Category Vermögensverwaltung

Invest Immo AG plant Börsengang im ersten Quartal 2024 nach Rekordjahr 2023

Invest Immo AG hat kürzlich angekündigt, dass das Unternehmen plant, im ersten Quartal 2024 an die Börse zu gehen

Invest Immo AG plant Börsengang im ersten Quartal 2024 nach Rekordjahr 2023

Zug-Schweiz, den 26. Oktober 2023 – Invest Immo AG, ein etabliertes Boutique Investmenthaus mit einer Erfolgsgeschichte von mehr als 30 Jahren im Finanzmarkt, hat kürzlich angekündigt, dass das Unternehmen plant, im ersten Quartal 2024 an die Börse zu gehen. Die Firma hat sich auf die unabhängige Analyse, Bewertung und Vermittlung geschlossener Investmentvermögen spezialisiert und genießt das Vertrauen einer breiten Kundenbasis.

Invest Immo AG verzeichnete im Jahr 2023 ein bemerkenswertes Wachstum und gewann über 2000 Neukunden im Bereich der Festgeldanlagen. Dies unterstreicht die anhaltende Attraktivität des Unternehmens und dessen Fähigkeit, neue Investoren zu gewinnen.

Das Unternehmen ist in erster Linie auf die Analyse und Empfehlung von geschlossenen Investmentfonds ausgerichtet und hat sich auf vielversprechende Produkte spezialisiert, die Werterhalt und konstante Erträge für die Kunden bieten. Mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von über 125 Mio. Euro hat sich das Unternehmen in den letzten Jahren trotz des allgemeinen Branchentrends erfolgreich ausgeweitet.

Die Firma betreibt eine Investmentplattform, auf der berechtigte Anleger Investitionsmöglichkeiten in Private Placement-Transaktionen suchen und abschließen können. Diese Transaktionen konzentrieren sich hauptsächlich auf Vor-IPO-Wertpapiere privater Unternehmen.

Invest Immo AG hat angekündigt, im ersten Quartal 2024 an die Börse zu gehen, und plant damit, das Geschäft weiter auszubauen und neue Kundengruppen zu erschließen. Das Unternehmen hat sich einen Ruf für unabhängige Beratung und Vermittlung erarbeitet, der auf fokussierter Konsequenz und Erfolg beruht.

In Bezug auf die Zuteilung von Anlagemöglichkeiten betont Invest Immo AG, dass diese fair und gerecht zwischen Plattforminvestoren und diskretionären Fonds aufgeteilt werden, ohne Vorlieben für bestimmte Gruppen oder Kunden. Das Unternehmen legt Wert auf Transparenz und Offenheit in seinen Geschäftspraktiken und bemüht sich, den Interessenkonflikten vorzubeugen.

Der geplante Börsengang im ersten Quartal 2024 wird eine bedeutende Entwicklung für Invest Immo AG darstellen und das Unternehmen in eine neue Ära führen. Investoren und Marktbeobachter werden gespannt darauf achten, wie sich die Firma in dieser Phase ihrer Entwicklung schlägt.

Invest Immo AG wird voraussichtlich in den kommenden Monaten weitere Informationen über den Börsengang und seine Pläne veröffentlichen. Dies ist ein Schritt, der nicht nur die Geschichte des Unternehmens weiter fortschreibt, sondern auch Einblicke in die sich entwickelnde Finanzlandschaft bietet.

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Wolfgang Schramm – Wealth Manager
Bahnhofstrasse 7
6300 Zug Schweiz
Tel: +41 21 505 01 25
Mail:presse@management-investimmoag.com
Web: www.investimmoag.com

Invest Immo AG bereits mehr als 30 Jahren erfolgreich im Finanzmarkt etabliert. Invest Immo AG ist auf die unabhängige Analyse und Bewertung sowie auf die Empfehlungen und Vermittlungen geschlossener Investmentvermögen spezialisiert.

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Paketdienst Yodel beschleunigt mit Ivalua die digitale Transformation und die Stärkung der Beschaffung

Digitalisierung der direkten und indirekten Source-to-Contract-Beschaffungsprozesse bei einem der größten Paketdienste in UK

Paketdienst Yodel beschleunigt mit Ivalua die digitale Transformation und die Stärkung der Beschaffung

Logo Ivalua (Bildquelle: Ivalua)

Ivalua, ein weltweit führender Anbieter von Cloud-basierten Spend-Management-Lösungen (https://www.ivalua.com), gab heute bekannt, dass Yodel, einer der größten britischen Paketdienstleister, sich für seine S2C-Lösung (Source-to-Contract) entschieden hat.

Nach einem gründlichen Auswahlverfahren entschied sich Yodel für Ivalua, um seine vorgelagerten Beschaffungsprozesse zu verwalten und neu zu strukturieren. Die Fähigkeit zur Verwaltung aller Beschaffungsprozesse und Visualisierung der relevanten Daten innerhalb einer einzigen Plattform war ein entscheidender Grund für die Wahl von Ivalua.
Mit der Unterstützung von Ivaluas Partner TSM, einem spezialisierten Team von Procurement-Beratern, wird Yodel die Ivalua-Lösungen für das Risiko- und Leistungsmanagement der Lieferanten, die Beschaffung und das Vertragslebenszyklus-Management implementieren, um seine direkten wie auch indirekten Ausgaben zu verwalten.

Durch die Digitalisierung der S2C-Prozesse will Yodel seine operative Effizienz beim Onboarding der Lieferanten, beim Vertragsmanagement und bei Sourcing-Projekten verbessern. Eine höhere Transparenz im Hinblick auf die Compliance wird Yodels Fähigkeit zur Risikominimierung verbessern. Zudem wird die intuitive, benutzerfreundliche Ivalua-Schnittstelle helfen, die Einbindung der Geschäftspartner und internen Nutzer zu erhöhen.

# Yodel: Ivalua-Lösung „entscheidend“ für Reduzierung des Lieferkettenrisikos #
„Die Digitalisierung und Automatisierung der Source-to-Contract-Prozesse ist ein entscheidender Schritt auf unserem Weg zur weiteren Steigerung der operativen Effizienz und Reduzierung des Lieferkettenrisikos“, betont Jason Lowry, Director of Procurement bei Yodel. „Mit mehr Visibilität und einem besseren Verständnis unserer Supply-Chain-Aktivitäten wird die Beschaffung gut gerüstet sein, um unsere breitere Unternehmensstrategie zu unterstützen und fundiertere geschäftliche Entscheidungen zu ermöglichen.“
„Ivalua versetzt die Unternehmen in die Lage, ihre Beschaffungsprozesse zu optimieren und die Zusammenarbeit mit ihren Lieferanten zu verbessern, so dass Unternehmen wie Yodel zu Kunden erster Wahl werden können“, erläutert Dan Amzallag, Chief Operating Officer bei Ivalua. „Wir freuen uns, es Yodel ermöglichen zu können, seine S2C-Prozesse in einem einzigen, durchgängigen End-to-End-Sourcingprozess zu vereinheitlichen, den Wandel zu erleichtern und seine Digitalisierungs-Roadmap zu beschleunigen.“

Über Yodel
Der unabhängige britische Paketdienstleister Yodel befördert jedes Jahr über 190 Millionen Pakete und steht mit 85 Prozent der größten britischen Einzelhändler in Verbindung. Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in Liverpool und verfügt über mehr als 50 Standorte im Vereinigten Königreich, darunter drei zentrale Sortierzentren und zahlreiche Zustelldepots für Kunden. Über sein Schwesterunternehmen Arrow XL bietet Yodel auch einen Zwei-Mann-Service für Haushaltsgeräte und große Gegenstände an.
Weitere Informationen finden Sie auf www.yodel.co.uk

Über Ivalua
Ivalua ist ein führender Anbieter von Cloud-basierten Spend-Management-Lösungen. Die umfassende und durchgängige Plattform ermöglicht es Unternehmen, alle Ausgabenkategorien und alle Lieferanten effektiv zu verwalten, die Rentabilität zu steigern, die ESG-Performance zu verbessern, Risiken zu minimieren und die Produktivität der Mitarbeiter zu verbessern. Ivalua genießt das Vertrauen von Hunderten der weltweit angesehensten Marken und wird von Analysten als führendes Unternehmen anerkannt. Weitere Informationen unter https://de.ivalua.com . Folgen Sie uns auf LinkedIN (https://www.linkedin.com/company/ivalua) und Twitter (https://twitter.com/ivalua).

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Messeakquise im Kontext der ACHEMA Messe in Frankfurt

Messeakquise im Kontext der ACHEMA Messe in Frankfurt

Die ACHEMA Messe in Frankfurt ist nicht nur eine der weltweit führenden Veranstaltungen für die Prozessindustrie, sondern auch ein zentraler Treffpunkt für Unternehmen, die sich in diesem Sektor bewegen. Die Messeakquise spielt dabei eine entscheidende Rolle, um Geschäftsbeziehungen zu knüpfen, Produkte vorzustellen und den Marktwert zu steigern. In diesem Artikel werden die Bedeutung und der Nutzen der Messeakquise für Unternehmen in der Prozessindustrie hervorgehoben und Strategien zur Steigerung des Messestanderfolgs vorgestellt.

Bedeutung und Nutzen der Messeakquise

Die Prozessindustrie ist geprägt von komplexen technologischen Lösungen, langen Verkaufszyklen und hohen Investitionen. In diesem Kontext bietet die ACHEMA Messe eine einzigartige Plattform, um potenzielle Kunden und Partner zu treffen, Produkte zu präsentieren und Geschäftsbeziehungen zu vertiefen. Die Messeakquise ermöglicht es Unternehmen:

– Ihre Produkte und Dienstleistungen einem breiten Fachpublikum vorzustellen.
– Direktes Feedback von potenziellen Kunden zu erhalten.
– Geschäftsbeziehungen zu bestehenden und neuen Kunden zu vertiefen.
– Sich über aktuelle Trends und Entwicklungen in der Branche zu informieren.

Strategien zur Steigerung des Messestanderfolgs

1. Zielgruppenanalyse: Definieren Sie im Vorfeld genau, welche Zielgruppen Sie auf der Messe ansprechen möchten. Dies hilft, den Messestand und die Kommunikationsstrategie entsprechend auszurichten.
2. Interaktive Präsentationen: Nutzen Sie moderne Technologien wie VR-Brillen oder Touchscreens, um Ihre Produkte und Dienstleistungen interaktiv zu präsentieren.
3. Mitarbeiterschulung: Schulen Sie Ihr Messepersonal im Umgang mit Kunden, in der Produktpräsentation und im Verkaufsgespräch.
4. Networking-Events: Organisieren Sie am Messestand kleine Events oder Vorträge, um mehr Besucher anzulocken.

Effektive Kommunikation im Vorfeld

1. Gezielte Einladungen: Nutzen Sie Ihre bestehenden Kontakte und versenden Sie gezielte Einladungen zur Messe. Dies kann per E-Mail, Telefon oder über soziale Medien erfolgen.
2. Terminvereinbarungen: Vereinbaren Sie im Vorfeld feste Termine mit Interessenten. Dies stellt sicher, dass Sie ausreichend Zeit für qualifizierte Gespräche haben.
3. Online-Marketing: Nutzen Sie Online-Marketing-Tools wie Google Ads oder Social Media Kampagnen, um auf Ihren Messeauftritt aufmerksam zu machen.

Besonderheiten der Prozessindustrie und der ACHEMA Messe

Die Prozessindustrie ist geprägt von hohen technologischen Anforderungen, strengen Sicherheitsstandards und langen Entscheidungswegen. In einem solchen Umfeld sind die Entscheidungsträger oft schwer erreichbar, da sie mit zahlreichen Aufgaben und Verantwortlichkeiten betraut sind. Hier zeigt sich, dass die direkte telefonische Ansprache besonders effektiv ist. Im Gegensatz zu schriftlichen Einladungen oder E-Mails ermöglicht ein Telefonat einen direkten und persönlichen Kontakt. Es erlaubt, individuell auf den Gesprächspartner einzugehen, Fragen sofort zu klären und ein vertrauensvolles Verhältnis aufzubauen.

Die ACHEMA Messe bietet hierfür eine ideale Plattform, da sie sich speziell an diese Branche richtet und alle relevanten Akteure unter einem Dach versammelt. Die Herausforderungen liegen in der Präsentation komplexer Produkte und im Aufbau von Vertrauen zu potenziellen Kunden. In diesem Kontext ist es besonders wichtig, im Vorfeld der Messe gezielte Telefonate zu führen, um Termine zu vereinbaren, spezifische Interessen abzufragen und eine persönliche Beziehung zu den Entscheidungsträgern aufzubauen.

Die Chancen bestehen in der direkten Interaktion mit diesen Entscheidungsträgern, dem Austausch mit Branchenexperten und der Präsentation von Innovationen. Daher ist es zu empfehlen, nicht nur auf digitale Kommunikationsmittel zu setzen, sondern auch die traditionelle, direkte telefonische Ansprache in die Messevorbereitung miteinzubeziehen.

Fazit

Die Messeakquise im Kontext der ACHEMA Messe in Frankfurt bietet Unternehmen der Prozessindustrie zahlreiche Chancen und Möglichkeiten. Mit einer gezielten Vorbereitung, einer klaren Strategie und effektiver Kommunikation können Unternehmen ihren Messeerfolg deutlich steigern und wertvolle Geschäftsbeziehungen knüpfen.

KCC GmbH steht für 23 Jahre Erfahrung im Bereich Telefonmarketing und CallCenter im BtoB.
Unsere Leistungen sind auf Ihre Ziele und Bedürfnisse ausgerichtet. Wir unterstützen Sie auf allen Wegen Ihrer Telemarketing Kampagne, ob kleinere oder komplexe größere Projekte.
Eine umfassende Vertriebserfahrung aus verschiedenen Branchen ermöglicht unseren Kunden beste Ergebnisse. Wir arbeiten ausschließlich aus unserem Firmensitz in Köln und setzen keine Home Office-Lösungen ein.
Ihr professioneller Partner, wenn es um die Pflege und den Ausbau Ihrer Kundenkontakte geht.

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Mall-Umweltpreis Wasser geht in die nächste Runde

Roland Mall-Familienstiftung zeichnet auch 2024 wieder Abschlussarbeiten aus

Mall-Umweltpreis Wasser geht in die nächste Runde

Studierende können sich ab jetzt bis 31. Januar 2024 für den Mall-Umweltpreis Wasser bewerben.

Nach der erfolgreichen Premiere in diesem Jahr wird die Roland Mall-Familienstiftung auch 2024 wieder ihren Umweltpreis Wasser für ideenreiche und innovative Abschlussarbeiten aus den Bereichen Regenwasserbewirtschaftung und blau-grün-graue Infrastrukturen verleihen. Der ausgelobte Preis hat einen Gesamtumfang von maximal 30.000 Euro, die sich auf die Kategorien Bachelor-, Masterarbeiten und Dissertationen verteilen.
Einer der Schwerpunkte der 2014 gegründeten Familienstiftung ist die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, sowohl im Unternehmen selbst durch Stipendien für Mitarbeiterkinder als auch durch Stipendien für Studierende der Siedlungswasserwirtschaft. Seit 2023 gehört nun auch der Umweltpreis zu diesen Aktivitäten. „Nach der tollen Resonanz auf die erste Ausschreibung freuen wir uns als Stiftung, auch im kommenden Jahr wieder herausragende Abschlussarbeiten auszeichnen zu dürfen“, so Michael Mall, der Stiftungsvorstandsvorsitzende. Der Preis richtet sich an Studierende an Hochschulen in Deutschland, Österreich und in der Schweiz, Bewerbungsschluss ist der 31. Januar 2024. Unter www.mall.info/umweltpreis gibt es alle Informationen rund um die Bewerbung, die Zusammensetzung der Jury und den weiteren Ablauf.

In über sieben Jahrzehnten hat sich die Mall GmbH mit ihrem umfangreichen Programm für den Hoch-, Tief- und Straßenbau zu einem der bedeutendsten Spezialanbieter mit verfahrenstechnischem Know-how für Kleinkläranlagen, Abscheider und die Regenwassernutzung bzw. Regenwasserbewirtschaftung entwickelt. Bereits seit fast 15 Jahren setzt Mall auch auf erneuerbare Energien und stellt Pellet- und Hackschnitzelspeicher in verschiedenen Größen her.
Zu Mall zählen insgesamt acht Produktionsstätten in Deutschland und Österreich. Rund 500 Mitarbeiter erwirtschafteten 2022 einen Umsatz von 106 Mio. Euro.

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Air Astana nimmt elften Airbus A321LR in die Flotte auf

Air Astana nimmt elften Airbus A321LR in die Flotte auf

In der Business Class des neuen Airbus A321LR von Air Astana reist man sehr bequem und stilvoll.

Air Astana setzt die Erweiterung ihrer Flotte fort: Die nationale Fluggesellschaft Kasachstans hat soeben ihren elften Airbus A321LR in Almaty in Empfang genommen. Dieses Modell zeichnet sich durch sein geringeres Gewicht und sparsameren Treibstoffverbrauch im Vergleich zu früheren Generationen aus. Der Flieger wurde am Montagestandort in Hamburg fertiggestellt.

Die Flotte der Air Astana Group umfasst inzwischen 48 Flugzeuge, davon gehören 40 Maschinen zur Airbus-Familie. Der Airbus A321LR ist mit 150 Economy-Class-Sitzen und 16 Plätzen in der Business Class ausgestattet, von denen vier mehr Freiraum bieten und in einer eigenen Sitzreihe angeordnet sind.

Air Astana setzt mit der stetigen Erweiterung ihrer Airbus A321LR-Flotte nicht nur ein Zeichen für umweltbewusstes Fliegen, sondern auch für gesteigerten Reisekomfort.

Air Astana mit Sitz in Almaty ist die nationale Fluggesellschaft Kasachstans. Die Airline betreibt ein umfassendes nationales und internationales Streckennetz ab dem Hauptdrehkreuz Almaty International Airport sowie den weiteren Hubs in Astana, Atyrau und Aktau. Derzeit umfasst die Flotte der Air Astana Group 48 Flugzeuge, die bei der 2002 gegründeten Full-Service-Fluggesellschaft Air Astana sowie beim Low-Cost-Carrier FlyArystan (2019 gegründet) auf über 80 Strecken zum Einsatz kommen. Mehr als 6.000 hochqualifizierte Mitarbeiter – überwiegend aus Kasachstan, aber auch aus dem Ausland – kümmern sich um das Wohl der Fluggäste. Seit Herbst 2005 steht Peter Foster, Airline-CEO mit mehr als 40 Jahren Management-Erfahrung, an der Spitze der Air Astana Group.

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Verkaufsvollmacht in höhe von 15 Mio. USD.

Finance Health Group (London), registriert bei der Financial Conduct Authority (FCA), wurde eine Verkaufsvollmacht in höhe von 15 Mio. USD erteilt.

Verkaufsvollmacht in höhe von 15 Mio. USD.

Büyükada (Insel ın Istanbul)

LONDON, VEREINIGTES KÖNIGREICH, – Finance Health Group (London), ein bei der Financial Conduct Authority (FCA) registriertes Unternehmen, freut sich bekannt zu geben, dass eine exklusive Verkaufsvollmacht in höhe von 15 Millionen USD für das größte Grundstück in Buyukada (Insel in Istanbul) erteilt wurde .

Die Finance Health Group bietet Vermittlungsdienstleistungen für internationale Unternehmen beim Kauf von Immobilien & Einkaufszentren und bietet Finanzielle Instrumente wie Bankgarantiebriefe (BG, SBLC, LC) und Finanzierungsnachweise (POF). insbesondere bei von der Europäischen Union unterstützten Staatliche-Tenders (in der Slowakei und Bulgarien 2022) und auch an die Unternehmen für Produkt-Kauf (in Deutschland Edelmetallkauf im Jahr 2023)

Der International Koordinator der Finance Health Group, Herr Omer Tezel, kommentierte diesen Erfolg : „Mit dieser exklusiven Vertkaufsvollmacht im Wert von 15 Millionen US-Dollar sehen wir, dass das Vertrauen an uns und an britische Unternehmen weltweit weiter zunimmt. Wir freuen uns auch, dass immer mehr internationale Unternehmen weiterhin internationale Garantiebriefe beantragen. Dies spiegelt unser Engagement wider, ein vertrauenswürdiger Anbieter von Trade Finanzierungsprodukten zu sein. Wir freuen uns darauf, weitere Garantieerklärungen für internationale Ausschreibungen bereitzustellen.“

Herr Tezel sprach weiter : „Wir sind bestrebt, allen unseren Kunden den besten und zuverlässigsten Service anzubieten und sind dankbar für das Vertrauen, das die internationalen Unternehmen an uns zeigen. Wir werden weiterhin hart daran arbeiten, um sicherzustellen, dass wir die höchsten Standards unseren Kunden erfüllen.“

AP-News 22.10.2023 (https://apnews.com/press-release/ein-presswire-newsmatics/the-finance-health-group-was-granted-sales-authority-of-15-million-usd-1816315ce62d795656f67ba5eb11a098)

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Steigende Kriegsgefahr fördert Verunsicherung

Steigende Kriegsgefahr fördert Verunsicherung

Leuchttürme weisen den Weg in die Zukunft, sagt Neurowissenschaftlerin Mag.a Monika Herbstrith-Lappe (Bildquelle: iStock/TomasSereda)

Die neuesten Entwicklungen im Nahen Osten haben die Welt wieder einmal in Unruhe versetzt. Der bewaffnete Konflikt zwischen der palästinensischen Terrorgruppe Hamas und dem Staat Israel ist kein unbekannter Krisenherd. Und nicht der Einzige: Laut der Arbeitsgemeinschaft Kriegsursachenforschung gab es seit 2021 neben den Kriegen in der Ukraine, Syrien und eben der Eskalation um die Angriffe der Hamas noch über 20 weitere weltweite, gewaltsame Eskalationen.

Auch wenn die Brandherde dieser Welt zumeist tausende Kilometer von der eigenen Haustür entfernt sind, haben sie doch Einfluss auf unsere Wirtschaft und Gesellschaft.
Auch ohne sie ist die allgemeine gesellschaftliche Stimmung bei uns durch Krisen, drohende Rezession und Inflation getrübt. Weitere gewaltsame Eskalationen fördern die Angst und Unsicherheit nur noch. So schrieb die WirtschaftsWoche in einem Beitrag vom
19.10.2023: „Nach Russlands Einmarsch in die Ukraine und Chinas Abschottung nach Covid suchten viele globale Unternehmen nach neuen Investitionsstandorten. Ein großer Anteil der Gelder floss in den Mittleren Osten. Das könnte sich jetzt ändern.
Hinter vorgehaltener Hand sollen schon die ersten Chefs klagen: „Wohin soll ich jetzt?'“.

Die Finanzmärkte reagieren nervös, die Wirtschaft ist beunruhigt und die Politik sucht nach Lösungen. In der Bevölkerung breitet sich Sorge um die Zukunft aus, sie fühlt sich angesichts sich überschlagender Meldungen überfordert. Mit Blick auf die jetzige Situation sagt die Neurowissenschaftlerin und Motivationspsychologin Mag. a Monika Herbstrith-Lappe: „Die zunehmende Dynamik des Wandels in der Welt, die vielen Umbrüche sind für das menschliche Gehirn ein massiver Stressfaktor – das ist mehr als eine reale Gefahr. Denn unser Hirn arbeitet am besten unter Klarheit und Vorhersehbarkeit. Es nutzt die gesammelten Erfahrungen der Vergangenheit dazu, um
die bestmögliche Entscheidung für das eigene Verhalten zu treffen. Entscheidungen, die beruflich, privat und bei Freizeitaktivitäten helfen, die Strömungen klug zu nutzen. Krisen wie die aktuelle Situation einer ungewissen Zukunft, besonders wenn solch
prekäre Ereignisse rasch aufeinander folgen und nicht zu enden scheinen, wirken sich negativ auf die Entscheidungsfindung und damit auf die Gestaltung von Zukunft aus.“

Dieses Thema beleuchtet die Keynote Speakerin auch in ihrem aktuellen Keynote “ Zukunft braucht Zuversicht „. Die begeisterte Taucherin greift dabei auf ihr Hobby zurück, um die Auswirkungen von Change, Entscheidungen, Zuversicht und Zukunft
plastischer darzustellen. Aus ihrer Sicht sind Veränderungen auch ein Meer von Möglichkeiten, die sich in Zeiten von Umbrüchen und Krisen bieten. „Als Taucherin, aber auch als Physikerin weiß ich, wie chancenlos man bei Meeresströmungen nahe einem Riff ist. Man kann alle Kraft aufwenden, um dagegen anzukommen und wird doch verlieren. Verändert man jedoch seine Haltung und nutzt sogenannte „Strömungsschatten“, so gelingt es, sicher aus der Gefahrenzone zu entkommen.“

In der Theorie der Keynote klingt das einfach. Im realen Leben allerdings spielen Emotionen eine wesentliche Rolle. Und die beeinflussen unsere Entscheidungen. „Man kann sich Emotionen nicht aussuchen. Emotionen sind körperliche Affekte. Aber sie lassen sich klug steuern. Denn zwischen Reiz und Reaktion liegt ein „Raum“ von Möglichkeiten und diesen heißt es, überlegt zu nutzen. Selbstcoaching ist der Schlüssel dazu. Das ist erlernbar“, sagt Buchautorin Mag. a Monika Herbstrith-Lappe. Über diesen Weg lassen sich lähmende Ängste überwinden, um mit Zuversicht und Mut in die Zukunft zu blicken. Das ist die Grundvoraussetzung, damit Change-Prozesse – gleich ob im privaten Leben oder in der Wirtschaft – wirkungsvoll angegangen werden können.
Und diese sind nötig, damit in diesen unsicheren Zeiten Change eine Chance hat, selbst wenn die große geopolitische Strömung nicht beeinflusst werden kann. Es geht darum, den „Strömungsschatten“ für sich, ein Unternehmen oder ganze Branchen zu nutzen.

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E-Mail: presse-monika@anita-aichner.com
Web: https://vortrag-motivation-humor.de

About:
Mag.a Monika Herbstrith-Lappe ist Physikerin, Neurowissenschaftlerin, Motivations-psychologin und Keynote-Speakerin. Sie ist Gründerin und Geschäftsführerin von „Impulse und Wirkung“ und seit über 30 Jahren in der Erwachsenenbildung tätig. Von der Trainingsorganisation IIR GmbH, dem Premium Konferenz- und Seminaranbieter in Österreich, wurde sie mehrfach als „Trainer oft the Year“ ausgezeichnet. Als High-Performance-Coach hat sich die Wissenschaftlerin auf die Schnittstelle zwischen der subjektiven Sicht des Menschen und der „objektiven“ Welt aus Zahlen, Daten, Fakten spezialisiert. Mag.a Monika Herbstrith-Lappe ist DIE Expertin für nachhaltige und gesunde Leistungsstärke von Menschen, Teams und Unternehmen.

Die Motivationspsychologin ist außerdem langjährige Top-Trainerin beim „Hernstein Institut für Management und Leadership“, deren Gründerin und Institutsträgerin die Wiener Wirtschaftskammer ist, eine der neun Landesorganisationen der Wirtschaftskammer Österreich (WKO). Ferner gehört zum breiten Tätigkeitsfeld von Mag.a Monika Herbstrith-Lappe die Arbeit als Lektorin und Entwicklungspartnerin an der Donau-Universität in Krems.

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Marketing-Outsourcing mit greiterundcie.

Die smarte Lösung für den Mittelstand

Im digitalen Zeitalter stehen mittelständische Unternehmen vor enormen Herausforderungen. Um den Wettbewerb zu meistern, sind kontinuierliche Anpassungen der Marketingstrategien unerlässlich. Hier bietet das Outsourcing von Marketingaktivitäten eine intelligente Lösung mit zahlreichen Vorteilen.
Einer der Hauptvorteile des Outsourcings ist die ständige Verfügbarkeit von Experten. Im Gegensatz zu internen Teams sind externe Marketingfachleute unabhängig von Urlaubs- oder Krankheitsausfällen immer einsatzbereit. Das garantiert eine kontinuierliche und unterbrechungsfreie Marketingarbeit. Unternehmen können sich auf ein professionelles Team verlassen, das effektive Marketingmaßnahmen gewährleistet.

Ein weiterer großer Pluspunkt des Outsourcings ist die Kompetenzvielfalt. Durch die Zusammenarbeit mit einer spezialisierten Marketingagentur wie greiterundcie. (https://www.greiterundcie.de/)erhalten Unternehmen Zugang zu einem interdisziplinären Team von Fachleuten mit breit gefächerten Kenntnissen und Erfahrungen. Vom Social-Media-Profi über SEO-Experten bis hin zu Content-Entwicklern – jedes Teammitglied bringt sein spezifisches Know-how und seine Kreativität ein, um individuelle Lösungen für das Unternehmen zu entwickeln. Diese Expertenvielfalt ermöglicht es mittelständischen Unternehmen, eine umfassende Marketingstrategie zu verfolgen und sich so vom Wettbewerb abzuheben.

Darüber hinaus ist das Outsourcing von Marketing auch aus finanzieller Sicht attraktiv. Unternehmen sparen nicht nur Kosten für Arbeitsplätze und Büroinfrastruktur, sondern auch für die kontinuierliche Weiterbildung interner Mitarbeiter. Stattdessen übernimmt die Marketingagentur die Verantwortung für die stetige Entwicklung ihrer Mitarbeiter. So können Unternehmen ihr Budget effizienter nutzen und gleichzeitig die Qualität ihrer Marketingmaßnahmen erhöhen.

Tom Greiter, Geschäftsführer der crossmedialen Marketingagentur greiterundcie. aus Kempten (Allgäu) betont: „Outsourcing von Marketing bietet mittelständischen Unternehmen eine Vielzahl von Vorteilen. Durch die ständige Verfügbarkeit von Experten, die Vielfalt der Kompetenzen und Kosteneinsparungen können Unternehmen ihre Marketingstrategien effektiv umsetzen und sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren. Das ermöglicht ihnen, im digitalen Wandel erfolgreich zu sein und einen Wettbewerbsvorteil zu erzielen.“

Outsourcing von Marketing ist daher eine kluge Entscheidung für mittelständische Unternehmen, die ihre Ressourcen effizient nutzen und im digitalen Zeitalter erfolgreich sein wollen. greiterundcie. ist der erfahrene und kompetente Partner, der maßgeschneiderte Marketinglösungen anbietet, um den Unternehmenserfolg zu steigern. Mehr dazu erfahren Sie auf www.greiterundcie.de (https://www.greiterundcie.de/)


Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.

greiterundcie. ist eine crossmediale Marketingagentur aus dem Allgäu, die seit 2013 erfolgreich mittelständische Unternehmen partnerschaftlich begleitet. Ein 20-köpfiges Team kombiniert betriebswirtschaftliches Denken mit Kreativität und digitaler Kompetenz. Als Outsourcing-Partner übernimmt greiterundcie. Teilaufgaben oder die gesamte Marketingverantwortung und integriert sich unter dem Motto „Wir kümmern uns“ nahtlos in Geschäftsmodelle. Das umfangreiche Agentur-Leistungsangebot umfasst alles von der Strategieentwicklung über Design und Umsetzung bis hin zum Erfolgscontrolling: greiterundcie. positioniert Marken, schafft Bekanntheit, generiert Leads und unterstützt den Verkauf durch crossmediale Kampagnen, Printmedien, Websites, Social Media und vieles mehr. Weitere Informationen unter www.greiterundcie.de.

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Neu von docurex®: Ihre Due Diligence auf der Überholspur dank den smarten Datenraum-Features

Neu von docurex®: Ihre Due Diligence auf der Überholspur dank den smarten Datenraum-Features

Stuttgart, Oktober 2023 – docurex®, der Anbieter von hochsicheren virtuellen Datenräumen (https://www.docurex.com/was-ist-docurex/), hat zwei Funktionen eingeführt, die speziell darauf abzielen, die Durchführung von Transaktionen zu optimieren und die Due Diligence (https://www.docurex.com/was-bedeutet-due-diligence/) zu beschleunigen. Diese Features ermöglichen es Benutzern, sensible Informationen effektiv zu schützen und Microsoft Office-Dokumente in Echtzeit online zu bearbeiten.

Sensibler Schutz durch die Schwärzungsfunktion

Dank der Schwärzungsfunktion von docurex® wird die Sicherheit vertraulicher Informationen in Dokumenten auf ein neues Level gehoben. Diese Funktion ermöglicht es, bestimmte Bereiche in Dokumenten, die sensible oder vertrauliche Daten enthalten, für Benutzer unkenntlich zu machen. Worte, Sätze oder sogar ganze Abschnitte können auf zwei verschiedene Arten geschwärzt werden: Benutzer können entweder manuell Textstellen auswählen und mit einem einfachen Mausklick schwärzen oder die „Suchen und Schwärzen“-Option verwenden, um bestimmte Begriffe automatisch zu lokalisieren und zu schwärzen.
Durch die Möglichkeit, sensible Informationen effektiv zu schützen, wird das Vertrauen zwischen den Transaktionsparteien gestärkt, und gleichzeitig werden Compliance (https://www.docurex.com/compliance-auch-etwas-fuer-mein-unternehmen/)-Anforderungen erfüllt.

Echtzeit-Bearbeitung von Microsoft Office-Dokumenten

docurex® bietet ab sofort die direkte Online-Bearbeitung von Microsoft-Office Dokumenten im Datenraum. Online-Bearbeitung erfordert lediglich die Zuweisung der entsprechenden Dokumentenrechte für die jeweilige Benutzergruppe. Alle vorgenommenen Änderungen in den Dokumenten werden automatisch gespeichert, sodass keine Informationen verloren gehen. Ein entscheidender Vorteil dieser Funktion ist die Möglichkeit des gleichzeitigen Bearbeitens durch berechtigte Personen.
Die Echtzeit-Bearbeitung von Microsoft Office-Dokumenten ermöglicht es den Beteiligten, effizienter zusammenzuarbeiten und Änderungen in Dokumenten ohne Verzögerung vorzunehmen. Dies beschleunigt die Due Diligence (https://www.docurex.com/was-ist-due-diligence/) und erleichtert die reibungslose Abwicklung von Transaktionen.

docurex® Datenräume sind optimal für M&A Projekte, Due Diligence Prüfungen (https://www.docurex.com/due-diligence/), Board Communication, Vertragsverwaltung und Immobilienmanagement (https://www.docurex.com/immobilienmanagement/) geeignet. Sie ermöglichen einen sicheren Datenaustausch und eine zentrale Dokumentenverwaltung mit individuell definierbaren Zugriffsrechten und kompletter Kontrolle über alle sensiblen Daten.

docurex® ist ein hochsicherer virtueller Datenraum für effiziente Due Diligence Prüfungen und Unternehmenstransaktionen. Mit dem virtuellen Datenraum von docurex® stellen Sie Käufern, Interessenten und Vertragspartnern komfortabel und sicher Dokumente online und jederzeit bereit.

Kontakt
docurex.com
Matthias Böhmichen
Breitscheidstr. 65
70176 Stuttgart
0711 4889 020
www.docurex.com

Aktienverluste

Neue Fallen bei ausgebuchten oder wertlosen Wertpapieren

Aktienverluste

Steuerberater Roland Franz

Essen – Wer Aktienverluste realisieren muss, ist darüber natürlich nicht erfreut. „Der Ärger potenziert sich aber noch, wenn der Anleger versucht, das Dickicht an steuerlichen Vorschriften zur Verrechnung von Aktienverlusten zu verstehen. Gesetzgeber und Finanzverwaltung haben es fertiggebracht, ein enormes Chaos anzurichten“, erklärt Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner (https://www.franz-partner.de) in Essen und Velbert. Leider wird dieses Chaos aktuell noch vergrößert, denn das Bundesfinanzministerium hat soeben ein neues Schreiben mit dem Titel „Einzelfragen zur Abgeltungsteuer“ veröffentlicht.

Bedauerlicherweise enthält das BMF-Schreiben in Bezug auf die Verlustverrechnung – wieder einmal – eine echte Falle. Inhaber von Aktien sollten diese Falle unbedingt kennen (BMF-Schreiben vom 19.5.2022, IV C 1 -S 2252/19/10003 :009). Doch zunächst zum Hintergrund:

Streitpunkt Nummer 1:

Verluste aus dem Verkauf von Aktien dürfen nicht mit allen positiven Kapitalerträgen, zum Beispiel mit Zins- und Dividendeneinkünften, und schon gar nicht mit Gewinnen aus anderen Einkunftsarten verrechnet werden, sondern nur mit Gewinnen aus dem Verkauf von Aktien, und zwar im selben Jahr und darüber hinaus auch in den Folgejahren (§ 20 Abs. 6 Satz 4 EStG). Dies gilt für Aktien, die seit dem 1.1.2009 gekauft wurden (§ 52 Abs. 28 Satz 11 EStG).

Zwar hat der Bundesfinanzhof Zweifel bekommen, ob es verfassungsgemäß ist, dass Verluste aus der Veräußerung von Aktien nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien und nicht mit sonstigen positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden dürfen. Zur Klärung hat der BFH die Frage daher dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt (BFH-Beschluss vom 17.11.2020, VIII R 11/18). Doch bis zu einer Entscheidung aus Karlsruhe können noch einige Jahre vergehen.

Streitpunkt Nummer 2:

Steuerberater Roland Franz weist darauf hin, dass die Finanzverwaltung jahrelang Verluste aus wertlosen Aktien bei der reinen Ausbuchung aus dem Depot nicht anerkennen wollte und sich auch geweigert hat, Verluste aus Veräußerungen anzuerkennen, wenn die Veräußerungskosten den Erlös überstiegen, wenn also letztlich fast wertlose Aktien verkauft wurden. Doch sie hat vom Bundesfinanzhof immer wieder Prügel bezogen und letztlich hat der Gesetzgeber, wenn auch halbherzig, gehandelt: Verluste durch Ausbuchung oder Veräußerung wertlos gewordener Aktien (und anderer Wertpapiere) dürfen seit dem 1.1.2020 mit Einkünften aus Kapitalvermögen ausgeglichen werden.

„Die Beschränkung der Verlustverrechnung auf Aktiengewinne gilt hier nicht“, verrät Steuerberater Roland Franz und fährt fort: „Allerdings gibt es eine betragsmäßige Grenze. Die Verluste können nämlich nur mit Einkünften aus Kapitalvermögen bis zur Höhe von 20.000 Euro ausgeglichen werden.“ Nicht verrechnete Verluste sind dann auf Folgejahre vorzutragen (§ 20 Abs. 6 Satz 6 EStG). Die Neuregelung gilt für Verluste, die seit dem 1.1.2020 entstehen. Diese Regelung, das heißt die Begrenzung der Verlustverrechnung auf lediglich 20.000 Euro, ist zwar umstritten. Allerdings gibt es hierzu, soweit ersichtlich, noch kein Verfahren vor einem Finanzgericht.

Wie können Anleger Aktienverluste geltend machen?

Nun kommt die große Frage: Wie können Anleger die Aktienverluste eigentlich steuerlich geltend machen? Dazu muss leider wieder etwas ausgeholt werden:

– Banken nehmen eine Verrechnung von Verlusten und negativen Einnahmen mit positiven Kapitalerträgen bereits während des Jahres vor. Dazu bilden sie für jeden Anleger einen so genannten virtuellen „Verlustverrechnungstopf“. Bis zur Höhe der Verluste wird dann von positiven Kapitalerträgen keine Abgeltungsteuer einbehalten oder früher einbehaltene Steuer wiedererstattet.
– „Genau genommen bilden die Banken sogar zwei Verlustverrechnungstöpfe, und zwar einen allgemeinen Verlustverrechnungstopf und einen Aktien-Verlustverrechnungstopf speziell für Verluste und Gewinne aus Aktiengeschäften“, erklärt Steuerberater Roland Franz. Falls nun am Jahresende der Saldo in einem oder in beiden Verlustverrechnungstöpfen negativ ist, gibt es zwei Möglichkeiten (§ 43a Abs. 3 Satz 4 und 5 EStG):
– Die Bank kann den nicht ausgeglichenen Verlust in das nächste Jahr übertragen, um künftig fällige Zins- oder Dividendengutschriften oder Veräußerungsgewinne ohne Steuerabzug auszahlen zu können, sog. Verlustübertrag.
– Stattdessen kann man selbst auch beantragen, dass die Bank einem eine Bescheinigung über den verbleibenden Verlust ausstellt. Dann wird der Verlustverrechnungstopf auf null gestellt. Mit dieser Verlustbescheinigung kann man den Verlustbetrag dann in seiner Steuererklärung geltend machen und ggf. mit positiven Kapitalerträgen anderer Bankinstitute verrechnen lassen.
– „Die Verlustbescheinigung müssen Sie jeweils zum 15. Dezember des laufenden Jahres bei der Bank beantragen. Die darin bescheinigten, noch nicht ausgeglichenen Verluste übernehmen Sie in die Anlage KAP, und zwar getrennt nach Verlusten aus Aktiengeschäften und Verlusten aus anderen Anlagen. Geben Sie auch die bescheinigten Gewinne an“, rät Steuerberater Roland Franz. Die sonstigen Verluste können mit allen Arten von Kapitalerträgen, Verluste aus Aktienverkäufen hingegen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden.

Die Steuerfallen

Nun zu den großen Fallen, die Anleger unbedingt kennen sollten, damit ihre Aktienverluste steuerlich nicht untergehen:

Falle Nummer 1:

Hier geht es zunächst um den eingangs erwähnten Streitpunkt Nummer 1. Das Bundesfinanzministerium hat zwar verfügt, Steuerbescheide, in denen der Verlustausgleich bei Aktienveräußerungen strittig ist, in dem betreffenden Punkt vorläufig ergehen zu lassen. Kapitalanleger müssen also keinen Einspruch gegen die entsprechenden Steuerbescheide einlegen (BMF-Schreiben vom 31.1.2022, V A 3-S 0338/19/10006 :001).

Doch Steuerberater Roland Franz mahnt zur Vorsicht: „Bevor Steuerbescheide wegen der Verlustverrechnung bei Aktien überhaupt vorläufig ergehen können, muss eine Verlustbescheinigung der Bank über die Aktienverluste vorliegen. Diese können Sie aber, wie erwähnt, nur jeweils bis zum 15. Dezember für das laufende Jahr beantragen.“ (§ 43a Abs. 3 Satz 4 und 5 EStG). Anschließend ist die Anlage KAP zur Steuererklärung auszufüllen. Die nicht ausgeglichenen Verluste aus der Veräußerung von Aktien sind dazu in Zeile 13 der Anlage KAP einzutragen.

Außerdem beantragt man die „Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge“ (Zeile 5) und ggf. die „Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge“ (Zeile 4). Dann prüft man anschließend in seinem Steuerbescheid, ob dieser tatsächlich vorläufig ergangen ist wegen der „Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste nach § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG (§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG a.F.)“.

„Bitte beachten Sie, dass der Steuerbescheid tatsächlich nur in diesem bestimmten Punkt vorläufig ergeht, soweit er die Besteuerung Ihrer Kapitaleinkünfte betrifft. Und es geht auch nur um die Frage der Verfassungsmäßigkeit. Wenn Sie der Meinung sind, dass auch andere Fragen rund um die Kapitaleinkünfte strittig sind, so müssen Sie dennoch Einspruch einlegen“, ergänzt Steuerberater Roland Franz.

Falle Nummer 2:

Handelt es sich um wertlos gewordene Aktien, also um einen Fall des Streitpunktes Nummer 2, so nimmt die Bank keine Verlustverrechnung vor. Sie stellt Verluste also nicht in den Verlusttopf ein! Das gilt auch dann, wenn man nur über ein einziges Depot verfügt, über das man alle Aktientransaktionen abwickelt. Man muss die Verluste aus wertlos gewordenen Aktien also zwingend in die Steuererklärung übernehmen!

Das BMF verfügt dazu: „Verluste, auf die die Verlustverrechnungsbeschränkungen des § 20 Absatz 6 Satz 5 und 6 EStG Anwendung finden, dürfen nicht in den Verlusttopf für sonstige Verluste oder den besonderen Verlusttopf für Aktienverluste eingestellt werden. Der Verlustausgleich findet ausschließlich im Rahmen der Veranlagung statt.“

Immerhin: Für die Bescheinigung der entsprechenden Verluste benötigt man keinen Antrag bei seiner Bank und muss nicht die Frist „15. Dezember des laufenden Jahres“ einhalten.

Rechtsstreit mit der depotführenden Bank

Einige Anleger verwenden viel Zeit und mitunter auch viel Geld für einen Rechtsstreit mit der depotführenden Bank, weil sie davon ausgehen oder ausgegangen sind, dass das Institut einen Fehler bei der Verlustverrechnung oder beim Kapitalertragssteuerabzug begangen hat. Zuweilen ist das auch durchaus richtig (siehe z.B. OLG Hamm, Urteil vom 23.10.2018, Az. 34 U 10/18). „Doch in aller Regel ist die Mühe vergebens“, erklärt Steuerberater Roland Franz und fährt fort: „Machen Sie Verluste aus wertlosen Aktien im Zweifel daher immer in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend oder lassen Sie Steuerbescheide zumindest nicht bestandskräftig werden, bis die Sache mit der Bank geklärt ist.“

Das Gleiche gilt, wenn man der Meinung ist, dass der Kapitalertragssteuerabzug zu hoch war. Üblicherweise ist es sinnvoller, sich mit dem Finanzamt als mit der Bank zu streiten. Es ist zu beachten: Die Banken sind nach § 44 Abs. 1 Satz 3 EStG verpflichtet, die Auffassung der Finanzverwaltung beim Kapitalertragssteuerabzug und bei der Bildung von „Verlusttöpfen“ anzuwenden, und zwar auf Gedeih und Verderb. Sie dürfen nicht von den Anweisungen des Bundesfinanzministeriums abweichen, auch wenn diese noch so unsinnig sind und vom Bundesfinanzhof mehrfach bemängelt wurden.

Betrifft ausschließlich Aktienverluste

In der obigen Information ging es ausschließlich um Aktienverluste. Tatsächlich gelten bestimmte Einschränkungen auch bei Verlusten aus Termingeschäften, insbesondere aus dem Verfall von Optionen und Glattstellungsgeschäften. „Entsprechende Verluste können nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit Einkünften aus Stillhalterprämien ausgeglichen werden, soweit die Verluste nach dem 31. Dezember 2020 entstanden sind“, informiert Steuerberater Roland Franz und erklärt: „Die Verlustverrechnung ist beschränkt auf 20.000 Euro. Die Verluste dürfen nicht in den Verlusttopf für sonstige Verluste oder den besonderen Verlusttopf für Aktienverluste eingestellt werden.“ Der Verlustausgleich findet ausschließlich im Rahmen der Veranlagung statt! Man gibt die Verluste also in seiner Steuererklärung an.

Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert ist seit mehr als 40 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste Lösungen. Um für jeden Mandanten möglichst viele Synergieeffekte ausschöpfen zu können, arbeiten in der Kanzlei mehrere Spezialisten zusammen. So profitieren die Mandanten von der Qualifikation und Erfahrung vieler Experten. Denn bei vielschichtigen Problemen kann keine Teillösung, sondern nur eine ganzheitliche Beratung zum Erfolg führen.

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