Gesundheit am Arbeitsplatz ist Chefsache

ARAG Experten informieren über gesunde Arbeitsplätze

Gesundheit am Arbeitsplatz ist Chefsache

Fachkräftemangel, demografischer Wandel, hoher Krankenstand, enorme Ausfallkosten, fehlende Motivation, mieses Betriebsklima – wer seinen Arbeitnehmern auf Dauer zu viel abverlangt und sich nicht aktiv um die Gesundheit am Arbeitsplatz kümmert, riskiert das Wohl der Mitarbeiter des Unternehmens. Es lohnt sich also für Arbeitgeber, in eine gesunde Arbeitsumgebung zu investieren. Einige Maßnahmen für einen gesunden Arbeitsplatz sind in Deutschland sogar vorgeschrieben. Die ARAG Experten geben einen Überblick, welche Pflichten Arbeitgeber haben und welche Möglichkeiten sie nutzen können, um eine gesundheitsfördernde Arbeitsumgebung zu schaffen.

Stress lass nach!
Die heutige Arbeitswelt ist von Dienstleistungen geprägt. Die Folge sind körperlich unterforderte Arbeitnehmer, die beispielsweise mit Rückenschmerzen, Gelenkproblemen oder Stoffwechselstörungen kämpfen. Gleichzeitig findet oft eine Überforderung auf psychischer Ebene statt, denn Zeitdruck und Arbeitstempo steigen, die Kommunikationsgeschwindigkeit nimmt zu, Privat- und Arbeitsleben können oft nicht mehr klar voneinander getrennt werden. So sind laut Bundesgesundheitsministerium (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/betriebliche-gesundheitsfoerderung/gesundheit-und-wohlbefinden-am-arbeitsplatz.html) in der Europäischen Union rund 50 Millionen Menschen von Depressionen, Erschöpfung und Suchterkrankungen betroffen. Der Hauptgrund für teilweise lange Fehlzeiten sind psychische Erkrankungen: Rund 15 Prozent aller Fehltage gehen auf eine kranke Psyche zurück. Dabei liegt die Krankheitsdauer nach Information der ARAG Experten mit 36 Tagen dreimal so hoch wie bei anderen Erkrankungen, die im Schnitt zwölf Tage andauern.

Das Arbeitsschutzgesetz
Wer arbeitet, muss dabei sicher sein. Daher steht an erster Stelle eines gesunden Arbeitsplatzes ein effizienter Arbeitsschutz und eine wirksame Unfallvermeidung. Die gesetzliche Grundlage für den betrieblichen Arbeitsschutz ist laut ARAG Experten das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Es verpflichtet Arbeitgeber, Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen, notwendige Schutzmaßnahmen zu ergreifen und diese regelmäßig zu überprüfen.

Nach längerer Krankheit: Betriebliches Eingliederungsmanagement
Darüber hinaus sind Arbeitgeber – unabhängig von der Betriebsgröße – verpflichtet, länger erkrankten Mitarbeitern, die in einem Jahr mehr als 42 Tage arbeitsunfähig waren, den Wiedereinstieg in den Arbeitsalltag zu erleichtern. Dieses so genannte betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) gilt sowohl für eine länger andauernde Arbeitsunfähigkeit, als auch für mehrere aufeinander folgende Kurzzeiterkrankungen. Die Art der Erkrankung spielt dabei keine Rolle. Laut ARAG Experten sind Betroffene auch nicht dazu verpflichtet, ihrem Arbeitgeber die ärztliche Diagnose mitzuteilen. Unterlässt ein Arbeitgeber, länger erkrankten Beschäftigten ein BEM-Verfahren anzubieten und kündigt er ihm krankheitsbedingt, kann dies vor Gericht zur Unwirksamkeit der Kündigung führen. Vielmehr muss der Arbeitgeber dann nachweisen, dass er alles unternommen hat, um eine Weiterbeschäftigung zu ermöglichen.

Die Teilnahme am BEM-Verfahren ist freiwillig. Vorschriften zum Ablauf der Eingliederung gibt es nicht. Auch die Maßnahmen sind nicht vorgegeben und können sehr vielfältig sein. Ob medizinische Reha, Anpassung bzw. Umgestaltung des Arbeitsplatzes, technische Arbeitshilfen, Versetzung in einen anderen Bereich, Reduzierung der Arbeitszeit, Weiterbildung oder Umschulung – je nach Einzelfall legen die Beteiligten gemeinsam die konkreten Schritte fest.
Eine Liste mit vielfältigen BEM-Maßnahmen und Akteuren, die Arbeitnehmern und Arbeitgebern unterstützend zur Seiten stehen, bietet die Internetseite Talent Plus (https://www.talentplus.de/im-job/sicherheit-und-gesundheit/betriebliches-eingliederungsmanagement-bem/typische-bem-massnahmen/). Talentplus ist Teil des REHADAT-Informationsangebots. REHADAT ist ein Projekt des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln e. V. und wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert.

Wege zum gesunden Arbeitsplatz: Betriebliche Gesundheitsförderung
Die betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. ARAG Experten weisen darauf hin, dass gesetzliche Krankenkassen dazu verpflichtet sind, BGF-Leistungen zu unterstützen. Ob z. B. gesunder Lebensstil, Unterstützung bei Ernährungsfragen, Sport-Angebote, Hilfe bei der Suchtprävention oder Stressmanagement – es gibt zahlreiche Möglichkeiten, für mehr Gesundheit am Arbeitsplatz zu sorgen. Unterstützung bieten Krankenkassen und Unfallversicherungsträger oder auch private Unternehmen und Dienstleister – beispielsweise Gesundheitszentren, Ernährungsberater oder Fitnessanbieter. Auch die „Initiative Neue Qualität der Arbeit“ (https://www.inqa.de/DE/startseite/startseite.html) (INQA) informiert über Möglichkeiten und Ideen für einen gesunden Arbeitsplatz.

Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die BGF für Arbeitgeber sogar steuerliche Vorteile hat: Maßnahmen bis zu 600 Euro pro Mitarbeiter (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/betriebliche-gesundheitsfoerderung/steuerliche-vorteile.html) und Jahr sind steuerfrei, wenn sie die Mitarbeitergesundheit fördern.

Betriebliche Krankenversicherung
Viel für die Gesundheit der Mitarbeiter und das eigene Image können Arbeitgeber tun, wenn sie mit einer betrieblichen Krankenversicherung vorsorgen. Die Mitarbeiter fühlen sich gewertschätzt. Attraktiv sind beispielsweise Budgettarife. Dabei können sich die Mitarbeiter Jahr für Jahr über ein frei verfügbares Gesundheitsbudget freuen, das sie individuell einsetzen können: für eine neue Brille, Heilpraktikerleistungen, eine professionelle Zahnreinigung – und einiges mehr, wofür die gesetzliche Krankenkasse nicht oder nur teilweise aufkommt.

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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2 Milliarden Euro.

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Ein besseres Betriebsklima ist machbar!

E-Book von Joachim von Hein in Neuauflage erschienen

Ein besseres Betriebsklima ist machbar!

Dr. von Hein bei einem Vortrag

„Ein besseres Betriebsklima ist machbar?“ fragt Hochschuldozent und Unternehmensberater Dr. Joachim von Hein aus Hannover und gibt in seinem E-Book für 3,99 Euro bei Amazon Kindle Edition praxisorientierte Antworten. Als Taschenbuch kostet der Ratgeber 9,95 Euro bei Amazon CreateSpace. https://www.amazon.de/dp/B01N2YAT5R

Ein gutes Betriebsklima ist in aller Munde, aber im Unternehmensalltag eher selten. Ein gutes Betriebsklima motiviert nicht nur die die Beschäftigten und den Chef, sondern auch mögliche Bewerberinnen und Bewerber. Ein gutes innerbetriebliches Miteinander spricht sich herum.

Ein gutes Betriebsklima spüren auch die Kunden. Sie kaufen mehr ein und empfehlen das Geschäft weiter. Auch den Lieferanten und anderen Geschäftspartnern gefällt das. Schon mit kleinen Schritten sind Verbesserungen möglich. Wie – lesen Sie in diesem anregenden Ratgeber…

In 50 Beispielfällen erläutert der Autor, wie ein besseres Betriebsklima tatsächlich aufgebaut werden kann. Es ist keineswegs eine Frage des Schicksals, ob ein gutes Betriebsklima herrscht, sondern eher das Ergebnis einer geduldigen und positiv gestimmten Aufbauarbeit.

Ein bekannter Ausspruch bringt es auf den Punkt: „Wer seine Mitarbeiter nur als Mittel zum Zweck betrachtet, darf sich nicht wundern, wenn die genauso über ihr Unternehmen denken“.

Zu den Mitarbeitern gehören nicht selten die Familien, die meistens ein ernstes Wörtchen mitzureden haben, wie ein Arbeitgeber angesehen wird. Wird auf die Familien und sonstige privaten Belange Rücksicht genommen, Fortbildung gefördert und ein interessanter Arbeitsplatz mit einem guten Betriebsklima angeboten, steigen die Chancen auf ein positives Image.

Den Abschluss des Buches bildet eine Checkliste, an Hand derer alle Chefs überprüfen können, ob die interne Unternehmenskultur passt und wo es noch Verbesserungsmöglichkeiten gibt.

Der Ratgeber hat 166 Seiten und kostet als E-Book 4,99 Euro. Er kann als Download auf jedem Smartphone in zwei Stunden durchgelesen werden. Eine kostenlose Leseapp gibt es bei Amazon.

Der Autor, Dr. Joachim von Hein aus Bochum, war viele Jahren als Hochschullehrer und Unternehmensberater tätig. Wenn Sie Fragen zum Thema haben, zögern Sie nicht, ihn einfach anzumorsen und schicken Sie ein Mail an: info@jvhein.de
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Weihnachtsfeier mit den lieben Kollegen

ARAG Experten geben Tipps, wie die Weihnachtsfeier im Betrieb gelingt

Ob mit oder ohne Maske, im Betrieb oder außerhalb, mit 2G oder 3G, ob in Präsenz oder virtuell – nachdem die meisten Weihnachtsfeiern letztes Jahr Pandemie-bedingt ausgefallen sind, wollen viele Firmen trotz steigender Corona-Zahlen in diesem Jahr trotzdem feiern. Was dabei – neben der Einhaltung von Hygienemaßnahmen – alles zu beachten ist und welche Fallstricke bei einer betrieblichen Party lauern, wissen die ARAG Experten.

Weihnachtsfeier als Zwei-G-Party?
Die ARAG Experten raten ab, zur Weihnachtsfeier nur geimpfte und genesene Kollegen einzuladen. Denn es ist sicherlich nicht förderlich für das Betriebsklima, Mitarbeiter auszuschließen, weil sie nicht geimpft sind. Allein schon von der Anmietung von Räumlichkeiten, deren Hygienekonzept eine Zwei-G-Regelung vorsieht, raten die ARAG Experten ab. Hier könnten sich Arbeitnehmer, die weder genesen noch geimpft sind, ungleich behandelt fühlen.

Ist die Teilnahme Pflicht?
Nicht jeder Arbeitnehmer freut sich auf die Weihnachtsfeier mit Vorgesetzten und Kollegen und bleibt betrieblichen Feiern lieber fern. Ob es ein kluger Schachzug ist, bleibt zu bezweifeln: Aber zur Not kommt man drumherum. Dabei verweisen die ARAG Experten auf das Arbeitsrecht, nachdem die Weihnachtsfeier keine Pflichtveranstaltung ist. Das gilt sogar, wenn die Weihnachtsfeier während der Arbeitszeit stattfindet. Wer nicht mitfeiern mag, muss in diesem Fall allerdings arbeiten. Ist das nicht möglich, können diese Mitarbeiter mit Zustimmung des Vorgesetzten nach Hause gehen. Einen Urlaubstag oder Überstunden vom Zeitkonto müssen Arbeitnehmer dann nicht einsetzen!

Früher Abgang
Wer sich deutlich vor Ende der Weihnachtsfeier verabschiedet, darf das natürlich tun und muss dafür auch keine Gründe nennen. Auch eine große Verabschiedungsrunde ist nicht nötig. Doch die ARAG Experten raten, sich wenigstens beim Arbeitgeber persönlich zu verabschieden und sich zu bedanken, bevor man die Feier verlässt. Passt ein persönliches Wort an dem Abend nicht, sollte man sich spätestens am nächsten Tag beim Chef – und gegebenenfalls bei den Kollegen, die die Weihnachtsfeier organisiert haben – bedanken.

„Kein Alkohol ist auch keine Lösung“
Ob Glühwein, Bier oder der hochprozentige „Absacker“ – alkoholische Getränke gehören auch auf den meisten betrieblichen Weihnachtsfeiern in der Regel dazu. Doch die ARAG Experten raten zur unbedingten Umsicht im Umgang mit Alkohol im Kreis der Kollegen. Denn der Abend kann nicht nur peinlich werden, sondern ernste Konsequenzen nach sich ziehen. Wer nämlich in betrunkenem Zustand seine Kollegen oder den Chef beleidigt oder gar jemanden belästigt, muss nach Auskunft der ARAG Experten mit einer Abmahnung oder Kündigung rechnen. Der Alkoholpegel spielt dabei juristisch keine Rolle und ist auch keine Entschuldigung, sich danebenzubenehmen.

Der Arbeitgeber ist auch nicht verpflichtet, den Alkoholkonsum seiner Mitarbeiter während der Weihnachtsfeier zu kontrollieren. Seine gesetzliche Fürsorgepflicht greift nur, wenn beispielsweise ein offensichtlich volltrunkener Mitarbeiter sich ans Lenkrad setzt, um mit dem Auto nach Haus zu fahren. Dann raten die ARAG Experten, einzugreifen, dem Kollegen ein Taxi zu bestellen und ihm gegebenenfalls den Autoschlüssel abzunehmen.

Versicherungsschutz auf der Weihnachtsfeier
Kommt es bei einer betrieblichen Weihnachtsfeier oder bei deren Vorbereitung zu einem Unfall, gilt der Versicherungsschutz aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Auch der anschließende Abbau und das Aufräumen sind versichert. Bedingung hierfür ist allerdings, dass die Feier von der Unternehmensleitung veranstaltet, gefördert oder zumindest ausdrücklich gebilligt wird und diese allen Beschäftigten offensteht. Der Versicherungsschutz besteht auch für den Hin- und Rückweg. Die ARAG Experten weisen allerdings auf Einschränkungen hin: Spätestens wenn der Chef nach Hause geht, kann dies das offizielle Ende der Weihnachtsfeier bedeuten, wodurch auch der Versicherungsschutz endet. Der Versicherungsschutz kann aber auch schon vorher entfallen, wenn nur noch ein Mitarbeiter und sein Vorgesetzter anwesend sind. Denn dann handelt es sich unter Umständen nur noch um ein privates Zusammensein (Hessisches Landessozialgericht, Az.: L 3 U 71/06).

Die virtuelle Weihnachtsfeier
Um auch eine virtuelle Weihnachtsfeier möglichst festlich zu gestalten, sollten Arbeitgeber darauf achten, dass alle Mitarbeiter technisch zu Hause so ausgestattet sind, dass sie am Fest teilnehmen können. Damit auch am Computer Weihnachtsstimmung aufkommt, darf das Wichteln natürlich nicht fehlen. Und das geht ganz modern mit einer Wichtel App. Das Programm lost im Vorfeld die Paarung aus und schickt an alle Beteiligten eine Mail mit der Person, die beschenkt werden soll. Das Wichtel-Geschenk wird dem Kollegen dann per Post zugestellt. Ausgepackt wird dann vor dem Rechner, so dass alle zugeschalteten Kollegen sehen, was geschenkt wurde. Die Wichtel App kann natürlich auch auf einer Präsenz-Weihnachtsfeier genutzt werden, um das komplizierte und bisweilen nervige Losverfahren zu übernehmen.

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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,9 Milliarden EUR.

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