.com/).

Melanie Loewe – Nachlassmanagement
Seit einer spontanen Vertretung bei einer gemeinnützigen Organisation, hat Melanie Loewe ihre Profession gefunden: Nachlassmanagement.

Seit 2011 ist sie als selbstständige Rechtsfachwirtin, Nachlasspflegerin und zertifizierte Testamentsvollstreckerin tätig. Schon über 400 Abwicklungen hat sie betreut und viele verschiedenen Positionen vertreten, stets empathisch, zuverlässig und mit dem nötigen Fingerspitzengefühl. Ihre Aufgaben reichen von der Testamentsvollstreckung über Nachlassabwicklung, -verwaltung und -pflegschaften. Aber auch die Planungen von Vollmachten und deren Umsetzung oder die Meditation in Erbangelegenheiten gehören zu ihrem breiten Aufgabenspektrum.

Kontakt
Melanie Loewe – Nachlassmanagement
Melanie Loewe
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