Ist Zeiterfassung Pflicht?

Ist Zeiterfassung Pflicht?

Arbeitszeiterfassung ist Pflicht für Unternehmen in Deutschland. Dies bestätigte die Tage ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes in Erfurt mit dem Aktenzeichen 1ABR 22/21, das durch die Presse ging.

Was beutetet das in Klartext?

Es ist nicht so kompliziert und es gibt keinen Grund zur Panik. Was der Gesetzgeber sagt, ist einfach, nämlich, ein Betrieb, der Mitarbeiter beschäftigt, muss die Arbeitszeiten des Mitarbeiters erfassen.

Muss das ausgerechnet jetzt sein?

Das ist die zuweilen ärgerliche Reaktion in vielen deutschen Unternehmern, die bislang ohne Zeiterfassungssystem (https://www.zeiterfassung-fdm.de) arbeiten. Sie sind besorgt, dass sie in Zeiten bedrohlich steigender Preise nun aufgefordert sind, tief in die Tasche zu greifen. Jetzt, wo überall jeder Euro zwei Mal umgedreht wird, um sich für die absehbare wirtschaftliche Krise zu wappnen und den Winter mit seinen horrenden Energiekosten zu „überleben“, fehlt in kleineren und mittleren Unternehmen das Verständnis dafür, nun für ein Zeiterfassungssystem viel und unnötig Geld ausgeben zu müssen.

Doch hier irren diese Unternehmerinnen doppelt. Denn erstens schreibt das Gesetz nicht vor, dass die Arbeitszeiten der Mitarbeiterinnen nicht auch per Stundenzettel erfasst werden könnten, wobei vielen klar ist, dass diese analoge Variante nur eine schlechte Notlösung sein kann. Zum zweiten irren sie aber auch in der Annahme, dass moderne Zeiterfassungssysteme immer teuer sein müssen. In der Regel sind sie in jedem Falle günstiger als die Erfassung der Arbeitszeiten per Stundenzettel und händisch geführter Excel-Dateien. Unabhängig davon gibt es sehr leistungsfähige digitale System, die bereits für wenige hundert Euro zu haben und zu installieren sind.

Diese Systeme bieten oft alles, was der Gesetzgeber erwartet und lassen sich einfach auf die konkreten Erfordernisse des jeweiligen Unternehmens anpassen. Diese zumeist web- bzw. cloud-basierten und bei ausgesuchten Anbietern auch mobilen Soft- und Hardware-Lösungen, sind per plug&play zu einzurichten und können per Token oder auch manchmal bereits per Finger-Print genutzt werden. Letzteres vereinfacht die Handhabung deutlich und spart Ressourcen für den Betrieb und die Auswertung der erfassten Daten.

Einige System sind zudem darauf ausgerichtet, mit den Unternehmen zu wachsen und sind entsprechend skalierbar. Die erfassten Daten stehen meist elektronisch zu Verfügung geben Auskunft zu Nettoarbeitszeiten, Urlauben, Pausen, krankheitsbedingten Ausfällen, projektbezogenen Aufwänden und helfen so oft auch die Effektivität und Transparenz zu verbessern – was sich in aller Regel oft auch positiv auf das Arbeitsklima und Produktivität auswirkt. Erfreulicher Weise gibt es einige Anbieter, die ihre ohnehin schon preiswerten System ohne weitere Folgekosten und dann auch noch zur Probe anbieten. So kann man als unternehmerische Entscheiderin eigentlich nichts falsch machen. Denn nur, wenn das System in Praxis-Test überzeugt, muss es bezahlt werden.

So stellt sich das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vielleicht in einem anderen Licht dar. Denn so ist es vielleicht ein sehr positiver Impuls für eine weitere Digitalisierung von unternehmerischen Prozessen, die am Ende dazu beitragen, das einzelne Unternehmen besser zu managen und leistungsfähiger werden.

Get2world Zeiterfassung bietet günstige und voll leistungsfähige Zeiterfassungssysteme für kleine und mittelständische Unternehmen.

Kontakt
Get2world Zeiterfassung und Sicherheitssystem
Marina Roy
Auf dem Hessel 9
63526 Erlensee
061839210941
info@get2world.com
https://zeiterfassung-fdm.de

Zeiterfassung: Pflicht oder Kür?

Zwei Jahre nach dem EuGH-Urteil ist es nun vermeintlich still geworden um die Thematik Zeiterfassung

Zeiterfassung: Pflicht oder Kür?

Saarbrücken, 2. August 2021 – Um die Arbeitszeit von Angestellten transparenter zu gestalten, hat der EuGH im Mai 2019 Arbeitgeber dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitern ein objektives und zuverlässiges Zeiterfassungssystem zur Verfügung zu stellen. Doch trotz dieser gesetzlichen Vorgabe tun sich viele Unternehmen schwer damit, ihre Prozesse zu ändern.

Inzwischen gibt es jedoch richtungsweisende Gerichtsurteile, die verantwortungsvolle Unternehmer nicht ignorieren sollten. So hat beispielsweise das Arbeitsgericht Emden 2020 in einem Verfahren erstmals, unter Berufung auf das EuGH-Urteil, einen deutschen Arbeitgeber wegen mangelnder Zeiterfassung verurteilt. Nach Auffassung des Gerichts besteht die Pflicht zur Einführung eines Zeiterfassungssystems auch ohne ein Tätigwerden des deutschen Gesetzgebers.

Eine Lösung für alle Situationen
Natürlich obliegt es der Entscheidungsfreiheit des Unternehmers, wie er mit dieser Faktenlage umgeht. Er kann abwarten, wie sich die Situation entwickelt oder er geht die digitale Zeiterfassung proaktiv an. Dann können er und seine Mitarbeiter von modernen Online-Zeiterfassungssystemen profitieren, indem sie die Zeiterfassung transparent, nachvollziehbar dokumentieren. Eine solche Möglichkeit der Zeiterfassung bietet die Cloudlösung edtime aus dem Hause eurodata; es gibt sie sowohl als Desktopanwendung wie auch als Smartphone-App. Jedem Mitarbeiter, ob in Vollzeit oder Teilzeit, vor Ort im Büro oder im Homeoffice bietet sie die Möglichkeit, seine Arbeitszeit einfach und unkompliziert zu erfassen.

No Risk – but Fun!
Risiken zu minimieren, gehört zu den grundlegenden unternehmerischen Aufgaben. Dort wo die Gefahr besteht, dass MiLoG-Prüfungen anstehen oder die Prüfung der Arbeitszeit im Zweifel nicht genau nachgewiesen werden kann, kommt man auf Dauer an der Einführung einer Zeiterfassungslösung nicht vorbei. Die elektronische Dokumentation ist sicherlich einer der besten und zukunftssichersten Wege. edtime von eurodata bietet mit seiner Auswahl an „Stempelmedien“ wie auch mit dem fairen und übersichtlichen Preismodell eine online Lösung an, die für nahezu alle Betriebsgrößen einfach umzusetzen ist.

Entscheidung leicht gemacht
Wer sich für edtime interessiert, kann die Lösung vier Wochen kostenlos testen und dann entscheiden, ob er edtime weiter nutzen will. Und wer noch einen Schritt weitergehen möchte, kann edtime mit der Personaleinsatzplanung ergänzen. Mit der nahtlosen Integration in edlohn, Deutschlands führenden Online-Lohnabrechnungssoftware, wird daraus ein Gesamtpaket für einen digitalen Workflow von der Arbeitszeiterfassung bis zur Entgeltabrechnung.
Weiterführende Informationen, Referenzbeispiele und Einsatzszenarien unter: www.ed-portal.de

Die eurodata Unternehmensgruppe entwickelt und betreibt cloudbasierte Softwarelösungen und IT-Services. Im Mittelpunkt stehen kaufmännische Anwendungen, die für die Bereiche Personal- und Finanzwesen sowie das Management von Unternehmen von besonderer Bedeutung sind. Seit Gründung im Jahr 1965 stellen Steuerberatungen, Tankstellen- und Handelsnetze den Kern des eurodata Kundenstamms dar. Heute vertrauen insgesamt mehr als 80.000 Kunden der sicheren Cloud „Made in Germany“ aus dem in Deutschland ansässigen, zertifizierten eurodata Rechenzentrum.
Die Mission von eurodata ist, ihre Kunden durch automatisierte und digitalisierte Prozesse darin zu unterstützen, die Chancen für ein vernetztes Arbeiten konkret zu nutzen. Modernste Digitalisierungs- und Business Analytics-Lösungen für dezentrale Ecosysteme sowie professionelle Web-Dienstleistungen komplettieren heute das eurodata Produktportfolio und fördern die stetige Innovation aller Lösungen der eurodata Gruppe. Mehr als 500 Mitarbeiter in Deutschland und Europa engagieren sich für diese Mission. www.eurodata.de

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