§ 37.3 SGB XI Termine rechtzeitig wahrnehmen.

Vermeiden Sie Mahnungen der Pflegekassen und Kürzungen des Pflegegeldes.

§ 37.3 SGB XI Termine rechtzeitig wahrnehmen.

Pflegeberatung

Wichtigkeit der Pflegeberatungen nach § 37.3 SGB XI: Termine bis 30. Juni wahrnehmen, um Mahnungen und Kürzungen des Pflegegeldes zu vermeiden

Hamburg, 13. Juli 2024 – Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen stehen derzeit verstärkt im Fokus der Pflegekassen, da viele die vorgeschriebenen Pflegeberatungen nach § 37.3 SGB XI bis zum 30. Juni nicht wahrgenommen haben. Aufgrund dessen erhalten zahlreiche Haushalte nun Mahnungen, da sie der gesetzlichen Verpflichtung nicht nachgekommen sind. Diese Beratungen sind essenziell, um eine kontinuierliche und qualitativ hochwertige Pflege sicherzustellen.

Die Bedeutung der Pflegeberatungen nach § 37.3 SGB XI:

Die regelmäßigen Pflegeberatungen dienen der Sicherstellung der Pflegequalität und unterstützen die Pflegebedürftigen sowie deren Angehörige durch Beratung und Hilfe. Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet, diese Beratung halbjährlich (bei Pflegegrad 2 und 3) und vierteljährlich (bei Pflegegrad 4 und 5) in Anspruch zu nehmen. Die Beratungsgespräche bieten eine wertvolle Unterstützung und stellen sicher, dass die Pflegesituation regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst wird.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Fristen:

Bei Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Fristen droht eine Kürzung des Pflegegeldes. Diese finanzielle Einbuße kann die ohnehin belastenden Umstände für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen weiter verschärfen. Um diese Kürzungen zu vermeiden, ist es unerlässlich, die Pflegeberatungen fristgerecht durchzuführen.

Schnelle und unkomplizierte Terminvereinbarungen:

Um der aktuellen Problematik zu begegnen und die gesetzlich vorgeschriebenen Beratungen sicherzustellen, bieten die Portale www.pflegeberatung.hamburg (https://www.pflegeberatung.hamburg) und www.pflegeberatungsnachweis.de (https://www.pflegeberatungsnachweis.de) schnelle und unkomplizierte Lösungen an.

Über diese Webseiten können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen schnell und einfach Termine für die erforderlichen Beratungen vereinbaren. In Hamburg stehen dafür Präsenztermine zur Verfügung, während deutschlandweite Beratungen auch bequem per Videotelefonie wahrgenommen werden können.

Die Online-Terminbuchung bietet zahlreiche Vorteile:

Zeitersparnis: Termine können schnell und unkompliziert von zu Hause aus gebucht werden.
Flexibilität: Videotelefonie ermöglicht eine deutschlandweite Beratung ohne lange Anfahrtswege.
Verfügbarkeit: Auch kurzfristige Termine sind oft noch verfügbar, um Fristen einzuhalten.
Kompetenz: Erfahrene Berater stehen zur Verfügung, um individuelle Fragen und Probleme zu klären.
Handeln Sie jetzt, um finanzielle Einbußen zu vermeiden.

Für weitere Informationen und zur Terminvereinbarung besuchen Sie bitte:

Pflegeberatung Hamburg
Webseite: www.pflegeberatung.hamburg (https://www.pflegeberatung.hamburg)

Pflegeberatungsnachweis
Webseite: www.pflegeberatungsnachweis.de (https://www.pflegeberatungsnachweis.de)

Über Pflegeberatung Hamburg:
Pflegeberatung Hamburg ist eine Anlaufstelle für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige in Hamburg. Wir bieten umfassende Beratung und Unterstützung rund um das Thema Pflege.

Über Pflegeberatungsnachweis:
Pflegeberatungsnachweis.de bietet eine bundesweite Plattform zur einfachen Buchung von Pflegeberatungen. Durch flexible Terminvereinbarungen per Videotelefonie stellen wir sicher, dass alle Pflegebedürftigen die notwendige Unterstützung erhalten.

Beide Portale sind ein Angebot des Hamburger Pflegedienstes PTW Pflegeteam (https://www.ptw-pflegeteam.de)

Pflegeberatung Hamburg und Pflegeberatungsnachweis.de ist ein Angebot des
PTW Pflegeteam.

Seit 1994 bieten wir zuverlässige und professionelle, ambulante Pflege in Hamburgs Nord-Osten. Unser Ziel ist es, den Alltag unserer Kunden und deren Angehörigen zu erleichtern und die bestmögliche Unterstützung in der eigenen Häuslichkeit zu bieten.

Unser Team besteht aus über fünfzig erfahrenen und qualifizierten Pflegekräften, die sich mit Engagement und Empathie um die Bedürfnisse unserer Kunden kümmern. Wir legen großen Wert auf Menschlichkeit, Professionalität und fachliche Kompetenz. Egal, ob es sich um tägliche Pflege, Haushaltshilfe oder Beratung handelt – wir sind für Sie da.

Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, pflegebedürftigen Menschen mit bewilligtem Pflegegrad den erforderlichen Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI anzubieten.
Wir wissen, wie schwierig es sein kann, hierfür passende Anbieter zu finden – und das wollen wir ändern.

Mit unserem Angebot Pflegeberatung.hamburg und Pflegeberatungsnachweis.de sorgen wir dafür, dass der Pflegenachweis fristgerecht erbracht werden kann und Pflegebedürftige Beratung und Unterstützung erhalten, um die Pflege zu Hause optimal zu gestalten.

Kontakt
PTW Pflegeteam
Carsten Hackamp
Halenreie 42
22359 Hamburg
040 41 11 99 0

Startseite PTW Pflegeteam

Damit der Schuldenberg nicht über den Kopf wächst

ARAG Experten informieren Schuldner, wo sie Hilfe bekommen

Mieten steigen, Energie wird teurer und in vielen Branchen sorgt die Corona-Pandemie immer noch für miese Zahlen. Das setzt viele Menschen unter finanziellen Druck, der oft mit Verschuldung einhergeht: Laut Bundesregierung ist etwa jeder zehnte Erwachsene in Deutschland überschuldet. Die ARAG Experten geben einen Überblick, wo Betroffene Hilfe erhalten und stellen einige neue Gesetze vor, die die Situation von Schuldnern verbessern sollen. Zudem geben die ARAG Experten Tipps, wie man die Schuldenfalle vermeidet.

Schuldnerberatung schlägt Alarm
Für alle, die bereits vor der Pandemie in einer finanziellen Notlage waren, wird es künftig noch schwerer, denn knappe finanzielle Ressourcen verschärfen sich deutlich, wie eine Umfrage (https://www.bag-sb.de/die-bag-sb/positionen) der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AGSBV) im ersten Halbjahr 2021 zeigt: So hat sich die Anzahl der Anfragen nach einer Schuldnerberatung bei rund zwei Dritteln der 460 Beratungsstellen erhöht. Vor allem bei Selbstständigen und Menschen in Kurzarbeit war die Nachfrage hoch. Inhaltlich ging es bei den Beratungen vor allem um Pfändungen von Corona-Hilfen (rund 35 Prozent) und um Miet- und Energieschulden (knapp 30 Prozent).

Hilfe finden
Wer in finanzielle Schieflage gerät, sollte sich nach Auskunft der ARAG Experten möglichst frühzeitig Hilfe bei amtlich anerkannten Stellen suchen: Denn je eher eine seriöse Beratung stattfindet, desto mehr Wege gibt es, aus den Schulden herauszukommen. Dazu stehen in Deutschland rund 1.400 Schuldnerberatungsstellen zur Verfügung, die in Verbänden organisiert sind oder sich unter der Trägerschaft von Kommunen, Verbraucherzentralen oder Wohlfahrtsverbänden befinden. Die Beratung ist in der Regel kostenlos. Aufgrund der hohen Nachfrage finden Beratungen auch per Telefon, Video-Anruf, E-Mail oder über Online-Plattformen statt.

Bis zum Jahresende will die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. (BAGSB) ein Online-Verzeichnis aller Schuldenberatungsstellen zur Verfügung stellen. Bis dahin finden Betroffene hier (https://www.meine-schulden.de/beratung/beratung-finden/adressverzeichnis) eine Auflistung der Landesarbeitsgemeinschaften nach Bundesländern.

Verschuldet oder überschuldet?
Grundsätzlich unterscheidet die Schuldnerberatung zwischen Ver- und Überschuldung. Bei der Verschuldung haben Betroffene zwar Schulden, können aber die diversen Zahlungsverpflichtungen, wie beispielsweise die Rate für Auto, Kühlschrank und Co. regelmäßig bedienen. Bei der Überschuldung hingegen sind die Schuldner auch längerfristig nicht mehr in der Lage, vom Einkommen oder sonstigem Vermögen die Raten zu zahlen. Wer wissen möchte, ob er bereits überschuldet ist, kann sich per Online-Quiz (https://www.meine-schulden.de/beratung/quiz-sind-sie-ueberschuldet/start-quiz) testen.

Die Erstberatung
Wer sich optimal auf eine Erstberatung vorbereiten möchte, muss nach Auskunft der ARAG Experten einige Vorarbeit leisten. Dazu gehört, sich einen echten Überblick über Einnahmen und Ausgaben zu verschaffen; also alle Briefe zu öffnen, Rechnungen zu sammeln, Online-Rechnungen auszudrucken und alle regelmäßigen Verbindlichkeiten aufzulisten, die monatlich, quartalsweise und jährlich zu bedienen sind. Auch Mahnungen, Bußgeldbescheide oder z. B. Unterhaltstitel gehören dazu. Die Unterlagen sollte man möglichst übersichtlich in einem Ordner abheften und zur Erstberatung mitnehmen. Wer Probleme beim Aufräumen und Sortieren von Unterlagen hat, kann auch dabei Unterstützung von der Schuldnerberatung bekommen.

Schuldner werden entlastet
Um Schuldner zu entlasten und ihnen zu helfen, schneller aus der Schuldensituation herauszukommen, wurden einige neue Gesetze erlassen. Bereits seit Oktober 2020 gilt die Verkürzung der Restschuldbefreiung. Danach kann das Insolvenzverfahren auf drei Jahre verkürzt werden und es ist nicht mehr nötig, eine Mindestbefriedigungsquote der Gläubiger (35 Prozent der Forderungen) zu erfüllen oder die Verfahrenskosten von etwa 2.000 Euro zu begleichen. Unverhältnismäßige Inkassokosten (https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/4160/) sind seit Oktober 2021 tabu, dazu wurden unter anderem die Gebührensätze für bestimmte Forderungen ermäßigt.

Darüber hinaus sind ab Dezember mehr Ansparmöglichkeiten auf dem Pfändungsschutzkonto möglich. Mit dem sogenannten P-Konto (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/pfaendungsschutzkonten-1733466) können Schuldner während einer Kontopfändung über den unpfändbaren Teil ihrer Einkünfte verfügen; das sind laut ARAG Experten seit Juli diesen Jahres 1.259,99 Euro pro Monat. Statt alle zwei Jahre erfolgt die Anpassung der Pfändungsfreigrenzen künftig jährlich.

Tipps, um Schulden zu vermeiden
Um gar nicht erst in die Schuldenfalle zu tappen, haben die ARAG Experten einige Tipps. Der erste Schritt, um einen Überblick über Einnahmen und Ausgaben zu behalten, ist das gute alte Haushaltsbuch. Ob als herkömmliches Heftchen oder als App – hier werden von der Miete über Ausgaben für Lebensmittel und Kinobesuche bis hin zu Energiekosten oder Mitgliedsbeiträge alle Kosten erfasst. Gleichzeitig werden alle Einnahmen notiert, angefangen vom Lohn bis hin zu Einnahmen beispielsweise durch Zinsen, Vermietungen oder auch Verkäufe auf Online-Portalen.

Auch beim Einkaufen lässt sich Geld sparen: Mit einem Einkaufszettel verhindert man den spontanen Griff zu Produkten, die man eher aus der Laune oder dem Appetit heraus einkauft. Apropos Appetit: Nie hungrig in den Supermarkt gehen, auch dabei kauft man in der Regel mehr als geplant. Ein weiterer Trick beim Einkaufen: Mit Bargeld statt mit Karte zahlen.

Die ARAG Experten raten, immer zuerst die Fixkosten wie etwa Miete und Nebenkosten zu zahlen. Konsumkäufe wie z. B. Pulli, Hose, Schuhe & Co. sind meist entbehrlich, wenn man einen ehrlichen Blick in den Kleiderschrank wirft. Auch Rechnungen, die ins Haus flattern, sollten nach Möglichkeit sofort bzw. innerhalb der Zahlungsfrist beglichen werden, um unnötige Mahngebühren zu verhindern.

Wer auf Raten kauft, sollte vorher genau durchrechnen, ob die Raten auch in finanziell angespannten Monaten – wie beispielsweise am Jahresanfang, wenn viele Jahresbeiträge fällig werden – und aus eigener Tasche bezahlt werden können.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,9 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler

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