REBA IMMOBILIEN AG kauft Gewerbegrundstück in Hann. Münden – Hedemünden in Niedersachsen

Die Schweizer REBA IMMOBILIEN AG (www.reba-immobilien.ch), ein bekannter Immobilieninvestor, Bauträger und Projektentwickler, hat mit ihrer 100%-igen Tochtergesellschaft, der REBA IMMOBILIEN GmbH, ein Gewerbegrundstück gekauft.

REBA IMMOBILIEN AG kauft Gewerbegrundstück in Hann. Münden - Hedemünden in Niedersachsen

REBA IMMOBILIEN AG

REBA IMMOBILIEN AG kauft Gewerbegrundstück in Hann. Münden – Hedemünden in Niedersachsen

Das Grundstück, das sich direkt an der Bundesautobahn A7 am Anschluss Hann. Münden – Hedemünden zur Bundesstraße 80 (B 80) befindet, umfasst eine Gesamtfläche von 6.349,60 m².

Diese Akquisition unterstreicht das kontinuierliche Wachstum und die Expansionsstrategie der REBA IMMOBILIEN AG in der Region rund um Kassel in Hessen bis nach Niedersachsen in Deutschland. Mit diesem Grundstück eröffnet sich dem Unternehmen die Möglichkeit, zukünftig innovative und nachhaltige Gewerbeprojekte zu realisieren. Besonders hervorzuheben ist die Nähe zur Bundesautobahn A7 und zur Bundesstraße 80 (B 80), die eine exzellente Verkehrsanbindung für zukünftige Gewerbe- und Logistiknutzungen gewährleistet.

REBA IMMOBILIEN AG – Ein starker Partner in der Immobilienbranche

Die REBA IMMOBILIEN AG gehört zu den etablierten Akteuren in der Immobilienbranche und ist sowohl als Investor als auch als Bauträger und Projektentwickler aktiv. Das Unternehmen hat seinen Sitz in der Schweiz und ist auch an weiteren Standorten in Deutschland vertreten. Besonders im Bereich der Gewerbeimmobilien zeigt die REBA IMMOBILIEN großes Engagement. Als Partner der Hotel Investments AG ist das Unternehmen zudem in der Hotelbranche tätig.

Neben der Projektentwicklung und dem Investmentgeschäft bietet REBA IMMOBILIEN auch umfassende Maklertätigkeiten, insbesondere für Off-Market-Immobilien in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Mit der REBA IMMOBILIEN GmbH in Kassel verfügt das Unternehmen über ein eigenes Bausanierungsteam, das insbesondere in der Region rund um Kassel tätig ist.

Weitere Informationen:

www.reba-immobilien.ch
www.bausanierung-kassel.de

Über die REBA IMMOBILIEN AG: Immobilieninvestor & Hotelinvestor, Bestandshalter, Bauträger & Projektentwickler

Die REBA IMMOBILIEN AG aus der Schweiz mit Repräsentanzen in Deutschland ist Schweizer Immobilieninvestor für Gewerbeimmobilien, Hotelinvestor für Hotels im Joint Venture mit der Schweizer Hotel Investments AG, Bestandshalter, Bauträger und Projektentwickler.

Auf nationaler und internationaler Ebene agiert die REBA IMMOBILIEN AG zudem diskret für ihre Kunden und Partner als Investmentmakler für Off Market Gewerbeimmobilien. Bei den Off Market Gewerbeimmobilien handelt es sich in der Regel um Anlageimmobilien und Betreiberimmobilien, die außerhalb der Öffentlichkeit und des öffentlich zugänglichen Immobilienmarktes angeboten und mit äußerster Diskretion verkauft oder verpachtet werden.

Die REBA IMMOBILIEN AG bietet mit ihrem Bausanierungsteam auch einen umfassenden Service für Immobiliensanierungen & -renovierungen an. Spezialgebiete: Altbausanierung & Hotelsanierung.

Durch den Einstieg der REBA IMMOBILIEN AG als 50%iger Gesellschafter bei der Vinson Metallbau GmbH werden auch Metallbauarbeiten aller Art umgesetzt.

Weitere Informationen: www.reba-immobilien.ch

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Hohe Steuerbelastungen für Immobilieneigentümer, aber auch großes Einsparpotenzial

Hohe Steuerbelastungen für Immobilieneigentümer, aber auch großes Einsparpotenzial

(Bildquelle: iStock-1321142166)

Der Traum von den eigenen vier Wänden – sei es eine Eigentumswohnung oder ein Haus – ist für viele Menschen ein Symbol für Sicherheit und finanzielle Stabilität. Doch Immobilienbesitz bringt auch erhebliche Kosten mit sich, insbesondere in Form von Steuern. Der Staat erhebt seinen Anteil sowohl beim Kauf, als auch bei der Instandhaltung und dem Verkauf einer Immobilie.
Trotz der oftmals ärgerlichen Steuerlast gibt es jedoch auch zahlreiche Möglichkeiten, diese Belastung zu reduzieren. Immobilienbesitzer können durch geschickte Steueroptimierung erhebliche Einsparungen erzielen. Nachfolgend werden die wichtigsten Steuerstrategien für Immobilienbesitzer beleuchtet.

Optimierungspotenzial bei der Grunderwerbsteuer
Ein erheblicher Hebel zur Steueroptimierung liegt in der Grunderwerbsteuer. Diese fällt beim Immobilienkauf an und variiert je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises. Kapitalanleger, die primär auf Rendite aus sind, können durch eine gezielte Standortwahl in Bundesländern mit niedrigeren Steuersätzen erhebliche Kosten sparen. In Bayern und Sachsen beispielsweise beträgt die Grunderwerbsteuer 3,5 %, während sie in Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und anderen Bundesländern bei 6,5 % liegt. Für private Immobilienkäufer spielen oft emotionale Faktoren eine größere Rolle, doch auch sie können von einem niedrigen Steuersatz profitieren.

Steuerersparnis durch Trennung von Grundstück und Bauwerk
Bei Neubauprojekten kann die Trennung der Anschaffungskosten für Grundstück und Gebäude die Grunderwerbsteuer erheblich senken. Hierbei fällt die Steuer möglicherweise nur auf den Grundstückspreis an, was die Steuerlast deutlich reduziert. Um diese Möglichkeit zu nutzen, müssen Grundstückskauf und Hausbau jedoch in separaten Verträgen festgehalten werden, und zwischen den Vertragsabschlüssen sollte ein gewisser zeitlicher Abstand liegen.

Bewegliche Ausstattungsmerkmale separat ausweisen
Grunderwerbsteuer wird nur auf den unbeweglichen Teil einer Immobilie erhoben – also auf Grundstück und Gebäude. Bewegliche Gegenstände wie Einbauküchen oder Möbel können im Kaufvertrag separat ausgewiesen werden, um sie von der Steuer auszunehmen. Dies kann besonders bei Bestandsimmobilien zu nennenswerten Einsparungen führen.

Steuern sparen als Vermieter
Während das Steuersparpotenzial bei selbst genutzten Immobilien begrenzt ist, haben Vermieter viele Möglichkeiten, Kosten steuerlich abzusetzen. Dazu gehören die Abschreibung der Anschaffungskosten, die Absetzung von Werbungskosten wie Maklergebühren, Darlehenszinsen und Instandhaltungskosten. Auch die Restnutzungsdauer der Immobilie kann durch ein Gutachten angepasst werden, um höhere Abschreibungen und damit Steuerersparnisse zu erzielen.

Grunderwerbsteuer vermeiden bei Übertragungen innerhalb der Familie
Beim Verkauf oder der Übertragung einer Immobilie innerhalb der Familie (in gerader Verwandtschaftslinie) entfällt die Grunderwerbsteuer vollständig. Dies gilt auch für adoptierte Kinder und Schwiegerkinder, was erhebliche Steuerersparnisse mit sich bringen kann.

Fazit: Steuerstrategien effektiv nutzen
Die Steuerbelastung für Immobilieneigentümer mag hoch sein, aber die Möglichkeiten zur Steueroptimierung sind ebenso groß. Besonders für Vermieter, die ihre Immobilien zur Einkünfteerzielung nutzen, bieten sich zahlreiche legale Wege, um die Steuerlast zu reduzieren und die Rendite zu maximieren. Wer die gesetzlichen Regelungen kennt und geschickt anwendet, kann erheblich profitieren.

Wir bieten individuelle, maßgeschneiderte und passgenaue Lösungen aus einer Hand für nationale und internationale Unternehmen jeder Rechtsform und Größe, Unternehmer, Vereine, Stiftungen sowie Privatpersonen, in den Bereichen:

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Effektivität Rechtsschutz gegen Grundsteuerbescheide

Effektivität Rechtsschutz gegen Grundsteuerbescheide

Rechtsschutz-Grundsteuer (Bildquelle: iStock-838787670-)

Die Finanzgerichte gewähren umfassenden Rechtsschutz gegen Grundsteuerwertbescheide, die zum 1. Januar 2022 erlassen wurden. Dabei steht der Finanzrechtsweg für alle relevanten Rechtsfragen offen, einschließlich der Einwände gegen die bewertungsrelevanten Bodenrichtwerte, ohne dass eine Klage vor den Verwaltungsgerichten erforderlich wäre.
Die Bewertungsregeln gemäß §§ 218 ff. des Bewertungsgesetzes (BewG) sind verfassungskonform auszulegen, um Steuerpflichtigen die Möglichkeit zu geben, einen niedrigeren Grundstückswert nachzuweisen, der unter dem typisierten Grundsteuerwert liegt.
Ein zwingendes Wertgutachten ist nicht erforderlich, um einen niedrigeren Grundstückswert nachzuweisen.
Es bestehen ernsthafte Zweifel an der gesetzlich geforderten Unabhängigkeit der Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz, da der Vorsitzende des Gutachterausschusses durch die Auswahl der Mitglieder und deren konkrete Besetzung Einfluss nehmen kann.
Auch bezüglich des Bediensteten der Finanzverwaltung, der zwingend im Gutachterausschuss für die Bodenrichtwertermittlung mitwirken muss, bestehen ernsthafte Zweifel an der gesetzlich geforderten Unabhängigkeit, da die Finanzverwaltung dessen Tätigkeit im Bereich der Grundstücksbewertung jederzeit beenden und damit sein automatisches Ausscheiden aus dem Gutachterausschuss bewirken kann.
Es bestehen ernsthafte Zweifel an der Vollständigkeit der Datengrundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte aufgrund möglicher erheblicher Datenlücken in den Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse, was zu erheblichen Verzerrungen bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte führen könnte.
Es bestehen ernsthafte Zweifel daran, dass die neuen Bewertungsvorschriften der §§ 218 ff. BewG zu einer realitäts- und relationsgerechten Grundstücksbewertung führen, die sich aus Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes ableitet.
Der Belastungsgrund der Grundsteuer gemäß dem Grundsteuer-Reformgesetz ist aus den Regelungen des Grundsteuergesetzes (GrStG) und den §§ 218 ff. BewG nicht eindeutig erkennbar.
Die Vielzahl gesetzlicher Typisierungen und Pauschalierungen in den §§ 243 ff. BewG sowie die nahezu vollständige Vernachlässigung aller individuellen Umstände der konkret bewerteten Grundstücke führen zu Wertverzerrungen, die gegen Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes verstoßen.
Es bestehen ernsthafte Zweifel an der Vereinbarkeit der §§ 243 ff. BewG mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes, da ein gleichheitswidriges Vollzugsdefizit bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte besteht und den Gutachterausschüssen nur unzureichende rechtliche Instrumente zur Verfügung stehen, um eine effektive Sachverhaltsermittlung und Überprüfung der Angaben von Grundstückseigentümern durchzuführen, die für die Ermittlung der Bodenrichtwerte erforderlich sind.
Was bedeutet Effektivität des Rechtsschutzes?
-Verbot überlanger Verfahrensdauer
Ein grundlegendes Element der Effektivität des Rechtsschutzes ist die Einhaltung angemessener Verfahrensdauern. Wenn Gerichtsverfahren zu lange dauern, haben Bürgerinnen und Bürger das Recht, dies zu beanstanden. Diese Regelungen sind in den §§ 198 ff. des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) verankert.
-Ergänzung durch den Justizgewährungsanspruch
Neben dem Recht, staatliche Maßnahmen gerichtlich überprüfen zu lassen, das im Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes verankert ist, ist ein effektiver Rechtsschutz insbesondere in zivilrechtlichen Streitigkeiten, bei denen es oft um Auseinandersetzungen zwischen Bürgerinnen und Bürgern geht, verfassungsrechtlich geschützt. Hierbei greift der sogenannte Justizgewährungsanspruch, der aus Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitet wird.
-Gewährleistung auch auf überstaatlicher Ebene
Die Garantie des Rechtsschutzes ist auch im europäischen Recht verankert. Das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und auf ein unparteiisches Gericht ist beispielsweise in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Artikel 47) festgeschrieben. Im Rahmen der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) sind Fragen des effektiven Rechtsschutzes in den Artikeln 6 („Recht auf ein faires Verfahren“) und 13 („Recht auf wirksame Beschwerde“) geregelt.
-Rechtsschutz unabhängig von finanziellen Mitteln
Der Zugang zum Recht soll für alle Bürgerinnen und Bürger unabhängig von ihrem Vermögen oder Einkommen offenstehen. Daher können bedürftige Personen finanzielle Unterstützung für Gerichtsverfahren erhalten, beispielsweise in Form der Prozesskostenhilfe.

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Grundstücksverkauf: WAV Immobilien Reuschenbach GmbH bietet umfassenden Service

Die Makler übernehmen unter anderem die Wertermittlung, die Vermarktung und die Preisverhandlungen

„Ein erfolgreicher Grundstücksverkauf erfordert nicht nur strategisches Denken, sondern auch Erfahrung“, findet Rene Reuschenbach, Geschäftsführer der in Bornheim ansässigen WAV Immobilien Reuschenbach GmbH. Ohne das nötige Fachwissen könne das Risiko steigen, dass Eigentümer ihr Grundstück zu einem nicht angemessenen Preis verkaufen.

Möchten Eigentümer einen fairen Verkaufspreis für ihr Grundstück erzielen, sollten sie eine Reihe wichtiger Aspekte berücksichtigen. „Für einen erfolgreichen Verkauf ist es entscheidend, den Markt zu verstehen und einen angemessenen Preis festzulegen“, erklärt Rene Reuschenbach. Gerne übernehmen er und seine Kollegen die professionelle Wertermittlung.

„Bei der Bewertung des Grundstücks berücksichtigen wir unter anderem die Lage, mögliche Altlasten oder andere Faktoren, die den Wert beeinflussen können“, so der Geschäftsführer der WAV Immobilien Reuschenbach GmbH. Darüber hinaus ist das Team immer umfassend informiert über die Entwicklungen an den Immobilienmärkten in der Region Köln/Bonn, Bornheim, Brühl und Wesseling. Diese umfassende und detaillierte Herangehensweise ermöglicht es, einen angemessenen Preis für das Grundstücks zu erzielen.

Die Makler der WAV Immobilien Reuschenbach GmbH übernehmen auf Wunsch den gesamten Verkaufsprozesses. „Wir unterstützen Eigentümer nicht nur bei der Wertermittlung und Preisfindung, sondern auch bei der Vermarktung, den Kaufpreisverhandlungen und der Übergabe“, betont Rene Reuschenbach.

Beauftragen Eigentümer das Team der WAV Immobilien Reuschenbach GmbH mit dem Verkauf ihres Grundstücks, können sie sicher sein, dass jeder Schritt im Verkaufsprozess fachkundig abgewickelt wird.

Eigentümer, die einen Grundstücksverkauf in Betracht ziehen, können sich unter der Telefonnummer 02236/885 850 kostenlos und unverbindlich beraten lassen.

Mehr Informationen zum Thema sowie Wissenswertes zu Immobilienmakler Köln Rodenkirchen (https://www.wav-immo.de/informationen-makler/immobilienmakler-koeln-rodenkirchen/), Haus verkaufen Weilerswist (https://www.wav-immo.de/eigentuemer/verkaufen/haus/weilerswist/), Haus verkaufen Erftstadt (https://www.wav-immo.de/eigentuemer/verkaufen/haus/erftstadt/) und mehr finden Interessierte auf https://www.wav-immo.de/

Die WAV Immobilien Reuschenbach GmbH wurde 1982 gegründet und hat Niederlassungen in Bornheim, Brühl und Wesseling. Das Haupttätigkeitsfeld liegt in dem Verkauf und der Vermietung von Wohnimmobilien und Kapitalanlagen. Das Unternehmen ist Mitglied der Kölner Immobilienbörse sowie dem Immobilienverband Deutschland und unterstreicht dadurch seinen hohen Anspruch an Beratungsqualität und Seriosität. Darüber hinaus ist WAV-Geschäftsführer René Reuschenbach auch Regionaldirektor des Bundesverbandes für die Immobilienwirtschaft (BVFI) und setzt sich als solcher für die Belange der Immobilienwirtschaft ein.

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Mehrheit will gegen die neue Grundsteuer Einspruch einlegen

Mehrheit will gegen die neue Grundsteuer Einspruch einlegen

GRUNDSTEUER.de Umfrage: Mehrheit will gegen den Grundsteuerbescheid Einspruch einlegen.

Das Informationsportal GRUNDSTEUER.de befragte kurz vor Ende der Abgabefrist für die Grundsteuererklärung am 31. Januar mehr als 6.000 Nutzer zur Grundsteuerreform. Demnach beabsichtigen die meisten Umfrageteilnehmer, Einspruch gegen die Bescheide für die neue Grundsteuer einzulegen. Grundsätzlich wird die Reform jedoch als gerecht empfunden.

Das größte private Informationsportal zur Grundsteuerreform, GRUNDSTEUER.de, befragte vom 02. bis zum 15. Januar 2023 seine Nutzer zu verschiedenen Aspekten rund um die neue Grundsteuer. „Am 31. Januar läuft die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ab, aber nur etwas mehr als die Hälfte wurde bislang eingereicht. Wir haben das zum Anlass genommen, bei Grundstückseigentümern nachzufragen“, erklärt Dirk Staudinger von GRUNDSTEUER.de. Die Umfrage ergibt, dass die Mehrheit der Befragten die Grundsteuererklärung für schwierig hält und eigene Fehler beim Ausfüllen befürchtet. Ein Großteil beabsichtigt, gegen die Bescheide für die neue Grundsteuer sogar Einspruch einzulegen. „Trotz aller Kritik empfinden die meisten Umfrageteilnehmer die Grundsteuerreform als gerecht. Sie erwarten, dass diese für Grundstückseigentümer insgesamt aufkommensneutral sein wird, d. h. in Summe nicht mehr oder weniger kosten wird als vor der Reform – wie von der Bundesregierung einst angekündigt“, erläutert Staudinger die weiteren Ergebnisse. Die Umfrage bestand aus fünf Fragen, die nach dem Zufallsprinzip auf den Seiten des Online-Portals eingebunden und jeweils von mehr als 6.000 Besuchern beantwortet wurden.

Probleme bei der Erklärungsabgabe
Die Umfrage hat gezeigt, dass das Ausfüllen der Grundsteuererklärung für die Betroffenen nicht ganz einfach war: 84,4 Prozent der Befragten empfanden die Grundsteuererklärung als schwierig. Nach Einschätzung der Redaktion von GRUNDSTEUER.de sind viele Steuerpflichtige schlichtweg überfordert. Insbesondere das Sammeln der benötigten Angaben und Unterlagen bereitete mitunter mehr Aufwand als gedacht. Hinzu kamen Probleme beim Ausfüllen der Formulare und mit der elektronischen Erklärungsabgabe generell. GRUNDSTEUER.de sieht hier auch den Grund dafür, dass mit 84,3 Prozent etwa genauso viele Umfrageteilnehmer glauben, dass ihnen Fehler bei der Grundsteuererklärung unterlaufen sind. „Wir nehmen insgesamt eine große Verunsicherung bei den Steuerpflichtigen bezüglich der neuen Grundsteuer wahr“, resümiert Staudinger die Zahlen.

Viel Arbeit für die Finanzverwaltung
Doch die Umfrageergebnisse lassen auch für Finanzämter, Gerichte und Gemeinden viel Arbeit vermuten: Mit Erhalt des Bescheids vom Finanzamt kann innerhalb eines Monats Einspruch eingelegt werden. 84,7 Prozent der Umfrageteilnehmer beabsichtigen, Einspruch gegen die Grundsteuerbescheide einzulegen. Nach Meinung von GRUNDSTEUER.de liegt es nahe, dass die Befragten den Ausgang von Musterklagen diverser Eigentümerverbände abwarten und deshalb Einspruch einlegen möchten, bevor der Bescheid bestandskräftig wird. Bislang ist nicht klar, wie die Finanzverwaltung auf die Vielzahl der angekündigten Einsprüche reagieren wird.

Grundsteuerreform ist richtig
Trotz einiger Unwägbarkeiten halten 71,1 Prozent der Befragten die Grundsteuerreform für gerecht. Dass ab 2025 einige mehr und andere weniger zahlen werden als vor der Reform, scheint den Steuerpflichtigen nach Meinung von GRUNDSTEUER.de durchaus bewusst zu sein. Das Grundsteueraufkommen beträgt bundesweit etwa 15 Milliarden Euro. 73,9 Prozent vertrauen dem politischen Versprechen, wonach die Grundsteuerreform aufkommensneutral sein soll – also insgesamt etwa so hoch sein wird wie vor der Reform. Doch viele Gemeinden haben bereits in den letzten Jahren ihre Hebesätze erhöht und einige werden diese voraussichtlich in den folgenden Jahren noch anpassen. Ob das politische Versprechen eingehalten wird, kann tatsächlich erst ab 2025 und in den Folgejahren beurteilt werden.

Alte Grundsteuer verfassungswidrig
Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für die öffentliche Hand. Sie dient dazu, den Grundbesitz – bebaut oder unbebaut – zu besteuern und trägt somit zur Finanzierung von öffentlichen Aufgaben bei. In den letzten Jahren verstärkte sich die Debatte um die Gerechtigkeit der Grundsteuer: Derzeit werden in Deutschland zu ihrer Ermittlung Einheitswerte nach § 19 Abs. 1 BewG für Grundbesitz in den alten Bundesländern zugrunde gelegt, die aus den 1960ern Jahren stammen; in den neuen Bundesländern sind die Einheitswerte noch älter. Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 deshalb die Vorschriften für die Einheitsbewertung zur Berechnung der Grundsteuer in den alten Bundesländern für verfassungswidrig erklärt. Bis Ende 2019 hatte der Gesetzgeber daraufhin Zeit, eine neue Berechnungsgrundlage zu schaffen. Seit diesem Jahr setzen die Finanzämter geänderte Werte fest. In diesem Zusammenhang muss die neue Grundsteuererklärung noch bis zum 31. Januar 2023 in elektronischer Form beim jeweiligen Finanzamt eingereicht werden. Nach Feststellung der neuen Werte prüfen die Kommunen, ob und inwieweit sie ihre Hebesätze anpassen müssen. Ziel ist es, die Grundsteuer aufkommensneutral zu gestalten, damit es für die Grundstückseigentümer insgesamt nicht teurer wird als bisher. Ab dem 1. Januar 2025 soll dann die neue Grundsteuer durch die Gemeinden erhoben werden.

Fazit
Mit Abgabe der Grundsteuererklärung ist das Thema noch längst nicht auf der Zielgeraden. Die angekündigten Einsprüche gegen die Bescheide für die neue Grundsteuer werden Eigentümer und vor allem die Finanzverwaltung weiterhin vor Herausforderungen stellen.

Über GRUNDSTEUER.de:
GRUNDSTEUER.de ist das größte private Informationsportal im Internet zur Grundsteuerreform in Deutschland. Personen, welche Eigentum an Grund, Häusern oder Wohnungen besitzen, können sich über GRUNDSTEUER.de unter anderem über die neue Berechnungsweise in den verschiedenen Bundesländern informieren. Mithilfe des Grundsteuer-Rechners unter https://grundsteuer.de/rechner/ können schließlich einfach und schnell die relevanten Berechnungsgrundlagen ermittelt werden. Bis zu 400.000 Besucher monatlich nutzen das Portal, um sich zu Fragen rund um die Grundsteuerreform zu informieren.

Weitere Informationen unter: https://www.grundsteuer.de

.

Kontakt
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Dirk Staudinger
Heuchelheimer Straße 19
61348 Bad Homburg
06171 / 27 75 342 03
presse@grundsteuer.de
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Ermittlung neuer Grundsteuerwerte: Kostenfreie Lösung für Privateigentum

Ab Anfang Juli 2022 kann die Grundsteuererklärung digital abgegeben werden, die wenigsten Privatpersonen wissen, dass dies kostenlos funktioniert.

Ermittlung neuer Grundsteuerwerte: Kostenfreie Lösung für Privateigentum

Ermittlung neuer Grundsteuerwerte: Kostenfreie Lösung für Privateigentum (Bildquelle: @Pixabay)

Grundsteuerreform: Berliner Behörde hält kostenfreie Lösung bereit, wenige wissen davon. Dies soll doch nicht geheim bleiben? Nein, auf der offiziellen Seite heißt es: Bitte weiterempfehlen – schnell, unkompliziert und kostenlos; von Thomas Friese, Immobilienexperte, Berlin/Oldenburg in Niedersachsen.

Allgemeine Unruhe herrscht bei Millionen Immobilieneigentümern in Deutschland. „Zum 1. Januar 2025 soll die neue Grundsteuer in Kraft treten: unbürokratisch, fair und verfassungsfest“ verkündet das Bundesministerium für Finanzen fröhlich. 2018 hatten die obersten Richter Deutschlands getadelt, dass die bisherige Grundsteuer verfassungswidrig ist, sie verstoße gegen das Gleichheitsprinzip des Grundgesetzes, denn die Berechnungsdaten seien stark veraltet, so die Begründung. Mit der Reform zum Jahre 2025 entfällt als Berechnungsgrundlage der bisherige Einheitswert und auf Grundlage des reformierten Grundsteuer – und Bewertungsrecht erfolgt die Neuberechnung. Vorher müssen allerdings alle Daten neu erfasst werden. Die Grundsteuerreform zwingt daher alle Eigentümer (rund 36 Millionen wirtschaftliche Einheiten des Grundbesitzes), Häuschen-, Garten-, Land-, Waldbesitzer, auch die, die ein unbebautes Grundstück besitzen, das bebaut werden könnte, ihre Grundstücks-Daten zu aktualisieren und aktiv werden. Ansonsten drohen Strafen, Zwangsgelder und Verspätungszuschläge. Im Grunde sind alle Bundesbürger betroffen, auch Mieter über die Nebenkosten-Abrechnung.

Mammutprojekt für Bundesbürger, Finanzämter, Steuerberater und Gemeinden

Die Finanzämter stellen gleichzeitig auf die elektronische Erfassung von Daten um und die Bewertungen müssen bis Ende 2024 stehen, damit ab 2025 die neue Grundsteuer erhoben werden kann. Zudem folgen nicht alle Bundesländer einheitlich dem Bundesmodell. Die Mehrzahl der Bundesländer (Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen) folgen der Reform des Bundesmodells, Baden-Württemberg verfolgt das modifizierte Bodenwertmodell, Bayern das Flächenmodell, Hamburg das Wohnlagenmodell, Hessen das Flächen-Faktor-Modell und Niedersachsen das Flächen-Lage-Modell. Außerdem sind viele Bundesbürger zusätzlich irritiert, weil der Zensus 2022 (registergestützte Volkszählung) gleichzeitig in die Grundsteuererfassung fällt, aber die Grundsteuererklärungen sind von der Gebäude- und Wohnungszählungen im Rahmen des Zensus 2022 unabhängig!

Kaum taucht ein Problem auf, gibt es auch schon Heerscharen von kostenpflichtigen Helfern, die teure Computerprogramme verkaufen oder als Steuerberater gegen Entgelt den Immobilieneigentümern helfen wollen.

Das ist alles unnötig, denn unter https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/ stellt die Bundesrepublik Deutschland ein kostenfreies Hilfetool zur Verfügung. Hier geht das schnell und einfach und dann auch ohne die nervige und aufwendige Anmeldung bei dem System ELSTER. Dieser Online-Service im Auftrag des Bundesfinanzministeriums ist vereinfacht zugeschnitten für Privatpersonen mit Standardfällen. Die Grundsteuererklärung beziehungsweise Feststellungserklärungen können ab Juli 2022 direkt digital abgegeben werden. Für Gewerbetreibende ist ELSTER nötig.

Warum ist das Hilfetool bei Privatpersonen noch so unbekannt?

Dieses kostenfreie Hilfetool darf nicht beworben werden oder wird geheim gehalten. Ein Grund könnte sein, dass die Grundsteuer eine Landessteuer ist und die eifersüchtigen Bundesländer nicht möchten, dass die Bundesrepublik Deutschland ihnen in die Regierungsgeschäfte eingreift. Dabei spielt es offenbar keine Rolle, ob das dem Bürger schadet oder nicht.

Jedenfalls – so Gott will – steht das Online-Tool https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/ ab Juli 2022 zur Verfügung und sollte genutzt werden.

Wer Stress vermeiden will, sollte sich ab jetzt vorbereiten und Daten sammeln: zur Art des Gebäudes, Lage des Grundstücks, Größe und Bodenrichtwert, Baujahr, Grundbuchblattnummer, Miteigentumsanteil am Grundstück, Steuernummer und Aktenzeichen des Grundstücks, Wohnfläche, Garagen Stellplätze und Kontaktdaten beispielsweise.

V.i.S.d.P.:

Thomas Friese
Projektentwickler & Immobilienexperte

Über Thomas Friese:
Der Immobilienexperte und Projektentwickler Thomas Friese, Berlin/ Oldenburg (Niedersachsen) ist einer Ausbildung im steuerlichen Bereich seit Mitte der siebziger Jahre im Bereich Immobilienentwicklung und Vermarktung tätig.

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Jahresrückblick der WHS

2021: Verkaufsrekord erzielt und Portfolio erweitert

Im vergangenen Jahr erzielt die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH (WHS) einen neuen Rekord. Objekte und Grundstücke im Gesamtwert von 305 Millionen Euro wurden verkauft. Im Vorjahr betrug die Summe 57 Millionen Euro. Zudem wurden strategisch neue Felder erschlossen. Ziel dabei war, mehr Wachstum für eine sichere Zukunft zu schaffen.

Deutschlandweit verkaufte die WHS auch 2021 wieder erfolgreich Immobilien. Unter anderem in Schondorf, Dresden, Stuttgart, Bad Homburg und Berlin.

Weichen für die Zukunft gestellt

2021 wurden Grundstücke mit einem geplanten Umsatzvolumen von rund 170 Millionen Euro und 247 Wohneinheiten für zukünftige Projekte gesichert.

Der Bau des W&W-Campus in Kornwestheim liegt genau im Zeit- und Budgetplan. Bei diesem Projekt verantwortet die WHS die Projektsteuerung. Bis 2023 entstehen sieben moderne und effiziente Bürogebäude mit geräumigen Innenhöfen. Arbeitsplätze für rund 4.000 Beschäftigte der W&W-Gruppe werden dadurch neugestaltet.

Der Bau des neuen WHS-Verwaltungsgebäudes in Ludwigsburg startete pünktlich und fristgerecht. Im Neubau werden 133 moderne Arbeitsplätze geschaffen – für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der WHS und der Tochterfirma Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung (GMA). Für mehr Nachhaltigkeit erfolgt die Energiegewinnung für das Laden der E-Autos über eine Photovoltaikanlage auf dem Dach. Das Gebäude wird im KFW55 EE-Standard gebaut und an das Fernwärmenetz der Stadtwerke Ludwigsburg angeschlossen. Zum Entspannen ist eine Skylounge mit Dachterrasse geplant.

Leistungsportfolio erweitert

In die Restaurierung des Kellerwirts werden 50 Millionen Euro investiert. Das österreichische, 850 Jahre alte Gasthaus wird dabei zum Mountain Health Resort erweitert. Das Projekt gilt als Meilenstein für die Region und die Gesundheitsbranche gleichermaßen. Fokus liegt auf der Revitalisierung des historischen Gebäudes in enger Zusammenarbeit mit dem Denkmalschutz. Mittlerweile liegen alle nötigen Genehmigungen vor und es wurde mit der Bestandssanierung begonnen. Mit diesem einzigartigen Projekt im Gesundheitssektor hat die WHS ihr Produktportfolio um Gesundheitsimmobilien erweitert.

Städtebau setzt erfolgreiche Arbeit fort

Ein Geschäftsbereich konnte 2021 seine starke Stellung abermals bestätigen: Im Sommer hatte der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die Mittel für das Förderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ von 25 auf 250 Millionen Euro erhöht. Die WHS und ihr Tochterunternehmen, die GMA, haben mit insgesamt 19 Städten und Gemeinden Anträge zur Stärkung der Innenstädte ausgearbeitet. Alle 19 Kommunen wurden erfolgreich in das Programm aufgenommen. Insgesamt haben die Projekte ein Fördervolumen in Höhe von 6,9 Millionen Euro.

Weitere Informationen zu diesem Thema und zu Frankfurt Neubau (https://www.whs-wuestenrot.de/Frankfurt-Neubau.htm), Bauträger Dresden (https://www.whs-wuestenrot.de/Bautraeger-Dresden.htm) oder Neubau München (https://www.whs-wuestenrot.de/Neubau-Muenchen.htm) finden Interessenten auf https://www.whs-wuestenrot.de/.

Die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH (WHS) ist ein Tochterunternehmen des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische. Als überregional tätige Immobilienexpertin der Unternehmensgruppe liegen ihre Kernkompetenzen in den Bereichen Städtebau, Wohnungsbau und Immobilienmanagement. Seit 1949 hat die WHS bundesweit mehr als 23.000 Häuser und Wohnungen erstellt, verwaltet derzeit rund 10.000 Miet- und Eigentumswohnungen und betreut aktuell rund 200 Sanierungsgebiete in mehr als 110 Städten und Gemeinden. Die WHS ist mit rund 170 Mitarbeitern am Hauptsitz in Ludwigsburg sowie durch Geschäftsstellen in den Ballungsräumen Dresden, Frankfurt am Main, Hannover, Karlsruhe, Köln und München aktiv.

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https://www.ww-ag.com

Immobilien FREITAG® verkauft erfolgreich Baugrundstück

Immobilienmakler FREITAG® aus München veräußert Baugrundstück direkt an der Nordsee 500 % über dem Bodenrichtwert

Immobilien FREITAG® verkauft erfolgreich Baugrundstück

Michael Freitag – Geschäftsführer Critch GmbH / Critch Capital & Immobilien FREITAG®

Die Immobilienmakler der Immobilienkanzlei FREITAG® haben erfolgreich ein Baugrundstück direkt an der Nordsee am Tossenser Deich bei Butjadingen 500 Prozent über dem eigentlichen Bodenrichtwert an einen lokalen Immobilienentwickler veräußern können. Knapp über 1.000 Quadratmeter Grundstück wurden für über 500.000 Euro verkauft.

Über das Unternehmen Immobilien FREITAG®
Die Immobilienmakler FREITAG® verkaufen in Rekordzeit und zum besten Preis über das hausinterne Bieter-Auktionsverfahren Wohnungen, Häuser oder extravagante Luxus-Immobilien in München, Starnberg oder am Starnberger See. Zudem hat sich die Immobilienkanzlei FREITAG® auch auf Gewerbeimmobilien spezialisiert. Zu den bisher erfolgreich vermittelten Objekten zählen demnach Ferienimmobilien, Hotelimmobilien wie auch Pensionen in ganz Deutschland.

Die Immobilienmakler FREITAG® verkaufen in Rekordzeit und zum besten Preis über das hausinterne Bieter-Auktionsverfahren Wohnungen, Häuser oder extravagante Luxus-Immobilien in München, Starnberg oder am Starnberger See.

Kontakt
Critch GmbH/Immobilien FREITAG®
Michael Freitag
Waldstr. 14a
85579 Neubiberg-München
+49 (0) 89 380 79 948
presse@immobilienkanzlei-freitag.de
http://immobilienkanzlei-freitag.de