Kosteneffiziente Versandlösung: Wellstar-Packaging setzt mit der SpeedBox spx28 neue Maßstäbe für das DHL Kleinpaket

Kosteneffiziente Versandlösung: Wellstar-Packaging setzt mit der SpeedBox spx28 neue Maßstäbe für das DHL Kleinpaket

(Bildquelle: Wellstar-Packaging GmbH)

Die SpeedBox spx28 von Wellstar-Packaging GmbH hat sich als eine durchdachte, wirtschaftliche und nachhaltige Verpackungslösung für das neue DHL Kleinpaket bewährt. Seit dem 01. Januar 2025 ersetzt das DHL Kleinpaket die Warenpost und bietet eine kostengünstige Alternative für den Versand kleiner Warensendungen bis zu 1 kg. Die SpeedBox spx28 kombiniert maximale Stabilität mit einfacher Handhabung und umweltfreundlichen Materialien – eine ideale Lösung für Vielversender, die ihre Versandkosten reduzieren möchten.

Optimierte Versandkosten und hohe Effizienz

Die SpeedBox spx28 ist exakt auf die Vorgaben des DHL Kleinpakets zugeschnitten. Ihre Innenmaße von 347 x 244 mm und eine Höhe von maximal 80 mm sorgen für optimalen Stauraum, während die Außenmaße von 353 x 250 mm die Integration in bestehende Versandprozesse erleichtern. Durch ihre robuste Bauweise mit verstärktem Boden gewährleistet sie einen sicheren Transport. Ein praktischer Selbstklebeverschluss beschleunigt das Verpacken und ein integriertes Aufreißband ermöglicht das Öffnen durch den Empfänger in nur einem Zug. Dank flacher Anlieferung spart sie zudem Lagerplatz und vereinfacht das Handling.

Nachhaltig und wirtschaftlich – ohne Kompromisse

Die SpeedBox spx28 wird aus recycelbaren Materialien gefertigt und überzeugt nicht nur durch ihre Umweltfreundlichkeit, sondern auch durch ihr hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis. „Mit unserer SpeedBox spx28 für die Versandoption DHL Kleinpaket profitieren insbesondere Vielversender von erheblichen Kosteneinsparungen“, betont Nicole-Nadine Baumann, Marketing & Social Media Managerin von Wellstar-Packaging. „Unternehmen können ihre Versandausgaben signifikant reduzieren, ohne dabei auf Qualität oder Produktschutz verzichten zu müssen. Durch das praktische Aufreißband etablieren wir zudem ein positiv unterlegtes Erlebnis beim Empfang. So machen wir unsere Kunden und deren Kunden glücklich“, so Baumann abschließend.

Individuelle Anpassungsmöglichkeiten für maximale Flexibilität

Die SpeedBox spx28 ist in einer braunen Standardversion aus Wellpappe (Qualität 1.20 D) erhältlich und wird platzsparend zusammengelegt geliefert. Unternehmenskunden können zudem auf maßgeschneiderte Lösungen wie Sonderformate oder individuelle Bedruckungen zurückgreifen, um ihre Markenkommunikation optimal über ihre Versandverpackung zu transferieren.

Weitere Informationen unter: https://www.wellstar-packaging.de/boxen/dhl-kleinpaket-verpackung

Die Wellstar-Packaging GmbH ist ein familiengeführtes Unternehmen mit Sitz in Bräunlingen und hat sich auf innovative Verpackungslösungen aus Wellpappe spezialisiert. Mit über 300 vorrätigen Verpackungsvarianten bietet das Unternehmen nachhaltige und wirtschaftliche Versandverpackungen für unterschiedliche Branchen. Durch modernste Produktionstechnologien und den Einsatz ressourcenschonender Materialien fokussiert sich Wellstar-Packaging auf eine zukunftsorientierte Logistik. Die ISO 9001-Zertifizierung bestätigt den hohen Anspruch an Qualität und Effizienz.

Kontakt
Wellstar-Packaging GmbH
Nicole-Nadine Baumann
Hubert-Weisser-Straße 2
78199 Bräunlingen
+49 (0)771 / 9294886-0
https://www.wellstar-packaging.de/

Online-Shoppen: Aber sicher

ARAG Experten geben Tipps, wie man Fallstricke beim Online-Shopping umgeht

Online-Shoppen: Aber sicher

Fallstricke beim Online-Shopping

Wer keine Lust hat, sich ins weihnachtliche Shopping-Getümmel zu werfen, kann Weihnachtsgeschenke auch ganz bequem von der Couch aus kaufen. Ein Klick genügt und der Schal für den Liebsten liegt im Warenkorb. Das Online-Shoppen birgt allerdings einige Risiken. Wie man sicher im Netz einkaufen kann, verraten die ARAG Experten.

Online-Shopping beliebter denn je
Das Internet dient den meisten Deutschen nicht nur als Informationsquelle vor größeren Anschaffungen, sondern als bequemer Einkaufsort. So verzeichnete das Onlinegeschäft im letzten Jahr einen Umsatz mit Waren in Höhe von gut 85 Milliarden Euro (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/3979/umfrage/e-commerce-umsatz-in-deutschland-seit-1999/). Und auch dieses Jahr wird im weltweiten Netz gekauft, was das Zeug hält: Die Prognosen des Handelsverbandes Deutschlands (https://einzelhandel.de/online-monitor) (HDE) verzeichnen erneut Rekordumsätze.

Zu den beliebtesten Warengruppen (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/253188/umfrage/umsatzstarke-warengruppen-im-online-handel-in-deutschland/) im Online-Handel gehören laut ARAG Experten Bekleidung, hier liegt der Umsatz bei rund 25 Prozent, und Elektroartikel, mit denen ein Umsatz von gut 22 Prozent erwirtschaftet wurde. Am liebsten kaufen die Online-Shopper bei Amazon ein, die Skepsis gegenüber ausländischen Online-Shops wie z. B. Temu scheint laut HDE hingegen zu wachsen, da die Zahl der Besucher auf dieser Plattform 2024 bereits wieder sinkt. Mehr als die Hälfte des Onlineumsatzes, knapp 47 Milliarden Euro, wird laut HDE-Online-Monitor übrigens mit dem Smartphone generiert.

Interessant finden die ARAG Experten, dass trotz boomendem Internet-Geschäft etwa die Hälfte der Befragten (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1398427/umfrage/hindernisse-online-kauf-deutschland/) in Deutschland Sicherheits- oder Vertrauensprobleme bei Online-Käufen haben. 37 Prozent meinten zudem, dass sie lange und verwirrende Zahlungsabwicklungen für problematisch halten.

Gezahlt wird laut ARAG Experten am liebsten mit PayPal; dieses Zahlungsverfahren hat mit knapp 28 Prozent (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/224827/umfrage/marktanteile-von-zahlungsverfahren-beim-online-handel/) den größten Anteil an den Umsätzen beim Online-Shopping. Der Kauf auf Rechnung folgt mit fast 27 Prozent knapp dahinter.

Die sichersten Zahlmethoden beim Online-Shopping
Bei der Zahlung auf Online-Plattformen sollten stets sichere Zahlungsmethoden genutzt werden, wie beispielsweise PayPal oder Kreditkarten mit Sicherheitsverfahren. Auch der Kauf auf Rechnung oder per Lastschrift ist sicher. Die ARAG Experten warnen hingegen grundsätzlich vor Zahlungen per Vorkasse. Denn handelt es sich um einen Fake-Shop (https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/internet-rechtsschutz/auf-fake-shop-reingefallen-was-tun/), werden Kunden ihre bestellte und bezahlte Ware nie erhalten. Hinweise auf einen Fake-Shop können ungewöhnlich hohe Rabatte sein.

Vorkasse-Zahlungen sollten auch nur dann geleistet werden, wenn gleichzeitig mit der Zahlung ein Kaufvertrag geschlossen wird. In einem konkreten Fall hatte ein Discounter von seinen Kunden verlangt, vor Erhalt der Ware den vollen Preis zu zahlen. So weit, so gut. Doch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen seines Online-Shops legte der Händler fest, dass ein Vertrag erst mit der Lieferung der Ware zustande kam, also bis zu zehn Tage später. Dadurch hatten Kunden bis zur Lieferung keinen Anspruch auf ihre bestellte Ware. Als der Fall vor Gericht landete, entschieden die Richter, dass diese Praxis die Verbraucher unangemessen benachteilige. Insbesondere seien die Kunden durch die Zahlungsaufforderung ohne vertragliche Grundlage schlechter gestellt als bei einem bestehenden Vertrag. Sie konnten bei Nichtlieferung ihr Geld zwar zurückfordern, aber nicht auf die Lieferung bestehen oder Schadensersatz verlangen (Oberlandesgericht Nürnberg, Az.: 3 U 1594/23).

Die Werbung mit falschen Rabatten
Die ARAG Experten warnen: Nicht nur zu Aktionstagen wie Black Friday oder der Cyber Week werben viele Online-Händler mit falschen Rabatten. Auch in der Vorweihnachtszeit, in der die meisten Menschen auf die Jagd nach Weihnachtsgeschenken gehen, ist Vorsicht geboten. Bei allzu großen Rabatten sollte der innere Alarm losgehen. Ein Preisvergleich bei diversen Preissuchmaschinen im Internet lohnt immer. Oftmals unrealistisch sind dagegen die unverbindlichen Preisempfehlungen der Hersteller (UVP), denn diese sind oft aus der Luft gegriffen.

Technische Tipps zum sicheren Shoppen
Komplexe Passwörter (https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/internet-rechtsschutz/phishing-email-identitaetsdiebstahl/), das Aktualisieren von Sicherheitssoftware auf dem eigenen Gerät oder ein expliziter Logout nach dem Einkauf – viele Sicherheitsmaßnahmen sind Verbrauchern durchaus bekannt. Zudem raten die ARAG IT-Experten, nur auf etablierte Online-Shopping-Plattformen mit hohen Sicherheitsstandards zu vertrauen. Beim Eingeben von vertraulichen Daten sollten ausschließlich verschlüsselte Verbindungen genutzt werden. Die erkennt man an der „https“-Einleitung oder dem Schloss-Symbol in der Browser-Adresszeile. Darüber hinaus sollten digitale Einkäufe ausschließlich vom heimischen Rechner aus dem heimischen WLAN heraus getätigt werden. Internet-Cafes oder WLAN-Hotspots sind tabu. Wer zudem regelmäßig Cache, Verlauf und im Browser hinterlegte Cookies löscht und nur die wirklich notwendigen Daten von sich preisgibt, ist auf der sicheren Seite.

Widerrufsrecht nutzen
Wer trotz aller Vorsicht einen nicht zufriedenstellenden Kauf getätigt hat, kann von seinem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen. Dabei können Käufer die Ware ohne Angabe von Gründen zurückschicken. Die Kosten dieser Rücksendung muss laut Gesetz allerdings der Käufer tragen, wenn er vorher in der Widerrufsbelehrung darauf hingewiesen wurde. Viele Online-Shops sind aber kulant und übernehmen das Retouren-Porto freiwillig. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass einige Produkte vom Widerrufsrecht ausgenommen sind. So können beispielsweise schnell verderbliche Lebensmittel, Medikamente oder bereits geöffnete Hygiene- oder Kosmetikartikel, auch wenn sie online gekauft wurden, nicht zurückgegeben werden.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/internet-rechtsschutz/internetrecht-ratgeber/

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören? Schauen Sie hier:
https://www.arag.com/de/newsroom/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,4 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender,
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
www.ARAG.de

Was tun nach Geschenke-Fail an Weihnachten?

ARAG Expertin Jennifer Kallweit mit Tipps zum Umtausch

Was tun nach Geschenke-Fail an Weihnachten?

ARAG Expertin Jennifer Kallweit

Weihnachten ist nicht mehr lange hin und die Geschenke müssen auch noch eingekauft werden. Egal, ob nun ganz traditionell im Geschäft, Kaufhaus, auf dem Weihnachtsmarkt oder online. Aber was ist, wenn man dabei voll danebengreift und die Geschenke dann umtauschen oder zurückgeben möchte? Die ARAG Expertin Jennifer Kallweit mit einem Überblick.

Kann man Weihnachtsgeschenke eigentlich jederzeit umtauschen, wenn man mit denen absolut gar nichts anfangen kann?
Jennifer Kallweit: Leider nein. Auch wenn sich der Mythos hartnäckig hält. Es gibt kein Recht auf Umtausch. Einwandfreie Ware oder solche, die wegen eines Fehlers schon ein bisschen günstiger war, muss der Händler nämlich nicht zurücknehmen. Die meisten Anbieter machen das allerdings oft aus Kulanz, wenn man den Kassenbon noch hat oder auch mit einem Kontoauszug nachweisen kann, dass man das Produkt tatsächlich in dem Laden gekauft hat.

Hat man denn nicht grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht?
Jennifer Kallweit: Nein, das hat man nicht, denn im stationären Handel gilt: Gekauft ist gekauft. Allerdings ist das anders, wenn man in Online-Shops kauft oder bei Versandhändlern. Hier haben Kunden ein 14-tägiges Widerrufsrecht und können die Ware ohne Angabe von Gründen zurückschicken. Die Kosten dieser Rücksendung muss laut Gesetz allerdings der Käufer tragen, wenn er vorher in der Widerrufsbelehrung darauf hingewiesen wurde. Aber viele Online-Shops sind auch da kulant und übernehmen das Retouren-Porto freiwillig. Es gibt aber auch Produkte, die vom Widerrufsrecht ausgenommen sind, auch wenn sie online gekauft wurden. Zum Beispiel schnell verderbliche Lebensmittel, Medikamente oder bereits geöffnete Hygiene- oder Kosmetikartikel.

Was ist, wenn das Weihnachtsgeschenk irgendwelche Mängel hat?
Jennifer Kallweit: Mangelhafte Ware kann man immer reklamieren, ganz egal, ob man sie online oder im Laden gekauft hat. Allerdings muss dem Händler die Möglichkeit gegeben werden, den Mangel zu beseitigen. Geht auch das nicht, dann muss der Verkäufer seinem Kunden ein neues Produkt aushändigen oder das Geld für den Kauf zurückerstatten. Alternativ kann auch ein Gutschein oder ein neues gleichwertiges Produkt gegeben werden. Auch können sich Verkäufer und Käufer darauf einigen, dass die mangelhafte Ware zu einem günstigeren Kaufpreis trotzdem behalten wird.

Wie sieht es denn mit dem Umtauschen von Verschenk-Gutscheinen aus?
Jennifer Kallweit: Gutscheine können generell nicht umgetauscht werden. Wer also einen Gutschein verschenken möchte und den vielleicht schon weit vor Weihnachten kauft, sollte sich vorher gut überlegen, für wen dieser bestimmt ist und ob er auch den Wünschen des Beschenkten entspricht. Für online gekaufte Gutscheine gilt übrigens das gleiche wie bei Waren; nämlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht, ohne Angabe von Gründen. Wichtig ist außerdem zu wissen, dass Gutscheine ohne eine Einlöse-Frist nicht unbegrenzt lange gültig sind. Stattdessen gilt dann in diesem Fall die allgemeine gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren.

Und ab wann genau gilt diese Frist?
Jennifer Kallweit: Für diese Frist ist immer das Ende des Jahres maßgeblich, indem man den Gutschein erworben hat. Der Händler kann aber auch eine kürzere Einlöse-Frist festlegen und auf dem Gutschein vermerken. Das fällt dann unter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers und der Kunde muss sich an diese Frist auch halten. Laut mehreren Gerichtsurteilen darf so eine Einlöse-Frist aber nicht kürzer als ein Jahr sein.

Kann man eigentlich einen Gutschein weiterverschenken, wenn man damit nichts anfangen kann?
Jennifer Kallweit: Ein Gutschein ist grundsätzlich übertragbar: Jeder kann ihn einlösen, selbst wenn er auf eine andere Person ausgestellt ist. Sogar ein Weiterverkauf ist möglich, wenn man den Gutschein zu Geld machen will und sich damit was Schöneres kaufen möchte. Einen Anspruch auf eine Auszahlung des Betrages, der auf dem Gutschein steht, hat man aber nicht. Und noch etwas, das man beim Gutschein wissen sollte: Wenn die Dienstleistung oder die Ware, für die der Gutschein ausgestellt wurde, zum Zeitpunkt des Einlösens teurer geworden ist, muss der Mehrpreis gezahlt werden. Heißt zum Beispiel: Wer einen Gutschein über eine Massage im Wert von 70 Euro bekommen hat, muss 15 Euro zuzahlen, wenn die Massage inzwischen 85 Euro kostet.

Was kann man beim Weihnachtsgeschenke-Shopping noch tun, um später Stress beim Umtauschen oder Zurückgeben zu vermeiden?
Jennifer Kallweit: Wer vielleicht schon ahnt, dass das Geschenk eventuell nicht den Geschmack des Beschenkten trifft und umgetauscht werden muss, empfehle ich schon beim Kauf, mit dem Händler ein Rückgaberecht zu vereinbaren. Am besten schriftlich oder vor Zeugen. Geklärt werden sollte dabei, ob es das Geld zurückgibt, man die Ware umtauschen kann oder ein Ersatz durch eine andere Ware oder ein Gutschein erfolgt. Wichtig ist dabei auch zu bestimmen, in welchem Zeitraum das Ganze über die Bühne gehen soll und ob die Originalverpackung dabei sein muss.

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen? Schauen Sie im ARAG Newsroom (https://www.arag.com/de/newsroom/).

Sie wollen mehr von den ARAG Experten hören? Bei „ARAG OnAir“ (https://www.arag.com/de/onair/) gibt es die ARAG Experten auch auf die Ohren.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,4 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender,
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
www.ARAG.de

Dropshipping: Fallstricke beim Online-Shopping

ARAG Experten informieren über Vor- und Nachteile beim Direktversand

Hier ein Pulli, da eine Hose und mit dem nächsten Klick die neue Kommode. Wer online einkauft, ist sich oft nicht bewusst, auf welchen Wegen die Ware ins Haus kommt – Hauptsache sie kommt. Doch die ARAG Experten warnen vor Fallstricken, die insbesondere beim so genannten „Dropshipping“ auf Kunden warten können. Denn bei dieser Form des Online-Handels sind Online-Shop und Hersteller der Ware unterschiedliche Institutionen. Das wirkt sich zwar oft positiv auf die Preise aus, kann aber bei der Rückgabe der Ware zum kostspieligen Problem werden. Die ARAG Experten erklären, wie dieser Direktversand funktioniert.

Dropshipping, was ist das?
Bei diesem Geschäftsmodell – auch Direktversand genannt – bestellt der Kunde das gewünschte Produkt bei einem Online-Shop im Internet. Der Shop-Betreiber, der das Produkt in der Regel nicht selbst auf Lager hat, nimmt die Bestellung auf, leitet sie an einen Hersteller oder Großhändler weiter und regelt die Abrechnung mit dem Kunden. Der bekommt die Ware dann direkt vom Hersteller. Nach Auskunft der ARAG Experten besteht keine Kennzeichnungspflicht, dass es sich bei der Bestellung um Dropshipping handelt.

Dropshipping: Pro und Contra
Dadurch, dass Online-Shops bei diesem Geschäftsmodell keine Ware auf Lager haben müssen, genießen Kunden eine größere Auswahl an Produkten und unter Umständen günstigere Preise. Doch die ARAG Experten weisen auf die Kehrseite der Medaille hin: Da Online-Shops bei Großhändlern weltweit bestellen, kann das gewünschte Produkt eine weite Reise vor sich haben, bis es beim Kunden ist. Kommt es aus Nicht-EU-Ländern wie beispielsweise den USA, China oder Großbritannien, können Kosten wie etwa Zölle oder andere Einfuhrabgaben fällig werden. Darüber muss der Händler seine Kunden allerdings informieren. Die ARAG Experten weisen auch darauf hin, dass Qualitätsstandards, die in der EU vorgeschrieben sind, nicht für Hersteller gelten, die aus einem Nicht-EU-Land kommen. Darüber hinaus kann eine Kontaktaufnahme bei Problemen oder Fragen zum Produkt schwierig werden.

Widerruf beim Dropshipping
Ist der Schuh zu klein, die Jacke doch nicht die richtige oder der Rasierapparat defekt, haben Kunden natürlich die Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen und die Ware zurückzugeben. Sitzt der Händler in Deutschland oder der EU, gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht ohne Angaben von Gründen. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Rücksendung – geht sie zu Lasten der Kunden – teuer werden und sogar den Produktwert übersteigen kann. Vor allem, wenn sie in ein Land außerhalb der EU zurückgeschickt werden muss. Eine inländische Rücksendeadresse muss der Händler nicht angeben. Um sicher zu gehen, in welches Land eine Retoure geht und wer die Kosten dafür übernimmt, raten die ARAG Experten, einen Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu werfen.

Gewährleistung beim Dropshipping
Auch bei Online-Käufen per Direktversand haben Kunden EU-weit ein zweijähriges Gewährleistungsrecht, wenn die Ware mangelhaft ist. Ansprüche können dabei gegenüber dem Online-Shop, bei dem der Kauf erfolgte, geltend gemacht werden. Geht das Produkt also kaputt oder kommt bereits defekt an, können sie es umtauschen oder der Händler muss es reparieren. Ist bereits bei der Lieferung der Ware ersichtlich, dass sie durch den Transport beschädigt wurde, können Kunden die Annahme verweigern. Wird das Dilemma erst nach dem Auspacken der Lieferung sichtbar, können sie die Ware auf Kosten des Online-Händlers zurückschicken. Die ARAG Experten raten, Beweisfotos zu machen und mitzusenden.

Achtung bei der Zahlmethode
Wenn die Ware unpünktlich, in minderwertiger Qualität oder gar nicht ankommt, ist das Geld meist trotzdem bereits abgebucht. Eine Rückabwicklung ist meist sehr kompliziert und kostet Nerven. Daher raten die ARAG Experten, keinesfalls per Vorkasse zu zahlen. Ist ein Einkauf auf Rechnung nicht möglich, sollte man mit der Kreditkarte oder per Lastschriftverfahren zahlen. So haben Kunden per Chargeback zumindest die Möglichkeit, das Geld zurückbuchen zu lassen. Oder man nutzt einen Zahlungsdienstleister, über den Käufer geschützt sind.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,9 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
Jennifer.Kallweit@ARAG.de
www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
cw@klaarkiming-kommunikation.de
www.ARAG.de