Welche Whistleblower-Software ist die Richtige?

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), das voraussichtlich im 2. Quartal 2023 in Kraft – was ist die passende Lösung?

Welche Whistleblower-Software ist die Richtige?

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), das voraussichtlich im 2. Quartal 2023 in Kraft tritt, verpflichtet Unternehmen ab 50 Mitarbeitern zur Einrichtung einer internen Meldestelle. Über die interne Meldestelle sollen Hinweisgeber Missstände und Compliance-Verstöße melden können. Damit stehen viele Unternehmen in Deutschland nun vor dem Problem, sich für ein Hinweisgebersystem entscheiden zu müssen. Aber was ist die beste Lösung?

Grundsätzlich steht es jedem Unternehmen frei, wie es das Hinweisgebersystem gestalten möchte. Voraussetzung ist, dass die personenbezogenen Daten und alle anderen Informationen rund um die Meldung geschützt sind. Idealerweise ermöglicht die Meldestelle auch eine anonyme Meldung. Das ist zwar aktuell nicht gesetzlich vorgeschrieben, senkt bei Whistleblowern jedoch die Hürde, einen Hinweis abzugeben. Zudem ist eine effektive Fallbearbeitung nur dann möglich, wenn in beide Richtungen kommuniziert werden kann. Das heißt: Selbst ein anonymer Hinweisgeber muss Rückfragen oder Rückmeldungen erhalten können.

An diesen Anforderungen scheitern die meisten Optionen für ein Hinweisgebersystem wie eine Telefonhotline, Chatbots oder der klassische Briefkasten. Die einzig praktikable Lösung: Ein digitales Hinweisgebersystem in Form einer Whistleblower-Software (https://www.immerce-consulting.de/hinweisgebersystem/). Eine Whistleblower-Software hat alle nötigen Voraussetzungen: Anonymität, einfache Datenspeicherung und Kommunikation in zwei Richtungen.

Mittlerweile gibt es nicht wenige Anbieter für eine Whistleblower-Software. Wie also finden Unternehmen das richtige Angebot? Hier hilft der Blick auf einige wichtige Features, die sowohl den Hinweisgebern als auch den Unternehmen selbst Vorteile bieten.

Die ideale Whistleblower-Software aus Sicht der Hinweisgeber

Eine Whistleblower-Software ermöglicht idealerweise eine anonyme Meldung und eine Kommunikation zwischen anonymem Hinweisgeber und Hinweisempfänger. Ist die Abgabe einer Meldung zu kompliziert, springt der Hinweisgeber womöglich ab – und beobachtete Missstände und Gesetzesverstöße bleiben weiterhin verborgen. Eine Whistleblower-Software sollte möglichst keine Hürden, sondern eine intuitive Nutzung bieten. Eine klare Schritt-für-Schritt-Anleitung ist der beste Weg zu einer erfolgreichen Meldung. Keine Hürde darstellen sollte außerdem die Zugänglichkeit. Eine Whistleblower-Software sollte weitgehend uneingeschränkte Erreichbarkeit bieten – vorausgesetzt, es besteht ein Zugang, sei es über den Firmenlaptop oder eine Cloud.

Die ideale Whistleblower-Software aus Sicht der Unternehmen

Für Unternehmen steht ein möglichst geringer Aufwand im Mittelpunkt. Ein unverhältnismäßig hoher finanzieller und bürokratischer Aufwand für Unternehmen durch das Hinweisgeberschutzgesetz war am 10. Februar 2023 vom Bundesrat kritisiert worden. Doch eine gute Whistleblower-Software reduziert den Mehraufwand für Unternehmen.

Aus Unternehmenssicht ist eine einfache Integration wünschenswert. Kann die Whistleblower-Software schnell und einfach in die vorhandene IT-Struktur integriert werden, haben Unternehmen mit wenig technischem und zeitlichem Aufwand zu kämpfen.

Laut HinSchG müssen Hinweisgeber innerhalb von 7 Tagen eine Eingangsbestätigung und innerhalb von 3 Monaten ein Update bezüglich der Fallbearbeitung erhalten. Eine gute Whistleblower-Software unterstützt Unternehmen, indem sie rechtzeitig Benachrichtigungen an die Zuständigen verschickt und über eingehende Meldungen informiert. So gehen anfallende Aufgaben rund um den Hinweisgeberschutz auch im unternehmerischen Alltag nicht unter. Ein übersichtliches Dashboard hilft dabei, den Status aller vergangenen und aktuellen Meldungen im Blick zu behalten.

Bei der Datenverarbeitung gilt es, angemessene Sicherheitsstandards zu erfüllen und die Vertraulichkeit zu wahren. Eine Whistleblower-Software sollte DSGVO-Konformität und ein hohes IT-Sicherheitsniveau bieten. Unternehmen sollten bei der Auswahl der Software auf entsprechende Zertifizierungen achten. Eine Einschränkung von Zugriffsmöglichkeiten innerhalb der Software sorgt für die notwendige Vertraulichkeit. Idealerweise können einzelne Reports an ausgewählte Personen freigegeben werden.

Unterstützung durch einen externen Meldestellenbeauftragten

Die Einrichtung einer internen Meldestelle ist nicht alles. Unternehmen sind nach HinSchG auch dazu verpflichtet, einen Meldestellenbeauftragten zu ernennen. Dieser ist dafür zuständig, Hinweise entgegenzunehmen, mit dem Hinweisgeber in Kontakt zu treten und alle beteiligten Personen über den Eingang einer Meldung zu informieren. Um einer unnötigen zeitlichen und personellen Mehrbelastung zu entgehen, können Unternehmen diese Aufgaben an einen externen Meldestellenbeauftragten abgeben. Dieser übernimmt die Verwaltung der Whistleblower-Software und bietet oft schon eine Software mit an, die alle wichtigen Kriterien erfüllt. Alles, was Unternehmen tun müssen, ist die Beauftragung des externen Hinweisempfängers und die Teilnahme an einer Schulung zur Nutzung des digitalen Hinweisgebersystems.

Ihr Unternehmen hat mehr als 50 Mitarbeiter und Sie sind zum Hinweisgeberschutz verpflichtet. Lassen Sie sich zur Rechtslage nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beraten. Mit der Implementierung eines Hinweisgebersystem geben Sie Hinweisgebenden anonym die Möglichkeit Compliance-Verstöße zu melden und Ihr Unternehmen profitiert durch eine von Offenheit und Ehrlichkeit geprägten Unternehmenskultur.
Müssen Sie die Datenschutzrechtlichen Bestimmungen in Ihrem Unternehmen einhalten und benötigen Hilfe bei der Erstellung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten (VVT). Frank Müns hilft Ihnen als TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter durch persönliche Beratung und einer gesetzeskonformen Datenschutzorganisation. Neben seiner langjährigen Erfahrung in der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sorgt Frank Müns als Geschäftsführer der Immerce Consulting GmbH für Diskretion, Professionalität und Sorgfalt. Ebenso profitieren Sie durch seine Expertise im Bereich IT Sicherheit nach ISO 27001 sowie BSI Grundschutz. Durch ständige Fortbildungen und Zertifizierungen ist Frank Müns immer up-to-date was Ihre Beratung betrifft.

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Effektive Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes

Whistleblower-Software

Aktuell befindet sich das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), das dem Schutz von Whistleblowern dient, im Vermittlungsausschuss und wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2023 in Kraft treten. Unternehmen sollten jetzt die Einrichtung einer internen Meldestelle für Hinweisgeber angehen. Warum eine Whistleblower-Software die beste Wahl ist.

Wer muss ein Hinweisgebersystem einrichten?

Die Verpflichtung zur Einrichtung eines Hinweisgebersystems besteht für Unternehmen ab 50 Mitarbeitern. Unternehmen ab 250 Mitarbeitern müssen mit Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes nachweisen, dass sie eine interne Meldestelle eingerichtet haben. Unternehmen zwischen 50 und 249 Mitarbeitern haben dafür bis 17. Dezember 2023 Zeit. In jedem Fall müssen Unternehmen sich jetzt darüber Gedanken machen, welche Art von Hinweisgebersystem sie etablieren möchten.

Die beste Lösung: Eine Whistleblower-Software

Hinweisgeber können in mündlicher und in schriftlicher Form eine Meldung machen. Grundsätzlich kommen für eine interne Meldestelle so verschiedene Lösungen wie Hotlines, Anrufbeantwortersysteme oder Briefkästen infrage. Die einzig praktikable Lösung ist jedoch ein digitales Hinweisgebersystem.

Eine Whistleblower-Software (https://www.immerce-consulting.de/hinweisgebersystem/) ermöglicht als einziges Hinweisgebersystem nicht nur eine anonyme Meldung, sondern auch die fortlaufende Kommunikation mit dem anonymen Hinweisgeber. Eine zielführende Fallbearbeitung ist nur dann möglich, wenn Rückfragen an den Hinweisgeber gestellt werden können und umgekehrt. Ein Briefkastensystem und Chatbots scheitern an der zielführenden Kommunikation, eine Hotline an der Anonymität und den notwendigen personellen Ressourcen. Zwar sind Unternehmen nach dem aktuellen Entwurf für das Hinweisgeberschutzgesetz nicht dazu verpflichtet, eine anonyme Meldung anzubieten. Das ist jedoch zu empfehlen, um die Hemmschwelle für Hinweisgeber zu senken. Zudem ist damit zu rechnen, dass ein anonymes Hinweisgebersystem doch noch zur gesetzlichen Pflicht wird.

Die Vorteile einer Whistleblower-Software:

Eine Whistleblower-Software bietet Anonymität und kann leicht im Unternehmen etabliert werden. Sie ist jederzeit von überall aus zugänglich und ermöglicht eine intuitive Nutzung. Die Fallbearbeitung wird durch eine Whistleblower-Software erleichtert, da personenbezogene Daten und Informationen zur Meldung sicher verarbeitet und gespeichert werden können. Hinweisgeber können dem Hinweisempfänger über eine Whistleblower-Software auch Dokumente als Beweis zuspielen. Auf diese Daten kann bei Bedarf leicht zugegriffen werden, was eine Bearbeitung der Meldung besser nachvollziehbar und damit effektiver macht. Führungskräften, beteiligten Mitarbeitern oder auch Dritten wie Anwälten kann bei Bedarf eine Berechtigung für eine Einsicht in die Daten erteilt werden. Ein kompetenter Anbieter einer Whistleblower-Software stellt hierbei den Datenschutz an erste Stelle und gewährleistet den Schutz personenbezogener Daten und weiterer sensibler Informationen nach den Grundsätzen der DSGVO.

Whistleblower-Software vom externen Meldestellenbeauftragten

Unternehmen sind nicht nur dazu verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten, sondern müssen auch einen Hinweisempfänger bzw. Meldestellenbeauftragten ernennen. Der Hinweisempfänger nimmt eingehende Meldungen entgegen und kümmert sich um die Bearbeitung. Der Meldestellenbeauftragte ist dafür verantwortlich, gegenüber dem Hinweisgeber den Eingang der Meldung zu bestätigen und ihn auf dem Laufenden zu halten.
Besonders empfehlenswert ist es, einen neutralen, externen Meldestellenbeauftragten zu ernennen, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Die beste Lösung für Unternehmen ist ein externer Meldestellenbeauftragter, der zugleich auch die Whistleblower-Software bereitstellt. So erhalten Unternehmen einen Hinweisempfänger und ein Hinweisgebersystem aus einer Hand und können sich selbst auf ihr Kerngeschäft konzentrieren. Der externe Meldestellenbeauftragte weist Führungskräfte und Angestellte in den Umgang mit der Whistleblower-Software ein und fungiert als kompetenter, unabhängiger Ansprechpartner. Für die Unternehmen selbst ist die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes durch eine Whistleblower-Software kaum mit Aufwand verbunden und auch die Kosten sind mit dem richtigen Anbieter überschaubar.

Unternehmen profitieren von einer Whistleblower-Software

Im Vergleich zum geringen Aufwand für die Einrichtung einer Whistleblower-Software haben Unternehmen damit viele Vorteile. Durch das digitale Hinweisgebersystem werden Verstöße und Missstände aufgedeckt und können geklärt werden, ehe es zu Rufschädigung oder Bußgeldern kommt. Allein die Existenz eines Hinweisgebersystems führt zu einer höheren Achtsamkeit und sorgt für eine offene, von Transparenz geprägte Unternehmenskultur. Inhaber und Führungskräfte sollten sich jetzt um die Einrichtung einer Whistleblower-Software kümmern, um auf das Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes vorbereitet zu sein.

Ihr Unternehmen hat mehr als 50 Mitarbeiter und Sie sind zum Hinweisgeberschutz verpflichtet. Lassen Sie sich zur Rechtslage nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beraten. Mit der Implementierung eines Hinweisgebersystem geben Sie Hinweisgebenden anonym die Möglichkeit Compliance-Verstöße zu melden und Ihr Unternehmen profitiert durch eine von Offenheit und Ehrlichkeit geprägten Unternehmenskultur.
Müssen Sie die Datenschutzrechtlichen Bestimmungen in Ihrem Unternehmen einhalten und benötigen Hilfe bei der Erstellung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten (VVT). Frank Müns hilft Ihnen als TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter durch persönliche Beratung und einer gesetzeskonformen Datenschutzorganisation. Neben seiner langjährigen Erfahrung in der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sorgt Frank Müns als Geschäftsführer der Immerce Consulting GmbH für Diskretion, Professionalität und Sorgfalt. Ebenso profitieren Sie durch seine Expertise im Bereich IT Sicherheit nach ISO 27001 sowie BSI Grundschutz. Durch ständige Fortbildungen und Zertifizierungen ist Frank Müns immer up-to-date was Ihre Beratung betrifft.

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Hinweisgeberschutzgesetz: Wie sich Unternehmen jetzt vorbereiten

Firmen können Dritte mit interner Meldestelle für Hinweisgeber beauftragen und Führungskräfte zum Thema Whistleblowing sensibilisieren

Hinweisgeberschutzgesetz: Wie sich Unternehmen jetzt vorbereiten

(Bildquelle: iStock.com/wildpixel)

Wird in einem Unternehmen gegen geltendes Gesetz verstoßen oder werden ethische Grundsätze missachtet, sind es häufig die Mitarbeitenden, die entsprechende Missstände melden. Mit der Weitergabe der betriebsinternen Informationen werden die Beschäftigten zu sogenannten Whistleblowern. Doch bis heute sind die Hinweisgebenden nur unzulänglich geschützt und möglichen Repressalien ausgesetzt. Das soll sich jetzt ändern.

Die Bundesregierung hat deshalb in diesem Sommer das Hinweisgeberschutzgesetz auf den Weg gebracht. Das Gesetz soll Unternehmen dazu verpflichten eine interne Meldestelle für Hinweisgeber (https://intelli-revolution.de/hinweisgeber-meldestelle) einzurichten, an die sich Whistleblower über vertrauliche Kanäle wenden können.

Arbeitgeber ab 50 Mitarbeitenden betroffen

Von den Regelungen direkt betroffen sind alle Unternehmen, die in der Regel mindestens 50 Beschäftigte haben. Es ist mit einer zügigen Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetztes ab Herbst 2022 zu rechnen. Das Gesetz soll nach dem Regierungsentwurf dann drei Monate nach seiner Verkündung in Kraft treten. Spätestens im Frühjahr 2023 dürfte das Hinweisgeberschutzgesetz damit für Unternehmen ab einer Anzahl von 250 Mitarbeitenden Wirkung entfalten.

Für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten sieht das Hinweisgeberschutzgesetz eine verlängerte Umsetzungsfrist bis 17. Dezember 2023 vor.

Auch bei Arbeitgebern mit weniger als 50 Mitarbeiter:innen ist die freiwillige Einrichtung einer internen Meldestelle empfehlenswert, da hierdurch das Risiko einer externen Meldung minimiert wird.

Unternehmen sollten sich auf das Hinweisgeberschutzgesetz vorbereiten

Auch wenn das Hinweisgeberschutzgesetz (https://intelli-revolution.de/antworten-auf-fragen-zum-hinweisgeberschutzgesetz-hinschg) noch nicht in Kraft getreten ist, sollten sich Unternehmen und ihre Mitarbeitenden gezielt darauf vorbereiten, indem sie

-mindestens ihre Führungskräfte und Personalabteilung für das Thema Whistleblowing sensibilisieren;
-im Vorwege klären, ob sie für die interne Meldestelle für Hinweisgeber selbst zuständig sein oder einen Dienstleister beauftragen möchten;
-sich Gedanken darüber machen, wie sie Whistleblower dazu motivieren, ihre interne Meldestelle zu nutzen und sich nicht sofort an die Öffentlichkeit wenden;
-prüfen, sofern bereits eine interne Meldestelle für Hinweisgeber eingerichtet wurde, ob diese den geplanten Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes entspricht.

Dritte mit interner Meldestelle beauftragen

Als interne Meldestelle für Hinweisgeber dürfen auch Dritte beauftragt werden, an die sich die Beschäftigten wenden können. Bei Konzernen genügt eine Hinweisgeber Meldestelle für den gesamten Konzern. Neben der Einrichtung der Meldestelle sieht das geplante Gesetz auch die Ermöglichung eines persönlichen Treffens des Whistleblowers mit einer Ombudsperson vor. So wird die Anonymität des Hinweisgebers auch in Präsenz sichergestellt.

Das Hamburger StartUp Intelli Revolution bietet Unternehmen eine intelligente Hinweisgeber Meldestelle, die alle Anforderungen erfüllt und alle Bedürfnisse der im Prozess Betroffenen berücksichtigt. Damit unterscheidet sich das Angebot des Familienunternehmens zu anderen Anbietern. Während die Mehrheit lediglich ein System zur Übermittlung von Hinweisen der Whistleblower zur Verfügung stellt, stellen die Hamburger auch eine inhaltliche Filterung und Plausibilitätsprüfung durch eine Ombudsperson sicher.

„Wir schaffen mit unserer digitalen Hinweisgeber Meldestelle einen vertrauensvollen Kommunikationskanal für Hinweisgebende und ermöglichen eine fachgerechte und fristgemäße Bearbeitung der eingehenden Hinweise. So wird jede eingehende Meldung rund um die Uhr und das Jahr von Jurist:innen gesichtet, ausgewertet und den Entscheidern Handlungsempfehlungen unterbreitet. Unser Hinweisgebersystem ist für jede Unternehmensgröße geeignet und kann in die bestehende IT-Infrastruktur integriert werden.“, erklärt Jessica Stehn-Bäcker, CEO bei Intelli Revolution.

Die Intelli Revolution GmbH wurde 2020 in Hamburg als Plattform für Dokumentenautomation gegründet. Seither haben wir uns zu einem ganzheitlichen Compliance-Dienstleister weiterentwickelt, der Unternehmen in aller Welt dazu befähigt, Compliance wirtschaftlich und sicher umzusetzen. Im Fokus steht der Bereich Datenschutz, der stetiges Wachstum erfährt und seit 2022 unter der Marke BEREDI Datenschutz geführt wird. Zudem bieten wir eine interne Hinweisgeber-Meldestelle, die alle Anforderungen an eine interne Meldestelle für Hinweisgeber erfüllt, die Identität des Whistleblowers schützt und so Reputationsschäden verhindert. Ergänzend hierzu versetzen wir Unternehmen dazu in die Lage, Innovationen anzustoßen und die mit ihr verbundenen Projekte erfolgreich umzusetzen.

Kontakt
Intelli Revolution GmbH
Jessica Stehn-Bäcker
Überseeallee 1
20457 Hamburg
+49 40 22861374
js@intelli-revolution.de

Hinweisgebersystem Anbieter: günstig und gesetzeskonform

Professionelle Hinweisgeber Meldestelle für Unternehmen verfügbar

Professionelle Hinweisgeber Meldestelle für Unternehmen verfügbar

Mit dem Gesetzgebungsverfahren des Bundesjustizministeriums vom 13. April 2022 sind Unternehmen verpflichtet, Hinweisgebern einen besseren Schutz in Form einer Hinweisgeber Meldestelle zur Verfügung zu stellen. Arbeitgeber, die mehr als 250 Mitarbeiter haben, müssen diese Verpflichtung nach Inkrafttreten des Gesetzes eingehen. Unternehmer, die weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen, haben bis zum 17. Dezember 2023 Zeit. Viele Unternehmer können nun davon profitieren, dass ein internes Hinweisgebersystem auch durch Dritte organisiert und beauftragt werden kann. Größere Konzerne dürfen sogar eine Hinweisgeber Meldestelle für das gesamte Haus in Anspruch nehmen. Intelli Revolution (https://intelli-revolution.de/hinweisgeber-meldestelle) bietet genau dafür die entsprechende Infrastruktur und richtet die Hinweisgeber Meldestelle, die den entsprechenden Anforderungen genügt, dafür ein.

Hinweisgeberschutzgesetz als Grundlage für Hinweisgeber Meldestelle

Das Einrichten einer Hinweisgebermeldestelle hat den Sinn, den Schutz der Identität des Whistleblowers zu ermöglichen. Wenn etwas in einem Unternehmen schiefläuft und der Hinweisgeber dies öffentlich macht, so hat der Identitätsschutz die Aufgabe, mögliche Konsequenzen wie Strafaktionen, Kündigungen oder andere Behinderungen in diesem Bereich zu vermeiden. Das wird erreicht, indem die Anonymität der hinweisgebenden Person gewahrt bleibt. Gleichzeitig erhalten Unternehmen auch eine Stärkung ihrer Rechte, da auf diese Weise der Verstoß gegen des Hinweisgeberschutzgesetz vermieden wird. Denn in der Regel fallen Bußgelder an, wenn Personen daran gehindert werden, als Whistleblower auf Missstände hinzuweisen.

Ein Unternehmen, dass keine interne Meldestelle zur Verfügung stellt, kann mit Geldbußen von bis zu 20.000 Euro belangt werden. Ein höheres Bußgeld von bis zu 100.000 Euro fällt an, wenn bei einer Meldung Repressalien angewandt werden sowie durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit das Vertraulichkeitsgebot missachtet wird. Der Schutz eines Whistleblowers ist gesetzlich geregelt und muss durch die firmeninterne Struktur gewährleistet bleiben. Genau hier ist es sinnvoll, Dienstleister wie Intelli Revolution (https://intelli-revolution.de/hinweisgeber-meldestelle) mit dieser Aufgabe zu beauftragen, um sich an geltendes Recht zu halten und gleichzeitig nichts dem Zufall zu überlassen. Mit hohen Sicherheitsstandards und der Gewährleistung der gesetzlichen Regelungen lässt sich eine Hinweisgeber Meldestelle auch digital sehr einfach managen.

Praktische Organisation und sicheres Hosting nach Whistleblower Richtlinie

Unternehmen, die noch keine interne Hinweisgeber Meldestelle eingerichtet haben oder diese Aufgabe extern betreuen lassen, können mit Intelli Revolution nun eine sehr moderne Meldestelle erhalten. Diese ist durch ein intelligentes Konzept an alle modernen Anforderungen angepasst. Durch den Fokus auf die Bedürfnisse der betroffenen Hinweisgeber erfüllt sie intern alle Richtlinien, die für eine Hinweisgeber Meldestelle entscheidend sind. Verschiedene Fälle werden durch den Ombudsmann von Intelli Revolution (https://intelli-revolution.de/hinweisgeber-meldestelle) begutachtet und betreut. Die wesentlichen Informationen und Daten werden anonym über das integrierte Dashboard digital bereitgestellt und können gelesen, bearbeitet sowie geschlossen werden. Das Management ist durch eine einfache Übersicht intern gut möglich und wird durch die kompetente Unterstützung von Rechtsanwält:innen, IT-Expert:innen und Steuerberater:innen koordiniert und vermittelt durch Intelli Revolution unterstützt.

Unternehmen haben den Vorteil, dass mit der Beauftragung eines Dienstleisters mögliche Reputationsschäden vermieden werden. Auf diese Weise wird der Verstoß von firmeninternen Richtlinien rechtlich korrekt erfasst und kann gleichzeitig das Vertrauen in ein bestimmtes Unternehmen steigern. Auch teure Bußgeldverfahren werden so verhindert. Möglich macht es die Anonymität, die gleichzeitig einen vertrauensvollen Kommunikationskanal für Whistleblower garantiert. Die eingehenden Hinweise werden fachgerecht bearbeitet und rund um die Uhr von qualifizierten Jurist:innen gesichtet. Auch die Auswertung und das Aussprechen von Handlungsempfehlungen erleichtern das weitere Vorgehen.

Darüber hinaus lässt sich das Hinweisgebersystem je nach Größe des Unternehmens in die bestehende IT-Infrastruktur eingliedern. Hohe Sicherheitsstandards sowie Verschlüsselung, Metadaten-Entfernung und eine isolierte Datenhaltung sorgen dafür, dass das Management in diesem Bereich auch in unterschiedlichen Fristen und mehrsprachig möglich ist. Jeder Fall wird durch einzelne Bearbeitungsschritte nachvollziehbar, um intelligente Handlungsschritte einzuleiten. Unternehmer haben die Wahl aus drei verschiedenen Paketen und können in dem jeweiligen Umfang eine professionelle Unterstützung erhalten.

Mehr Informationen zur Hinweisgeber Meldestelle von Intelli Revolution hier (https://intelli-revolution.de/hinweisgeber-meldestelle).

Die Intelli Revolution GmbH wurde 2020 in Hamburg gegründet. Die Idee Dokumente zu automatisieren und so den Erstellprozess auf wenige Minuten zu reduzieren, kam uns im täglichen Umgang mit rechtlichen Dokumenten.

Frei nach unserem Motto „smart documents for your business“ haben wir es uns sodann mit der digitalen Plattform audado.eu zum Ziel gesetzt, den Zugang zu professionellen und automatisierten Dokumenten einem breiten Publikum zu erschwinglichen Preisen zu ermöglichen.

2022 konnten wir zudem die Integration des Geschäftsbereichs Datenschutz in die Intelli Revolution abschließen, der unter der Marke BEREDI Datenschutz geführt wird.

Zugleich haben wir das Geschäftsfeld Hinweisgeber / Whistleblowing ins Leben gerufen. Wir bieten Unternehmen seither eine intelligente Hinweisgeber-Meldestelle, die alle Anforderungen an eine interne Meldestelle für Hinweisgeber erfüllt und alle Bedürfnisse der im Prozess Betroffenen berücksichtigt.

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Compliance wirtschaftlich und sicher umsetzen