Black Week: Der Freitag, der eine Woche dauert

ARAG Experten mit nützlichen Hinweisen zur Schnäppchenjagd in der Cyber Week

Black Week: Der Freitag, der eine Woche dauert

Schon vor einigen Jahren ist er aus den USA zu uns herübergeschwappt, der Black Friday, der mit Rabatten und Vergünstigungen zum Einkaufen animiert. Während er in seinem Herkunftsland einst ins Leben gerufen wurde, um am Familien-Wochenende rund um den Thanksgiving-Feiertag zum gemeinsamen Bummel einzuladen, hat er sich hierzulande eher zur Online-Shopping-Schlacht entwickelt. Viele Händler locken inzwischen mit Sonderkonditionen, die gleich mehrere Tage gelten. Zum diesjährigen Black Friday am 24. November und zum Cyber Monday am 27. November informieren ARAG Experten, auf was Schnäppchenjäger achten sollten.

Nicht kleckern, sondern klotzen
Die Cyber Week mit Aktionstagen wie dem Black Friday oder dem Cyber Monday – der Antwort des Online-Handels auf den Black Friday – wird für das Weihnachtsgeschäft immer wichtiger. Laut Statistischem Bundesamt liegt der Anteil der Ausgaben an diesen Aktionstagen am gesamten Weihnachtsgeschäft bei knapp fünf Prozent. Dabei warten gut zwei Drittel der Verbraucher bewusst mit Anschaffungen auf den Black Friday, um mit Angeboten besonders viel Geld zu sparen.

Nicht blenden lassen
Doch auch wenn überall Rabatte locken, heißt das nicht, dass der Artikel tatsächlich besonders günstig zu haben ist. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass viele Produkte außerhalb der vermeintlichen Schnäppchenzeit fürs gleiche Geld oder sogar zu einem niedrigeren Preis zu bekommen sind. Ein Preisvergleich macht also auf jeden Fall Sinn. Zu viel Vertrauen, so muss man es sagen, ist hier nicht gefragt. Um den Deal richtig einordnen zu können, ist es hilfreich, den üblichen Marktpreis zu kennen. Preissuchmaschinen im Internet können beim Vergleich helfen. Sehr hohe Preisnachlässe ergeben sich oft dadurch, dass das vermeintliche Schnäppchen und die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) des Händlers gegenübergestellt werden. Doch die UVP ist selten der Endpreis, den der Handel für ein Produkt aufruft; häufig ist es schon ohne Rabatt zu einem deutlich niedrigeren Kaufpreis erhältlich.

Nicht zu schnell zugreifen
Oft ist es gar keine schlechte Idee, auch außerhalb des Black Friday zu schauen, denn der Handel ist inzwischen sehr phantasievoll beim Ködern von Kunden. So bieten alle möglichen Feiertage die Chance auf Rabattcodes wie „Valentine“, „Single2023“, „Adventszeit“ oder „Summer“. Ebenso gibt es schon fast überall zehn Prozent Rabatt für Neukunden oder für das Abonnieren des Newsletters. Genauso gibt es Angebote, die den Preis senken, indem gleich eine größere Anzahl des Produkts bestellt wird oder aber Kombi-Pakete gekauft werden. Hier ist die Falle für gewöhnlich eher eine psychologische, denn so wird gerne zu Artikeln gegriffen, die wir ohne das Angebot gar nicht in Erwägung gezogen hätten. ARAG Experten raten daher zu überlegten und nicht zu Spontankäufen.

Nicht irritieren lassen beim Umtausch
Häufig wird bei rabattierter Ware darauf hingewiesen, dass diese vom Umtausch ausgeschlossen sei. Das ist so nicht komplett richtig, korrigieren ARAG Experten. Denn der Händler muss Ware immer zurücknehmen, wenn sie fehlerhaft ist – davor bewahrt ihn auch die Rabattierung nicht. Ausnahme: Wenn die Preisreduzierung ausdrücklich damit begründet wird, dass die Ware kleine Fehler hat oder von sogenannter „2. Wahl“ ist, bilden diese Mängel natürlich keinen Umtauschgrund. Ansonsten gelten aber dieselben Rechte wie bei der Bestellung zum vollen Preis. Das heißt, bei einer Bestellung im Internet ist grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen gegeben.

Nicht auf Qualität verzichten
Trotz aller Black Friday-Rabatte sollte man sich nicht zu leicht verlocken lassen. Denn es können durchaus auch unseriöse Unternehmen dahinterstecken. Oft kann man diese bei genauerem Hinsehen schon an ihrem Internetauftritt erkennen. So sind beispielsweise das fehlende Impressum oder die fehlenden Datenschutzbestimmungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen deutliche Hinweise. Genauso sollte man bei schlechten Übersetzungen oder merkwürdigen Rechtschreibfehlern hellhörig werden. Häufig wird den Käufern auch vorgegaukelt, es handele sich um europäische Anbieter, während die Firma in Wirklichkeit aber in China sitzt. Dies kann zur Folge haben, dass der Konsument ewig auf die Ware wartet, die Qualität viel schlechter ist als gedacht und große Probleme beim Widerruf entstehen. Vor allem der Bezahlvorgang sollte sicher sein: Vorkasse ist nicht ratsam; die Zahlweise per Kreditkarte, auf Rechnung oder mit Bezahldiensten wie beispielsweise PayPal hingegen schützt den Käufer.

Nicht ewig warten, wenn nicht geliefert wird
Gerade zu solchen Aktionstagen kommt es immer wieder zu Lieferengpässen, da entweder die Händler nicht hinterherkommen, die zahlreichen Bestellungen abzuarbeiten oder die Paketzusteller aufgrund der Mengen an Paketen ins Schwitzen kommen. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Online-Shops zwar keine exakte Lieferzeit nennen müssen, aber verpflichtet sind, eine verbindliche Angabe zur Lieferzeit zu machen, bevor der Kunde die Ware in den Online-Warenkorb legt. Dabei kann es sich durchaus um einen Zeitraum von einigen Werktagen handeln, in dem die Ware eintreffen soll.

Wenn der Liefertermin nicht eingehalten wird, raten die ARAG Experten, eine ein- bis zweiwöchige Frist zur Nachlieferung zu setzen. Ist dann noch immer keine Lieferung in Sicht, können Kunden vom Kaufvertrag zurücktreten. Ist es extrem wichtig, dass die Lieferung termingerecht geliefert wird, z. B. weil es sich um ein Geburtstagsgeschenk handelt, kann der Kunde laut ARAG Experten auch direkt seinen Rücktritt vom Kaufvertrag erklären.

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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,2 Milliarden Euro.

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Black Friday: Super-Deals und Fake-Angebote

ARAG Experten über das Cyber-Wochenende und Rückgabe- und Umtauschrecht

Deutschland ist im vorweihnachtlichen Jagdfieber! 37 Prozent der Deutschen (https://de.statista.com/infografik/26097/umfrage-zur-kaufabsicht-am-black-friday-oder-cyber-monday/?utm_source=Statista+Newsletters&utm_campaign=2486730bd6-All_InfographTicker_daily_DE_PM_KW44_2021_Mi&utm_medium=email&utm_term=0_662f7ed75e-2486730bd6-314621025) planen laut Statista am Cyber-Wochenende online auf Schnäppchenjagd zu gehen. Im stationären Einzelhandel wollen allerdings nur elf Prozent der Befragten auf Einkaufstour gehen. Dabei geben die meisten Rabattjäger zwischen 100 und 300 Euro aus. Auch wenn die Online-Umsätze in den USA, dem Herkunftsland von Black Friday und Cyber Monday, mit rund 20 Milliarden US-Dollar um ein Vielfaches höher liegen als in Deutschland, wird sich das Wochenende auch für heimische Shops lohnen. Bereits letztes Jahr wurden Ausgaben für Online-Einkäufe am Cyber-Wochenende von 3,7 Milliarden Euro (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1076963/umfrage/ausgaben-an-black-friday-und-cyber-monday-in-deutschland/) prognostiziert. Kein Wunder, dass dieses Marketing-Spektakel einige Shopper zu vorschnellen und unüberlegten Kaufentscheidungen verleiten wird. Was bei einem eventuellen Umtausch der reduzierten Ware zu beachten ist und auf welche Tricks man im Kaufrausch nicht hereinfallen sollte, verraten die ARAG Experten.

Leere Preis-Versprechen
Die ARAG Experten warnen vor allzu blauäugigen Käufen: Bei extrem hohen Rabatten sollten Sie sich den Preis besonders gut anschauen. Um den Deal richtig einordnen zu können, ist es hilfreich, den üblichen Marktpreis zu kennen. Preissuchmaschinen im Internet können beim Vergleich helfen. Sehr hohe Preisnachlässe ergeben sich oft dadurch, dass das vermeintliche Schnäppchen und die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) des Händlers gegenübergestellt werden. Doch die UVP ist selten der Endpreis, den der Handel für ein Produkt aufruft.

Reduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen. Stimmt das?
Ob online oder im Kaufhaus: Am Black Friday winken tolle Schnäppchen. Oft sind die rabattierten Waren mit dem Hinweis versehen, dass diese vom Umtausch ausgeschlossen seien. Das ist nach Angaben der ARAG Experten aber nicht ganz richtig. Der Händler muss Ware zurücknehmen, wenn sie fehlerhaft ist – egal ob reduziert oder nicht. Wenn eine Preisreduzierung allerdings ausdrücklich mit „Ware mit kleinen Fehlern“, „2. Wahl“ oder „Fehlfarben“ begründet wird, können Sie sich später nicht auf diesen Fehler an der Ware berufen.

Nachbesserung ist möglich
Wenn Sie fehlerhafte Ware reklamieren, können Sie auch bei Gegenständen, die zu einem reduzierten Preis gekauft wurden, bis zu zwei Jahre nach dem Kauf Nachbesserung verlangen. Möglich ist eine solche Nachbesserung, indem der Händler die Ware repariert beziehungsweise reparieren lässt oder die Ware neu liefert. Alternativ ist auch denkbar, dass der Verkäufer den Kaufpreis noch einmal mindert.

Kein Recht auf Umtausch
Gekauft ist gekauft! Es gibt nach Angaben der ARAG Experten kein generelles Rückgaberecht. Ein Händler muss einmal verkaufte, mangelfreie Ware nicht zurücknehmen. Manche tun es trotzdem. Sie kommen ihren Kunden entgegen und nehmen Ware zurück, etwa weil sie eine gute Kundenbeziehung nicht gefährden wollen.

Hier darf trotzdem umgetauscht werden
Von der Regel gibt es aber auch Ausnahmen. Wenn Sie im Online-Shop kaufen, haben Sie laut ARAG Experten grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen, egal, welchen Grund Sie für die Rücksendung haben. Es reicht die rechtzeitige Absendung des Widerrufs vor Fristablauf. Bei der 14-Tages-Frist zählt übrigens jeder Tag. Sonn- und Feiertage werden mitgerechnet. Fällt das Fristende auf einen Sonnabend, Sonntag oder Feiertag, tritt an dessen Stelle aber der nächste Werktag. Es gibt aber auch Ausnahmen von der Ausnahme. Das sind zum Beispiel schnell verderbliche Lebensmittel, extra für Sie angefertigte Waren und Musik-CDs und DVDs, bei denen die Versiegelung entfernt wurde. Achten Sie bei der Rücksendung darauf, dass die Ware einwandfrei ist. Sonst kann der Händler möglicherweise einen Wertersatz von Ihnen fordern.

Darf man Apps umtauschen (https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/internet-und-computer/3508/)?
Überlegen Sie sich gut, wenn Sie am Black Friday eine App kaufen. Zwar gilt das Widerrufsrecht grundsätzlich auch beim Kauf von unkörperlichen digitalen Inhalten, wie etwa Apps oder Software; der Händler kann das Widerrufsrecht aber laut Gesetz mit Zustimmung des Käufers zum Erlöschen bringen, was viele Anbieter auch tun. Manche Anbieter bieten dennoch eine kostenlose Stornierung innerhalb einer bestimmten Frist an. Die Einzelheiten stehen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine fehlerhafte App muss der Verkäufer dagegen umtauschen, denn Sie haben auch hier einen Gewährleistungsanspruch von zwei Jahren. Haben Sie versehentlich eine falsche App geladen, schlagen die ARAG Experten vor, versuchsweise mit dem Kundenservice zu verhandeln und den Umtausch genau zu begründen.

Unseriöse Angebote erkennen
Das größte Schnäppchen, der tiefste Preis, der einzigartige Rabatt, Top-Preise ohne Ende – es winken nicht nur großartige Angebote, sondern auch einige unseriöse Deals. Nach Auskunft der ARAG Experten können Sie unseriöse Online-Händler oft schon an ihrem Internetauftritt erkennen: Es tauchen ungewöhnliche Schreibweisen oder gar Rechtschreibfehler auf, es fehlt ein Impressum oder es fehlen Angaben zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen und eine Widerrufsbelehrung. Achten Sie auf die Bezahlung. Hier sollte keine Vorkasse geleistet werden, sondern per Lastschrift, auf Rechnung oder mit Bezahldiensten wie z. B. PayPal bezahlt werden. Auf keinen Fall sollten Sie sich unter Druck setzen lassen, weil angeblich nur noch wenige Teile verfügbar sind oder sich gleichzeitig zig andere Kunden dieses Produkt ansehen.

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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,9 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler

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