Beim Jobwechsel an Betriebsrente denken

R+V-Infocenter: bAV möglichst früh mit neuem Arbeitgeber klären

Beim Jobwechsel an Betriebsrente denken

(Bildquelle: Pixabay)

Wiesbaden, 19. November 2024. Drei von vier Beschäftigten haben schon mindestens einmal den Arbeitgeber gewechselt. Ein solcher Jobwechsel bringt einigen Organisationsaufwand mit sich. Das Infocenter der R+V Versicherung rät, dabei auch die Betriebsrente im Blick zu behalten. Denn es gibt einige Punkte zu beachten, damit die Mitnahme zum neuen Arbeitgeber funktioniert.

Viele Unternehmen bieten eine betriebliche Altersversorgung, kurz bAV, an. Sie ergänzt die gesetzliche Rente der Beschäftigten. Welche Art der Betriebsrente angeboten wird, entscheidet das Unternehmen – und auch der Vertrag wird über den Arbeitgeber geschlossen. „Wer einen Jobwechsel plant, sollte das Thema unbedingt möglichst früh mit dem neuen Arbeitgeber klären“, rät Rüdiger Bach, Bereichsvorstand bAV bei der R+V Versicherung.

Neue Verträge gründlich prüfen
Grundsätzlich gilt: Der neue Arbeitgeber kann den bestehenden Vertrag weiterführen. „Allerdings ist er dazu nicht verpflichtet, und es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein“, sagt Bach. Alternativ zur Weiterführung des bestehenden Vertrages kann das neue Unternehmen das bereits aufgebaute Kapital in sein eigenes Versorgungssystem übertragen. Die betriebliche Altersversorgung wird dann bei einem anderen Anbieter fortgeführt. Damit sind meist ein neuer Vertrag und geänderte Konditionen verbunden. „Hier lohnt es sich, das Angebot genau zu prüfen und ausreichend Zeit für Gespräche einzuplanen“, erläutert R+V-Experte Bach. „Ansonsten kann es passieren, dass man schlechter dasteht als mit dem bisherigen Vertrag – zum Beispiel, falls noch einmal Kosten für den Vertragsabschluss anfallen.“

Doch was passiert, wenn der neue Arbeitgeber den Vertrag nicht weiterführt oder das neue Angebot unattraktiv ist? „Der bestehende Vertrag zur betrieblichen Altersversorgung muss nicht gekündigt werden“, betont R+V-Experte Bach. Die Betroffenen können ihn entweder ruhen lassen oder ihn privat weiterführen. „Der gesetzlich oder vertraglich erworbene Anspruch auf Leistung verfällt nicht, die angesparten Beiträge bleiben in jedem Fall erhalten.“ Dabei spielt es keine Rolle, ob der Beschäftigte weiter in den Vertrag einzahlt oder nicht.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
– Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben ehemalige Beschäftigte das Recht zu erfahren, wie hoch ihre Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung sind.
– Die Übertragung eines Vertrages muss innerhalb eines Jahres nach Ende des Arbeitsverhältnisses beantragt werden. Der Wunsch nach einer Übertragung sollte rechtzeitig mit dem neuen und dem alten Arbeitgeber besprochen werden, damit alle notwendigen Unterlagen fristgerecht vorliegen.
– Ob Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung aus einer Pensionskasse, Direktversicherung oder einem Pensionsfonds: Wer sie erworben hat, besitzt einen Rechtsanspruch darauf, dass das Versorgungskapital bei einem Arbeitsplatzwechsel übertragen wird.
– Auskunft über die Modelle zur betrieblichen Altersversorgung und die Möglichkeiten einer Übertragung erteilen Vorgesetzte, die Personalabteilung oder der Betriebsrat.

Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die „Ängste der Deutschen“ ermittelt beispielsweise bereits seit 1992 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.

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Betriebsrat gründen? Vorteile einer alternativen Mitarbeitervertretung

Betriebsrat gründen? Vorteile einer alternativen Mitarbeitervertretung

(Bildquelle: @Johannes Haas)

Seit mehr als 100 Jahren haben Mitarbeiter großer Unternehmen in Deutschland das gesetzlich verankerte Recht auf Mitbestimmung. Die Basis für diesen weltweit fast einmaligen Standortvorteil wurde 1920 mit der Verabschiedung des Betriebsrätegesetzes gelegt. Doch was die Kommunikation zwischen Führungsebene und Belegschaft erleichtern sollte, führt in der Praxis oftmals zu einem Gegen- statt Miteinander. Vorhaben werden blockiert, die Stimmung leidet. Dass es auch anders geht, zeigt die Emplement GmbH (https://www.emplement.de/). Mit seinem 2022 gegründeten Start-up bietet Johannes Maria Haas Alternativen zum Betriebsrat, die eine reibungslose Zusammenarbeit garantieren. Und damit zeitgleich für einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil sorgen.

Das Problem mit dem Betriebsrat

Johannes Maria Haas weiß, wovon er spricht. Als langjähriger Geschäftsführer der Mainzer Verbund Pflegehilfe GmbH sieht er jedes Engagement seitens der Arbeitnehmer als wertvolle Bereicherung. Doch zugleich kennt er die Schwierigkeiten eines klassischen Betriebsrats. Denn nicht nur die Atmosphäre zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitern kann leiden. Betriebsratswahlen erzeugen nicht selten Konkurrenzkämpfe unter den Angestellten, oftmals blockieren sich die einzelnen Listen gegenseitig. Vor allem aber ist das 1972 grundlegend novellierte Betriebsverfassungsgesetz trotz einer weiteren Neubearbeitung 2021 nicht mehr zeitgemäß. Den fundamentalen Veränderungen zur heutigen Arbeitswelt wurde keine Rechnung getragen. Digitalisierung, Homeoffice-Tätigkeiten, internationale Arbeitnehmer und Fachkräftemangel erfordern ein flexibles System ohne starre Grenzen und Regeln. Und vor allem ein partnerschaftliches Handeln.

Die Vorteile moderner Mitbestimmung

Eine moderne Mitbestimmung in Form einer Mitarbeitervertretung statt Betriebsrat bietet Arbeitgebern wie Beschäftigten ausschließlich Vorteile. Der größte unter ihnen: Die individuelle Satzung, die von beiden Seiten gemeinsam erarbeitet und verabschiedet wird. Diese konstruktive Zusammenarbeit schafft von Beginn an Vertrauen, regelmäßige Treffen erhalten die abgesprochenen Beteiligungsrechte sowie den reibungslosen Kommunikationsfluss aufrecht. Für eine faire Repräsentanz unter den Mitarbeitern sorgen spezifische Wählerpools, für den Fokus auf relevante Themen gemeinsame Strategien. Kurz: Die Alternative zum Betriebsrat motiviert, unterbindet Missstimmungen und führt zu erhöhter Effizienz.
Zu Recht möchte das Gesetz Arbeitnehmern Schutz vor willkürlichen Entscheidungen der Führungsebene gewähren. Die Umsetzung jedoch gelingt mit einer Arbeitnehmervertretung ohne Betriebsrat um ein Vielfaches besser. Belegschaftsausschuss, Kulturrat, Mitarbeiter Board und mehr – sie alle tragen zu maßgeschneiderten Antworten auf arbeitsrechtliche und wirtschaftliche Fragestellungen bei. Welche alternative Mitarbeitervertretung für welchen Betrieb die richtige ist, wissen die Profis der Emplement GmbH. Sie erarbeiten mit Geschäftsführungen und Belegschaften individuelle Strategien zur Gründung und Aufrechterhaltung einer modernen Betriebsrat-Alternative. Neben einer kostenlosen Checkliste bietet Johannes Maria Haas auch eine Soforthilfe an. Interessenten sollten sich die Gelegenheit zur unverbindlichen Kontaktaufnahme nicht entgehen lassen.

Johannes Maria Haas ist Geschäftsführer der Emplement GmbH und Pionier für moderne Mitbestimmung. Durch eine moderne Mitarbeitervertretung mit individueller Satzung lassen sich Kommunikation, Motivation und Ertragskraft im Unternehmen steigern – und ein Betriebsrat nachhaltig verhindern.

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