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Generation Z-wischen den Stühlen

Randstad Trendreport – Wofür wir arbeiten und was uns wichtig ist

Generation Z-wischen den Stühlen

Randstad – Was die Generation Z im Beruf will – Infografik

Karriere oder Klima retten? Die Generation Z will eher Ersteres und sucht sich ihre Arbeitgeber vor allem auf Social Media aus. Das zeigt die aktuelle New Work Befragung von Randstad und MenteFactum. 36% der Arbeitnehmer:innen zwischen 18 und 29 Jahren ist es wichtig, im Beruf einen positiven Beitrag für die Umwelt zu leisten. Für 83% steht schlicht materieller Wohlstand an erster Stelle. Gleichzeitig zählt die perfekte Work-Life-Balance: Karriere und viel freie Zeit sind ihnen gleichermaßen wichtig (53%). Zu diesem Ergebnis kommt die New Work Studie, die Randstad in Kooperation mit dem Marktforschungsinstitut MenteFactum unter deutschen Berufstätigen durchgeführt hat.

Gen Z will Karriere mit Sinn, egal bei welchem Arbeitgeber
Beruflich erfolgreich sein – ja. Bei welchem Arbeitgeber, das ist zweitrangig. Lediglich 34% der jungen Arbeitnehmer:innen identifizieren sich noch mit ihrem Arbeitgeber. Für 68% ist es wichtig, einen Beruf auszuüben, bei dem sie gebraucht werden. Für 66% steht gesellschaftliche Anerkennung oben auf der Liste. Nur 41% streben eine Karriere mit Führungsverantwortung an, 62 % möchten sich lieber als Experte auf einem bestimmten Gebiet entwickeln. Gleichzeitig stellt die Gen Z hohe Anforderungen an das Unternehmen und die Führungskräfte, für die sie arbeiten. 72% wollen einen Sinn in ihrer Arbeit sehen. „Nicht zuletzt der Nachhaltigkeitstrend prägt diese Erwartung und zeigt, wie wichtig der Faktor Purpose geworden ist. Junge Arbeitnehmer:innen wollen sich mit ihrem Job identifizieren und daraus Motivation und Sinn für ihr eigene berufliche und private Lebensgestaltung ziehen. Unternehmen müssen sich darauf einstellen, dass ihre Mitarbeiter in Zukunft viel häufiger den Arbeitgeber wechseln als dies bisher der Fall war. Ein Job fürs Leben ist nur noch für 38 Prozent der jungen Generation vorstellbar“, resümiert Susanne Wißfeld, Geschäftsführerin der Business Area Southwest bei Randstad Deutschland.

Jobwahl: Soziale Medien und Rat der Familie am wichtigsten
Wenn es um die Präsentation als Arbeitgeber geht, nimmt die junge Generation Unternehmen am stärksten über soziale Medien wahr. 33% werden bei der Berufswahl von Informationen auf sozialen Plattformen, Webseiten und der Werbung beeinflusst. „Arbeitgeber punkten mit einer Unternehmenskultur, die ein Gemeinschaftsgefühl schafft. Die sozialen Medien bieten wertvolle Chancen, Nahbarkeit darzustellen und Bewerber:innen von diesem Teamspirit zu überzeugen. Sinnhaftigkeit entsteht schließlich dort, wo die Ziele der Mitarbeiter:innen mit denen des Unternehmens übereinstimmen“, so Susanne Wißfeld. Doch immerhin 25% vertrauen auch auf den Rat der Familie.

New Work Trendreport
Wie sieht Arbeit heute und in Zukunft aus? Diese Frage stellt Randstad nicht nur in seiner neuen New Work Befragung. Der Personaldienstleister bettet diese Ergebnisse in seine neue New Work Trendreport-Serie ein. Darin werden verschiedene Umfragen aus Arbeitnehmer:innen- und Unternehmenssicht zusammengeführt und durch Einordnungen von Expert:innen ergänzt.
Der erste New Work Trendreport trägt den Titel „Wofür arbeiten wir und was ist uns wichtig?“. Mit dieser Serie erweitert Randstad seine neue Themenwelt „New Work“. Dort geben Interviews, Fachbeiträge und Studien spannende Einblicke in die Zukunft der Arbeitswelt.

Über die Randstad-MenteFactum-Arbeitnehmer:innenbefragung
Im Jahr 2021 hat das Meinungsforschungsinstitut MenteFactum die Randstad-MenteFactum-Arbeitnehmer:innenbefragung im Auftrag von Randstad durchgeführt. 1.059 Beschäftigte ab einem Alter von 16 Jahren wurden zum Thema „Zukunft der Arbeit“ befragt.

Über Randstad Gruppe Deutschland
Randstad ist Deutschlands führender Personaldienstleister. Wir helfen Unternehmen und Arbeitnehmern dabei, ihr Potenzial zu verwirklichen, indem wir unsere technologische Kompetenz mit unserem Gespür für Menschen verbinden. Wir nennen dieses Prinzip human forward. In der Randstad Gruppe Deutschland sind wir mit 38.300 Mitarbeitern und rund 500 Niederlassungen in 300 Städten ansässig. Unser Umsatzvolumen umfasst rund 1,56 Milliarden Euro (2020). Neben der klassischen Zeitarbeit zählen die Geschäftsbereiche Professional Services, Personalvermittlung, HR Lösungen und Inhouse Services zu unserem Portfolio. Wir schaffen als erfahrener und vertrauensvoller Partner passgenaue Personallösungen für unsere Kundenunternehmen. Unsere individuellen Leistungs- und Entwicklungsangebote für Mitarbeiter und Bewerber machen uns auch für Fach- und Führungskräfte zu einem attraktiven Arbeitgeber und Dienstleister. Seit über 50 Jahren in Deutschland aktiv, gehören wir mit der Randstad Gruppe Deutschland zur niederländischen Randstad N.V. Ein Gesamtumsatz von rund 20,7 Milliarden Euro (Jahr 2020), über 568.800 Mitarbeiter im täglichen Einsatz und rund 4.700 Niederlassungen in 38 Märkten machen unseren internationalen Unternehmenskonzern zum größten Personaldienstleister weltweit. Zu unseren nationalen Zweigstellen gehören neben der Randstad Deutschland GmbH & Co KG außerdem die Unternehmen Tempo Team, Gulp, Monster, twago, Randstad Sourceright, Randstad Outsourcing GmbH sowie Randstad Automotive und Randstad Financial Services. CEO ist Richard Jager.

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Kraftvolle Positionierung im eigenen Unternehmen

Warum die Karriere im eigenen Unternehmen nicht von Fachwissen allein abhängt und welche anderen Faktoren eine wesentliche Rolle spielen, beleuchtet Carmen Abraham.

Kraftvolle Positionierung im eigenen Unternehmen

Carmen Abraham über eine kraftvolle Positionierung und die Karriere im eigenen Unternehmen.

In nahezu jedem Unternehmen gibt es sie – die Menschen, die schon 20 Jahre oder länger an Bord sind und mit einer brillanten Position glänzen. Stufe für Stufe haben sie die Karriereleiter erklommen, mitunter sogar hinauf in die CEO-Ebene. Bei manch einer Bemerkung, dies sei nur kaltem Kalkül oder politischem Geschick zu verdanken, schwingt der Neid mit. „Objektiv betrachtet, geht es um kraftvolle Positionierung der eigenen Person mit ihren Kompetenzen und Stärken“, sagt Sparringspartnerin Carmen Abraham dazu und führt weiter aus: „Heute stellt sich zwar die Frage, ob die eben beschriebenen Silokarrieren für beide Seiten überhaupt noch erstrebenswert und zeitgemäß sind.“ Dennoch sollte man bei seinem Arbeitgeber nach einer gewissen Zeit im Unternehmen zeigen, dass sich der Verantwortungsbereich vergrößert und man Karriere mache.
„Jedes Unternehmen hat für Karrieresprünge, zumeist abhängig von der Ebene, andere Gesetzmäßigkeiten“, erläutert Carmen Abraham. Ein klar geregelter interner Bewerbungsprozess mit mehreren Stufen sei zudem in vielen Unternehmen bei einer Neuaufstellung oder Umstrukturierung üblich. Carmen Abraham begleitet schon länger ein Unternehmen, in dem der jährlich wiederkehrende Prozess, um vom Director in die Geschäftsführung aufzusteigen, gleichermaßen heiß begehrt wie gefürchtet ist und berichtet: „Viele Gespräche, Case Studies und Gremienentscheidungen später steht fest, welche Personen weiterkommen. Manche durchlaufen den Prozess mehrmals und kämpfen trotz ihres ersten Scheiterns weiter.“
Carmen Abraham hat drei wesentliche Kernelemente für eine starke Positionierung im eigenen Unternehmen herauskristallisiert. Zum ersten sei es nicht das Fachwissen allein, das einen Menschen weiterbringt. Dieses sei selbstverständlich, doch ebenfalls wichtig ist, ob einem zugetraut wird in die nächsthöhere Ebene aufzusteigen. Dabei spiele die Reputation eine wesentliche Rolle, wie sie betont: „Dazu gehört es, alle Aspekte und Herausforderungen der aktuellen Rolle durchdrungen zu haben und zu liefern, ohne das eigene Ego permanent in den Vordergrund zu rücken. Damit bauen Sie eine starke, persönliche Reputation auf.“ Ein zweites Kernelement ist zukunftsorientiert über den Tellerrand zu blicken. Das beinhaltet, mit Leichtigkeit größere Zusammenhänge in Unternehmensstrategie, Zielsetzungen und Aufgaben herzustellen und zukunftsorientiert Impulse zu setzen. Des weiteren sei ein sorgfältig aufgebautes Netzwerk entscheidend, um die Karriere voranzutreiben. „Ein internes Netzwerk ist das Wichtigste, das Sie über die Verweildauer und über mehrere Entwicklungsstufen hinweg im Unternehmen begleitet. Dieses sollte zum einen aus Menschen bestehen, von denen Sie kontinuierlich lernen können, die Ihnen offenes und auch kritisches Feedback geben. Zum anderen sollte es aus Leistungsträgern bestehen, mit denen Sie im Schulterschluss Themen und Projekte voranbringen können“, akzentuiert Carmen Abraham.
Abschließend gibt die Sparringspartnerin zu bedenken, dass trotz Ehrgeiz, Wettbewerbsorientierung und dem Streben nach Anerkennung immer andere über den Aufstieg auf der Karriereleiter entscheiden. „Niemand hat es mit seinem Herzenswunsch einzig und allein selbst in der Hand. Persönlichkeit, Stamina und ein vertrauensvoller sowie wirksamer Auftritt tragen jedoch zu einer positiven Entscheidung bei“, rät Carmen Abraham.
In ihrem Blogbeitrag geht Carmen Abraham noch tiefer auf diese Thematik ein und gibt weitere wertvolle Tipps.
Den neuen Blogbeitrag (https://www.carmen-abraham.de/blog/detail/karriere-im-eigenen-unternehmen-fachwissen-allein-reicht-nicht-aus/)und viele weitere Informationen zu Carmen Abraham – klar.wirksam.kraftvoll – finden Sie unter: www.carmen-abraham.de (https://www.carmen-abraham.de/)

Carmen Abraham – klar.wirksam.kraftvoll

Die agile Welt, die digitale Welt, die Welt, die durch schnellen und dynamischen Wandel unübersichtlich geworden ist, stellt ganz neue Anforderungen an Leadership. Carmen Abraham ist Sparringspartnerin und Ratgeberin, wenn Executives und Leistungsträgern in Zeiten von „VUCA“ Komplexität die Sicht vernebelt, der Wirkungsgrad ihrer Rolle plötzlich eingeschränkt scheint und sie sich eher als Getriebener fühlen denn als Gestalter.

Mithilfe von Carmen Abraham finden Leistungsträger Klarheit, erhöhen ihren Wirkungsgrad und erleben ihre ganze Stärke.

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§ 28 b IfSG – 3G-Regel am Arbeitsplatz

Der Vorstand Anwälte für Aufklärung e.V. gibt hierzu folgende öffentliche Stellungnahme ab:

§ 28 b IfSG - 3G-Regel am Arbeitsplatz

Anwälte für Aufklärung e.V.

Der Vorstand Anwälte für Aufklärung e.V. gibt hierzu folgende öffentliche Stellungnahme ab:

Durch die pauschale gesetzliche Regelung einer 3G-Regel am Arbeitsplatz für alle Beschäftigten, bei denen ein physischer Kontakt mit Dritten nicht ausgeschlossen werden kann, hat der Gesetzgeber eine öffentlich-rechtliche Zutrittsvoraussetzung für wirtschaftliche Betriebe geschaffen, obwohl die arbeitsvertraglichen Verpflichtungen der Privatautonomie (Vertragsfreiheit) unterliegen. Dies stellt einen Eingriff in die Berufsfreiheit der Arbeitnehmer und einen Eingriff in die unternehmerische Freiheit der Arbeitgeber aus Art. 12 GG dar.

Wie sinnvoll ist eine gesetzliche 3G-Regel am Arbeitsplatz gemäß § 28 b IfSG?

1.Ansteckungsgefahr von asymptomatischen Personen

Die von gesunden, asymptomatischen Personen ausgehende Ansteckungsgefahr liegt praktisch bei Null
(vgl.: Household Transmission of SARS-CoV-2A Systematic Review and Meta-analysis
Zachary J. Madewell, Ph; et al (JAMA Netw Open. 2020;3(12): e2031756. doi:10.1001/jamanetworkopen.2020.31756h):
„Die Sekundärangriffsrate für symptomatische Fälle betrug 18,0% und die Rate für asymptomatische und präsymptomatische Fälle 0,7%. Die asymptomatische Sekundärangriffsrate unterscheidet sich statistisch nicht von Null.“ (Zitat Ende)
https://www.nature.com/articles/s41467-020-19802-w

Weiterhin kann festgestellt werden:
Zitat: „Im Zeitraum 23. Januar und dem 8. April 2020 wurde in Wuhan ein sehr strenger Lockdown durchgeführt. Nach Ende des Lockdowns wurde zwischen dem 14. Mai und dem 1. Juni 2020 ein stadtweites SARS-CoV-2-Nukleinsäure-Screening-Programm eingeleitet. Alle Stadtbewohner im Alter von sechs Jahren oder älter waren zur Teilnahme eingeladen und 9.899.828 (92,9%) nahmen daran teil.
Das Ergebnis: Es wurden keine neuen symptomatischen Fälle und lediglich 300 asymptomatische Fälle identifiziert.“ (Zitat Ende)
Text Original englische Fassung zu finden unter:
https://www.nature.com/articles/s41467-020-19802-w

Demnach ist ein asymptomatischer, gesunder Mensch nicht generell ansteckungsverdächtig i.S.d. § 2 IfSG. Ohne den Nachweis einer „akuten Infektion“ durch das Labor sind positiv getestete Personen keine Ansteckungsverdächtige im Sinne des § 28 Abs. 1 IfSG.

Es ist mit der Menschenwürde aus Art. 1 GG nicht vereinbar, den Menschen generell auf ein „tödliches Gefahrenobjekt“ zu reduzieren insbesondere, weil dies nicht den obigen Tatsachen entspricht.

2.Aussagekraft der Antigen-Schnelltestungen

Das RKI selbst räumt ein, dass ein negatives Testergebnis eine Infektion nicht ausschließt, Zitat:
„Ein negatives Testergebnis schließt eine SARS-CoV-2-Infektion nicht aus! Auch bei korrekter Testdurchführung ist es lediglich weniger wahrscheinlich zum Zeitpunkt der Testung kontagiös, d.h. für andere ansteckend zu sein.“

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2021/Ausgaben/08_21.pdf?__blob=publicationFile

Aus einer weiteren Studie ergibt sich das Zitat: „Das heißt, bei nur 42,6 Prozent der Menschen, die an Covid-19 erkrankt sind, führt ein Antigen-Schnelltest auch zu einem positiven Ergebnis.“
https://www.businessinsider.de/wissenschaft/gesundheit/neue-studie-antigen-schnelltests-sind-unzuverlaessiger-als-angenommen-2021-7-a/

Weiter heißt es darüber hinaus dazu in einem Artikel der Landesärztekammer Hessen vom 23.06.2021:

„Keine anlasslosen, das heißt nicht medizinisch indizierten Tests mehr bei asymptomatischen gesunden Menschen. Keine umfangreichen Isolierungs- und Quarantänisierungsmaßnahmen aufgrund fragwürdiger Tests, zu denen die Gesundheitsämter entgegen besserem – jedoch von der Politik konsequent ignoriertem – Wissen verpflichtet waren (in Einzelfällen können sie durchaus erforderlich bleiben). Keine umfassenden einschränkenden Maßnahmen aufgrund immer wieder neuer „Inzidenzen“ bzw. ohne Datengrundlage und ohne differenziertes Abwägen von deren Nutzen und Risiken (mildestes Mittel).“

https://www.laekh.de/heftarchiv/ausgabe/artikel/2021/juli-august-2021/zweiter-corona-sommer-und-dann

3.Gefährlichkeit der Antigen-Schnelltestungen

Aus der Gefährdungsanalyse von Herrn Prof. Dr. Werner Bergholz vom 12.11.2021 ergibt sich eindeutig, dass „nach wissenschaftlichen Untersuchungen davon auszugehen ist, dass die Abstrichstäbchen sowohl für die Antigenschnelltests als auch für die PCR Tests von der Ethylendoxyd (EO) Sterilisierung 50 mal so viel EO auf den Oberflächen enthalten wie die täglich erlaubte Menge für beruflich exponierte Personen… Ein zusätzlicher Schaden wird durch die abrasiven Abstrichstäbchen verursacht, da diese die Schleimhäute verletzen… Die in den Beipackzetteln wegen der Gefahrstoffe geforderten Schutzmaßnahmen sind uneinheitlich, sie reichen von keiner Angabe bis ca. 80% der eigentlich zu erwähnenden Schutzmaßnahmen…“ Zitat Ende.

Gefährdungsanalyse Durchführung von Covid-19-Schnelltests und durch PCR-Tests

Ebenso können, wie soeben bereits erwähnt, die Abstrichtestungen auch andere Verletzungen hervorrufen.

https://www.rtl.de/cms/unangenehmer-corona-test-diese-einfachen-tricks-helfen-gegen-die-schmerzen-beim-nasenabstrich-4682558.html

Daraus folgt, dass insbesondere Corona-Abstrich-Testungen einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit im Sinne des Art. 2 I GG darstellen und mit gesundheitlichen Risiken für Beschäftigte verbunden sind.

4.Keine sterile Immunität nach „Corona-Infektion“

Es gibt nach dem derzeitigen Kenntnisstand keine sterile Immunität nach einer
Corona-Infektion. Dies hat die amerikanische CDC klar formuliert, wonach Geimpfte in gleicher Weise (sofern tatsächlich infiziert) Coronaviren ausscheiden wie infizierte Ungeimpfte.

https://edition.cnn.com/2021/08/05/health/us-coronavirus-thursday/index.html

Laut Bayer-Vorstand Herrn Stefan Oelrich handelt es sich bei der Corona-Impfung nicht um eine übliche Schutzimpfung, sondern um eine neuartige Gen-Therapie. Dies äußerte das Vorstandsmitglied in seiner Rede am 24.Oktober 2021 bei der Veranstaltung World Health Summit. https://www.youtube.com/watch?v=OJFKBritLlc

Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Alexander S. Kekule bezeichnet inzwischen Geimpfte als potentielle „Tarnkappenbomber“, da diese unerkannt das Virus ausscheiden können.

https://www.focus.de/gesundheit/coronavirus/focus-online-kolumne-von-alexander- kekule-2g-regel-ist-unsinn-weil-sie-auf-vollkommen-falscher-rki-behauptung- beruht_id_20910598.html

Aus einer englischen Studie geht ebenfalls hervor, dass geimpfte Personen mit Infektion eine mindestens genauso hohe Viruslast haben wie Ungeimpfte.
https://www.thelancet.com/journals/laninf/article/PIIS1473-3099%2821%2900648-4/fulltext

Das Robert Koch-Institut teilt zwischenzeitlich auf seiner Internetseite Folgendes mit:

Zitat: „In welchem Maß die Impfung die Übertragung des Virus reduziert, kann derzeit nicht genau quantifiziert werden.“

https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/FAQ_Transmission.html

Auch das Paul-Ehrlich-Institut hat die Wirksamkeit der Corona-Injektionen bereits mehrfach nach unten korrigiert. Aktuell heißt es dort nur noch:
„Covid-19 Impfstoffe sind indiziert zur aktiven Immunisierung zur Vorbeugung der durch das SARS-CoV- 2 Virus verursachten Covid-19 Erkrankung.“

https://www.pei.de/DE/arzneimittel/impfstoffe/covid-19/covid-19-node.html;jsessionid=3C8280F5BCC79CDF2C26E491640E9B35.intranet211

Vor einigen Wochen war dort noch zu lesen: „Covid-19 Impfstoffe schützen vor einem schweren Verlauf einer Infektion mit dem SARS-CoV- 2 Virus.“

Demgegenüber geht allerdings aus einer umfassenden Datenanalyse aus 185 Ländern vielmehr hervor, dass die höchsten Covid-19-Todesraten in den Ländern mit der höchsten Impfrate zu verzeichnen sind.

https://theexpose.uk/2021/11/03/worldwide-data-proves-highest-covid-19-death-rates-are-in-most-vaccinated-countries/

Impfstoff als Pandemie: Anstieg der Covid Todesfälle ab Impfbeginn in mehreren Ländern

Zu diesem Ergebnis kam auch eine Studie von zwei deutschen Wissenschaftlern. Die Übersterblichkeit in Deutschland steht in enger Korrelation zur Impfquote, so Prof. Dr. Rolf Steyer (Universität Jena) und Dr. Gregor Kappler, Zitat:
„Je höher die Impfquote, desto höher die Übersterblichkeit.“
https://corona-transition.org/die-ubersterblichkeit-wachst-mit-steigender-impfquote

Auch genesene Personen können sich wieder mit SARS-CoV- 2 infizieren, so das Helios Magazin vom 14.11.2021.
Zitat: „Leider sehen wir heute, dass man sich sowohl reinfizieren, als auch eine Infektion trotz vollständiger Impfung erlangen kann.“
https://www.helios-gesundheit.de/magazin/corona/news/corona-immunitaet/

5.3-G Regel am Arbeitsplatz Sicherheit oder Gefahr für Beschäftigte?

Aus den obigen Erkenntnissen ergibt sich, dass auch genesene, geimpfte Beschäftigte Virus-Überträger sein können. Ungeimpfte Beschäftigte können demnach am Arbeitsplatz von geimpften, genesenen Dritten angesteckt werden. Jedoch mit der negativen Folge, dass die ungeimpften Beschäftigten im Zweifel nur wegen eines positiven PCR Test-Ergebnisses in Quarantäne müssen und keinen Lohn erhalten (§ 56 IfSG). Während die anderen „unerkannten Tarnkappenbomber“ weiter in den Arbeitsstätten tätig sind und sich untereinander anstecken können und die Infektion auch weiter nach außen tragen.
Diese Ungleichbehandlung nach Art. 3 GG ist durch keinen Sachgrund zu rechtfertigen. Im Hinblick auf den Infektionsschutz ist die 3G-Regel des § 28 b IfSG nicht nur höchst ungeeignet, sondern als kontraproduktiv einzustufen.

Der Verein der „Anwälte für Aufklärung e.V.“ stellt daher folgende Forderungen:

1.Die sofortige Aussetzung des § 28 b IfSG (3G-Regel am Arbeitsplatz)
2.Die Gleichbehandlung aller Menschen/Beschäftigten unabhängig von ihrem
G-Status
3.Keine massenhafte Testung von gesunden, asymptomatischen Personen

Jegliche Benachteiligung von „ungeimpften“ Personen ist verfassungswidrig.

Der Vorstand der Anwälte für Aufklärung e.V. Berlin, 29. November 2021
9

Wir sind ein Verein von unabhängigen Anwälten & Juristen die sich zum Zwecke der Förderung des demokratischen Staatswesens vernetzt hat. Dabei dient die freiheitlich-demokratische Grundordnung auf dem Boden des Grundgesetzes der BRD als ausschließlicher Maßstab für unser Wirken.

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Neu auf dem Markt: Premium-Schutzbrief der Interlloyd Versicherungs-AG

Preis- und leistungsstarker Auto- und Reiseschutzbrief für unterwegs

Wer mit seinem Pkw, einem Mietwagen oder öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist, kann sich ab sofort mit dem Premium-Schutzbrief der Interlloyd Versicherungs-AG umfangreich und bedarfsgerecht absichern. Seit Ende Oktober auf dem Markt, bietet dieser ganzjährig Schutz und Hilfe für unterschiedlichste Notsituationen auf dem Weg ins Büro, zum Einkauf, im Urlaub oder auf Geschäftsreise. Das umfangreiche Leistungsbündel des Maklerversicherers Interlloyd gibt es mit zwei attraktiven Jahresprämien – für Singles und für Familien.

„Mit dem neuartigen Premium-Schutzbrief unseres Maklerversicherers Interlloyd Versicherungs-AG haben Kunden und Verbraucher souverän vorgesorgt. Wenn sie ihr Zuhause verlassen, können sie sorgenfrei unterwegs sein – vom täglichen Einkauf bis zur großen Reise“, erklärt Dr. Matthias Maslaton, Konzernvorstand Vertrieb, Produkt und Innovation bei der ARAG SE. Die Interlloyd gehört als 100-prozentige Tochtergesellschaft der ARAG Allgemeine zum ARAG Konzern. „Der Interlloyd Premium-Schutzbrief ist ein preis- und leistungsstarkes Produkt, das weit mehr als fahrzeuggebundene Kosten übernimmt und unseren Kunden in verschiedensten Notsituationen zuverlässige und schnelle Unterstützung bietet“, so Dr. Matthias Maslaton weiter.

Europaweiter fahrzeugbezogener Schutz
Mit dem europaweiten Schutz wird den Kunden bei einer Panne, einem Unfall oder einem Autodiebstahl unmittelbar geholfen – ganz gleich, ob sie im eigenen oder einem geliehenen Fahrzeug unterwegs sind. Kommt es zu einer Panne, kümmert sich die Interlloyd beispielsweise um einen zuverlässigen Abschlepp- und Pannendienst, ermöglicht den Transport des Fahrzeugs zur Wunschwerkstatt (innerhalb 50 km vom Pannenort) oder auch zur nächsten geeigneten E-Ladestation.

Nachhaltigkeit mitgedacht
„Das Thema Nachhaltigkeit spielt bei der Interlloyd eine wichtige Rolle. Deshalb haben wir bei der Entwicklung des Premium-Schutzbriefes auch das klare Ziel verfolgt, einen nachhaltigen Lebensstil von Kunden und Verbrauchern zu fördern“, erläutert Dr. Matthias Maslaton. So bietet der neue Schutzbrief neben dem Abschleppservice von Elektrofahrzeugen auch passende Leistungen rund um das nachhaltige Reisen und den öffentlichen Personennahverkehr. Fallen Bus beziehungsweise Bahn aus oder verspäten sich um mehr als 30 Minuten, organisiert die Interlloyd eine Alternative für die Weiterfahrt oder übernimmt die Kosten für eine Übernachtung bis zu 75 Euro. Fahren beispielsweise im Winter aufgrund unvorhersehbarer Witterungsverhältnisse im Nahverkehr keine Busse mehr oder wird der Schienenverkehr eingestellt, erhalten Schutzbrief-Kunden einen Zuschuss für die Taxifahrt nach Hause.

Umfangreiche personenbezogene Leistungen
Der Interlloyd Premium-Schutzbrief umfasst zudem auch zahlreiche personenbezogene Leistungen bei Unfall oder Krankheit, die über das marktübliche Maß hinausgehen. Dieser personenbezogene Schutz gilt weltweit und deckt im Fall der Fälle beispielweise die Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis zu 5.000 Euro und erteilt – bei Bedarf – eine Kostenübernahmegarantie bis 20.000 Euro gegenüber Krankenhäusern im Ausland. Medizinisch notwendige Rücktransporte nach Hause – auch unter ärztlicher Aufsicht – werden ebenfalls organisiert und gezahlt. Verstirbt eine versicherte Person im Ausland, werden die Bestattungskosten vor Ort oder die Überführung nach Deutschland übernommen. Darüber hinaus steht den Kunden unter anderem eine kostenlose psychologische Soforthilfe per Telefon zur Verfügung. Bei Notfällen in den eigenen vier Wänden während des Urlaubs organisiert die Interlloyd auch einen Handwerker oder Dienstleister. Hilfe gibt es zudem bei unterwegs verlorenen Wohnungsschlüsseln oder persönlichen Papieren.

Besonderes Highlight: immer aktuelle Leistungen dank der Innovationsklausel
Beim Interlloyd Premium-Schutzbrief profitieren Kunden auch von zukünftigen Leistungsverbesserungen: Werden in kommenden Tarifgenerationen des Premium-Schutzbriefs Leistungen aktualisiert beziehungsweise verbessert, wird der bestehende Schutzbrief automatisch in seinem Leistungs- und Serviceumfang angepasst – und das ohne Beitragsanpassung.

Unterwegs umfangreich abgesichert – zu einem attraktiven Preis
Die vielen modernen Leistungen und Services gibt es zu einem im Marktvergleich attraktiven Preis. Abschließbar ist der Interlloyd Premium-Schutzbrief über Makler oder auch einfach online über www.interlloyd.de (https://www.interlloyd.de/). Singles zahlen jährlich 51 Euro. Eine Familie ist bereits mit 58 Euro im Jahr abgesichert.

Der Text enthält ca. 4.600 Zeichen und steht zum Download bereit unter:
https://www.arag.com/de/presse/pressemitteilungen/group/00594/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,9 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler

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Pitch um Investoren auf internationaler Bühne: Mediennetzwerk.NRW bringt junge Medienunternehmen zur Slush nach Helsinki

Montag, 29.11.2021 – Düsseldorf/Helsinki. Wenn sich ab Mittwoch die Türen einer der weltweit größten Start-up-Konferenzen „Slush“ in Helsinki öffnen, sind auch drei junge Medienunternehmen aus Nordrhein-Westfalen dabei. In Begleitung des Mediennetzwerk.NRW können sich Gamma Minus, RAUM und ROBIDIA auf der German Pitching Stage der Slush am 1. und 2. Dezember 2021 einem internationalen Publikum präsentieren und so das Interesse von Investoren wecken.

Das Mediennetzwerk.NRW unterstützt mit dieser Aktion Gründer:innen und junge Kreative der digitalen Medienbranche, ihre internationalen Netzwerke auszubauen. „Europas renommierte Tech-Konferenz Slush ist dafür genau die richtige Adresse“, betont Sandra Winterberg, Geschäftsführerin des Mediennetzwerk.NRW. „Die Slush organisiert gezielt Gründungs- und Investorentreffen und bietet so für unsere jungen Unternehmer:innen eine ideale Bühne, sich mit der internationalen Start-up-Community auszutauschen und neue Geschäftskontakte zu knüpfen.“

„Hei Slush!“-Boxen mit vorbereitenden Coachings verlost

Bis zum 31. Oktober 2021 konnten sich technologieorientierte NRW-Unternehmen um die Teilnahme an der Slush bewerben. Ausgelost wurden die Videospiel-Entwickler von Gamma Minus (Düsseldorf), das Unternehmen für Virtual-Reality-Software RAUM (Köln) und ROBIDIA (Köln) mit ihrem Konzept für autonome TV-Studios.

Die vom Mediennetzwerk.NRW ausgelobten „Hei Slush!“-Boxen beinhalten neben dem begehrten Konferenzticket und der Teilnahme an der German Pitching Stage auch mehrere Pitch-Coachings im Vorfeld der Reise. Die Pitch-Coaching-Seminare sollen helfen, die Unternehmer:innen optimal auf die Investorentreffen in Helsinki vorzubereiten.

„Durch die Zusammenarbeit mit den Coaches treffen wir beim Pitch noch besser den Nagel auf den Kopf“, resümiert Gamma Minus-Gründer Jeremiah Costello das vorbereitende Coaching. „Eine solide Idee zu haben, die gut strukturiert und durchdacht ist, ist die eine Sache, aber die Umsetzung ist alles.“ Auch für Simon Graw von ROBIDIA sind Pitch-Trainings wichtig: „Da sich unser Start-up täglich verändert, tut das auch unser Pitch Deck. Zudem ist es eine echte Herausforderung, alles Wichtige in drei Minuten zu verpacken.“ Das findet auch Michael Gairing, CEO bei RAUM: „Das Coaching war super gut – hat noch einmal aufgezeigt, worauf ich mich fokussieren muss und was man auch weglassen darf.“

Unsere Teilnehmer Gamma Minus, RAUM und ROBIDIA im Kurz-Portrait

Gamma Minus (https://www.gammaminus.com/): Das unabhängige Videospiel-Entwicklungsunternehmen aus Düsseldorf wurde 2018 von Jeremiah Costello und Friedrich Klemme gegründet. Games, an denen die beiden sehr erfahrenen Entwickler schon mitgearbeitet haben: Killing Floor 2, Rage 2, Wolfenstein: Cyberpilot, Wolfenstein: The New Order, Youngblood, The Elder Scrolls Online, Prey, Fallout 4, Game of Thrones (RPG), Men of War.

RAUM (https://www.raum.app/): Das Kölner Start-up um CEO Michael Gairing entwickelt Virtual-Reality-Software, die echte Teamarbeit und soziale Interaktion für Remote-Teams ermöglicht. RAUM erschafft ein räumliches Ökosystem, in dem Dritte ihre Dienste auf einem Marktplatz anbieten können, damit Arbeit wie nie zuvor produktiv und innovativ wird.

ROBIDIA (https://www.robidia.de/): Das in Köln ansässige Start-up geht mit der Entwicklung des Kameraslider den Weg zum autonomen TV-Studio. Die Gründer Masih Jakubi und Simon Graw bauen mit ihrem patentierten Verfahren mobile, autonom arbeitende Lightweight Kameraoperator mit flexibler Fahrbasis. In Zusammenarbeit mit Industriepartnern arbeitet ROBIDIA an dem für 2022 geplanten Konzept für das autonome TV-Studio.

Mediennetzwerk.NRW (https://medien.nrw/)
Das Mediennetzwerk.NRW unterstützt im Auftrag der Landesregierung Nordrhein-Westfalen die Entwicklung der digitalen audiovisuellen Medienbranchen mit Fokus auf Games, VR/AR, Webvideo und Online-Audio. Es unterbreitet Gründerinnen und Gründern und jungen Kreativen ein umfassendes Informations- und Serviceangebot. Gemeinsam mit seinen Partnern macht es den digitalen Medienstandort NRW und seine Unternehmen bei Messen und Märkten im In- und Ausland sichtbar. Das Mediennetzwerk.NRW ist ein Projekt der Mediencluster NRW GmbH, einer 100-prozentigen Tochter der Film- und Medienstiftung NRW GmbH.

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Für weitere Informationen (inkl. Bildmaterial): Mediennetzwerk.NRW, Stefan Schölzel, presse@medien.nrw
https://medien.nrw/

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Selbstständige beenden Vorherrschaft von US Tech-Giganten

APOOS-Projekt will die lokalen Selbstständigen zur größten Marke der Welt machen und Verbraucher vor Hass, Gewalt und Sucht schützen.

Selbstständige beenden Vorherrschaft von US Tech-Giganten

APOOS – Ihre lokalen Selbstständigen – sind APOOS

[Buxtehude, 29.11.2021] Am Donnerstag den 02. Dezember 2021 startet ein außergewöhnlicher Wettstreit. Aktueller Champion, in der Disziplin um die Vorherrschaft im Internet, riesige Tech-Giganten aus den USA. Herausforderer sind die lokalen Selbstständigen. Ein ungleicher Wettstreit?

Das sieht ein IT-Projekt aus Buxtehude (Niedersachsen) anders. Der Projektleiter des APOOS Projektes Börge-H. Spröde bündelt die Interessen aller kleinen und mittleren Unternehmen und macht diese zur größten Marke der Welt. Soweit sieht es der Plan vor. APOOS ist im Übrigen eine Abkürzung und steht für „All People On One Site“ (deutsch: Alle Menschen auf einer Seite), wobei das P parallel für Möglichkeiten (engl. possibilities), Produkte (engl. products) oder Projekte (engl. projects) steht.

Die Corona Pandemie hat vielen Selbstständigen aufgezeigt, wie wichtig Reichweite für Ihre Existenz ist. Wer seine Kunden nicht erreicht, generiert keinen Umsatz. Lösungsansatz der Politik, der Ausbau der Digitalisierung. Kaum berücksichtigt, bei solchen politischen Zielvorstellungen, dass die Macht im Internet seit Jahren bei wenigen großen Internetkonzernen mit Sitz in den USA liegt.

Die Vorwürfe gegen diese XXL TECH-Giganten sind gewaltig, hier werden z.B. die Förderung von Hass, Gewalt und Sucht, Manipulationen von Reichweiten und Nutzern sowie der Missbrauch von Marktmacht im Internet genannt.

Kleine und mittelständische Unternehmen – kurz KMU – sind im Bereich der Markenwerbung oder Online-Vertriebswege auf eine kleine Anzahl von Online-Plattformen beschränkt. Diese Marktgestaltung ohne echten Wettbewerb, erlaubt es den Online-Plattformen für Werbung und Reichweite jeden Preis zu verlangen. So werden teils bis zu EUR 50,- für einen Klick oder bis zu 45% Provisionen auf Verkaufsplattformen gezahlt.

Diesen Umstand wird das APOOS Projekt aus der Stadt Buxtehude (Niedersachsen) ändern und macht darauf aufmerksam, dass KMU die stärkste Macht im Internet sein werden, vorausgesetzt die Mehrheit der Selbstständigen schließt sich jetzt zusammen. Hierfür startet der Projektgründer Börge-H. Spröde am Donnerstag, den 02. Dezember 2021 ein Crowdfunding, damit Selbstständige und Verbraucher eine Internetplattform bekommen, die ihre Interessen vertritt.

Der Mittelstand ist für jede heimische Wirtschaft das wichtigste Standbein. Unabhängigkeit im Internet bleibt damit ein wichtiger Grundpfeiler, für einen freien Handel ohne Monopole. Ansonsten entsteht ein unabsehbares Abhängigkeitsverhältnis zu den aktuellen Online-Plattformen, welches mehr als einzelne Arbeitsplätze gefährdet, erklärt der Ideengeber des APOOS Projektes.

Positiver Nebeneffekt ist ein enormes Einsparpotential im Bereich der Werbekosten für das Online-Marketing. Weiterhin werden lokale Selbstständige von der Möglichkeit profitieren, Zusatzgeschäft von Online-Einkäufen lokal abzuwickeln.

Das sich Verbraucher mehr Fairness im Internet wünschen, zeigt die Petition des Projektes, welche mehr als 30.000 Unterstützer gefunden hat. Der Erfolg dieses Crowdfundings – Info unter: https://www.startnext.com/nichtsextra – entscheidet somit über die Unabhängigkeit unseres Mittelstandes.

IT-Projekt, welches sich für kleine und mittlere Unternehmen einsetzt.

Kontakt
APOOS / Börge-H. Spröde
Börge-H. Spröde
Am Klöterbusch 14C
21614 Buxtehude
04161-3072 9520
pr@apoos.com
http://apoos.de

Weihnachtsgeld in Corona-Zeiten

ARAG Experten informieren über die Sonderzahlung am Jahresende

Angesichts explodierender Preise für Energie, Wohnen und Lebensmittel ist Weihnachtsgeld für viele Beschäftigte wichtiger als je zuvor. Doch wer bekommt eigentlich Weihnachtsgeld? Und wie viel? Wann wird es ausgezahlt? Gibt es das auch in Corona-Zeiten? Muss ich die Sonderzahlung versteuern? ARAG Experten haben Wissenswertes zum zusätzlichen Geldsegen des Arbeitgebers zusammengetragen.

Was ist eigentlich das Weihnachtsgeld?
Rechtlich gesehen ist es ein zusätzliches Entgelt, das der Arbeitgeber freiwillig an seinen Arbeitnehmer auszahlt. In den meisten Unternehmen wird das Weihnachtsgeld im November mit dem monatlichen Gehalt ausgezahlt. Wie der Name schon verrät, war es ursprünglich vor allem dafür gedacht, Geschenke für Weihnachten zu kaufen. Genauer betrachtet ist das Thema Weihnachtsgeld aber recht komplex. Und über die Summe des Weihnachtsgeldes, wann genau es gezahlt wird und ob man überhaupt Weihnachtsgeld erhält, entscheiden laut ARAG Experten einzig und allein der Arbeitgeber oder die Tarifvertragsparteien.

Weihnachtsgeld in Zahlen
Die Anzahl der Beschäftigten, die in Deutschland mit Weihnachtsgeld rechnen können, variiert nach Information der ARAG Experten sehr stark. Fest steht: Wessen Arbeitsverhältnis einem Tarifvertrag unterliegt, hat eine fast doppelt so hohe Chance auf die Sonderzahlung. Während das Statistische Bundesamt von knapp 90 Prozent aller Tarifbeschäftigten (https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/11/PD21_504_622.html) ausgeht, sind es laut Hans-Böckler-Stiftung 77 Prozent. In Betrieben ohne Tarifbindung hingegen erhalten nur gut 40 Prozent der Arbeitnehmer (https://www.boeckler.de/de/pressemitteilungen-2675-52-prozent-der-beschaftigten-bekommen-weihnachtsgeld-deutlich-haufiger-mit-tarif-36827.htm) eine Sonderzahlung zu Weihnachten.

Die Höhe des Weihnachtsgeldes in 2021 liegt laut Destatis durchschnittlich bei 2.677 Euro, das sind 50 Euro mehr als im Vorjahr. Dabei gibt es ein Ost-West-Gefälle: Während Beschäftigte in Ostdeutschland durchschnittlich 2.554 Euro Weihnachtsgeld erhalten, liegt es im Westen um knapp 150 Euro höher.

Die Chance auf Weihnachtsgeld ist laut Hans-Böckler-Stiftung offenbar eine Frage des Geschlechts: So erhalten 50 Prozent der Frauen eine weihnachtliche Sonderzahlung, bei Männern sind es 54 Prozent. Ebenfalls bessere Aussichten haben Vollzeitbeschäftigte: 53 Prozent von ihnen bekommen Weihnachtsgeld, während nur 47 Prozent der Teilzeitbeschäftigten eine entsprechende Sonderzahlung erhalten. Am größten ist der Unterschied zwischen befristeten und unbefristeten Arbeitsverträgen: Nur 45 Prozent der befristet und 53 Prozent der unbefristet Beschäftigten dürfen sich dieses Jahr über Weihnachtsgeld freuen.

Weihnachtsgeld und Kurzarbeit
Laut ifo-Institut (https://www.ifo.de/node/65435) sind immer weniger Menschen in Kurzarbeit. Waren im Oktober letzten Jahres noch rund zwei Millionen Menschen von Kurzarbeit betroffen, sind es aktuell noch etwa 600.000. Viele dieser Arbeitnehmer haben vor Corona Weihnachtsgeld bekommen oder hatten sogar einen Anspruch darauf. Nach Auskunft der ARAG Experten ändert die Pandemie nichts an diesem Anspruch. Wer also vor der Kurzarbeit Weihnachtsgeld bekommen hat, muss es auch während der Kurzarbeit ungekürzt erhalten. Auf die Berechnung des Kurzarbeitergeldes für den Monat der Auszahlung hat das Weihnachtsgeld übrigens als sogenannte Einmalzahlung keine Auswirkung.

Rechtliche Unterschiede: Weihnachtsgeld und 13. Monatsgehalt
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird das Weihnachtsgeld oft mit dem 13. Monatsgehalt verwechselt. Denn für viele Arbeitnehmer ist das Weihnachtsgeld eben auch ein 13. Monatsgehalt – aber aus rechtlicher Sicht gibt es nach Auskunft der ARAG Experten Unterschiede. Das Weihnachtsgeld ist oftmals eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers, die zumindest auch die Betriebstreue belohnen soll. Das 13. Monatsgehalt ist dagegen regelmäßig ein vertraglich vereinbartes Entgelt für erbrachte Arbeitsleistung. So weit, so gut. Im Falle einer Kündigung vor Jahresende jedoch würde das 13. Gehalt in diesem Fall anteilig auf das Kalenderjahr verteilt und ausgezahlt. Weihnachtsgeld hingegen muss möglicherweise sogar zurückgezahlt werden, wenn Arbeitnehmer das Unternehmen verlassen.

Anspruch auf Weihnachtsgeld?
Ein allgemeines Recht auf Weihnachtsgeld gibt es nach Auskunft der ARAG Experten nicht. Die Sonderzahlung erfolgt nur, wenn dies im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag verankert ist. Ein Blick in den Arbeitsvertrag hilft. Ein besonderer Fall ist die betriebliche Übung. Zahlt der Arbeitgeber beispielsweise über mehr als drei Jahre in Folge ohne Freiwilligkeitsvorbehalt das Weihnachtsgeld, so können Arbeitnehmer laut ARAG Experten Rechtsansprüche stellen. Denn aus freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers werden durch die betriebliche Übung verpflichtende Leistungen. Die gute Nachricht: Jeder Arbeitnehmer kann Weihnachtsgeld bekommen, egal, ob er Vollzeit arbeitet, teilzeitbeschäftigt ist oder einen Minijob hat. Auch Azubis gehen nicht leer aus. Der Arbeitgeber darf aber bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern vom Weihnachtsgeld ausschließen, wenn er dafür einen sachlichen Grund hat. Für Beamte gelten gesetzliche Regelungen, nach denen sie Weihnachtsgeld erhalten.

Wie viel Weihnachtsgeld ist normal?
Es gibt keine Pauschale oder einen Prozentsatz, um die Höhe des Weihnachtsgeldes zu berechnen. Schließlich entscheiden Arbeitgeber oder die Tarifvertragsparteien über die Höhe Ihres Weihnachtsgeldes. Zahlreiche Angestellte erhalten ein Brutto-Monatsgehalt zusätzlich zu ihrem November-Gehalt. Das ist oft aber auch schon die Höchstgrenze. Faktoren, die generell die Höhe des Weihnachtsgeldes beeinflussen können, sind beispielsweise die Branche oder die Dauer der Betriebszugehörigkeit.

Ist Weihnachtsgeld steuerfrei?
Die Summe des Weihnachtsgeldes ist in der Regel der monatlichen Gehaltsabrechnung im November zu entnehmen. Es wird auf den Bruttomonatsverdienst aufgeschlagen. Auf das Weihnachtsgeld sind grundsätzlich Steuern und im Rahmen der Beitragsbemessungsgrenze auch Sozialabgaben zu zahlen. In diesem Jahr können Arbeitnehmer das Weihnachtsgeld aber unter Umständen sogar steuerfrei erhalten – und zwar dann, wenn es als Corona-Sonderzahlung geleistet wird. Sonderleistungen bis zu 1.500 Euro, die Arbeitnehmer bis zum 31. März 2022 im Zusammenhang mit der Corona-Krise von ihrem Chef erhalten, bleiben nämlich steuerfrei. Voraussetzung: Sie werden zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet. Für das Weihnachtsgeld bedeutet das: Es bleibt nur steuerfrei, wenn es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers handelt. Außerdem darf die Vereinbarung, auf der die Zahlung beruht, nicht vor dem 1. März 2020 geschlossen worden sein. Es darf also weder laut Arbeits- oder Tarifvertrag noch aufgrund einer betrieblichen Übung bereits zuvor geschuldet sein.

Weitere interessante Informationen unter:
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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,9 Milliarden EUR.

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Wertgarantie zum dritten Mal von Verbrauchern für Fairness ausgezeichnet

Spezialversicherer erhält Fairness-Preis des Deutschen Instituts für Service-Qualität und ntv

Wertgarantie zum dritten Mal von Verbrauchern für Fairness ausgezeichnet

Wertgarantie-Vorstand Konrad Lehmann mit den Fairness-Preisen.

Auf Basis von 63.500 Kundenmeinungen haben das Deutsche Institut für Service-Qualität und der Nachrichtensender ntv Deutschlands fairste Unternehmen gekürt. In der Kategorie Handy-/Elektronikversicherungen hat Wertgarantie dieses Jahr den Hattrick erreicht und zählt nach 2019 und 2020 in der Kategorie Handy-/Elektronikversicherungen zu den Gewinnern des Fairness-Preises.

„Als erstes einmal sagen wir „Dankeschön“ dafür! Zum dritten Mal hintereinander von unseren Kundinnen und Kunden ausgezeichnet zu werden, bestätigt, dass wir nicht nachgelassen haben und die Erwartungen immer noch erfüllen“, ordnet Konrad Lehmann, Vorstand Wertgarantie, den Erfolg ein.

Untersucht wurden in der bevölkerungsrepräsentativ angelegten Befragung die Kategorien Preis-Leistungs-Verhältnis, Zuverlässigkeit, Transparenz und Weiterempfehlung – und in allen fühlen sich Wertgarantie-Kunden bestens aufgehoben. „Insbesondere das gute Abschneiden bei Transparenz und Weiterempfehlung hat uns sehr gefreut“, erklärt Konrad Lehmann. „In der Kategorie Weiterempfehlung wird alles gebündelt: die Erfahrungen der Kunden hinsichtlich Produkte und Dienstleistungen als auch in Bezug auf Reaktionen bei Problemen und Reklamationen. Die Frage „Kann ich das Unternehmen ruhigen Gewissens Familienmitgliedern, Freunden oder Kollegen empfehlen?“ wird anhand dieser Erfahrungen beantwortet. Die Verbraucher haben mit ihrem Feedback in der Umfrage bestätigt: Wir geben sehr viele Gründe, dass man uns gerne weiterempfiehlt.“

Wertgarantie ist bereits seit 60 Jahren in der Branche bekannt und genießt einen außerordentlich guten Ruf. Das Unternehmen setzt auf Vertrauen, Verlässlichkeit und eine schnelle Schadenregulierung, von der Fachhandelspartner und Kunden gleichermaßen profitieren, erklärt Konrad Lehmann: „Wir bieten eine ausgezeichnete telefonische Beratung, schnelle Schadenabwicklung und direkte Reparaturkostenübernahme oder Neukaufbeteiligung. Zudem stellen wir digitale Helfer, wie unser Kundenportal und unseren TechManager, bereit.“ Mit dieser App haben Kunden alle wichtigen Daten und Dokumente ihrer Geräte wie Kaufpreis, Rechnung und Garantieschein, immer zur Hand. Die App kann übrigens jeder, auch Nichtkunden, vollkommen frei verwenden, ohne jegliche Bindung oder Kosten, unterstreicht Konrad Lehmann. „Das gehört selbstverständlich zu unserem Service dazu. Wir möchten, dass sich alle Verbraucherinnen und Verbraucher bei uns gut aufgehoben fühlen.“

Die Wertgarantie Group ist ein in über 55 Jahren gewachsener Konzern für Versicherungen. Mit Agila, Wertgarantie, der Societe Francaise de Garantie sowie Garante kommen Spezialversicherer und Garantiedienstleister unter einem Dach zusammen. Kunden aus sieben Ländern Europas nutzen die Produkte der Versicherungsgruppe mit Hauptsitz in Hannover und einem Bestand von derzeit über rund 7 Millionen Kunden. In der Unternehmensgruppe werden seit 1963 neben Haushalts- und Konsumelektronik, auch Fahrräder, Haustiere, Smart Home-Anlagen und Hausleitungen versichert.
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Breite Straße 6
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Das Telefonbuch bleibt relevantes Bindeglied zwischen Verbraucher:innen und Gewerbetreibenden

Aktuelle GfK-Studie

Das Telefonbuch bleibt relevantes Bindeglied zwischen Verbraucher:innen und Gewerbetreibenden

Das Telefonbuch – Häufige Nutzung der digitalen Produktvarianten (Infografik)

In Zeiten der Digitalisierung greifen Verbraucher:innen immer häufiger zum Smartphone, um nach lokalen Dienstleistern und Betrieben zu suchen. Anders als bei Verzeichnismedien wie Das Telefonbuch liefern Anfragen über internationale Suchmaschinen schnell eine unüberschaubare Anzahl von Ergebnissen ohne regionale Eingrenzung – und internationale Anbieter mit großen Werbe-Etats belegen in den Trefferlisten zumeist die vorderen Plätze. Gerade für Verbraucher:innen, die lokale Unternehmen unterstützen wollen wird dadurch erschwert, den passenden Dienstleister vor Ort zu finden – und auch für Gewerbetreibende gestaltet sich die Neukundenakquise schwierig. Eine relevante Lösung für dieses Dilemma bieten klassische Verzeichnismedien wie Das Telefonbuch.

Das Telefonbuch als vertrauensvolles Auskunftsmedium verzeichnet verstärkte Nutzung der digitalen Produktvarianten
Wie eine aktuelle GfK-Studie zur Nutzung von Verzeichnismedien zeigt, besitzen Verzeichnismedien wie Das Telefonbuch als seriöse und vertrauensvolle Vernetzer zwischen Verbraucher:innen und Gewerbetreibenden weiterhin große Relevanz. Demnach kennen 86,1 % der deutschen Bevölkerung Das Telefonbuch und 96% vertrauen Das Telefonbuch als seriöses Auskunfts- und Verzeichnismedium.

Mit dem deutlichen Auf- und Ausbau von digitalen Produktausprägungen geht
Das Telefonbuch mit der Zeit und passt sich in Hinblick auf die Medienumfelder den Bedürfnissen bzw. dem Nutzungsverhalten der Endverbraucher:innen an – beispielsweise im Bereich der Sprachassistenten oder im Bereich Messenger. Entsprechend kennen mittlerweile 54,3 % der Befragten die digitalen Angebote von Das Telefonbuch. Immer mehr Menschengreifen dabei auf die mobilen Varianten von Das Telefonbuch zurück – sei es per App oder über die mobile Webseite. Insgesamt verzeichnete Das Telefonbuch 861 Millionen Suchen im Jahr, 320 Millionen davon fanden über Smartphones und Tablets statt.

Das Telefonbuch als Neukunden-Booster für Gewerbetreibende
Gewerbliche Anbieter mit einer Präsenz in Das Telefonbuch, profitieren laut GfK-Studie von den besonders wirkungsvollen Vermarktungsmöglichkeiten – gerade in Hinblick auf die Neukunden-Akquise. Demnach führten gewerbliche Suchen, die von Nutzer:innen speziell Online oder Mobil durchgeführt wurden, laut GfK-Studie zu besonders hohen Erfolgen. Gerade bei Online durchgeführten Suchen wurde beim Kauf des Produkts bzw. der Dienstleistung am meisten Geld durch die Endverbraucher:innen ausgegeben – im Durchschnitt 459 Euro pro Kauf oder Beauftragung.

„Die Ergebnisse der GfK-Studie sind für uns Grund zur Freude und Ansporn zugleich. Die jährlich rund 861 Millionen Nutzungen sowie die Tatsache, dass uns 96% der Verbraucher:innen vertrauen, sind ein großer Erfolg und zeigen eindrücklich Bedarf und Relevanz von Das Telefonbuch als seriöse Verzeichnismedien-Marke“ ordnet Dirk Schulte, Geschäftsführer der Das Telefonbuch-Servicegesellschaft mbH, die Ergebnisse ein.

Über Das Telefonbuch
Das Telefonbuch wird von DTM Deutsche Tele Medien und 38 Verlagen Das Telefonbuch gemeinschaftlich herausgegeben. Die Herausgeber-GbR gewährleistet, dass die vielfältigen Inhalte von Das Telefonbuch den Nutzern als Buch, online und mobil über www.dastelefonbuch.de sowie u. a. als Apps für Smartphones und Tablets zur Verfügung stehen und kontinuierlich weiterentwickelt werden. Im Jahr 2021 verzeichneten die Produkte von Das Telefonbuch medienübergreifend ca. 861 Mio. Nutzungen*. Darüber hinaus ist Das Telefonbuch auch als sprachbasierter Alexa Skill verfügbar und kann mit „Alexa, aktiviere Das Telefonbuch“ gestartet werden. Die Wort-Bild-Marke Das Telefonbuch ist im Markenregister für die DasTelefonbuch Zeichen-GbR eingetragen und kennzeichnet alle Produktausprägungen in sämtlichen Medien. Auch der markante rote Winkel genießt Markenschutz und trägt zu einem hohen Wiedererkennungswert bei.

*Quelle: GfK-Studie zur Nutzung der Verzeichnismedien 2021; repräsentative Befragung von 15.849 Personen ab 16 Jahren, Juli-September 2021

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Visual Goal Management Software: Goalscape präsentiert neue Webanwendung

Führender Goal Tracker erhält großes Upgrade

Visual Goal Management Software: Goalscape präsentiert neue Webanwendung

Visual Goal Management Software zum Verwalten u. Verfolgen aller Ziele: Goalscape 3.0 veröffentlicht

„Ziele zu setzen ist der erste Schritt, um das Unsichtbare sichtbar zu machen“, so der Motivationsguru Tony Robbins. Viele Führungskräfte und Trainer stehen täglich vor der Herausforderung, Unternehmensziele, Mitarbeiterziele und die eigenen persönlichen Ziele zu managen und den Überblick zu behalten. Der zweifache Olympionike Marcus Baur hat einen Ansatz entwickelt, alle Ziele, die für erfolgreichen Leistungssport oder das Unternehmenswachstum erreicht werden müssen, zu visualisieren, um auch größte Herausforderungen zu managen und dabei die Kommunikation mit Teamkollegen und Trainern maßgeblich zu verbessern. 2009 gründete er darum die Goalscape Software GmbH und setzte sein Erfolgskonzept in der Goalscape Visual Goal Management Software (https://goalscape.com/?utm_campaign=3.0_release&utm_medium=press_release&utm_source=de_gateway) um. Dieser einzigartige Ansatz ermöglicht es Einzelpersonen, Teams und Organisationen, ihre Ziele visuell zu managen und dabei alle Details im Blick zu behalten, ohne den Überblick über das große Ganze zu verlieren. Nach einer erfolgreichen Beta-Phase stellt der Kieler Spezialist für Goal Management Software nun das offizielle Release von Goalscape 3.0 für Unternehmen, Coaches, Führungskräfte und alle, die ehrgeizige Ziele verfolgen, vor.

Goalscape ist die weltweit führende Lösung für Visual Goal Management und Goal Tracking. Die leistungsstarke und dennoch einfach zu bedienende Lösung ermöglicht es jedem, Ziele in strukturierter Weise zu visualisieren, Prioritäten zu setzen, Ressourcen zuzuweisen, Arbeitsschritte zu planen und Fortschritte zu verfolgen. Goalscape setzt die intrinsischen Potenziale von Zielen frei, um die Motivation und den Fokus zu verbessern, die Leistung zu steigern und nachhaltig Erfolge zu erzielen. Die neue browserbasierte Webanwendung Goalscape 3.0 kommt mit vielen kleinen und großen Funktionserweiterungen – wie unter anderem:

– Neue Fokus-Funktion: Goalscape hat sich schon immer für das Management langfristiger Ziele bewährt, aber die neue Version macht es Anwendern deutlich einfacher, sich auch im Tagesgeschäft auf die wirklich wichtigen Dinge zu konzentrieren. Wie dies funktioniert, zeigt der Spezialist für Goal Management Software in diesem Video (https://goalscape.com/en/blog/goalscape-web-app-intro-and-best-practice-tips/?utm_campaign=3.0_release&utm_medium=press_release&utm_source=de_gateway).

– Plattformunabhängigkeit: Goalscape 3.0 ist eine Webanwendung, die in allen gängigen Browsern auf jedem Desktop- oder Laptop-Gerät läuft. Anwender loggen sich auf jedem Computer in ihre Projekte ein – es ist kein Download erforderlich.

– Single Sign-On (SSO) und Social Login – einfach, bequem und sicher.

– Neue, übersichtlichere Benutzeroberfläche: Es ist simpler denn je, ein Portfolio an Zielen und Maßnahmen zu erstellen und innerhalb des Teams zu teilen, Prioritäten zu setzen, Fortschritte zu verfolgen und Erfolge zu dokumentieren. Mit Goalscape lassen sich auf einfache Weise SMART- oder besser noch die FAST-Zielsetzungen (Frequently discussed, Ambitious, Specific, Transparent) oder OKR-Methoden (Objectives and Key Results) umsetzen, um Ziele und Prioritäten während der Arbeit einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess zu unterziehen und gezielt nachzusteuern.

– Volle Medienunterstützung: Es lassen sich nicht nur Notizen und Kommentare zu Zielen und Unterzielen hinzufügen, sondern auch Tabellen und Bilder einfügen – und sogar Videos einbetten, die direkt im jeweiligen Zielkontext geöffnet werden können.

– Volle Unterstützung für formatierten Text: Relevante Bemerkungen, einschließlich Tabellen und Links, lassen sich bequem in den Notizbereich eines beliebigen Ziels per „Copy & Paste“ einfügen, ohne dass die ursprüngliche Formatierung verlorengeht.

– Gehostet in Deutschland: Goalscape nutzt ISAE 3402 und ISO 27001 zertifizierte grüne Rechenzentren in Frankfurt am Main.

Einer der größten Vorteile von Goalscape ist die übersichtliche visuelle Darstellung von Zielen, Prioritäten und Fortschritten in einer einzigen Ansicht. Die Lösung ist einfach verständlich und intuitiv bedienbar. Daher ist sie für Teams sofort einsetzbar – und sämtliche Prozessbeteiligten können direkt eingebunden werden und sehen, was zu tun ist und ihren Beitrag zur Zielerreichung leisten.

Die Goalscape Visual Goal Management Software unterstützt zielorientierte Strategien, um die Motivation zu steigern, den Fokus zu schärfen und die Leistung in Teams nachhaltig zu verbessern.

Einfaches Onboarding
Der neue SSO-Zugang mit einem vereinfachten Registrierungsprozess und der Login Option über Google oder Microsoft Accounts macht es den Anwendern leichter denn je, das volle Potenzial von Goalscape zu nutzen. Und auch für bestehende Nutzer ist es sehr einfach möglich, zur neuen Goalscape 3.0 Version zu wechseln: Sie können sich einfach mit ihren bestehenden Zugangsdaten anmelden. Zudem verfügt die neue Version über eine Importfunktion (https://goalscape.tenderapp.com/kb/general-questions/migrating-goalscapes-gsp-files-to-the-new-web-application?_ga=2.155595070.469498261.1637768200-753850839.1637321019), mit der bestehende Goalscape-Projekte (GSP-Dateien) von Goalscape Online oder Goalscape Desktop einfach hochgeladen werden können.

Kostenloser 14-Tage Test der neuen Goalscape 3.0 Goal Management Web-Anwendung
Anwender können die neuen Funktionen der einzigartigen Visual Goal Management Software von Goalscape ab sofort 14 Tage kostenlos testen unter: https://goalscape.app .

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