Tag Rentenversicherung

Ab in den Dauerurlaub

ARAG Experten informieren über den Ruhestand im Ausland

Ab in den Dauerurlaub

Energie, Miete, Lebensmittel – während die Preise in Deutschland in den letzten Monaten drastisch gestiegen und für viele kaum mehr zu stemmen sind, locken manch andere Länder mit deutlich günstigeren Lebenshaltungskosten. Nicht nur für Rentner ein lohnenswerter Schritt. Auch immer mehr Arbeitnehmer packen ihre Koffer und verbringen zumindest einen Teil ihres Arbeitslebens im Ausland. Rentenansprüche erwerben sie dort trotzdem. ARAG Experten verraten, was Rentner in beiden Fällen wissen sollten.

Rentner haben die Wahl!
Wer in Deutschland gesetzlich rentenversichert war, steht vor der freien Wahl, wo er seinen Ruhestand verbringen möchte. Die Deutsche Rentenversicherung überweist bereits heute laut eigenen Angaben 1,8 Millionen Renten in über 150 Länder. Wer als Rentner nicht länger als sechs Monate im Jahr außerhalb Deutschlands verweilt, erhält seine Rente schon immer in voller Höhe auf ein Konto seiner Wahl. Mögliche Abzüge drohen nur, wenn die Rente auf einem ausländischen Konto landet, denn Kursverluste und Bankspesen übernimmt die Deutsche Rentenversicherung nicht. Doch auch wer seinen Lebensmittelpunkt außerhalb Deutschlands hat, also dauerhaft im Ausland lebt, erhält seine Rente laut ARAG Experten in voller Höhe. Voraussetzung ist nur, dass der gewählte Altersruhesitz innerhalb der Europäischen Union (EU), Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz liegt oder es sich um ein Land handelt, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Deutschland hat aktuell mit 20 nicht EU-Staaten (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Ausland/Sozialversicherungsabkommen/sozialversicherungsabkommen_detailseite.html?nn=007c49c5-f160-47a1-a105-a7f0b4dd35c0) zweiseitige Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Diese Abkommen regeln den Erwerb von Rentenansprüchen und das Zahlen von Renten in das jeweilige Land.

Rente im Ausland bei verminderter Erwerbsfähigkeit?
Die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten diejenigen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten können. Ist der Betroffene voll erwerbsgemindert, steht ihm die Rente auch im Ausland zu. Anders, wenn die gesundheitlichen Einschränkungen eine Teilzeitarbeit erlauben, der Arbeitsmarkt in Deutschland dies aber nicht hergibt. Die dann bewilligte volle Erwerbsminderungsrente wird nach Information der ARAG Experten nur weitergezahlt, wenn der Betroffene in einen Mitgliedsstaat der EU, in die Schweiz, nach Norwegen, Liechtenstein, Island oder in Staaten, in denen eine entsprechende bilaterale Regelung mit Deutschland besteht, auswandert. Wer woanders lebt, kommt dagegen oftmals nicht mehr in den Genuss der vollen Erwerbsminderungsrente.

Rente aus dem Ausland in Deutschland genießen
Die Beiträge zur Rentenversicherung sind grundsätzlich in dem Land zu bezahlen, in dem auch das Einkommen bezogen wird. Wer im Ausland arbeitet, erwirbt somit in der Regel auch Rentenansprüche im Ausland – und in dem dort vorherrschenden Sozialversicherungs- oder Rentensystem. Wer später nach Deutschland zurückkehrt und hier auch sein ausländisches Altersruhegeld beziehen möchte, kann das in aller Regel tun. Dies gilt allerdings nur für im Ausland gezahlte Rentenbeiträge in Mitgliedsstaaten der EU und in den sogenannten Abkommensstaaten, mit denen entsprechende Verträge bestehen. Welche Leistungen ein Arbeitnehmer letztendlich für seine im Ausland bezahlten Rentenbeiträge erhält, hängt von den Regelungen des jeweiligen Staates ab. Grundsätzlich müssen sich Rentner immer an den Träger wenden, an den sie die betreffenden Rentenbeiträge gezahlt haben. Wer aber in Deutschland wohnt, kann die Auslandsrente nach Auskunft der ARAG Experten auch über die Deutsche Rentenversicherung beantragen. Die Verbindungsstelle der Deutschen Rentenversicherung (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Nordbayern/DE/Ueber-Uns/Verbindungsstellen-Nordbayern/verbindungsstellen-nby_node.html) hilft weiter, wenn es um ausländische Renten in Deutschland geht.

Auch im Ausland gilt die Steuerpflicht
Egal, ob Ruheständler ihre Rente im Inland oder im Ausland beziehen – sie sind steuerpflichtig. Ob die Steuern dabei in Deutschland oder am ausländischen Ruhesitz zu zahlen sind, hängt laut ARAG Experten zunächst vom Wohnsitz ab: Rentner, die nur vorübergehend ins Ausland ziehen oder die neben ihrem Auslandswohnsitz ihren deutschen Wohnsitz behalten, sind in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und müssen ihre Steuererklärung beim zuständigen deutschen Finanzamt abgeben. Wer dauerhaft ins Ausland zieht, ist dagegen in Deutschland nur noch beschränkt steuerpflichtig. Wo in diesem Fall die Steuern zu zahlen sind, wird durch sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen geregelt, die Deutschland mit vielen Staaten geschlossen hat. Ein Nachteil für Rentner, die in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig sind: Sie kommen nicht in den Genuss des steuerlichen Grundfreibetrags von derzeit 10.908 Euro pro Person, denn der gilt nur für Steuerzahler, die hierzulande unbeschränkt steuerpflichtig sind. Auch die Vorteile des Ehegattensplittings gibt es für beschränkt Steuerpflichtige nicht. Wer allerdings mehr als 90 Prozent seiner Einkünfte aus Deutschland bezieht, kann den Antrag stellen, in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig zu bleiben – und so auch weiterhin in den Genuss von Grundfreibetrag und Ehegattensplitting kommen. Der Antrag ist beim Finanzamt Neubrandenburg (https://www.finanzamt-rente-im-ausland.de/de/) einzureichen, das für alle im Ausland lebenden Rentner zuständig ist.

Richtig vorbereitet ins Ausland
Die ARAG Experten raten Auswanderern zu einigen Vorbereitungen. Neben der Deutschen Rentenversicherung sollten Rentner auch ihre deutsche Krankenversicherung über den Schritt ins Ausland informieren, um sicherzustellen, dass die medizinische Versorgung auch dort gewährleistet bleibt. Zudem sollten sie wichtige Dokumente, wie beispielsweise Geburts- oder Heiratsurkunde, in die jeweilige Landessprache übersetzen und beglaubigen lassen. Falls es ins nicht-europäische Ausland geht, könnte es sein, dass ein internationaler Führerschein nötig wird. Der kann laut ARAG Experten in der Regel bei Führerscheinstellen, Fahrerlaubnisbehörden oder Kfz-Zulassungsstellen ausgestellt werden. Ein letzter Blick sollte den diversen Versicherungspolicen gelten. Nicht immer sind Haftpflicht-, Hausrat- oder Unfallversicherungen auch im Ausland gültig. Falls doch, muss den Versicherern die neue Wohnadresse im Ausland mitgeteilt werden. Verträge oder Abonnements, die nicht mitgenommen werden können, wie z. B. mit dem Energie-Versorgungsunternehmen oder dem Fitness-Club, sollten rechtzeitig gekündigt werden, um unnötige Zahlungen zu vermeiden. Wenn dann noch ein Nachsendeantrag bei der Post gestellt ist, kann der neue Lebensabschnitt im Ausland beginnen.

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Goldener Ruhestand dank „Aktienrente“

Investment-Experte Mario Lüddemann zu Aktienanteil der gesetzlichen Rente

Goldener Ruhestand dank "Aktienrente"

Mario Lüddemann hält einen Aktienanteil in der Rentenversicherung für überfällig.

Mit einem Aktienanteil will die Ampel-Koalition die gesetzliche Rente reformieren. Ein angesichts von Nullzins und Überalterung der Gesellschaft dringend notwendiger Schritt, sagt Mario Lüddemann. Der Finanzanalyst, Buchautor und Investment-Experte geht sogar noch weiter: „Mit einer „Aktienrente“ können langfristig gesehen goldene Zeiten für Rentnerinnen und Rentner anbrechen.“

Das herkömmliche Umlagesystem der Rente stößt an seine Grenzen, weil immer weniger Erwerbstätige immer mehr Rentenempfänger finanzieren müssen. Die Pläne, einen Teil der Beiträge in die Rentenversicherung am Kapitalmarkt anzulegen, hält Lüddemann grundsätzlich für richtig. Allerdings müsse auch insgesamt mehr vom Bruttolohn in die Rente fließen und vor allem sollte jeder zudem selbst mit Investments vorsorgen.

„Geld in Aktien zu investieren, ist bei den aktuellen Rahmenbedingungen und wegen des demografischen Wandels unverzichtbar“, betont Lüddemann. Es sei eben ganz einfach so, dass die Rendite bei den großen Indizes wie DAX oder Dow Jones im Schnitt 6 bis 8 Prozent betrage. Demgegenüber seien bei der aktuellen Art der Anlage der Rentenbeiträge, gerechnet mit durchschnittlicher Lebenserwartung, lediglich 2 bis 3 Prozent auf die eingezahlten Beiträge zu erzielen, „und die gleichen künftig wohl nicht einmal die Inflation aus“.

Langfristig kaum Risiko
Und das Risiko? Natürlich kennt Lüddemann diese Bedenken und tatsächlich gebe es auf den Aktienmärkten immer wieder Einbrüche. „Doch über lange Zeiträume betrachtet steigen sie eben vergleichsweise stark und genau diesen Zeithorizont hat man ja bei der Rente.“ Mit der Aktienrente würden letztlich jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin zu „Aktionären“. In den letzten fünf Dekaden hätte man daher immer profitiert und es gebe keinen Grund, anzunehmen, dass es in Zukunft anders sei.

Eine sogenannte Beitragsgarantie, nach der zumindest die eingezahlten Beiträge zurückgezahlt werden, braucht man nach Lüddemanns Überzeugung nicht. Würde man diese geben, koste das am Ende wegen der damit verbundenen Bedingungen für die Anlage viel Performance, wie etwa die Riester-Rente beweise. „Und dann sind wir letztlich nicht weiter als jetzt“, betont Lüddemann.

Sofort 2 Prozent Zusatzbeitrag
Konkret sollte bereits der erste Schritt hin zu Aktienrente ein eher großer sein, meint der Experte. Er empfiehlt, sofort 2 Prozent vom Bruttolohn in Aktienfonds fließen zu lassen – zusätzlich zum aktuellen Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung und idealerweise vom Staat gefördert. Nach und nach sollte der „Aktien-Beitrag“ auf 4 Prozent steigen und dafür der jetzige ebenfalls sukzessive um 2 Prozent heruntergefahren werden.

Bei der Frage, wer den Aktienfonds verwalten soll, blickt Lüddemann kritisch ins Ausland: Norwegen, Abu Dhabi und Kuwait etwa hätten schon entsprechende Staatsfonds. „Das ist zwar gut so, doch ich bin sicher, dass eine unabhängige Kommission aus Fachleuten, unter Aufsicht des Staates, eine noch bessere Rendite erzielen kann.“ Der Aufwand für die Verwaltung müsse minimiert werden und es sollte keine Provisionen geben wie zum Beispiel für die Vermittler von Riester-Verträgen.

Zusätzlich selbst etwas investieren
Wer noch mehr wolle, der sollte sich zudem nicht allein auf die gesetzliche Rente, wenn auch künftig mit Aktienkomponente, verlassen, meint Lüddemann. Für einen wirklich komfortablen Ruhestand sei eigenes Investment der beste Weg. „Dabei bin ich ein Freund von innovativen Unternehmen, vor allem aus dem Technologie-Sektor. Auch die Pharmabranche dürfte gut laufen und ebenso alles, was einen Beitrag zu mehr Klimaneutralität leistet.“

1996 startete Mario Lüddemann als privater Börsenhändler im deutschen Aktienmarkt mit 5.000 DM Startkapital und erreichte bereits 2001 eine Million Gewinn als Daytrader an den deutschen Finanzmärkten. Seit 1996 setzte der Börsen-Profi über 60.000 Trades um mit einem Handelsvolumen von mehr als einer Milliarde Euro. Heute ist Mario Lüddemann finanziell unabhängig und selbstständig tätig als Portfoliomanager, Finanzanalyst sowie Buchautor und hochschulzertifizierter Managementtrainer. Er ist einer der bekanntesten Trading- und Investment-Experten in Deutschland.

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Reha – der Weg zurück in den Alltag

ARAG Experten informieren über das Recht auf Reha

Ob Krebsbehandlung, Knie-OP oder Burnout – es gibt viele Gründe für eine Rehabilitation, also die Wiederherstellung, kurz Reha. Und jeder, der Mitglied in der Sozialversicherung ist, hat sogar ein Recht auf Reha. Doch viele Anträge werden abgelehnt. Entweder weil der Antrag fehlerhaft gestellt wurde oder die Notwendigkeit von den Leistungsträgern nicht anerkannt wird. Die ARAG Experten geben Tipps, was bei einem Reha-Antrag beachtet werden sollte.

Rechtlicher Hintergrund
Wer in der Sozialversicherung versichert ist, hat „im Rahmen der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte ein Recht auf die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Sicherung bei Krankheit, Mutterschaft, Minderung der Erwerbsfähigkeit und Alter.“ (Sozialgesetzbuch (SGB) I, Paragraf 4).

Voraussetzungen
Nach Auskunft der ARAG Experten gibt es drei wesentliche Voraussetzungen, die für eine Reha erfüllt sein müssen: Die Maßnahme muss zunächst einmal medizinisch notwendig sein. Es muss also eine Rehabilitationsbedürftigkeit vorliegen, beispielsweise weil der Patient an körperlichen oder seelischen Erkrankungen leidet, die ihn dauerhaft einschränken könnten. Zudem muss der Patient auch belastbar und motiviert sein, Reha-Maßnahmen durchzuführen. Darüber hinaus bedarf es einer positiven Rehabilitationsprognose. Die Ziele der Maßnahmen müssen also erreichbar sein, d. h., der körperliche und seelische Ausgangszustand des Patienten muss in einem realistischen Zeitrahmen wiederhergestellt werden können.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann man in der Regel alle vier Jahre eine neue Reha beantragen. In dringenden medizinischen Fällen oder bei bestimmten Krankheitsbildern ist auch ein kürzeres Intervall möglich. Vor allem als Anschlussheilbehandlung nach einer klinischen Behandlung werden Reha-Maßnahmen in der Regel sofort genehmigt.

Wer zahlt?
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass – egal welcher Träger für die Reha-Kosten aufkommt – immer das Prinzip „ambulant vor stationär“ gilt. D. h. erst, wenn alle ambulanten Therapiemöglichkeiten vor Ort ausgeschöpft sind, ist eine Reha begründbar. In der Regel werden die Kosten für Reha-Maßnahmen von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) oder der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) übernommen. Anders als bei der GKV, wo Reha-Maßnahmen zu den Pflichtleistungen gehören, hängt es bei privat Krankenversicherten von ihrem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang ab, ob und in welcher Höhe Reha-Kosten übernommen werden.

Was müssen Patienten aus eigener Tasche zuzahlen?
Für die meisten Reha-Maßnahmen gilt nach Auskunft der ARAG Experten für alle volljährigen Patienten eine Zuzahlung von zehn Euro pro Tag. Bei einer Heilbehandlung direkt im Anschluss an eine Klinikbehandlung und wenn die Reha länger als die üblichen drei Wochen dauert, ist die Zuzahlung auf 28 Tage pro Jahr, also 280 Euro, begrenzt. Zuzahlungen für den Krankenhausaufenthalt werden angerechnet. Damit die Zuzahlung finanziell zumutbar bleibt, darf sie zwei Prozent des Bruttoeinkommens nicht überschreiten, bei chronisch Erkrankten beträgt die Belastungsgrenze ein Prozent der Brutto-Einnahmen zum Lebensunterhalt. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es Möglichkeiten gibt, sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Zuzahlung befreien zu lassen.

Den Antrag richtig stellen
Viele Reha-Anträge werden abgelehnt. Daher raten die ARAG Experten dringend, sich vom Arzt bei der Antragsstellung helfen zu lassen. Dabei gilt: Je konkreter die Angaben und je ausführlicher der ärztliche Befund die medizinische Notwendigkeit von Reha-Maßnahmen begründet, desto größer ist die Aussicht auf Erfolg. Der Selbsteinschätzungsbogen sollte möglichst sorgfältig ausgefüllt werden, weil daraus beispielsweise hervorgeht, welche Auswirkungen und Einschränkungen die Erkrankung auf den Alltag des Patienten hat oder welche Erwartungen er an die Reha hat. Hier können Patienten auch ihre Motivation zum Ausdruck bringen, zum gesundheitlichen Ausgangszustand zurückzukehren. Übrigens: Reagiert ein Kostenträger nicht innerhalb von drei Wochen auf den Antrag, gilt er nach Auskunft der ARAG Experten als bewilligt.

Antrag abgelehnt? Widerspruch einlegen!
Wird ein Reha-Antrag abgelehnt, hilft in vielen Fällen ein schriftlicher Widerspruch. Auch dieser sollte möglichst ausführlich erfolgen und alle verfügbaren ärztlichen Dokumente und Befunde enthalten. Nach Auskunft der ARAG Experten haben Patienten in der Regel vier Wochen Zeit dafür. Das Schreiben kann formlos aufgesetzt werden, aber es sollte Datum der Ablehnung und das Aktenzeichen enthalten. Darüber hinaus muss der Widerspruch vom Patienten unterschrieben sein und sollte per Einschreiben an den Kostenträger verschickt werden. Wird der Antrag trotz Widerspruch ein weiteres Mal abgelehnt, können Patienten innerhalb eines Monats Klage vor dem Sozialgericht einreichen. Hierbei fallen zwar keine Gerichtsgebühren an, aber das Anwaltshonorar muss bezahlt werden, falls man den Prozess verliert. Da es lange dauern kann, bis auf diese Weise ein Urteil gefällt wird, kann es nach Auskunft der ARAG Experten sinnvoller sein, einfach einige Zeit später einen weiteren Antrag zu stellen.

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NTT DATA stellt die Global Insurance Digital Platform (GIDP) für die Lebens- und Rentenversicherungsbranche vor

GIDP nutzt die Erfahrung von NTT DATA bei der Verwaltung von über 7 Millionen Verträgen mit erstklassigen Partnerschaften und Technologien

NTT DATA stellt die Global Insurance Digital Platform (GIDP) für die Lebens- und Rentenversicherungsbranche vor

Thomas Gall, Head of Insurance NTT DATA DACH

München | Tokio, 07. Oktober 2021 – NTT DATA (https://de.nttdata.com/), ein globaler Anbieter für digitale Geschäfts- und IT-Dienstleistungen, hat heute den Start seiner Global Insurance Digital Platform (GIDP) bekannt gegeben. Das Angebot umfasst eine cloudbasierte digitale Plattform und ein Partner-Ökosystem, das der Lebens- und Rentenversicherungsbranche erstklassige Beratung, Partnerschaften, Business Process as a Service (BPaaS), Verwaltung in Third-party Administration (TPA) und Technologie liefert. Neben der Integration von Partnern ermöglicht GIDP, neue Produkte schnell einzuführen, Daten proaktiv zu nutzen, Betriebskosten zu senken, Risiken zu minimieren und wettbewerbsfähig zu bleiben.

„Die neue virtualisierte Welt hat den Lebensversicherern ein digitales Betriebsmodell aufgezwungen.Viele von ihnen nehmen gemeinsam mit den Lösungsanbietern die digitale Herausforderung als ein Muss an, um zu überleben und zu wachsen“, sagte Keith Raymond, Senior Analyst bei Celent. „Die Pandemie hat die Digitalisierung beschleunigt. Plattformen, die ein Ökosystem aus Kernverwaltungssystemen, Schadenmanagement, Maklerautomatisierung und Analytik verbinden, helfen den Versicherern, ihre bestehenden Investitionen zu nutzen und neue Angebote schneller auf den Markt zu bringen.“

Der komponentenbasierte Ansatz von GIDP lässt sich nahtlos über ereignisbasierte APIs verbinden und baut auf einer soliden Grundlage aus fundiertem Branchenwissen, Business Process Outsourcing (BPO), Infrastruktur, Sicherheit, Compliance und Automatisierung auf. GIDP fördert die Digitalisierung von Geschäftsprozessen, verbessert die Entscheidungsfindung auf der Grundlage robuster Daten und liefert Produktinnovationen.

Das GIDP-Ökosystem eröffnet Kunden unmittelbaren Zugang zu einer breiten Palette branchenführender globaler und regionaler Partner, die schlüsselfertige Lösungen für die gesamte Wertschöpfungskette anbieten. Obwohl global verfügbar, bietet GIDP die Vorteile einer hochgradig anpassbaren, regionalen Lösung, die auf die individuellen Bedürfnisse jedes einzelnen Versicherers zugeschnitten ist. So können Unternehmen die digitale Transformation beschleunigen und das Endkundenerlebnis verbessern.

Entwickelt für die Bedürfnisse der Lebens- und Rentenversicherungsbranche:

– Business Process as a Service (BPaaS) – Schnell skalieren mit ausgereiften TPA/BPO-Prozessen, um cloudbasierte Dienste für End-to-End-Geschäftsprozesse oder spezifische Funktionen bereitzustellen.

– Daten, Analytik & KI – Unterstützen die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, Vertriebsanalysen, datengesteuerte Prozesse, Dunkelverarbeitung, hyperpersonalisierte Kundeninteraktion und Underwriting.

– Digitale Modernisierung der Kernsysteme – Neue Plattformen und Ökosysteme einführen und erweitern mit Kostendämpfung, Effizienz und vereinfachter Anwendungsrationalisierung.

– Digitale Kundenbindung – Ausrichtung des Anbieters auf Vertriebspartner, einschließlich Portal- und Mobilkanälen und Nutzung von Kundeninformationen.

– Neues Geschäft und schnelle Produkteinführung – Testen und Lernen mit neuen Produkten, Vertriebskanälen und neuen Märkten.

– Nicht-strategische (geschlossene) Bestände – Sofortiger Zugang zu Kapital, risikoärmere Bilanzen und niedrigere Betriebskosten.

„Wir befinden uns in der Ära der vernetzten Unternehmen“, sagt Masahiro Kashibe, Global Insurance Alignment Lead bei NTT DATA Corporation. „Die globale Plattform von NTT DATA bringt erstklassige Partnerschaften zusammen, die unseren Kunden helfen, ihre Daten zu maximieren und die digitale Transformation zu beschleunigen – für reibungslose Prozesse, niedrigere Kosten, mehr Innovation und stärkere Kundenbindung.“

Bruno Abril, Partner NTT DATA EMEAL Insurance, erklärt: „Wir freuen uns über die Früchte der dreijährigen Zusammenarbeit mit anderen NTT DATA Unternehmen weltweit. Unsere Schwesterunternehmen auf dem US-amerikanischen und japanischen Markt sind führend in diesem Bereich, und die gemeinsame Entwicklung hat uns sowohl in Europa, Nahost und Afrika als auch in Lateinamerika zu einer Vorreiterstellung verholfen. GIDP erweitert unsere Fähigkeiten im Bereich Geschäftsprozess-Services (BPaaS) und BPO. Damit erhalten unsere Lebensversicherungskunden ein Alleinstellungsmerkmal, mit dem sie kritische Herausforderungen wie niedrige Zinsen, zunehmende Regulierung, Kostendruck, sich verändernde Kundenanforderungen oder Sicherheitsrisiken bewältigen.“

Thomas Gall, Head of Insurance NTT DATA DACH, sagte zum Start der GIDP: „Die Global Insurance Digital Platform bietet unseren Kunden in DACH als ganzheitliche Versicherungsplattform das komplette Leistungsportfolio von Produktentwicklung über Daten und Analytics mit KI bis zu Geschäftsprozessen als Service. So unterstützen wir die digitale Transformation des Business und stärken die Wettbewerbsfähigkeit unserer Kunden im New Digital Insurance Business. Insbesondere entlasten wir die Versicherer vom Kostendruck in der Lebens- und Rentenversicherung durch Angebote wie BPaaS und TPA/BPO, bei denen wir komplette Geschäftsprozesse nach Best Practices abwickeln.“

Weitere Informationen zu NTT DATAs Global Insurance Capabilities finden Sie unter: https://insurance.nttdata.com

Über NTT DATA

NTT DATA – ein Teil der NTT Group – ist Trusted Global Innovator von Business- und IT-Lösungen mit Hauptsitz in Tokio. Wir unterstützen unsere Kunden bei ihrer Transformation durch Consulting, Branchenlösungen, Business Process Services, Digital- und IT-Modernisierung und Managed Services. Mit NTT DATA können Kunden und die Gesellschaft selbstbewusst in die digitale Zukunft gehen. Wir setzen uns für den langfristigen Erfolg unserer Kunden ein und kombinieren globale Präsenz mit lokaler Kundenbetreuung in über 50 Ländern. Weitere Informationen finden Sie unter nttdata.com.

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