Check your Versicherung: Wo die Uhr tickt

ARAG Experten über Deadlines bei Versicherungs-Policen

Check your Versicherung: Wo die Uhr tickt

ARAG Experten über Deadlines bei Versicherungs-Policen

Nur wenige Versicherungen enden nach einer bestimmten Zeit. Die meisten Versicherungsverträge verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr und können mit einer Frist, die in der Regel drei Monate beträgt, gekündigt werden. Unter bestimmten Bedingungen besteht allerdings die Möglichkeit, Policen vorzeitig zu kündigen. Ein Sonderfall sind die meisten Kfz-Versicherungen. Hier gilt der 30. November als Stichtag für eine Kündigung. Die ARAG Experten mit einem Überblick.

Kfz-Versicherung noch im November kündigen
Sowohl die Kfz-Haftpflicht- als auch die Kaskoversicherungen können laut Auskunft der ARAG Experten mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Versicherungsjahres jährlich gekündigt werden. Das besondere an den meisten Policen: Der Stichtag für die Kündigung ist der 30. November, weil das Versicherungsjahr von Kfz-Versicherungen in der Regel am 1. Januar beginnt und am 31. Dezember endet. Wer seine Police kündigen möchte, muss sicherstellen, dass das Kündigungsschreiben dem Versicherer am 30. November vorliegt. Der Poststempel zählt übrigens nicht, wichtig ist das Eingangsdatum des Kündigungsschreibens. Also besser einige Tage Postlaufzeit einplanen.

Übrigens: Wer ein angemeldetes Fahrzeug kauft, kann den bestehenden Vertrag übernehmen oder innerhalb eines Monats kündigen. Die bisherige Versicherung endet automatisch mit Abschluss einer neuen Police. Die ARAG Experten raten Verkäufern allerdings, das Fahrzeug nach Verkauf selber abzumelden und damit den Versicherungsvertrag zu beenden. Bis zur Um- oder Abmeldung kommt nämlich die bestehende Versicherung für Schäden auf, auch wenn das Fahrzeug einen neuen Besitzer hat.

Die üblichen Kündigungsfristen
Wann und unter welchen Voraussetzungen ein Versicherungsvertrag kündbar ist, steht im Produktinformationsblatt und in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen; beides muss dem Versicherungsnehmer bei Vertragsschluss überreicht werden. Die gesetzliche Kündigungsfrist für die meisten Sachversicherungen wie z. B. die Rechtsschutz-, Haftpflicht- oder Hausratversicherung beträgt in der Regel drei Monate. Das heißt, wer den Vertrag kündigen möchte, muss das mindestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres machen. Ansonsten verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass das Versicherungsjahr mit dem Abschluss des Vertrags beginnt und nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmen muss. Darüber hinaus gibt es bestimmte Versicherungen, für die besondere Kündigungsfristen gelten wie etwa für private Rentenversicherungen, Lebensversicherungen oder Krankenversicherungen.

Die ordentliche Kündigung
Wenn man eine Police fristgerecht mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten kündigt, bezeichnet man das als ordentliche Kündigung. Im Kündigungsschreiben müssen keine besonderen Gründe angegeben werden. Die ARAG Experten raten, neben Namen und Anschrift unbedingt die Vertragsnummer zu nennen, um Verwechslungen auszuschließen. Zudem sollte ein Kündigungstermin genannt werden. Ist dieser nicht bekannt, genügt es, „zum nächstmöglichen Termin“ zu kündigen.

Obwohl eine Kündigung auch per Fax oder E-Mail möglich ist, empfehlen die ARAG Experten, die Kündigung als Einwurfeinschreiben per Post zu schicken. Den Eingang der Kündigung sollte man sich vom Versicherungsunternehmen schriftlich bestätigen lassen.

Die außerordentliche Kündigung
In einigen Fällen gelten besondere, also außerordentliche Kündigungsfristen. So haben Versicherungsnehmer beispielsweise ein Sonderkündigungsrecht, wenn Beiträge erhöht oder Leistungen gekürzt werden. Auch nach einem Schadensfall besteht die Möglichkeit der frühzeitigen Kündigung; und zwar für beide Seiten. Eine Sonderkündigung muss in den meisten Fällen spätestens einen Monat nach Ankündigung einer Änderung beim Versicherer eingegangen sein. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass bei Krankenversicherungen eine Frist von zwei Monaten gilt. Hier genügt bereits die Erhöhung der Selbstbeteiligung, um eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen.

Die Chance, vorzeitig einen Versicherungsvertrag zu beenden, kann auch durch die Änderung bestimmter Lebenssituationen entstehen. So kann der Käufer einer Immobilie eine eigene Wohngebäudeversicherung abschließen, sobald er im Grundbuch eingetragen ist. Auch die Hausratversicherung kann vorzeitig gekündigt werden, wenn man beispielsweise durch einen Umzug in einer anderen Tarifzone wohnt.

Sonderkündigungsrecht und Rückerstattung bei Mehrfachversicherung
Eine Doppel- bzw. Mehrfachversicherung besteht, wenn ein Risiko doppelt oder gleich mehrfach abgesichert ist, beispielsweise wenn man heiratet oder zwei Haushalte zusammenlegt. In diesen Situationen ist eine Hausratversicherung oder Privathaftpflichtversicherung ausreichend. Zwei davon wären mit unnötigen Kosten verbunden und im Schadensfall doppelt abzukassieren, ist laut ARAG Experten sogar strafbar.

Bei Renten- oder Lebensversicherungen hingegen ist eine Mehrfachversicherung durchaus sinnvoll, um die Vorsorge zu verbessern. Es kann zudem von Vorteil sein, eine individuelle Unfallversicherung zu haben, da Partner mitunter unterschiedlichen Risiken ausgesetzt sind.

Voraussetzung für die Auflösung einer Doppelversicherung ist, dass dieselbe Gefahr mehrfach versichert ist und die gemeinsamen Versicherungssummen den Versicherungswert übersteigen. Sobald eine Mehrfachversicherung zustande kam, ohne dass Versicherungsnehmer davon wussten, kann in der Regel der später geschlossene Vertrag aufgehoben werden.

Das Recht auf Aufhebung gilt jedoch nur einen Monat ab Kenntnisnahme. Daher raten die ARAG Experten, Versicherer z. B. nach einer Heirat umgehend zu informieren, um die Doppelversicherung zu kündigen. Übrigens: Wer doppeltversichert war, hat Anspruch auf eine Beitragsrückerstattung.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/versicherungs-ratgeber/

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören? Schauen Sie hier:
https://www.arag.com/de/newsroom/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,4 Milliarden Euro.

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Effektivität Rechtsschutz gegen Grundsteuerbescheide

Effektivität Rechtsschutz gegen Grundsteuerbescheide

Rechtsschutz-Grundsteuer (Bildquelle: iStock-838787670-)

Die Finanzgerichte gewähren umfassenden Rechtsschutz gegen Grundsteuerwertbescheide, die zum 1. Januar 2022 erlassen wurden. Dabei steht der Finanzrechtsweg für alle relevanten Rechtsfragen offen, einschließlich der Einwände gegen die bewertungsrelevanten Bodenrichtwerte, ohne dass eine Klage vor den Verwaltungsgerichten erforderlich wäre.
Die Bewertungsregeln gemäß §§ 218 ff. des Bewertungsgesetzes (BewG) sind verfassungskonform auszulegen, um Steuerpflichtigen die Möglichkeit zu geben, einen niedrigeren Grundstückswert nachzuweisen, der unter dem typisierten Grundsteuerwert liegt.
Ein zwingendes Wertgutachten ist nicht erforderlich, um einen niedrigeren Grundstückswert nachzuweisen.
Es bestehen ernsthafte Zweifel an der gesetzlich geforderten Unabhängigkeit der Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz, da der Vorsitzende des Gutachterausschusses durch die Auswahl der Mitglieder und deren konkrete Besetzung Einfluss nehmen kann.
Auch bezüglich des Bediensteten der Finanzverwaltung, der zwingend im Gutachterausschuss für die Bodenrichtwertermittlung mitwirken muss, bestehen ernsthafte Zweifel an der gesetzlich geforderten Unabhängigkeit, da die Finanzverwaltung dessen Tätigkeit im Bereich der Grundstücksbewertung jederzeit beenden und damit sein automatisches Ausscheiden aus dem Gutachterausschuss bewirken kann.
Es bestehen ernsthafte Zweifel an der Vollständigkeit der Datengrundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte aufgrund möglicher erheblicher Datenlücken in den Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse, was zu erheblichen Verzerrungen bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte führen könnte.
Es bestehen ernsthafte Zweifel daran, dass die neuen Bewertungsvorschriften der §§ 218 ff. BewG zu einer realitäts- und relationsgerechten Grundstücksbewertung führen, die sich aus Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes ableitet.
Der Belastungsgrund der Grundsteuer gemäß dem Grundsteuer-Reformgesetz ist aus den Regelungen des Grundsteuergesetzes (GrStG) und den §§ 218 ff. BewG nicht eindeutig erkennbar.
Die Vielzahl gesetzlicher Typisierungen und Pauschalierungen in den §§ 243 ff. BewG sowie die nahezu vollständige Vernachlässigung aller individuellen Umstände der konkret bewerteten Grundstücke führen zu Wertverzerrungen, die gegen Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes verstoßen.
Es bestehen ernsthafte Zweifel an der Vereinbarkeit der §§ 243 ff. BewG mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes, da ein gleichheitswidriges Vollzugsdefizit bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte besteht und den Gutachterausschüssen nur unzureichende rechtliche Instrumente zur Verfügung stehen, um eine effektive Sachverhaltsermittlung und Überprüfung der Angaben von Grundstückseigentümern durchzuführen, die für die Ermittlung der Bodenrichtwerte erforderlich sind.
Was bedeutet Effektivität des Rechtsschutzes?
-Verbot überlanger Verfahrensdauer
Ein grundlegendes Element der Effektivität des Rechtsschutzes ist die Einhaltung angemessener Verfahrensdauern. Wenn Gerichtsverfahren zu lange dauern, haben Bürgerinnen und Bürger das Recht, dies zu beanstanden. Diese Regelungen sind in den §§ 198 ff. des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) verankert.
-Ergänzung durch den Justizgewährungsanspruch
Neben dem Recht, staatliche Maßnahmen gerichtlich überprüfen zu lassen, das im Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes verankert ist, ist ein effektiver Rechtsschutz insbesondere in zivilrechtlichen Streitigkeiten, bei denen es oft um Auseinandersetzungen zwischen Bürgerinnen und Bürgern geht, verfassungsrechtlich geschützt. Hierbei greift der sogenannte Justizgewährungsanspruch, der aus Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitet wird.
-Gewährleistung auch auf überstaatlicher Ebene
Die Garantie des Rechtsschutzes ist auch im europäischen Recht verankert. Das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und auf ein unparteiisches Gericht ist beispielsweise in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Artikel 47) festgeschrieben. Im Rahmen der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) sind Fragen des effektiven Rechtsschutzes in den Artikeln 6 („Recht auf ein faires Verfahren“) und 13 („Recht auf wirksame Beschwerde“) geregelt.
-Rechtsschutz unabhängig von finanziellen Mitteln
Der Zugang zum Recht soll für alle Bürgerinnen und Bürger unabhängig von ihrem Vermögen oder Einkommen offenstehen. Daher können bedürftige Personen finanzielle Unterstützung für Gerichtsverfahren erhalten, beispielsweise in Form der Prozesskostenhilfe.

Wir bieten individuelle, maßgeschneiderte und passgenaue Lösungen aus einer Hand für nationale und internationale Unternehmen jeder Rechtsform und Größe, Unternehmer, Vereine, Stiftungen sowie Privatpersonen, in den Bereichen:

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60 Jahre ARAG Niederlande

ARAG Konzern legte 1962 den Grundstein für internationale Expansion

Recht für jeden Bürger zugänglich und bezahlbar zu machen – so lautet seit 60 Jahren die Mission der niederländischen Tochtergesellschaft des ARAG Konzerns, die damit die Geschäftsidee des ARAG Gründers Heinrich Faßbender in den Niederlanden umsetzt. Mit Prämieneinnahmen in Höhe von 185 Millionen Euro, 720 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, und einem Marktanteil von 23,6 Prozent in den Niederlanden im Jahr 2021, blickt die älteste internationale Tochtergesellschaft des ARAG Konzerns auf erfolgreiche 60 Jahre zurück. Im vergangenen Geschäftsjahr betreute das Unternehmen mit Büros in Amsterdam, Rotterdam, Den Haag, Leusden und Roermond über 60.000 Rechtsschutzfälle und beriet 150.000 Anrufer mit juristischen Fragestellungen.

Als Gastrednerin auf der Jubiläumsfeier betonte Prinzessin Laurentien van Oranje, Gründerin der Number 5 Foundation, die große Bedeutung einer inklusiven und gerechten Gesellschaft, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt – insbesondere auch des freien Zugangs zum Recht – und würdigte den Beitrag, den Unternehmen wie ARAG diesbezüglich täglich leisten.

„Der Grundstein für unser äußerst erfolgreiches internationales Geschäft wurde 1962 in Utrecht gelegt. Mit vier Mitarbeitern betreuten wir im ersten Jahr 27 Rechtsschutzfälle. Das war der Startschuss für unseren internationalen Expansionskurs. Inzwischen sind wir in 19 Ländern aktiv – darunter die USA, Kanada und Australien. Unsere niederländische Einheit ist nicht nur die größte und älteste internationale Gesellschaft des ARAG Konzerns, sondern auch sehr innovativ und oftmals Vorreiter“, erläutert Dr. Renko Dirksen, Vorstandssprecher der ARAG SE. „Mittlerweile sind wir mit über 12 Millionen Kunden der größte Rechtsschutzversicherer weltweit, wobei das internationale Geschäft im vergangenen Jahr um 8,5 Prozent auf 823,6 Millionen Euro zulegte und damit eine tragende Säule unseres Gesamterfolgs ist“, fügt er hinzu.

Das Geschäftsmodell der niederländischen Tochtergesellschaft unterscheidet sich maßgeblich von dem deutschen: Über 450 zugelassene und auf verschiedene Rechtsgebiete spezialisierte Anwälte betreuen die niederländischen Kunden und vertreten sie auch vor Gericht, was Versicherungen in Deutschland aufgrund des Anwaltsmonopols nicht möglich ist. Rund 91 Prozent aller Rechtsschutzfälle betreuen die niederländischen ARAG Juristen inhouse – von der Schadenmeldung bis zum Urteilsspruch. Die Kunden zeigen sich mit der Betreuung sehr zufrieden: Die fortlaufend auf einer Zehnerskala erhobene Kundenzufriedenheit liegt aktuell bei 8,4.

„Wir sind sehr stolz auf das, was wir in den Niederlanden in den vergangenen 60 Jahren erreicht haben – und wir haben noch sehr viel vor. Der Kunde steht bei uns immer im Mittelpunkt. Wir stehen an seiner Seite, um ihn bei der Lösung juristischer Probleme zu unterstützen. Dabei setzen wir auf Innovationen, bedarfsgerechte und moderne Produkte sowie digitale Lösungen“, erklärt Marc van Erven, der seit 1999 die ARAG Niederlande als CEO führt.

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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2 Milliarden Euro.

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ARAG Konzern wächst in 2021 weiter dynamisch

Versicherer trifft Absicherungsbedarf von Kunden und Verbrauchern in Krisenzeiten

ARAG Konzern wächst in 2021 weiter dynamisch

ARAG Bilanzpressekonferenz 2022

– ARAG Konzern erzielt im Geschäftsjahr 2021 ein deutliches Beitragsplus von 9,1 Prozent
– Ziel, die 2-Milliarden-EUR-Hürde zu überspringen, bereits ein Jahr früher erreicht als geplant
– Deutsches Versicherungsgeschäft wächst um 9,6 Prozent
– Mehr als 91.000 Neukunden per saldo allein in Deutschland
– Internationales Geschäft liefert 8,5 Prozent mehr Einnahmen
– Sehr starkes Wachstum in der Krankenversicherung mit 12,6 Prozent
– Versicherungstechnisches Ergebnis erreicht mit 118,2 Millionen EUR erneut Bestmarke
– ARAG mit historisch bestem Jahresbeginn im 1. Quartal 2022

Der ARAG Konzern steigerte in 2021 seine Bruttobeitragseinnahmen um 9,1 Prozent noch einmal deutlich von 1,85 Milliarden EUR auf 2,02 Milliarden EUR. Inklusive der Umsätze der Dienstleistungsgesellschaften erzielte der Konzern eine Gesamtleistung von 2,04 Milliarden EUR. Das versicherungstechnische Ergebnis verbesserte sich um 5,5 Prozent und erreichte mit 118,2 Millionen EUR erneut eine Rekordmarke. Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit lag bei 86,7 Millionen EUR. „Die Verbraucher reagieren auf Krisen mit einem erhöhten Absicherungsbedarf, der sich stark auf die Bereiche Arbeit und Gesundheit konzentriert – und damit auf den Rechtsschutz und die Krankenversicherung. Unsere Kundinnen und Kunden verlassen sich auf unsere Hilfe sowie unseren Schutz und honorieren unseren Einsatz hierbei. Das können wir in der Geschäftsentwicklung des Jahres 2021 mehr als deutlich ablesen“, erläuterte Dr. Renko Dirksen, Vorstandssprecher der ARAG SE bei der Bilanzvorlage des ARAG Konzerns.

Trotz der Pandemiekrise wuchs der ARAG Konzern auch im Jahr 2021 in Deutschland stark. Hier stiegen die Beitragseinnahmen um 9,6 Prozent und lagen damit deutlich über dem Marktdurchschnitt. Das Wachstum im internationalen Geschäft fiel mit 8,5 Prozent ebenfalls stark aus. Ende 2021 hatte der ARAG Konzern insgesamt 12,2 Millionen Policen in seinem Bestand. Die Combined Ratio des Konzerns zog an und lag bei 89,2 Prozent nach 87,6 Prozent in 2020. Die Schadenaufwendungen stiegen auf 1,03 Milliarden EUR gegenüber 935,6 Millionen EUR im Vorjahr. Durch das starke Beitragswachstum veränderte sich die Konzern-Schadenquote von 50,9 Prozent auf 51,7 Prozent. Die Kostenquote erhöhte sich durch die dynamische Wachstumsentwicklung von 36,7 Prozent auf 37,5 Prozent. Das Kapitalanlageergebnis profitierte in 2021 von der insgesamt guten Marktentwicklung mit steigenden Aktienkursen. Es stieg auf 80,3 Millionen EUR nach 78,4 Millionen EUR im Vorjahr. Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit verzeichnete unter dem Strich ein Plus von 4 Prozent und kletterte auf 86,7 Millionen EUR (Vorjahr: 83,2 Millionen EUR).

Das Rekordhoch der Beitragseinnahmen ist vor allem auf das starke Rechtsschutzsegment – die größte Einheit im Konzern – zurückzuführen. Hier lag das Beitragsplus in Deutschland bei 10,9 Prozent und im internationalen Geschäft bei 7,8 Prozent. Das Krankenversicherungssegment lieferte einen besonders starken Beitrags-Zugewinn von 12,6 Prozent, hauptsächlich getragen durch die erfolgreichen neuen Krankenvollversicherungstarife. Das Kompositsegment hat sich in 2021 von Pandemie-bedingten Rückgängen erholt. Die Einnahmen stiegen hier um 4,2 Prozent.

Ausblick auf das laufende Geschäftsjahr 2022
Die hohe Dynamik des ARAG Konzerns setzt sich auch im ersten Quartal 2022 fort – mit dem historisch besten Jahresstart der Unternehmensgeschichte. Die Beitragseinnahmen im ersten Quartal stiegen weiter kräftig mit 10,4 Prozent auf 638 Millionen EUR (Vorjahr: 576,4 Millionen EUR). Auf dem deutschen Markt lieferte der Konzern ein starkes Beitragsplus von 8,4 Prozent. Die nationalen Wachstumsmotoren sind die Krankenversicherung mit 14 Prozent Zuwachs und der deutsche Rechtsschutz mit 6,6 Prozent. Auch international startete die ARAG hervorragend und buchte 14 Prozent mehr Beiträge.

„Trotz dieses fulminanten Starts erwarten wir vom Geschäftsjahr 2022 keine erneuten Rekordwerte für unser Geschäft. Hier spielen vor allem die unklaren Auswirkungen der starken Inflation die entscheidende Rolle“, betonte Dr. Renko Dirksen. Durch seine moderne und zugleich robuste Aufstellung sowie die sehr erfolgreiche Geschäftsentwicklung blickt der ARAG Konzern jedoch selbstbewusst in die Zukunft: „Wir verschließen vor der spürbaren Veränderung unserer Welt- und Wirtschaftsordnung nicht die Augen“, unterstreicht Dr. Renko Dirksen. Mit unserem Geschäftsmodell bieten wir unseren Kundinnen und Kunden wirksame Absicherungen ihres Lebensstandards in unsicheren Zeiten. Sie brauchen uns gerade jetzt – und wir werden liefern“, so der Vorstandssprecher. Zu den klaren Stärken der ARAG gehöre es, dass sie an ihren Herausforderungen wachse. Das habe sie in der Pandemiekrise bewiesen – und unter wirklich schwierigen Bedingungen ihr Geschäft deutlich ausgebaut. „Diese Haltung wird auch helfen, uns in einer Welt von offenen geopolitischen Konflikten zurechtzufinden und unaufgeregt an unserer Erfolgsstory weiterzuarbeiten“, unterstreicht Dr. Renko Dirksen.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.600 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,0 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
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Verschmelzung abgeschlossen – ARAG Legal Solutions Inc. startet in Kanada

Seit dem 1. Januar 2022 ist die ARAG Services Corporation mit der ARAG Legal Solutions Inc. verschmolzen, die unter diesem Namen künftig das Geschäft in Kanada verantwortet. Nachdem der ARAG Konzern, gegenwärtig in 19 Ländern aktiv und weltweit führender Rechtsschutzanbieter, die kanadische DAS Legal Protection Inc. von der Munich Re / ERGO Group im März 2021 erworben hat, wurde nun der Verschmelzungsprozess der beiden Unternehmen erfolgreich abgeschlossen. Sitz der neu formierten Gesellschaft ist Toronto. Die ARAG Legal Solutions Inc. verwaltete als führender kanadischer und auf Rechtsschutz spezialisierter Managing General Agent Ende 2021 Beitragseinnahmen in Höhe von rund 27 Millionen Euro. Das Produktportfolio umfasst Rechtsschutzprodukte für Familien, Vermieter, Wohnungseigentümer sowie Kleinunternehmen in Kanada.

„Nach erfolgreicher Beendigung der Transitionsphase stellt dieses Rebranding nun einen wichtigen Meilenstein unserer kanadischen Aktivitäten dar, nachdem wir bereits seit 2016 im kanadischen Rechtsschutzmarkt aktiv sind. Wir sind der Überzeugung, dass alle Menschen ihr Recht durchsetzen können sollten – unabhängig von ihrer finanziellen Situation. Daher sind wir hochmotiviert, kanadischen Familien sowie Unternehmen Lösungen zu bieten, die sie bei der Bewältigung ihrer rechtlichen Probleme und Fragestellungen unterstützen,“ erläutert Dr. Renko Dirksen, Vorstandssprecher der ARAG SE. „Der kanadische Rechtsschutzmarkt bietet uns vielversprechende Möglichkeiten sowie solides Wachstumspotenzial, was unsere erfolgreiche, internationale Expansionsstrategie weiter voranbringt“, fügt er hinzu. Zuletzt nahm der ARAG Konzern seine Geschäftstätigkeit in Australien auf und kaufte den Rechtsschutzbestand der DAS in der Republik Irland.

ARAG Legal Solutions Inc. beschäftigt 50 Mitarbeiter. Risikoträger für den Managing General Agent ist die HDI Global Specialty SE.

„Im vergangenen Jahr hat unser erfahrenes Team während der Transitionsphase hervorragende Arbeit geleistet. Unsere aktuellen Geschäftspartner und Kunden haben von den internen Umstellungsprozessen so gut wie nichts mitbekommen. Gleichzeitig gelang es uns auch, eine beträchtliche Anzahl neuer Kunden hinzuzugewinnen“, fasst Barbara Haynes, CEO der ARAG Legal Solutions Inc., zusammen. „2022 wird für unsere kanadischen Mitarbeiter ebenfalls ein spannendes Jahr werden, denn wir planen die Einführung neuer Produkte und Lösungen. Kurz- und langfristig haben wir noch einiges in unserer Innovationspipeline, auf das sich unsere Geschäftspartner und Kunden freuen können“, kündigt Barbara Haynes an. „Schließlich zählen Innovationen im ARAG Konzern zu den strategischen Treibern. In Kombination mit Kundenzentrierung bei sämtlichen Prozessen, Produkten und Lösungen sind wir damit hier in Kanada bestens aufgestellt, um Rechtsschutz voranzubringen sowie erstklassigen Kundenservice zu bieten“, fügt sie hinzu.

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