Entlastung für pflegende Angehörige – Verbraucherinformation der DKV

Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es?

Entlastung für pflegende Angehörige - Verbraucherinformation der DKV

Wer Angehörige pflegt, kann verschiedene Entlastungsangebote nutzen. (Bildquelle: ERGO Group)

Ende 2021 waren hierzulande insgesamt 4,96 Millionen Menschen pflegebedürftig – bei 3,12 Millionen davon übernahmen überwiegend Angehörige die Pflege. Neben Beruf, Haushalt und Kindererziehung kann das schnell zu einer enormen körperlichen Belastung führen. Aber auch die psychischen Herausforderungen sind nicht zu unterschätzen. Wie pflegende Angehörige damit umgehen können, wo sie Hilfsangebote finden und welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten es gibt, weiß Dirk Görgen, Pflegeexperte der DKV.

Überlastung bei pflegenden Angehörigen: Selbstschutz ist wichtig

Ein plötzlicher Pflegefall in der Familie ist für alle Beteiligten ein schwerer Schlag. Die meisten Angehörigen wollen den Pflegebedürftigen nicht aus seiner gewohnten Umgebung reißen und pflegen ihn daher zu Hause. „Wer über einen längeren Zeitraum einen Menschen pflegt, kommt irgendwann an seine seelischen und körperlichen Grenzen“, so Dirk Görgen, Pflegeexperte der DKV. Heben, Lagern oder Stützen kann langfristig zu Rücken- und Gelenkschmerzen führen. „Doch auch die psychische Belastung sollte niemand auf die leichte Schulter nehmen“, so der DKV Pflegeexperte. „Wer eine Überlastung, ob körperlich oder seelisch, früh genug erkennt, kann ernsthafte Erkrankungen vermeiden.“ Kommt es über einen längeren Zeitraum zu Kopf-, Rücken-, Nacken-, Kiefer- oder Schulterschmerzen, Herz-Kreislauf-Beschwerden oder etwa Magen- und Verdauungsproblemen, ist es ratsam, das Gespräch mit dem Hausarzt zu suchen. Das gilt auch bei anhaltender Nervosität, Unruhe, Reizbarkeit sowie Stimmungsschwankungen, Gedächtnis- oder Konzentrationsschwierigkeiten.

Entlastungsangebote annehmen – Auszeiten nutzen

Damit pflegende Angehörige gar nicht erst körperliche und psychische Probleme entwickeln, rät Görgen, sich regelmäßig eine Auszeit zu nehmen. „Das hilft, sich zu entspannen und die eigene Gesundheit zu schützen“, so der Pflegeexperte der DKV. Eine Möglichkeit ist beispielsweise die Verhinderungspflege, auf die Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 für maximal sechs Wochen pro Kalenderjahr Anspruch haben. „Die Pflegeversicherung übernimmt dann die Kosten für eine Ersatzpflege – unabhängig davon, ob es sich etwa um einen ambulanten Pflegedienst, ehrenamtliche Pflegende oder sogar um nahe Angehörige handelt“, ergänzt Görgen. Für Entlastung kann auch die Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim sorgen. Sie steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 für bis zu acht Wochen pro Jahr zu. Auch eine Kombination von Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege ist möglich. „Dadurch lässt sich das Budget für die Verhinderungspflege von 1.612 Euro auf maximal 2.418 Euro pro Kalenderjahr erhöhen“, so der Tipp des Pflegeexperten.

Zeit für Hobbys und soziale Kontakte schaffen

Wer einen Angehörigen pflegt, zieht sich oft aus seinem sozialen Umfeld zurück, da die Zeit für ein Treffen mit Freunden fehlt. „Soziale Kontakte und Hobbys sind aber als Ausgleich sehr wichtig“, betont Görgen. „Auch Selbsthilfegruppen oder Gesprächskreise mit anderen Betroffenen können hilfreich sein.“ Entsprechende Angebote finden Interessierte in der Datenbank der „Nationalen Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen (NAKOS)“. Um sich den nötigen zeitlichen Spielraum zu verschaffen, können pflegende Angehörige zum Beispiel regelmäßig eine professionelle Tages- und Nachtpflege durch Pflegeeinrichtungen in Anspruch nehmen. Auch Besuchs- und Betreuungsdienste durch ehrenamtliche oder professionelle Pfleger können für mehr Zeit zum Ausgleich sorgen.

Finanzielle Unterstützung

Wer häusliche Pflege durch einen anerkannten Pflegedienst erhält, kann die Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Sie zahlt ab Pflegegrad 2 je nach Höhe des Pflegegrads einen Pauschbetrag. Darüber hinaus unterstützt bereits ab Pflegegrad 1 der sogenannte Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro. Dieser soll pflegenden Personen Pausen vom Pflegealltag ermöglichen. Damit können sie etwa die Begleitung von Pflegebedürftigen zum Arzt, haushaltsnahe Dienstleistungen wie eine Einkaufshilfe oder eine Verhinderungspflege finanzieren. Liegt ein Pflegegrad vor, gewährt die Pflegekasse beziehungsweise die Pflegeversicherung weitere Zuschüsse für Pflegehilfsmittel. Das können etwa ein Pflegebett oder Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnsituation, beispielsweise der Einbau von Treppenliften, sein. Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert aktuell mit dem Kredit 159 einen altersgerechten Umbau beziehungsweise den Kauf von umgebautem Wohnraum.
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Über die DKV
Seit über 95 Jahren ist die DKV mit ihren bedarfsgerechten und innovativen Produkten eine führende Kraft in der Gesundheitsversorgung. Als Spezialistin bietet sie privat und gesetzlich Versicherten umfas-senden Kranken- und Pflegeversicherungsschutz sowie Gesundheitsservices an. Auch die Organisation einer hochwertigen medizinischen Versorgung zählt zu den Kernkompetenzen der DKV. Im Jahr 2022 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von 5,1 Mrd. Euro.
Die DKV gehört als Spezialistin für Krankenversicherung der ERGO und damit der Muttergesellschaft Mu-nich Re an, einem der weltweit größten Rückversicherer und Risikoträger.
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Pflegegrad? Pflegedienst? Und was noch alles?! Bin ich „pflegedoof“?

Pflege? Fröhlich erklärt! „Pflegedoof“ liefert unterhaltsam fundierte Infos rund um Pflegegrad, Pflegedienst und mehr.

Pflegegrad? Pflegedienst? Und was noch alles?! Bin ich "pflegedoof"?

Pflegedoof®: Fit für den Pflegedschungel

Teltow. -Plötzlich und unerwartet kommen die wenigsten Komplikationen. Weihnachten. Steuerforderungen. Hochzeitstage.
Und der Pflege-Ernstfall.
Ob durch einen Unfall verursacht, durch Krankheit oder Alterungsschub: Unversehens setzen sich Menschen mit Fachchinesisch wie Pflegegrad oder Pflegediensten auseinander. Meist als Angehörige oder Angehöriger. Manchmal, weil sie pflegebedürftig sind oder werden.
Doch während Bestattungsinstitute bei Sterbefällen viel Mühe und Papierkram abnehmen, werden sie bei der Pflege, der Bestimmung des Pflegegrads, der Auswahl von Pflegediensten und anderen Pflichten alleingelassen.

Pflegedoof? Pflegedoof Warum bin ich „pflegedoof“?

„Pflegedoof“ nennt sich diese kafkaeske Unwissenheit, die Betroffenen das mulmige Gefühl gibt, Opfer einer Folge aus Akte X zu sein.
Pflegedoof®: Fit für den Pflegedschungel lautet folgerichtig der Titel, den die gelernte Juristin Nicole Schwalbe pseudonym als Lilly Fröhlich für ihren neuen Ratgeber gewählt hat.
Wobei die Wortwahl „Pflegedoof“ es betont: Licht ins Dunkel rund um Pflegegrad, Pflegedienst und andere Böhmische Pflege -Dörfer bringen mündet in keine bierernste, öde Lektüre. Mit Lilly Fröhlich gehen Menschen das belastende Thema fröhlich an.

„Pflegedoof“ vermittelt kinderleicht wichtige Infos – zu Pflegegrad, Pflegedienst und vielem mehr.

So lässt sich das Motto Fröhlich erklärt unterschiedlich auslegen. Zum einen ist es Produktversprechen und Anspruch zugleich, stellt Lilly Fröhlich klar. Bewusst habe ich das Thema kurzweilig aufbereitet, dass das Buch auch wegen seines Unterhaltungswerts gelesen wird. Infotainment vom Feinsten!
Andererseits: „Pflegedoof®“ ist das zweite Buch, in dem Frau Fröhlich nicht Fröhliches fröhlich erklärt, wie Pflegegrade und Pflegedienste: „In „Lebensdoof®“: Fit fürs Leben habe ich junge Leute mit Spaß an den juristischen Ernst des Lebens herangeführt. Damals ging es um Verträge, Versicherungen, den Umgang mit Behörden, Widerspruch einlegen, das erste Bankkonto und die erste Wohnung. Diesmal beseitige ich die Verwirrung um Pflegegrad, Pflegedienst-Wahl und andere Herausforderungen.“

„Pflegedoof®“ kommt zur richtigen Zeit.

Bei Themen wie Pflegegrad, Pflegedienst & Co. endlich für rechtssicheren Durchblick zu sorgen ist wahrlich geboten: Ende 2021 waren ca. 5 Millionen Deutsche auf Pflege angewiesen. 2030 dürften es 6 Millionen sein.
Sprich: Früher oder später wird jede und jeder mit Problemen konfrontiert à la: Wie wirkt sich ein Pflegegrad auf die finanzielle Versorgung aus? Oder: Wie erkenne ich einen seriösen Pflegedienst?
Bei diesen und anderen Fragen stehen die Allermeisten auf dem Schlauch. Kein Wunder: Vorbereitet wird darauf niemand. Abgesehen von zähflüssiger Fachliteratur oder abschreckend ernsten Infobroschüren.
Aber dieser Missstand bessert sich jetzt: „Wie vereinbarst du Pflege und Beruf? Wie beantragst du einen Pflegegrad? Wann bekommst du Pflegegeld und in welcher Höhe? Wozu benötigst du eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung?“ – Das, verdeutlicht Lilly Fröhlich, „ist eine kleine Auswahl aus dem Fragenkomplex, den ich in Pflegedoof allgemeinverständlich beantworte.“

Ade, Pflegedoof – willkommen, Durchblick!

Überforderte Angehörige werden ebenso dankbar zu diesem Glücksuniversum-Buch greifen wie verantwortungsvolle Menschen, die sich rechtzeitig auf ihre eigene Pflegebedürftigkeit vorbereiten wollen. „Pflegedoof“ sorgt für Durchblick und Klarheit bei Pflegegrad, Pflegedienst und Co; es liefert auch etliche wertvolle Links zu weiteren Informationsquellen. Im Handumdrehen lassen sich auch Vollmachtsvorlagen herunterladen.
Fazit: „Pflegedoof®“ gehört in jede gut sortierte juristische Hausapotheke. Denn irgendwann erwischt es alle – die Konfrontation mit Pflegediensten und Pflegegraden.

Lilly Fröhlich
Pflegedoof®: Fit für den Pflegedschungel
EUR 23,86
Erhältlich im Buchhandel und bei Amazon

Als erste und einzige Fortunautin der Welt erforscht die Multi-Unternehmerin Marion Glück ihr außergewöhnliches „Glücksuniversum“. Dieses therapeutische und ganzheitlich angelegte Konglomerat verknüpft gelebte Spiritualität mit hochwertigen, verzahnten Units, wie z.B. Schreib-Coaching inkl. Buchverlag, Finanz- und Businessexpertise und individueller Potenzialentfaltung. Nicht nur Entscheidungsträger profitieren von der Führungsstärke, Hingabe und Kompetenz der früheren Konzernmanagerin, Bankkauffrau und Marineoffizerin, sondern alle neugierigen Menschen, die über sich hinauswachsen möchten.

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Glücksuniversum GmbH
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Ruhlsdorfer Straße 120
14513 Teltow
01723276997
verlag@gluecksuniversum.de
http://www.gluecksuniversum.de

Die Agentur für Haushaltshilfe GmbH Hamm stellt sich vor

Der Standort Hamm Westfalen und Unna, ist nur einer von vielen Bezirken der Agentur für Haushaltshilfe. Stand Heute ist die AfH an über 90 Standorten vertreten.

Die Agentur für Haushaltshilfe GmbH Hamm stellt sich vor

Die Agentur für Haushaltshilfe unterstützt Senioren mit Pflegegrad oder auf ärztliche Verordnung hin

Die Agentur für Haushaltshilfe entlastet jetzt auch Pflegedienste und private Pflegepersonen in Hamm Westfalen und dem Kreis Unna. Tim Peter Haas ist der zuständige Bezirksleiter und baut den Standort auf.

Die Agentur für Haushaltshilfe kurz AfH ist Ansprechpartner für Senioren mit Pflegegrad und andere Pflegebedürftige, wenn es um Haushaltshilfen, Alltagshilfe und Seniorenbetreuung geht. Desweiteren gehören auch Frauen während und nach der Schwangerschaft zum Kundenkreis. Darüber hinaus werden auch Bedürftige während einer Erkrankung oder nach einer OP auf ärztliche Verordnung unterstützt.

Pflegedienste sind keineswegs Konkurrenten, sondern Kooperationspartner. Da die AfH nicht pflegerisch tätig wird, werden Kunden auf Wunsch an die Partner vermittelt . Kunden die von Pflegediensten im Bereich Haushaltshilfe etc. nicht bedient werden können werden von der Agentur für Haushaltshilfe übernommen. Weitere Partner sind soziale Verbände, Vereine, Kirchen, Pflegeberater sowie, die Städte Hamm und Unna.
Ein Beispiel wie eine Kooperation aussehen kann sehen Sie unter dem folgenden Link:

Ab Pflegegrad 1 wird direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Weitere Möglichkeiten sind die Krankenkassen, öffentliche Träger oder Privatzahler.

Die Agentur für Haushaltshilfe kann innerhalb kürzester Zeit Ihre Kunden im angemessenen Rahmen versorgen. Welche Tätigkeiten das geschulte Personal der AfH übernimmt, entscheidet alleine der Kunde, dessen Angehörige oder ggf. die gesetzliche Betreuung . Einige Beispiele sind Unterstützung im gesamten Haushalt, leichte Gartenarbeiten, Botengänge, Einkaufen, Begleitung zu Terminen, Hobbys nachgehen usw.

Im Erstgespräch mit Herr Haas, dem zuständigen Bezirksleiter, werden die finanziellen Möglichkeiten ermittelt und daran anschließend der „Fahrplan“ für die Umsetzung gestaltet. Bei Bedarf wird dem Kunden geholfen die entsprechende Anträge auszufüllen und Gelder zu beantragen.

Die Agentur für Haushaltshilfe Hamm steht bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung.

Hier die Kontaktmöglichkeiten

Telefonischer Kontakt
023813394600
Email Kontakt
Hamm@afh-nrw.de

Website https://www.agentur-fuer-haushaltshilfe.de/

Bezirks- und Teamleiter Bezirk Hamm/Kreis Unna
Tim Peter Haas
Telefonischer Kontakt
023813394600
Email Kontakt
hamm@afh-nrw.de

Agentur für Haushaltshilfe – Das Unternehmen

Die Agentur für Haushaltshilfe hat ein großes Ziel. Wir möchten, dass hilfsbedürftige Menschen dort leben können, wo sie am liebsten sind – zu Hause!

Die Agentur startete im Gründungsjahr 2018 in Neuss mit hauswirtschaftlichen Unterstützungen und gehört mittlerweile zu den größten Anbietern für hauswirtschaftliche Hilfe in Deutschland. Uns war es bereits früh in der Gründungsphase ein Anliegen, den älteren und hilfsbedürftigen Menschen so viel Unterstützung wie möglich bieten zu können.

Mit unserem Standortkonzept möchten wir die Hilfe in ganz Deutschland flächendeckend anbieten. Hierbei folgt jeder unserer angestellten Mitarbeiter, egal ob im Backoffice, als Teamleiter oder als Helfer einem einfachen Leitsatz: „So viel Hilfe vor Ort wie möglich“.

Als Dienst am Menschen sind wir heute vor Ort effizient und strukturiert aufgestellt. In allen wichtigen Bereichen beschäftigen wir Spezialisten um unseren Teamleitern vor Ort den größtmöglichen Support bieten zu können.

UnserBüroteam in Neusssteht Ihnen gerne als Ansprechpartner für Ihre Anliegen zur Verfügung.

Ganz egal, ob Sie als Kunde Fragen zu Ihren Rechnungen haben oder als Mitarbeiter Ihre persönlichen Angelegenheiten geklärt wissen wollen – der passende Ansprechpartner sitzt inNeuss-Grimlinghausen.

Kontakt
Agentur für Haushaltshilfe GmbH
Tim Haas
Eichenstraße 8
59071 Hamm
02381 3394600
Tim.Haas@web.de

Agentur für Haushaltshilfe

Angehörige pflegen – zu Hause oder im Heim?

ARAG Experten über die Pflege, Pflegestufen und Betreuung von Angehörigen

Ob zu Hause, ambulant oder im Heim – die Pflege von Angehörigen stellt meist die ganze Familie vor eine echte Herausforderung. Doch egal, für welches Modell man sich entscheidet, es gibt viele Möglichkeiten, sich Unterstützung und Hilfe zu holen. Mit welcher finanziellen Unterstützung Patienten rechnen können, hängt vom Pflegegrad ab. Dabei geht es um bis zu rund 2.000 Euro monatlicher Pflegeleistung.

Pflege zu Hause
Die Pflege zu Hause ist die kostengünstigste Lösung. Die Pflegeversicherung zahlt bei der Betreuung durch Angehörige ein vom Pflegegrad abhängiges Pflegegeld direkt an den Versicherten. Dieser kann über die Verwendung der Mittel frei entscheiden.

Unter Umständen hat die Pflegeperson sogar einen Anspruch auf Leistungen zur Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Voraussetzung ist, dass der Pflegebedürftige mit Pflegegrad zwei bis fünf in häuslicher Umgebung nicht erwerbsmäßig und mindestens zehn Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage, gepflegt wird.

Pflege mit dem Pflegedienst
Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, aber professionelle Unterstützung benötigt, kann einen ambulanten Pflegedienst beauftragen. Er bietet neben körperbezogenen Pflegemaßnahmen und der Hilfe bei der Haushaltsführung zusätzlich auch pflegerische Betreuungsmaßnahmen an. Auch hierbei richtet sich die Höhe der finanziellen Unterstützung nach dem Pflegegrad des Patienten. Der Pflegebedürftige erhält dann sogenannte Kombinationsleistungen, d. h. das Pflegegeld wird nach Abzug der Kosten für den ambulanten Pflegedienst nur noch anteilig ausgezahlt.

Pflege im Heim
Ist Pflege in den eigenen vier Wänden nicht oder nicht mehr möglich, stellt sich die Frage, ob die Pflege im Heim infrage kommt ist. Oder in einer seniorengerechten Wohnung, in der betreutes Wohnen angeboten wird. Eine Pflege im Heim ist sicherlich die teuerste Variante. Wenn die Kosten für die Pflege durch die gesetzliche Pflegeversicherung und eventuell durch eine private Zusatzversicherung nicht abgedeckt werden, kommen möglicherweise Kosten auf die Angehörigen zu.

Bevor die Kinder für Unterhaltszahlungen herangezogen werden, müssen die Eltern im eigenen Pflegefall sämtliche Einkünfte aus gesetzlicher und privater Rente und der Pflegeversicherung, aber auch aus ihrem Vermögen ausgeben. Lediglich einen Schonbetrag von derzeit 5.000 Euro zuzüglich weiterer 5.000 Euro für den Ehegatten muss nicht eingesetzt werden. Haben die Eltern Anspruch auf Grundsicherung im Alter, müssen sie sie auch beantragen – diese Einkünfte haben Vorrang vor dem Unterhalt durch die Kinder.

Pflegegutachten
Für gesetzlich Versicherte ist der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) für die Pflegebegutachtung zuständig, bei privat Versicherten übernimmt Medicproof die Erstellung von Pflegegutachten. Die Leistungen, die Betroffene erhalten, richten sich nach dem Schweregrad der Beeinträchtigung und der Art der Pflege. Es kommt auch darauf an, ob sie durch Angehörige oder einen professionellen Pflegedienst gepflegt werden oder ob sie dauerhaft in einem Pflegeheim untergebracht sind.

Wie wird bewertet?
Es gibt fünf Pflegegrade. Grundsätzlich geht es bei der Begutachtung um die Frage, wie selbstständig die Antragsteller ihren Alltag noch bewältigen können. Dabei prüfen die Gutachter den Bedarf in sechs verschiedenen Lebensbereichen: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte und die Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen. Anhand einer Punkte-Skala von 0 bis 100 wird dann der Pflegegrad ermittelt.
Das maximale Pflegegeld für häusliche Pflege liegt zurzeit bei 901 Euro monatlich. Zudem weisen die ARAG Experten darauf hin, dass Pflegebedürftige grundsätzlich einen Anspruch auf 40 Euro im Monat für Pflegehilfsmittel wie etwa Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel haben. Corona-bedingt wurde dieser Betrag befristet bis zum 31. März 2021 auf 60 Euro erhöht. Telefonisch beraten lassen können sich Angehörige bei ihren Pflegekassen. Die haben in der Regel Pflegeberater, die unverbindlich und meist kostenlos beraten.

Telefongespräch statt Hausbesuch
Aufgrund des Ansteckungsrisikos mit dem Covid-19-Virus werden derzeit in der Regel keine persönlichen Pflegebegutachtungen im Rahmen von Hausbesuchen durchgeführt. Stattdessen werden Antragsteller bzw. deren Bezugsperson nun telefonisch interviewt. Ein vorab zugesandter bzw. zum Herunterladen bereitgestellter Fragebogen soll helfen, sich auf das Gespräch vorzubereiten. Das Gutachten wird anschließend auf Basis des Gesprächs und nach Aktenlage erstellt, also nach Unterlagen wie dem Antrag auf Pflegeleistung und z. B. Kopien von Arztbefunden, Attesten oder Krankenhausberichten.

Risiken des Telefoninterviews
Ist der Patient in der eigenen Wohnung gut orientiert? Wie sicher bewegt er sich von A nach B? Kann er alleine einkaufen gehen? Wie klappt es mit dem Anziehen? Und wie steht es um den psychischen Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen? Das persönliche Kennenlernen bleibt in telefonischen Interviews weitgehend auf der Strecke. Und so birgt die Einschätzung der Pflegebedürftigkeit per Telefon das Risiko einer Fehleinschätzung. Daher raten die ARAG Experten, sich intensiv auf das Interview vorzubereiten, den Antrag auf Pflegeleistung evtl. mit der Hilfe von erfahrenen Pflegeexperten auszufüllen und sich Unterstützung durch Angehörige, Freunde oder Pflegekräfte zu holen.

Widerspruch einlegen
Sollten Betroffene nicht mit dem Ergebnis des Gutachtens einverstanden sein oder berechtigte Zweifel daran haben, können sie nach Auskunft der ARAG Experten innerhalb eines Monats schriftlich bei ihrer Pflegekasse Widerspruch einlegen.

Weitere interessante Informationen zu Pflege und Betreuung unter:
https://www.arag.de/pflegezusatzversicherung/pflege-ratgeber/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.300 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,8 Milliarden EUR.

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Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler
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