Welche Möglichkeiten haben Vermieter bei einer vorhandener Einbauküche

Neuvermietung mit oder ohne Küche?

Welche Möglichkeiten haben Vermieter bei einer vorhandener Einbauküche

Moderne Küche (Bildquelle: Bild von pixabay.com Nutzer IdaT)

Die Entscheidung, wie man als Eigentümer einer zu vermieteten Eigentumswohnung mit einer vorhandenen Küche umgeht, kann verschiedene finanzielle und praktische Implikationen haben. Hier sind die drei Hauptoptionen, die Eigentümern zur Verfügung stehen, sowie einige zusätzliche Überlegungen, die bei der Entscheidungsfindung hilfreich sein können.

Gründe für eine vorhandene Küche;

Es gibt mehrere Gründe, warum eine Wohnung bereits mit einer Küche ausgestattet ist:

– Neubauwohnungen: Bei Neubauten wird die Küche häufig vom Bauträger als Standardausstattung eingebaut. Dies ermöglicht es den Käufern, sofort in die Wohnung einzuziehen, ohne sich um die Anschaffung einer neuen Küche kümmern zu müssen. Der grobe Küchengrundriss sollte bereits in der Planungsphase festgelegt werden, um die richtigen Anschlüsse für Wasser und Strom zu gewährleisten.

-Ablösung durch den vorherigen Mieter: Der Eigentümer kann die Küche auch vom früheren Mieter abgelöst haben. In diesem Fall wird eine Ablösesumme vereinbart, die es dem neuen Mieter ermöglicht, die bestehende Küche zu nutzen.

– Kauf der Wohnung mit Einbauküche: Der Eigentümer könnte die gebrauchte Wohnung bereits so erworben haben, dass eine vorhandene Einbauküche Teil des Verkaufs war. Dies kann den Wert der Immobilie erhöhen und macht sie für potenzielle Mieter attraktiver.

1. Ablöse der Küche durch den Mieter

Vorteile:
Entlastung für den Vermieter: Wenn der Eigentümer die Küche nicht mehr verwalten oder instand halten möchte, kann eine Ablösevereinbarung sinnvoll sein. Dies ist besonders vorteilhaft, wenn der Ablösebetrag im Rahmen bleibt und zur Miete passt.
Schnelle Lösung: Der Mieter hat die Möglichkeit, die Küche zu übernehmen, was ihm Zeit und Aufwand bei der Anschaffung einer neuen Küche spart.

Nachteile:
Hohe Investition für den Mieter: Die Ablöse kann für den Mieter eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen, insbesondere wenn es sich um eine hochwertige Küche handelt.
Ungewisse Rückflüsse: Der Vermieter muss abwägen, ob der Preis für die Ablöse den tatsächlichen Wert der Küche widerspiegelt. Eine zu hohe Ablösesumme könnte potenzielle Mieter abschrecken. .

2. Integration der Küche im Mietvertrag

Vorteile:
Mietpreiserhöhung: Durch die Integration der Küche in den Mietvertrag kann ein Zuschlag von bis zu 4 % gemäß dem Mietspiegel verlangt werden. Dies kann die Rendite des Eigentümers erhöhen.
Keine zusätzlichen Investitionen für den Mieter: Der Mieter muss keine weiteren Ausgaben für eine neue Küche tätigen, was die Attraktivität der Wohnung erhöht und möglicherweise schneller zu einem Mietvertrag und einer Vermietung der Immobilie (https://www.immobilienmakler-nbg.de/immobilien-verkauf-vermietung.html) führt.

Nachteile:
Verantwortung für Wartung: Der Vermieter bleibt verantwortlich für die Instandhaltung der Küche. Bei Schäden wie einem kaputten Kühlschrank oder einem tropfenden Wasserhahn muss der Vermieter für Reparaturen aufkommen
Langfristige Verpflichtungen: Wenn die Küche älter wird oder nicht mehr funktionsfähig ist, kann dies zusätzliche Kosten verursachen und die Attraktivität der Wohnung mindern.

3. Küche im Besitz behalten und unentgeltlich verleihen

Vorteile:
Keine Wartungspflicht: Der Vermieter hat keine Verantwortung für Reparaturen oder Instandhaltungen an der Küche, was langfristig Kosten spart.
Bessere Vermietbarkeit: Eine funktionierende Küche kann die Attraktivität der Wohnung erhöhen, da sie als Teil des Angebots wahrgenommen wird, ohne dass zusätzliche Verpflichtungen bestehen.
.
Nachteile:

Kein Zuschlag möglich: Im Gegensatz zur Integration in den Mietvertrag gibt es keinen finanziellen Vorteil durch einen Mietzuschlag. .
Abnutzung und Alterung: Die Küche wird mit der Zeit abgenutzt und könnte irgendwann ersetzt werden müssen, was zusätzliche Kosten verursachen kann.

Zusätzliche Überlegungen

4. Flexibilität bei Mietverträgen:

Die Möglichkeit, sowohl mit als auch ohne Küche zu vermieten, kann ein strategischer Vorteil sein. Dies ermöglicht es dem Eigentümer, verschiedene Zielgruppen anzusprechen – sowohl Mieter mit eigenen Küchen als auch solche, die eine bereits vorhandene Küche nutzen möchten.

5. Steuerliche Überlegungen:
Die Anschaffungskosten einer Einbauküche können steuerlich abgesetzt werden. Dies sollte bei der Entscheidung berücksichtigt werden, insbesondere wenn eine langfristige Vermietung angestrebt wird.

Fazit

Die Entscheidung darüber, wie man mit einer vorhandenen Küche in einer vermieteten Eigentumswohnung umgeht, sollte sorgfältig abgewogen werden. Jede Option hat ihre Vor- und Nachteile, die sowohl finanzielle Aspekte als auch praktische Überlegungen umfassen. Die Wahl hängt letztendlich von den individuellen Zielen des Eigentümers sowie von den Marktbedingungen ab. Weitere Infos zu diesem und anderen Themen finden Sie auf unserem Immbilien Blog (https://www.immobilienmakler-nbg.de/immobilien-blog.html).

Herr Dipl.-Ing.(FH) Christian Reinhart verfügt über 25 Jahre Erfahrung in der Immobilienbranche und mehr als 10 Jahre Erfahrung als Immobilienmakler in der Metropolregion Nürnberg. Die Metropolregion Nürnberg ist ein fester Begriff und umfasst die Städte Nürnberg, Fürth und Erlangen. Alle drei Städte grenzen fast unmittelbar aneinander.
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Haus & Grund Hessen fordert sofortige Grundsteuerbremse

Einführung eines absoluten Oberwertes längst überfällig

Haus & Grund Hessen fordert sofortige Grundsteuerbremse

Frankfurt/ Wiesbaden, 9. Januar 2025 – Nach und nach zeigen sich die finanziellen Folgen der Grundsteuerreform für Eigentümer und Mieter. In fast der Hälfte der hessischen Kommunen mussten sie schon in den vergangenen zwei Jahren eine Erhöhung der Grundsteuer hinnehmen, die zudem 2024 im Landesdurchschnitt so stark anstieg wie seit 2015 nicht mehr. Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen, sieht nun das Land in der Pflicht: Er fordert eine sofortige Grundsteuerbremse. Dies wäre die passende Antwort auf das Vorgehen der Kommunen, die vor Inkrafttreten der Grundsteuerreform noch kräftig an der Grundsteuer-Schraube gedreht hatten.

„Die Möglichkeit der Festlegung einer solchen Grenze wird den Ländern auch ausdrücklich durch Paragraf 26 des Grundsteuergesetzes des Bundes eingeräumt“, erläutert Erhardt.

Hessen habe sich mittlerweile von einem Land mit durchschnittlichen Steuersätzen zu einem Hochsteuerland entwickelt. In Verbindung mit einer der bundesweit höchsten Grunderwerbsteuern werde die vielerorts deutlich gestiegene Grundsteuer ein Hemmnis für den Wohnungsbau. „Es ist daher höchste Zeit, dass diese Erhöhungsspirale endlich durchbrochen wird.“

„Bundes- und Landesregierungen sind einfallsreich dabei, Mietpreise zu bremsen“, so Ehrhardt. „Will man die Steigerung der Wohnkosten jedoch wirksam begrenzen, ist die Einführung einer Grundsteuerbremse, also eines absoluten Oberwerts für die Grundsteuer B, lange überfällig.“

Über Haus & Grund Hessen
Haus & Grund Hessen – Landesverband der Hessischen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. ist die Dachorganisation der 78 örtlichen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Vereine in Hessen mit insgesamt über 68.000 Mitgliedern. Unser Verband nimmt am politischen Geschehen teil und stärkt dadurch die Position des privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentums in Hessen. Wir vertreten die Interessen der hessischen Haus- und Grundeigentümer gegenüber Politik, Behörden und Öffentlichkeit.

Bedeutung des privaten Eigentums in Hessen:

Die privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Hessen verfügen über rund 2,5 Millionen Wohnungen, also über mehr als 85,4 Prozent des gesamten hessischen Wohnungsbestandes.
Sie investieren jährlich über 7,1 Milliarden Euro in ihre hessischen Immobilien.
Unter Berücksichtigung der positiven Beschäftigungseffekte in weiteren Branchen sichern oder schaffen diese Investitionen jährlich rund 135.000 Arbeitsplätze in Hessen.

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Debüt von Immobilienspekulant Klaus Barski neu aufgelegt

Unter dem Titel „Der Frankfurter Spekulant“ ist der erste Roman von Immobilienspekulant Klaus Barski nun beim Solibro Verlag erhältlich

Debüt von Immobilienspekulant Klaus Barski neu aufgelegt

ISBN 978-3-96079-002-0

DAS BUCH: In seinem amüsanten Debütroman erzählt Klaus Barski die abenteuerliche Geschichte des Hasardeurs Adi, der seine „große Kohle“ im Frankfurter Immobilienzockermilieu macht.
Seinen pfiffig-dreisten Aufstieg verdankt Adi allerlei Tricks und seinem wachem Verstand. Doch auch Rückschläge lassen ihn nicht verzweifeln, der Wille zum Erfolg ist einfach zu groß. Der Glücksritter läßt sich nicht davon abhalten, seine Träume zu verwirklichen. Am Ende steht der Ausstieg in die exotische Welt von Ibiza und Florida, in der die Früchte des riskanten Geschäftemachens geerntet werden. Eine fesselnde Zeitreise in die 70er Jahre, die große Schnittmengen mit der eigenen Erfolgsstory des Autors und (Erfahrungs-)Millionärs Klaus Barski hat.

DER AUTOR: Klaus Barski, einer der von ganz unten kommt (Arbeiterfamilie, keine Schulbildung, Arbeitsbeginn mit 13 Jahren …), schaffte mit harter Arbeit und gesundem Geschäftsinstinkt den Aufstieg vom Volksschüler und Sozialhilfeempfänger zum millionenschweren Immobilienkaufmann und Schriftsteller.
In all seinen Romanen schildert er mitreißend, schonungslos und doch immer mit einem selbstironischen Augenzwinkern knallharte, oftmals abenteuerliche Erfahrungen, wie sie ihm auch auf seinem Lebensweg in ähnlicher Weise widerfahren sind. Klaus Barski ist dementsprechend natürlich kein Leisetreter. Gerne erzeugt der Werbeprofi Aufsehen. So als er anlässlich der Veröffentlichung seines Romans Der deutsche Konsul medienwirksam echte und gefälschte Dollars aus dem Fenster warf. Oder als er mit Luxuslimousine im Frankfurter Cafe Schwille aufkreuzte um einen Ozelot an einer Eisenkette auszuführen – Klaus Barski: eben ein echter (Erfahrungs-)Millionär mit Tick und Charme.

Bisher erschienen:
Sweet Florida Keys – 2014
Prügel für den Hausbesitzer – 2012
Blut-Zeitung – 2008
Lebenslänglich Cote d“Azur – 2005
Exil Ibiza – 2003
Der deutsche Konsul – 2001
Der Loser – 2000
Der Frankfurter Spekulant – 1999/2022

Bibliographische Daten
Klaus Barski: Der Frankfurter Spekulant (https://www.solibro.de/buecher/der-frankfurter-spekulant)
Münster: Solibro Verlag 1. Aufl. 2022 (Neuauflage)
[cabrio Bd. 7] ISBN 978-3-96079-002-0
Broschur; 14 x 21 cm; 200 Seiten;
Preis: 16,- (D)/ 16,50 (A), 20,- (SFR) / Originalausgabe
Informationen & Leseproben unter: www.solibro.de
Erhältlich (oder über Nacht bestellbar) in allen Buchhandlungen in Deutschland, Österreich, Schweiz sowie bei Internetbuchhändler

Pressematerial finden Sie hier (https://www.solibro.de/presse/presse-download/).

Der Solibro Verlag ist ein Publikumsverlag, der aufklärerischen und zugleich unterhaltsamen Lesestoff anbietet, der es leicht macht, die mediale Konkurrenz öfter mal zu ignorieren. Etablierte Autoren wie die Journalisten Helge Timmerberg und Bernd Zeller oder die Schauspielerin Yvonne de Bark sorgen mit Ihren Titeln für gleichsam subversive wie kurzweilige Leseerfahrungen. Aber auch neue Autoren wie Almuth Herbst, Britta Wulf, Frank Jöricke, Guido Eckert, Bernhard Pörksen oder Jan Philipp Burgard sowie regionale Titel tragen zum abwechslungsreichen Verlagsprogramm bei (populäres Sachbuch, Belletristik, Reiseliteratur, Humor, Regionalia).

Kontakt
Solibro Verlag
Wolfgang Neumann
Jüdefelderstr. 31
48143 Münster
0251-48449182
presse@solibro.de
https://www.solibro.de

Garentii bietet Mietern und Vermietern die Lösung in Zeiten explodierender Nebenkosten

Garentii bietet Mietern und Vermietern die Lösung in Zeiten explodierender Nebenkosten

Kernidee von Garentii ist es, das Mietkautionsmanagement zu digitalisieren.

(München, Oktober 2022) Explodierende Heizkosten, Inflation, Energiekrise – der Winter 2022/2023 wird nicht nur für Mieter eine echte Herausforderung, sondern auch für Wohnungsbaugesellschaften und Vermieter. Mit seiner neuen Plattform bietet das Münchner Start-up Garentii gerade jetzt die perfekte Lösung, um vor allem bei neuen Mietvertragsabschlüssen für Solvenz bei Mietern zu sorgen – und damit auch Einnahmensicherheit für Vermieter zu garantieren. Statt die üblichen drei Monatskaltmieten wie in den meisten Fällen auf einem Sonderkonto einzufrieren und damit sowohl für Mieter wie auch für Vermieter zu blockieren, bietet Garentii die Mietkautionsversicherung für kleine monatliche Beträge ab 3 Euro – und macht Schluss mit überflüssigem Verwaltungsaufwand. Dennis Stern, Mitgründer und CBDO von Garentii: „Unsere Plattform reformiert das verstaubte Mietkautionsmanagement in Deutschland und macht es für Vermieter und Mieter so einfach und sicher wie einen Kauf bei Amazon. Gerade jetzt bietet Garentii einen echten Mehrwert, nämlich zusätzliche Liquidität der Mieter. Damit bedienen wir das S in ESG, nämlich eine Lösung, die genau jetzt Millionen von Menschen helfen kann und Vermietern die Möglichkeit gibt, Lösungen in schwierigen Zeiten aufzuzeigen.“

Mehr als 30 Milliarden Euro von insgesamt rund 50 Millionen Mietern in Deutschland lagern derzeit als Barkaution auf Bankkonten und bleiben damit der deutschen Realwirtschaft verwehrt. Gerade jetzt, wo Millionen Deutsche Angst vor der nächsten Mietnebenkostenabrechnung haben und mit den inflationsbedingt explodierenden Lebenshaltungskosten kämpfen, bietet Garentii deshalb eine Möglichkeit, liquide Mittel, die bei Wohnungen in deutschen Metropolen schnell 5.000 Euro und mehr betragen können, nicht für Barkautionen zu blockieren.

Digitalisiertes Kautionsmanagement
Garentii ist die erste spezialisierte Kautionsversicherung Europas, die den gesamten Prozess der Kautionsverwaltung digitalisiert, sämtliche Prozesse auf einer Plattform bündelt und damit für Mieter wie Vermieter jederzeit zugänglich macht. Mieter müssen dabei lediglich kleine monatliche Beiträge bezahlen, im Falle von Schäden und Mietausfällen springt die Versicherung ein und übernimmt die Kosten im Rahmen der vereinbarten Bürgschaft. Dennis Stern: „Für Mieter, egal ob Student, Kassierer, Busfahrer oder Büroangestellter, liegt der Vorteil deshalb klar auf der Hand: mehr Flexibilität und Optionen und mehr Geld in der Tasche, was das Mieten finanziell erschwinglicher und nachhaltiger macht.“

Sicherheit für die Vermieter
Für die Vermieterseite – also z. B. die Eigentümer von Mehrfamilienhäusern oder ganzen Wohnportfolios – bedeutet Garentii vor allem eine Zeitenwende im Management der Mietkautionen. Anstelle der Verwaltung von zig Kautionskonten lassen sich die einzelnen Policen einfach und übersichtlich per Mausklick einsehen und managen. Im Falle von Schäden oder Zahlungsausfällen wird sofortiger Cashflow zugesichert.

Soziale Verantwortung
In der aktuellen Krisensituation können Vermieter – vom Eigentümer einer kleinen Wohnanlage bis zum Großvermieter oder institutionellen Investor – aber auch ihrer sozialen Verantwortung gerecht werden und Mietern die Möglichkeit geben – gerade bei Neuanmietungen -, Liquidität zu sichern. Denn dank Garentii haben Menschen, die gerade jetzt auf jeden Euro achten müssen, auf einmal schnell mehrere Tausend Euro zusätzlich in der Tasche – und damit eine schwere Last weniger in harten Zeiten. Dennis Stern: „Natürlich lassen sich traditionelle Barkautionskonten auch rückabwickeln, sodass der Vermieter dem Mieter die hinterlegte Kaution wieder freigibt und ab sofort über Garentii abgesichert ist. Garentii bietet Vermietern einen echten und direkten sozialen Impact, indem sie Millionen von Euro in die Taschen der Mieter zurückbringen.“

Garentii ist das All-in-One-Tool für einfaches, effizientes und modernes Kautionsmanagement. Das 2021 in München gegründete Unternehmen bietet somit die erste spezialisierte Kautionsversicherung Europas, die den kompletten Prozess der Kautionsverwaltung digitalisiert, sämtliche dazugehörigen Prozesse auf einer Online-Plattform bündelt und diese sowohl für Vermieter als auch für Mieter jederzeit zugänglich macht. Mit seinem festen Versicherungspartner SiriusPoint und den beiden Rückversicherern Greenlight Re und dem drittgrößten Rückversicherer der Welt hat Garentii starke Partner an seiner Seite. Gründer und CEO ist Michael Hazoume, CBDO ist Dennis Stern und CTO Vitaliy Zhovtyuk.

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Massiver Wertverlust für Mieter*innen: Mietkaution wird durch Inflation nahezu halbiert

Massiver Wertverlust für Mieter*innen: Mietkaution wird durch Inflation nahezu halbiert

Deutsche Kautionskasse AG – Inflation: Wertverlust Mietkaution

Auch Sicherheit für Vermieter*innen schwindet

Mieter*innen, die ihre Mietkaution auf Sparbüchern und Kautionskonten hinterlegt haben, erleiden massive Wertverluste. Auch aus Sicht der Vermieter*innen kann in Anbetracht dieser Situation kaum noch von „Mietsicherheit“ gesprochen werden.

Die Deutsche Kautionskasse AG hat eine Musterrechnung auf Basis aktueller Marktdaten sowie der Daten aus dem eigenen Vertragsbestand durchgeführt, um insbesondere die inflationsbedingten Auswirkungen auf die Mietsicherheiten zu berechnen.

Derzeit beträgt die durchschnittliche Kautionssumme 2.100 EUR. Dies entspricht einer monatlichen Nettokaltmiete in Höhe von 700 EUR. Wird nun ein Mietkautionskonto z.B. bei der Hamburger Sparkasse eröffnet, fallen zuerst einmalig Gebühren in Höhe von 75 EUR an. Der Kautionsbetrag wird mit 0,01% jährlich verzinst. Die durchschnittliche Mietdauer beträgt bundesweit ca. 8 Jahre. Nach dieser Zeit ist demnach ein Zinsgewinn von 1,68 EUR entstanden. Nimmt man den Mittelwert der Inflationsraten der Monate Januar 2022 bis Juli 2022, ergibt dies eine Inflationsrate von 6,81%. Die einst in bar hinterlegte Mietkaution in Höhe von 2.100 EUR hat beim Wohnungswechsel nach 8 Jahren durch Kaufkraftverlust sowie Gebühren und Zinsgewinn nur noch einen Wert von 1.150 EUR.

Christian Sili, Sprecher des Vorstandes der Deutschen Kautionskasse: „Aktuell sind in Deutschland Mietkautionen von mehr als 30 Milliarden Euro größtenteils auf Sparbüchern und Kautionskonten hinterlegt. Der Kaufkraftverlust belastet sowohl die Liquidität der Mieter*innen als auch die Sicherheit der Vermieter*innen. Die Frage muss gestellt werden, ob sich in bar hinterlegte Mietsicherheiten angesichts dieser Umstände überhaupt noch lohnen. Ausserdem ist die Mietkaution so während der gesamten Mietdauer blockiert.“

Die Deutsche Kautionskasse empfiehlt daher allen Mieter*innen und Vermieter*innen zu prüfen, ob es zur Hinterlegung der Mietkaution auf Sparbüchern und Kautionskonten nicht geeignetere Alternativen, wie z.B. die Mietkautionsbürgschaft, gibt. Diese sorgt dafür, dass der Mietkautionsbetrag Mieter*innen während der gesamten Mietdauer zur freien Verfügung steht und das bei gleicher Sicherheit für Vermieter*innen wie bei Sparbüchern und Kautionskonten.

Weitere Informationen unter: https://www.kautionskasse.de/

Die Deutsche Kautionskasse ist Spezialist für Mietkautionen. Mit der Moneyfix® Mietkaution hat das Unternehmen eine Kautionsbürgschaft speziell für private Mietverhältnisse erfolgreich am deutschen Markt und auch bei großen institutionellen Immobiliengesellschaften etabliert. Als Marktführer in der Immobilienwirtschaft deckt die Deutsche Kautionskasse über Rahmenverträge deutschlandweit über vier Mio. Wohnungen ab. Auch im Gewerbebereich ist die Deutsche Kautionskasse mit Ihrer Moneyfix® Mietkaution Gewerbe zu einem der führenden Anbieter gewachsen und arbeitet hier mit renommierten Versicherungsgesellschaften zusammen. Über 20.000 Versicherungsmakler sowie zahlreiche Banken und Sparkassen sowie Kooperationspartner auch außerhalb der Finanzwirtschaft empfehlen ihren Privat- und Gewerbekunden das Produkt der Deutschen Kautionskasse. Die Deutsche Kautionskasse ist Testsieger in renommierten Preis-Leistungs-Vergleichen.

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Haus & Grund Hessen zu steigenden Gaspreisen: Privatvermietern droht Zahlungsunfähigkeit

Eigentümerverband fordert gleiches Recht wie Energieversorger

Haus & Grund Hessen zu steigenden Gaspreisen: Privatvermietern droht Zahlungsunfähigkeit

Frankfurt/ Wiesbaden, 15. August 2022 – „Vermieter müssen das grundsätzliche Recht bekommen, die Heizkostenvorauszahlungen auch im laufenden Abrechnungsjahr erhöhen zu dürfen“, das fordert Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen, angesichts der heute bekannt gewordenen Höhe der Gasumlage und der Tatsache, dass immer mehr Energieversorger ankündigen, ihre Gaspreise im Herbst zum Teil um mehr als 100 Prozent zu erhöhen. „Rund zwei Drittel der Wohnungen sind in Händen privater Kleinvermieter. Die angekündigten drastischen Preisanstiege liegen weit über ihren mit den Mietern vereinbarten Abschlägen. Wenn sie nun bis zur nächsten Nebenkostenabrechnung in Vorleistung treten müssen, droht etlichen von ihnen schlichtweg die Zahlungsunfähigkeit.“

In der aktuellen Energiekrise machen zunehmend Versorgungsunternehmen von ihrem Recht Gebrauch, die Energiepreise zu erhöhen und gleichzeitig die Abschläge anzuheben, um den Kunden hohe Nachzahlung bei der Jahresabrechnung zu ersparen. „Dieses Recht haben Vermieter in der Regel nicht. Sie müssen die Differenz zu den bisherigen Abschlägen für ihre Mieter vorlegen – und nun kommen auch noch die Mehrkosten aus der heute bekannt gewordenen Gasumlage von 2,4 Cent pro Kilowattstunde dazu“, so Ehrhardt. „Diese Regelung ist angesichts der brisanten Situation nicht mehr angemessen. Der Staat muss jetzt handeln. Weder die Mieter noch die privaten Vermieter dürfen bei der Bewältigung der hohen Energiepreise alleingelassen werden.“

Zahlungsausfallrisiko wird auf den Vermieter abgewälzt
Auch zwei Vorschläge aus der Politik bewirken bei Ehrhardt nur Kopfschütteln. Da ist zum einen das Kündigungsmoratorium. „Die Forderung, dass Mietern nicht gekündigt werden darf, wenn sie ihre Energiekosten nicht bezahlen können, bedeutet im Umkehrschluss: Das gesamte Zahlungsausfallrisiko wird den Energieversorgern genommen und auf die Vermieter abgewälzt. Das sind aber nicht immer große Wohnungsbaugesellschaften mit finanziellem Spielraum – das sind oft Rentner, die von den Mieteinnahmen leben, oder andere Privatvermieter, die selbst mit hohen Energiekosten für ihre eigene Wohnung zu kämpfen haben.“

Auch die Idee des zinslosen Darlehens für Vermieter findet Ehrhardt „grotesk“. Viele Vermieter wüssten ganz genau, dass ihre Mieter die explodierenden Energiekosten niemals selbst bezahlen können – und sie am Ende das Darlehen aus eigener Tasche tilgen müssen. „Mit diesen vermeintlichen Lösungen wird das Problem steigender Preise nur verschoben, aber nicht gelöst“, so sein Fazit. „Vielmehr werden damit auch noch Vermieter finanziell destabilisiert. Und das kann auch nicht im Interesse der Mieter sein, denn wenn der Vermieter einzelne Verträge nicht mehr bedienen kann, hat dies unmittelbare Auswirkungen auf die Hausgemeinschaft.“

Haus & Grund Hessen empfiehlt offenen Dialog zwischen Mietvertragsparteien
Ungeachtet der rechtlichen Rahmenbedingungen setzt Haus & Grund Hessen auch weiterhin auf den Dialog zwischen Vermietern und Mietern. „Besprechen Sie offen, ob die vereinbarten Abschläge zur aktuellen Kostenentwicklung passen, und suchen Sie gemeinsam nach Wegen, mögliche Folgen für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten“, rät der Landesverband seinen Mitgliedern. „Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, dass viele Mieter Verständnis für die Situation ihrer Vermieter haben, sobald sie von den Ausmaßen der Veränderungen erfahren – und auch ein starkes Eigeninteresse haben, dass die Nachzahlung nicht zu hoch wird“, so Ehrhardt. Als möglichen Lösungsansatz hat Haus & Grund Hessen ein Formblatt entworfen, mit dem beide Parteien eine unterjährige Erhöhung der monatlichen Vorauszahlung für die Energiekosten vereinbaren können. Ehrhardt: „Aber leider führen solche Gespräche nicht immer zu einem guten Ergebnis – deswegen ist die staatliche Unterstützung für die Vermieter dringend notwendig.“

Über Haus & Grund Hessen:

Haus & Grund Hessen – Landesverband der Hessischen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. ist die Dachorganisation der 81 örtlichen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Vereine in Hessen mit insgesamt über 65.000 Mitgliedern. Unser Verband nimmt am politischen Geschehen teil und stärkt dadurch die Position des privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentums in Hessen. Wir vertreten die Interessen der hessischen Haus- und Grundeigentümer gegenüber Politik, Behörden und Öffentlichkeit.

Bedeutung des privaten Eigentums in Hessen:

– Die privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Hessen verfügen über rund 2,5 Millionen Wohnungen, also über mehr als 85,4 Prozent des gesamten hessischen Wohnungsbestandes.

– Sie investieren jährlich über 7,1 Milliarden Euro in ihre hessischen Immobilien.

– Unter Berücksichtigung der positiven Beschäftigungseffekte in weiteren Branchen sichern oder schaffen diese Investitionen jährlich rund 135.000 Arbeitsplätze in Hessen.

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„Bürokratie hält Photovoltaik-Boom von Mietshäusern fern“

Haus & Grund Hessen: Hürden zum Mieterstrom beseitigen – Win-Win-Geschäft für Vermieter und Mieter ist wichtiger Beitrag zum Klimaschutz

"Bürokratie hält Photovoltaik-Boom von Mietshäusern fern"

Wiesbaden/Frankfurt, 10. Dezember 2021 – Der notwendige Beitrag aller zum Klimaschutz ist unstrittig. Die neue Bundesregierung hat in ihrer Koalitionsvereinbarung festgelegt, dass Solardächer bei gewerblichen Neubauten Pflicht, bei privaten Neubauten „die Regel“ werden sollen. „Es ginge ganz ohne Zwang – wenn wir für die gute Idee des Mieterstroms endlich eine sinnvolle Regelung hätten“, sagt Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen. Aus der Beratungspraxis weiß er: „Viele Vermieter und auch deren Mieter würden gerne mit Solarstrom zu Energiewende und Klimaschutz beitragen.“ Insbesondere wegen hoher bürokratischer Hürden blieben aber auf Mietshäusern viele geeignete Dachflächen leer, wie auch eine bundesweite Umfrage von Haus & Grund ergab. Der Lösungsansatz seines Verbandes: Abrechnung des Stroms vom Dach über die Betriebskosten.

„Der Grundgedanke von Mieterstrom ist einfach und genial: Der Vermieter setzt eine Photovoltaik-Anlage aufs Dach, gibt den erzeugten Strom an die darunter wohnenden Mieter weiter und kauft bei Bedarf von einem Stromversorger zu“, erklärt Ehrhardt. „Der Mieter zahlt für den gesamten verbrauchten Strom nur maximal 90 Prozent des ortsüblichen Preises.“ Eine Win-Win-Situation: Der Hausbesitzer kann mit dem Stromverkauf die Photovoltaik-Anlage abbezahlen, der Mieter spart Energiekosten – und beide haben das gute Gefühl, etwas fürs Klima zu tun. Soweit die Theorie.

„Die Praxis ist enttäuschend“, bezieht sich der Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen auf eine aktuelle Umfrage des Bundesverbandes unter seinen Mitgliedern: „Von 1.888 privaten Vermietern, die sich daran beteiligt haben, liefern lediglich drei Prozent ihren Mietern selbst produzierten Strom.“ Von den 4,3 Prozent Befragten, die es probiert und wieder aufgegeben hatten, gaben 81,3 Prozent „zu viel Bürokratie“ als Hinderungsgrund an – und nur 7,1 Prozent nannten die Ablehnung der Mieter als Grund.

Vermieter wird zum Stromversorger – mit vielen bürokratischen Hürden
„Um Mieterstrom anbieten zu können, wird der Vermieter zum Stromversorger – was ihn vor die genannten bürokratische Hürden stellt“, berichtet der Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen. „Und hat er es geschafft und die Anlage in Betrieb, droht ihm aber jederzeit Einnahmeverlust, da die Mieter nicht verpflichtet sind, ihm den so produzierten Strom abzunehmen.“ Denn für die Nutzung des Solar-Stroms vom eigenen Dach müssten Vermieter und Mieter einen separaten Vertrag schließen, unabhängig vom Mietvertrag. Dieser darf eine maximale Laufzeit von 12 Monaten haben, mit der Option auf eine Verlängerung um weitere 12 Monate – bevor er neu aufgesetzt werden muss. „Weil die Abnahme des Mieterstroms nicht an den Mietvertrag gekoppelt werden darf, läuft der Vermieter jährlich Gefahr, die Grundlage für die meist länger laufende Finanzierung seiner Anlage zu verlieren. Eine völlig praxisferne Regelung“, so Ehrhardt. „Nur die Motivation, dass sich solche – in der Anschaffung teure – Anlagen rechnen, kann Eigentümer flächendeckend dazu veranlassen, sich für die Installation zu entscheiden.“

Die Lösung: Mieter haben keine Wahl und müssen – sofern vorhanden – den Strom vom Dach nutzen. Bei einer Abnahmepflicht könnten die Vermieter den verbrauchten Strom einfach über die Betriebskosten abrechnen. „Wir wissen auch, dass dieser Weg aktuell noch nicht mit der Wahlfreiheit des Energieversorgers vereinbar ist“, schränkt Ehrhardt ein. „Aber hier gilt es, Kosten und Nutzen abzuwägen – und wenn Europa neue Wege im Klimaschutz gehen möchte, kann die neue Bundesregierung doch einen guten Weg zeigen, wie europaweit brachliegende Dachflächen sinnvoll genutzt werden können.“

2020 doppelt so viele neue Anlagen auf Privathäusern
Die Zahlen sind für ihn eindeutig: „Wegen der niedrigen Preise für Solarmodule und eines gestiegenen Umweltbewusstseins haben 2020 Eigentümer in Deutschland doppelt so viele Anlagen auf ihrem Haus installiert wie im Jahr zuvor – aber eben nur auf ihrem privat genutzten“, so Ehrhardt. „Bürokratie hält den Photovoltaik-Boom von Mietshäusern fern. Eine vertane Chance, denn die Bereitschaft ist da.“

Über Haus & Grund Hessen:

Haus & Grund Hessen – Landesverband der Hessischen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. ist die Dachorganisation der 81 örtlichen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Vereine in Hessen mit insgesamt über 65.000 Mitgliedern. Unser Verband nimmt am politischen Geschehen teil und stärkt dadurch die Position des privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentums in Hessen. Wir vertreten die Interessen der hessischen Haus- und Grundeigentümer gegenüber Politik, Behörden und Öffentlichkeit.

Bedeutung des privaten Eigentums in Hessen:

– Die privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Hessen verfügen über rund 2,5 Millionen Wohnungen, also über mehr als 85,4 Prozent des gesamten hessischen Wohnungsbestandes.

– Sie investieren jährlich über 7,1 Milliarden Euro in ihre hessischen Immobilien.

– Unter Berücksichtigung der positiven Beschäftigungseffekte in weiteren Branchen sichern oder schaffen diese Investitionen jährlich rund 135.000 Arbeitsplätze in Hessen.

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Was beim Mietvertrag für Garage oder Stellplatz zu beachten ist – Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Schluss mit der Parkplatzsuche

Was beim Mietvertrag für Garage oder Stellplatz zu beachten ist - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Mietwohnungen mit eigenem Parkplatz sind in Städten sehr begehrt. (Bildquelle: ERGO Group)

Jeder will ihn, doch nicht jeder kriegt ihn: den eigenen Parkplatz fürs Auto. Wer einen hat, erspart sich die oft nervige Parkplatzsuche, die vor allem in den Innenstädten sehr zeitraubend sein kann. In einer Garage steht der Wagen zudem trocken und geschützt. Parkplätze können entweder über den Wohnungsmietvertrag oder einen separaten Mietvertrag gemietet werden. Daraus ergeben sich unterschiedliche Rechte und Pflichten für Mieter. Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, informiert über die wichtigsten Regelungen.

Ein Vertrag für Wohnung und Stellplatz

Mietwohnungen mit dazugehörigem Parkplatz sind besonders in Innenstädten extrem begehrt. Mieter haben dann in der Regel einen sogenannten einheitlichen Vertrag für Wohnung und Parkplatz. Ob es sich dabei um eine Garage oder einen Stellplatz handelt, spielt für die rechtlichen Regelungen keine Rolle. Der Vorteil eines einheitlichen Vertrags: Der Vermieter kann nicht ohne Weiteres den Stellplatz kündigen, sondern nur den gesamten Mietvertrag. Gleiches gilt allerdings auch für den Mieter, wenn er den Parkplatz beispielsweise nicht mehr benötigt. „Für den Stellplatz gilt derselbe Kündigungsschutz wie für die Wohnung. Das heißt: Der Vermieter benötigt einen gesetzlichen Kündigungsgrund, beispielsweise Eigenbedarf, damit eine Kündigung wirksam ist“, erläutert Michaela Rassat. Die Miete für den Stellplatz alleine darf er dann ebenfalls nicht erhöhen. Aber es gibt Ausnahmen: Ist eine Teilkündigung im Mietvertrag festgehalten oder möchte der Vermieter aus den Stellplätzen neuen Wohnraum machen, ist auch eine einzelne Kündigung möglich. Wird dann der Mietvertrag über Stellplatz oder Garage separat gekündigt, kann der Mieter jedoch eine angemessene Herabsetzung der Miete verlangen.

Separater Mietvertrag für den Parkplatz

In vielen Fällen schließen Mieter für ihren Stellplatz einen separaten Vertrag ab. Vertragspartner für Wohnung und Stellplatz können dann unterschiedliche Vermieter sein. Anders als bei einem einheitlichen Vertrag für Wohnung und Stellplatz können hier sowohl Mieter als auch Vermieter den Parkplatz einfach und unkompliziert ohne Angabe von Gründen innerhalb der gesetzlichen Frist kündigen. „Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt bei monatlicher Mietzahlung drei Monate“, so die Juristin von ERGO. Ein besonderer Mieterschutz wie bei einem Wohnungsmietvertrag existiert bei einem eigenständigen Garagenmietvertrag nicht. Auch ist die Kündigungsfrist des Vermieters nicht von der Mietdauer abhängig.

Was gilt bei Untervermietung?

Doch was können Mieter tun, wenn der Parkplatz im Mietvertrag steht, sie ihn aber gar nicht benötigen? „Wer seinen Stellplatz nicht kündigen möchte oder kann, hat die Möglichkeit, diesen unterzuvermieten“, erklärt Rassat. „Dafür ist allerdings laut § 540 des Bürgerlichen Gesetzbuches zunächst die Zustimmung des Vermieters notwendig.“ Lehnt dieser ab, können Mieter ein Sonderkündigungsrecht haben – wenn es zwei separate Verträge gibt. Auch bei dieser Kündigung ist dann die gesetzliche Frist zu beachten. Das Sonderkündigungsrecht entfällt jedoch, wenn der Vermieter sich an der Person des Untermieters gestört hat – wenn dieser also zum Beispiel schon wegen Sachbeschädigungen oder Streitigkeiten bekannt ist. Sind Wohnung und Garage mit einem einheitlichen Mietvertrag vermietet, gibt es kein Sonderkündigungsrecht – denn die Garage kann nicht separat gekündigt werden. Bei einer Untervermietung des Stellplatzes sind Haupt- und Untermieter die Vertragspartner. „Der Mieter kann somit selbst bestimmen, wie viel er für den Stellplatz verlangt“, so die ERGO Juristin. Übrigens: Wer einen einheitlichen Vertrag hat und seine Wohnung kündigt, sollte nicht vergessen, auch den Garagenuntermietvertrag rechtzeitig zu kündigen. Ansonsten droht eine Räumungsklage des Vermieters gegen Mieter und Untermieter.

Sonderfall: zwei Verträge, gleicher Vermieter

Eine spezielle Situation liegt vor, wenn der Mieter zwar zwei separate Vertragsdokumente für Wohnung und Stellplatz hat, diese aber mit demselben Vermieter abgeschlossen hat. „Unter Umständen können diese Verträge dann rechtlich als einheitlicher Vertrag behandelt werden“, erklärt Rassat. Für einen einheitlichen Vertrag sprechen zum Beispiel einheitliche Kündigungsfristen. Gelten beispielsweise unterschiedliche Kündigungsfristen oder befindet sich der Parkplatz auf einem anderen Grundstück als die Wohnung, ist von zwei separaten Mietverträgen auszugehen. Wie die rechtliche Beurteilung ausfällt, ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig.
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Neue Immobilienplattform: wohnsinn.com

Partner für Mieter und Vermieter

Neue Immobilienplattform: wohnsinn.com

Felix Weiss und Christian Philippi sind die Gründer von wohnsinn.com

Das Start-up wohnsinn.com vermittelt zwischen Mietern und Vermietern durch einen zeitgemäßen Ansatz: Die Plattform findet die perfekten Kombinationen und spart allen Parteien Zeit, Geld und langwierige Auswahlverfahren. Außerdem bietet das Unternehmen, das in diesem Jahr gegründet wurde, eine neuartige Form der Digitalisierung des Angebots. Nicht nur das Matching geschieht schnell, man erhält auch einen schönen Überblick über die Immobilien durch eine neue Technik: mit einer 3D-Kamera werden die Immobilien detailliert abgebildet.
Die beiden Gründer Christian Philippi und Felix Weiss sehen in ihrer Plattform eine Alternative zu der fließbandartigen Arbeitsweise der Vergangenheit. Massenbesichtigung, Zeitverlust und Frust sollen vermieden werden. Der alte Gedanke einer Vermittlungsplattform für Immobilien wird hier konsequent mit Vorteilen für beide Seiten weiterentwickelt.
„Wir haben einen hohen Anspruch an unsere Plattform: Sie soll persönlich sein, sie soll für Vermieter und Mieter die oftmals leidige Suche nach der geeigneten Immobilie oder den passenden Mietern erleichtern und eine partnerschaftliche Hilfe darstellen,“ sagt Christian Philippi.
Das Problem liegt auf der Hand: Vermieter verbringen bis zu 17 Arbeitsstunden für eine Neuvermietung und Mietsuchende erhalten keine Antworten oder werden durch Massenbesichtigungen geschleust.
„wohnsinn.com geht weiter als andere Portale. Wir bieten Mietern eine informierende 3-D-Abbildung der Wohnungen und alle Infos dazu, während unser Matching-System es Vermietern erlaubt, schnell eine Auswahl zu treffen,“ ergänzt Felix Weiss.
wohnsinn.com befindet sich derzeit in der letzten Phase der Programmierung. Erste institutionelle Vermieter haben sich bereits mit den Gründern geeinigt, so dass schon zum Start der Plattform viele attraktive Immobilien angeboten werden können.
Der Testlauf wird in Köln stattfinden. Nach dieser Phase werden andere große Städte eingebunden, mit dem Ziel, dass wohnsinn.com sehr bald Angebote im ganzen Bundesgebiet vermitteln kann.

Die Wohnsinn GmbH & Co. KG hat eine neue Plattform entwickelt, auf der Vermieter und Mieter schnell und serviceorientiert zueinander finden.

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